Beiträge von Kleopatra211

    Der UVG für mein Kind das hier auch Unterhaltsrechtlich nicht relevant ist tut nichts zur sache.
    Das ist wie gesagt abgehakt, gegen die Einstellung vom neuen Jugendamt zu KLagen hätte lt. Anwalt wenig Chancen gehabt. Es gab wohl zwischenzeitlich Änderungen bei den Bewilligungsvoraussetzungen und hier scheinen die Jugendämter einen gewissen Spielraum zu haben. Lt. den neuen Voraussetzungen hätte ich es wohl niemals bewilligt bekommen. Dadurch durch den Jugendamtswechsel hier eine komplette Neubeurteilung stattfand und die neuen Maßstäbe angelegt wurden wurde die Zahlung eingestellt.

    hat mich auch überrascht.. Das problem ist dafür nicht das Bundesland. SOndern das das wegen dem Umzug vom Jugendamt neu geprüft wurde. AUch wenn letztlich jährlich beim alten JA geprüft wurde so haben die JA trotzdem einen gewissen ERmessensspielraum. IM alten BUndesland war mal hier wohl einfach "wohlgesonnener" im neuen legt man die Grundsätze enger. Und das führte dazu das mit dem Umzug der Unterhaltsvorschuss eingestellt wurde.

    Was mir jetzt noch kam.
    Wenn die Scheidung durch ist wird aufgrund des gestiegenen SElbstbehaltes (1520?) Euro gegenüber Ehegattenunterhalt für die Exfrau nichts abfallen.
    Wie ist das eigentlich wenn sich die Lebensumstände verändern.
    Wer legt eigentlich den nachehelichen Unterhalt fest? Wenn die Ex von Bürgergeld lebt, so kann sicher sicher nicht auf ihren grundsätzlichen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verzichten. Wenn aber der Kuchen nicht ausreicht? Legt dann das Gericht? oder wer auch immer trotzdem einen Betrag fest? Wie lange ist man an diesen Gebunden
    Also die Kinder irgendwann also aus dem Haus sind und die Unterhaltspflichten den Kindern gegenüber erloschen, tritt dann wieder die Frau an deren Stelle und bekommt nach X Jahren dann noch Unterhalt. Vermutlich befinde sich mein Partner dann in Rente.. aber mal so grundsätzlich - wie läuft das?

    Das heißt der 18 jährige müsste seinen Unterhalt selbst geltend machen / fordern? Ich dachte der Unterhaltspflichte muss von sich aus hier dafür sorge Tragen das die ANsprüche entsprechend befriedigt werden?

    Wieso sollte ich als aktuelle Partnerin durch Betreuungsunterhalt einen vorrangigen Anspruch gegenüber der Ex-Partnerin haben? Ich dachte das läuft auf gleiche Rangebene?
    Also überall lese ich das Betreuungsunterhalt nur alleinerziehende Betrifft die nicht mit dem Ex Partner / Lebensgefährten zsuammen sind. WIr sind aber zusammen und leben auch zusammen. Also die Beziehung ist aktuell. Wieso hätte ich dann ANrecht auf Betreuungsunterhalt?

    Das heißt solange keine Person / Rechtsnachfolger / Amt hier eine Unterhaltsforderung schickt für Trennungsunterhalt oder Unterhalt für ein nicht privilegiertes erstmal abwarten?

    GEnau.. Weil das Kind was hier lebt auf gleicher STufe - nämlich Rang 1 - wie das Kind für das Unterhalt gezahlt werden muss monatlich befindet.
    Und je nachdem wie hoch der Betrag ist der letztlich diesem Kind zugerechnet wird, verändert das was im Topf dann noch bleibt um auf weitere Unterhaltsberechtigte (Ex-Frau, volljähriges Kind, ggf auch mich als nicht vollzeit arbeitende Mutter des kleinsten Kindes) verteilt zu werden.

    Das mag so gesehen nur eine "fiktive" Rechnung sein da das GEld ja im gleichen Haushalt verbleibt. Aber das Kind benötigt ja auch GEld um Groß zu werden, zu essen, trinken, Heizung usw. Der Selbstbehalt der DDT berücksichtigt dies ja überhaupt nicht.

