Beiträge von hannes18

    Warum werden 105% gefordert? Wegen der Höhergruppierung bei nur einer Unterhaltspflicht? Da kann ich dir den Ausblick geben, dass sich diese Rechtsauffassung ab Januar 2022 ändern könnte. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages hat vorgeschlagen, dass die Düsseldorfer Tabelle sich künftig nur noch an einer Unterhaltspflicht orientieren soll. Ich halte es für recht wahrscheinlich, dass man dieser einfach umsetzbaren Forderung zugunsten der Unterhaltspflichtigen nachkommt und es in den Leitlinien im kommenden Jahr berücksichtigen wird. Ich würde deshalb unabhängig von der Altersstufe des Kindes, dem Beistand vorschlagen, ab Januar vorläufig nur noch 100% des Mindestunterhaltes zu zahlen, bis die Leitlinien des betroffenen OLG-Bezirkes veröffentlicht werden.

    Hallo, gibt es hierzu schon Neuigkeiten? Müssen nach wie vor 105 Prozent Unterhalt bezahlt werden, wenn nur eine Unterhaltspflicht besteht?