Beiträge von anett

    Es ist nicht egal für jemanden der 7 oder 10 Tausend Netto verdient ob er oder sie paar Tausend Euro pro Monat für die Eltern ausgibt oder nicht.

    Das sehe ich auch so. Man stelle sich folgende Konstellation vor:

    Kind 1 verdient so um die 4000€ netto im Monat. Mit den neuen, im Fluß befindlichen Selbstbehalten und/oder anderen Verpflichtungen kommt Kind 1 vielleicht auf ein verwertbares EK von Null oder nahe Null. Da Kind 1 unter 100k verdient, muss es gar nicht zahlen.

    Kind 2 verdient knapp über 100k und hat zudem Vermögen über der Freigrenze. Wird nun das Vermögen über der Freigrenze einfach rechnerisch auf 12 Monate verteilt, so liegt die mtl. Leistungsfähigkeit wie im Beispiel oben gezeigt schnell bei 10.000€.

    Ergebnis: Beträgt der mtl. Fehlbetrag für Heimunterbringung z.B. 3000€, so zahlt Kind 2 dies zu 90 bis 100% allein. Gerecht ist das nicht.


    Wenn Kind 1 dem SHT keine Auskunft erteilt, was macht der SHT dann? Kind 2 zu 100% heranziehen; den Fehlbetrag durch 2 teilen?

    Ursprünglich ging es mir um das Schonvermögen in dem Falle, dass Elternunterhalt fällig wird, also bei einem Jahreseinkommen von über 100k€. Der Betrag von Sky2222 hat mir aber den Eindruck vermittelt, dass sich bei mehr als 100k Jahreseinkommen der individuelle Einkommen-Selbstbehalt neuerdings evtl. auch an den 100k orientieren könnte, also deutlich über 2000€ pro Monat liegen könnte.


    Sind Geschwister vorhanden, wird es ja noch komplizierter. Wie ich es verstehe, wird dann zunächst eine Quote nach Leistungsfähigkeit bestimmt, und erst dann die 100k Grenze angewendet. Kinder über 100k haften nicht für Zahlungen die entfallen, weil andere Kinder unter 100k liegen, es bleibt aber bei der eingangs bestimmten Quote. Ist das so richtig?


    Wie wird Vermögen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt? Trifft es zu, dass Vermögen, welches das Schonvermögen übersteigt, für die Berechnung verrentet wird? Ich habe ein Beispiel gefunden, in dem das übersteigende Vermögen über 12 Monate verrentet wird; vereinfacht ausgedrückt, also durch 12 geteilt wird um die mtl. Leistungsfähigkeit zu bestimmen. Übersteigt das Vermögen das zugestandene Schonvermögen also beispielsweise um 120k€, so würde sich damit die mtl. Leistungsfähigkeit um 10.000€ zusätzlich zum Einkommen erhöhen. Stimmt das in etwa so?


    Für die Haftungsquote unter Geschwistern würde das ja zu einer extremen Ungleichverteilung führen, wenn z.B. nur ein Kind über dem ihm zugestandenen Schonvermögen liegt.

    Ich kann dir auf beide Fragen nicht präzise beantworten mit ja oder nein, habe aber aus einem Gespräch mit unserem Anwalt folgendes für die Situation ab 2020 mitgenommen und vielleicht hilft es ja indirekt für deine Situation:


    Diese Grenzen lassen sich so nicht mehr ohne Weiteres halten. Wenn die 100 TEUR Grenze überschritten wird, wird mittlerweile alles vertreten: von 3,6 TEUR Familien-Selbstbehalt bis hin zu 8.100 EUR (von 100 TEUR bleiben netto 4,5 TEUR, mal 2 minus Haushaltsersparnis). Urteile gibt es keine; wenn, dann immer noch auf den Zeitraum vor 2020 bezogen.

    Ämter waren schon immer eher klage-träge und aufgrund der Belastung in anderen Bereichen eher vergleichsbereit als Rechtsweg-getrieben. Insofern schafft es dein Thema ggf gar nicht zu einem Richter, da sich das anders „wegdiskutieren“ oder vergleichen lässt.

    Ich verstehe deine Ausführungen so, dass sie sich auf den Freibetrag beim Einkommen beziehen.

    Heißt das also, es gilt "manchmal" nicht der Einkommensfreibetrag von 2000€ mtl. pro Person, sondern ein Einkommensfreibetrag, der sich aus der Einkommensgrenze von 100 k€ ableitet? Worauf stützt sich das? Gibt es da Urteile?

    Hallo,


    ich glaube verstanden zu haben, dass beim Elternunterhalt Folgendes zum Schonvermögen gehört:

    a) 5% des jährlichen Bruttoeinkommens * Anzahl zurückgelegter Berufsjahre aufgezinst mit 4%

    b) eine selbstgenutzte Immobilie von angemessener Größe.


    Meine Frage ist jedoch, gilt "a) und b)" oder nur entweder das eine oder das andere?


    Gibt es diesbezüglich so etwas wie Rechtssicherheit, oder hängt die Entscheidung im Streitfall von der Laune des jeweiligen Richters ab?


    MfG

    Hallo,


    ich habe die Scheidung eingereicht, mein noch-Gatte versucht diese aber zu verhindern, indem er nicht vor Gericht erscheint. Er hat ein ärztliches Attest. Gibt es einen Weg trotzdem die Scheidung durchzuziehen?


    LG