    Für ihn - und zwar ihn alleine gilt der Selbstbehalt von 1370 EUro bis zu dem er ja alles abdrücken muss.
    Aber er hat noch ein Kind um das er sich sowohl in Naturalien als auch bei Anschaffungen / Kosten direkt beteiligt.

    Für mich kommt folgendes dabei raus.
    Wir haben hier 2 minderjährige (Kind bei der Ex, Kind hier im Haushalt) die auf Rang 1 stehen
    Ex-Frau in Trennungszeit auf Rang 2 durch lange Ehe
    Mich selbst ggf. noch da ich mit so kleinem Kind derzeit nicht vollzeit arbeiten kann auf Rang 2
    Einen Azubi, volljährig auf Rang 3 der auch noch einen Anspruch hätte von 438 Euro wenn ich anteilig Kindergeld und seine Azubivergütung anrechne

    Nehme ich die DT mit seinem bereinigten Netto von 2280 Euro komme ich in STufe 1 in die er durch die vielen Unterhaltsberechtigen rutsch die minderjährigen Kinder raus komme ich auf:
    Kind 7 Jährig: 502 Euro
    Kind 2 Jährig: 437 Euro. (welches aber faktisch nochmal 250 Euro monatlich Kita kostet, aber lassen wir mal hinten runterfallen)

    Ziehe ich bei dem 7-jährigen Kind hälftig Unterhalt ab bleibt ein Zahlbetrag von 377 Euro.
    Ziehe ich bei dem gemeinsamen Kind hälftig Kindergeld ab komme ich auf einen Betrag vom 312 Euro

    Ziehe bei dem gemeinsamen Kind komplett ab komme ich auf einen Betrag von 187 Euro - dieser verbleibt ja letztlich hier in der Familie.

    Das heißt Kindsmutter 1 erhält für die 7-jährige 377 Euro im Monat.
    Ziehe ich nun die beiden Kinderbeträge zusammen mal mit hälftiger Anrechnung des Kindergeldes, mal ohne komme ich auf 564 Euro bsw / 689 Euro Unterhalt für die zwei Minderjährigen.

    Ziehe ich das vom Nettogehalt ab komme ich auf entweder 1580 bzw 1714 Euro die für weitere Unterhaltsansprüche rangezogen werden können. Und hier wird das relevant wie viel Unterhalt für das 2-jährige gemeinsame Kind berücksichtigt wird denn:

    Im text weiter stünde hier erstmal nur die Ex oder die Ex und ich als neue Partnerin. Hier kann bis zum Selbstbehalt runtergegangen werden. Bleibt eine Summe von entweder 220 Euro oder 344 Euro (je nachdem ob ganz oder nur halb Kindergeld oben angerechnet wurde)
    Wäre das auf 2 aufzuteilen bekämen beide je 110 oder 172 Euro.

    Damit ist der Topf bis auf den Selbstbehalt geleert für den auf Rang 4 stehenden volljährigen Azubi bleibt nichts mehr übrig.

    Bei den Beiden steht noch die Veränderung der Lohnsteuerklasse grad an.
    Damit verändert sich wieder alles und je nachdem wie viel das hier gemeinsame Kind an Unterhalt "zusteht" geht nämlich dann auch die Ex leer aus.

    Von daher ist das für uns sehr wohl relevant ob das Kindergeld ganz oder hälftig angerechnet wird und zur Frage wie viel Unterhalt für das "eigene" Kind hier verbleibt zum Leben was da für die Zahlsummen an die Ex bedeuted.

    Hallo.
    Wie schon geschrieben hab ich keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Wir sind in ein anders BUdnesland gezogen, dort entscheidet man anders und da das ein komplexer Fall ist - entschieden sie das hier kein Anspruch besteht. Ein Anwalt hat uns das letztlich bestätigt. Also nix Unterhaltsvorschuss für das ältere Kind.
    Nun ja er geht vollzeit arbeiten, verdient normal für seinen Job und tut somit was möglich ist. Mehr geht halt einfach nicht.

