Danke für die zahlreichen Antworten, auch wenn ich bei vielen den Faden verloren habe.
Also es erfolgte eine Umgangsklage vom Antragsteller mit zahlreichen Forderungen.
Da die Klage absolut unnötig war, da der geregelte Umgang davor vom Antragsteller überhaupt nicht wahrgenommen wurde, soll die Klage abgewiesen werden, denn die Klage ist mutwillig und ohne Aussicht auf Erfolg.
Eltern waren nicht in einer Beziehung (wenn das eine Rolle spielt)