Beiträge von Timbo89

    Danke für die zahlreichen Antworten, auch wenn ich bei vielen den Faden verloren habe.


    Also es erfolgte eine Umgangsklage vom Antragsteller mit zahlreichen Forderungen.


    Da die Klage absolut unnötig war, da der geregelte Umgang davor vom Antragsteller überhaupt nicht wahrgenommen wurde, soll die Klage abgewiesen werden, denn die Klage ist mutwillig und ohne Aussicht auf Erfolg.


    Eltern waren nicht in einer Beziehung (wenn das eine Rolle spielt)

    Hallo,

    Durch die Erhöhung der DT musste ich mein Dauerauftrag für den Unterhalt ändern. Dabei ist mir ein Zahlendreher passiert und ich habe im Januar zu viel gezahlt.

    Kann ich im Februar jetzt einfach weniger zahlen?

    Unterhaltstitel ist vorhanden.


    Mit der KM sprechen fällt aus

    Danke für den Hinweis.

    Das Gespräch war inzwischen, es wurde nur 2 Sätze mit dem Kind gesprochen und die waren nicht mal höflich. Desweiteren wusste sie nicht, dass das Kind auch vom Gericht geladen wurde. Schon sehr dezent als "Anwalt des Kindes".

    Fragen zum Kind wurden am Ende auch nicht gestellt. Nur zum Verlauf der Beziehung.

    Schönen Abend,


    Ende November wurde im Rahmen einer Umgangsklage eon Verfahrensbeistand angeordnet. In der Anordnung steht der Name und die offizielle Adresse, der besagten Person, aber keine Nummer oder Email.


    Gerichtstermin ist zwischen Weihnachten und Neujahr. Außerdem soll der besagte Verfahrensbeistand bis Ende dieser Woche schriftlich Stellung zum letzten Schreiben nehmen. Es findet aktuell zwischen beiden Anwälten ein ständiger Schriftwechsel über das Gericht statt.


    So nun zum Kernproblem.

    In der Anordnung steht unter anderem das Gespräche mit den Eltern und anderen Bezugspersonen geführt werden sollen.

    Der angeordnete Verfahrensbeistand hat sich aber weder bei der Mutter, noch beim Kind gemeldet.


    Ist das normal? Wie sollen da noch Fristen eingehalten werden? Wie verhält man sich jetzt?