Beiträge von R. Davids

    Guten Tag in die Runde,


    meine Mutter hat bis zu ihrem Tod Sozialhilfe erhalten. Bisher bin ich knapp an einer Unterhaltsverpflichtung vorbeigekommen. Nun hat die Stadt für das letzte Lebensjahr (Januar bis Juni) noch einmal nachgerechnet und ermittelt, dass ich in den letzten sechs Monaten jeweils 180 € hätte zahlen müssen. Dazu zwei Fragen:


    1.) Ich habe die kompletten Beerdigungskosten übernommen. Muss das als Sonderleistung bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden? Erbe, Restbeträge auf Taschengeldkonto etc. gab es nicht.


    2.) ich bin geneigt, das jetzt zu bezahlen, um das leidige Thema ein für allemal erledigt zu haben. Laufe ich Gefahr, dass die Stadt das als Zugeständnis sieht und anfängt, auch noch einmal die Vorjahre zu prüfen?


    Für sachdienliche Hinweise schon einmal vielen Dank.

    Nach der letzten Berechnung durch Amt kam heraus, dass ich genau einen Euro Unterhalt hätte zahlen müssen. Auf den haben die dann großzügig verzichtet, Von den damals aufgeführten Kosten sind nun einige weggefallen (Kinderharten und ein laufender Kredit). Daher gehe ich davon aus, dass die diesmal auf einen Betrag kommen, den die dann auch haben wollen...

    Guten Tag,


    aufgrund einer jährlichen Provisionszahlung liege ich knapp über der Bemessungsgrenze. Diese Provision wird für das laufende Kalenderjahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt, sodass ich für 2023 unter der Bemessungsgrundlage bleiben werde. Da die einzureichenden Unterlagen aber nur einen Blick zurück werfen und die tatsächlichen Einkünfte nicht berücksichtigen frage ich mich, ob und ggf. wie ich belegen kann, dass ich für 2023 nicht unterhaltspflichtig sein werde.


    Gibt es hierzu Erfahrungen?