    Na ja.. letztlich teilen wir uns beides. Wäre in in der position nicht arbeiten zu müssen weils finanziell ohne reicht würde ich mich rein um die Betreuung des KLeinkindes kümmern, er würde arbeiten gehen. Aber das ist utopie. So ein gutverdiener ist er nicht. Dann wäre das klar - er ist für das finanzielle Zuständig, ich für die Betreuung.,
    Geht aber nicht das ich nur Zuhause rumsitze..
    Zudem ich ja noch mein anderes Kind habe für das ich alleine unterhalts und Sorgepflichtig bin.
    Von daher trage ich auch für das gemeinsame Kind letztlich Barunterhalt und "naturalieen/Betreuung" - er aber genauso. Und da stellt sich mir die Frage wie man das berechnet mit welchem Betrag er hier "unterhalt" leisten muss bzw das in der Berechnung berücksichtigt werd ehe ja die anderen Unterhaltspflichtigen (Ex-Frau, volljähriges Kind, ggf. ich) hier noch weiter zum Zuge kommen.

    ABER hier mal auch noch ein Thema diesbezüglich. Wie ist das wenn die Kindsmutter Hartz4 bzw Bürgergeld beantragt.
    Der Topf aus dem Geld verteilt werden kann ist beschränkt. Das wäre ja dann ein Mangelfall. Die zwei Minderjährigen und vorrangig zu bedienenden Unterhaltsberechtigten könnten vermutlich komplett bedient werden.
    Was macht das Amt wenn das Geld im Topf dann nicht mehr oder nicht mehr komplett für die nötige Summe der anderen Unterhaltsberechtigten ausreicht? Holt es sich das dann vom Kindsvater irgendwann wieder? Läuft das dort auf und er sammelt Schulden an? Oder ist es damit erledigt wenn er das möglichste tut und bezahlt ohne das man ihm dann hintenrum auch weider ans Bein Pinkeln kann weil die Ex nunmal nicht von sich aus sich einen Job sucht und zu Ihrem Lebensunterhalt mit beiträgt.

    Hallo. Unterhaltsvorschuss hatten wir früher, das neue Bundesland jedoch hat unseren Fall neu geprüft und sieht sich nich zuständig aufgrund der Aktenlage. Das ist also ausgeschlossen. Das Thema ist abgehakt auch nach anwaltlicher Beratung.
    Frage unserseits aber zu den Zahlbeträgen für die minderjährigen Kinder: In anderem STrang wurde gesagt das das Kind ja im Haushalt lebt werden beide Nettos genommen, daran die Summe des Unterhalts für das gemeinsame Kind festgelegt. Davon komplett Kindergeld abgezogen und das dann jedem prozentual zugeteilt. Da komme ich dann auf eine ganz andere Summe an Unterhalt als wenn ich rein nach der Liste gehe? Wie ist das zu berücksichtigen.

    Was meinst du mit Unterhaltsanspruch der läuft und läuft? :-o Hilfe das ganze wird ja viel schlimmer als gedacht.

    @Exel59.
    Genau das mit der Abstufung verstehen wir auch nicht. Ich selbst bin ja nicht unterhaltspflichtig - wir leben in einem Hausstand, sind nicht verheiratet (da die anderen noch nicht geschieden sind) und ich geh zwangsläufig Arbeiten weils sonst nicht reicht. ALso ich falle aus der Berücksichtigung raus.
    Ich arbeite aber NICHT vollzeit - das geht mit den Betreuungszeiten / Abholzeiten etc sich leider nicht raus...
    Was meinst du mit auf die Füße fallen? ALso ich geh mal davon aus das ich nicht unterhaltsfähig bin - ich arbeite ja, wenn eben wie gesagt nicht vollzeit sondern nur Teilzeit.

