Es ist nicht egal für jemanden der 7 oder 10 Tausend Netto verdient ob er oder sie paar Tausend Euro pro Monat für die Eltern ausgibt oder nicht.
Das sehe ich auch so. Man stelle sich folgende Konstellation vor:
Kind 1 verdient so um die 4000€ netto im Monat. Mit den neuen, im Fluß befindlichen Selbstbehalten und/oder anderen Verpflichtungen kommt Kind 1 vielleicht auf ein verwertbares EK von Null oder nahe Null. Da Kind 1 unter 100k verdient, muss es gar nicht zahlen.
Kind 2 verdient knapp über 100k und hat zudem Vermögen über der Freigrenze. Wird nun das Vermögen über der Freigrenze einfach rechnerisch auf 12 Monate verteilt, so liegt die mtl. Leistungsfähigkeit wie im Beispiel oben gezeigt schnell bei 10.000€.
Ergebnis: Beträgt der mtl. Fehlbetrag für Heimunterbringung z.B. 3000€, so zahlt Kind 2 dies zu 90 bis 100% allein. Gerecht ist das nicht.
Wenn Kind 1 dem SHT keine Auskunft erteilt, was macht der SHT dann? Kind 2 zu 100% heranziehen; den Fehlbetrag durch 2 teilen?