    Die 403 Euro sind schon abzüglich des Kindergeldes für das andere kleine Kind. Die Zahl für unser Kind ist noch ohne Abzug weil wir gar nicht wissen ob in dem Fall wenn man zusammenlebt und sich gemeinsam um das Kind kümmert hier dann nur die Hälfte oder alles abgezogen wird.
    Und wie gesagt bezüglich der Rückstufung in der Tabelle kennen wir uns auch nicht aus - Betrifft das dann auch den Selbstbehalt? Oder nur die "nackten" Unterhaltszahlungen.
    Und wie beläuft sich das mit der Ex.. Trennung von Tisch und Bett ist jetzt 1,5 Jahre her. Scheidung wird wie gesagt demnächst eingereicht.
    Wie viel von dem ganzen bekommt sie (Alles was noch übrig ist bis auf 1370 EUro selbstbehalt) - da ja noch "Trennungsunterhalt". Wobei sie ja arbeiten könnte - um ihren Lebensunterhalt zu betreiten. Aber eben lieber viel Zeit in das Hobby der Selbstständigkeit steckt welche kostet aber nichts bringt.

    Hallo,
    nein, es würde uns vorne und hinten nicht reichen würde ich zuhause bleiben, den ich habe noch ein Teenie-Kind für das ich komplett alleine verantwortlich bin. Hier gibt es weder Unterhalt noch sonst was - ausser halt das Kindergeld

    Ich liste hier mal die nackten Zahlen auf.
    Hausstand hier, also "neu" ist:
    Mein Partner, netto bereinigt sind die 2270 Euro
    Ich, netto 1500 Euro, allerdings braucht es dazu die Kita für die kleine damit ich arbeiten kann. Kostenpunkt: 250 Euro im Monat.
    Mein "großes" Kind (nicht von meinem Partner) - 14 Jahre. Erhält nur Kindergeld
    Mein "kleines" Kind (gemeinsam mit meinem Partner) 2 Jahre alt. Erhält Kindergeld bzw ich erhalte es.

    Auf der Gegenseite sind:
    Ex-Frau (bzw noch im Trennungsjahr) - verdient kein Geld

    Großes Kind (18 - in Ausbildung) erhält Ausbildungsvergütung netto 480 Euro + Kindergeld
    Kleines Kind (7 - Schule) erhält Kindergeld.

    Der Hausstand "neu" hat aufgrund Unterkunft fixkosten von monatlich 1500 Euro inkl. Strom / Heizung und aller Nebenkosten.

    Fix ist natürlich auch der Kita-Betrag des kleinen Kindes.
    Fürs Auto zahlt mein Partner einen unkostenbetrag von 200 welcher als geldwerter Vorteil im Gehalt enthalten ist weil das Firmenfahrzeug/Sprit genutzt wird. So ist das hier günstiger als ein eigenes Auto.

    Nein, es gibt "noch" keinen gerichtlichen Titel. Wie gesagt haben sie sich bisher so geeinigt das bis auf den Selbstbehalt alles zu ihr geht. Dazu gibt es nichts schriftliches. Das kleine Kind von uns ist hier jedoch überhaupt nicht berücksichtigt worden. Und wir wissen nicht wie sich das berücksichtigen lässt.

    Versucht man über das Jugendamt das ganze durchrechnen zu lassen - scheitert man dort. Für die Kindsväter wenn sie Zahlungspflichtig sind wäre ein Rechtsanwalt zuständig. Aber das sind momentan Kosten die wir uns nach den letzten 2 Jahren nicht mehr leisten können - wie gesagt. Ersparnisse sind weg dank Elternzeit und dem ganzen.

    Wir möchten das die, die unterhaltspflichtig sind bekommen was Ihnen zusteht - aber wir müssen hier auch 4 Personen versorgen. Gehen daher viel Arbeiten und rudern dank inflation etc jetzt nur noch rum. Das ist der Grund warum wir hier gerne mal durchsteigen würden was wer bekommt, wie das eigene Kind hier zu berücksichtigen ist usw.
    Je mehr wir uns mit der Materie beschäftigen desto mehr Knoten bekommen wir im Kopf. Das Hauptproblem dabei ist sicher:
    Natürlich können sich Ex und mein Partner jetzt auf eine Summe einigen die nach besten wissen und Gewissen berechnet wurde und unser kleines Kind Berücksichtigt. Aber da sie ja nicht arbeitet muss ie wohl oder übel demnächst Bürgergeld beantragen MÜSSEN. Sonst ist das Kindeswohl nämlich dort gefährdet weil sie sich immer weiter verschuldet. Und die legen ja nochmal ganz andere Berechnungen zugrunde. EIne Nachzahlung o. ä könnten wir uns gar nicht leisten (wenn wir uns hier verkalkulieren weil wir irgendwas nicht durchblicken). Dauerhaft mehr an Unterhalt zu zahlen als nötig können wir uns aber auch nicht mehr leisten.

    Passt hier wohl besser oder gleich gut rein:


    Folgende Vorraussetzungen.

    Es gab eine Ehe bzw ist noch in Trennungszeit und wird demnächst Gescheiden.

    Aus der Ehe gibt es 2 Kinder, das eine 7 Jahre das andere 19 Jahre und in Ausbildung. Beide leben bei der Kindsmutter.

    Der Kindsvater hat eine neue Beziehung und daraus ging auch ein Kind hervor, jetzt 2 Jahre alt.

    Mit der neuen Partnerin lebt er zusammen.

    Bisher liefen alle Vereinbarungen zu Unterhalt usw friedlich. Im Rahmen der Möglichkeiten bzw unter Berücksichtung des Selbstgehaltes wurde vom Gehalt des Vaters die Restsumme zur Ex-Partnerin überwiesen. Diese für im Nebenerwerb eine Selbstständigkeit aus, die nicht viel Abwirft, aber viel kostet. Einer wirklichen Tätigkeit geht sie nach 1,5 Jahren Trennung von Tisch und Bett nicht nach. Ausser Kindergeld erhält sie nur den Unterhalt und lebt davon. Möglich weil sie sehr günstig zur Miete lebt. Das das aber dauerhaft nicht funktioniert und sie immer weiter in Probleme und Schulden reinreitet sieht sie nicht oder will sie nicht sehen. HIlfestellung auch bei Anträgen etc wird reichtlich angeboten - kommt aber nichts bei rum.

    Nun ist es wie überall - die Lebenshaltungskosten auf beiden Seiten sind beträchtlich gestiegen. Durch die Elternzeit fehlte bei der neuen Partnerin Einkommen. Diese ist zwar nach der Elternzeit direkt wieder in den Job eingestieben - Gehaltseinbußen gibt es aber hier leider trotzdem da die ursprüngliche Vollzeitanstellung nicht machbar ist.

    Partner / Unterhaltspflichtiger ist vollzeit Erwerbstätig.


    Auf Seite der Kinder, mit der neuen Düsseldorfer Tabelle etc ergeben sich hier mittlerweile weitreichende Änderungen so das die Summe die gezahlt wird scheinbar höher ist als notwendig und auch dem Kindsvater reicht es allmählich da sich die Ex-Partnerin seid Monaten nicht um einen Job bemüht. Das neue Kind wurde in der "alten" Unterhaltsvereinbarung (nur mündlich) nie berücksichtigt weil die Scheidung eigentlich zügig nach dem Trennungsjahr angedacht war. Das sich das hier nun noch etwas verzögerte ist den Finanzen geschuldet. Die muss ja auch erstmal bezahlt werden! Und auch wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, die Ex-Partnerin hat keinen Cent welchen sie dazusteuern könnte. Das letzte Jahr mit den ganzen Teuerungen haben die Ersparnisse aufgefressen.

    Auch weil evtl. im Raum steht das die Ex-Partnerin Bürgergeld beantragen muss um zukünftig über die Runden zu kommen fragt man sich hier jetzt wer eigentlich noch wie viel Geld erhält.. und wie das neue Kind da reinspielt. Das lebt zwar mit im Haushalt, aber jeder der Kinder hat weiß das die auch nicht kostenlos groß werden. Leider.


    Bereinigtes Nettogehalt sind 2270 Euro monatlich, demzufolge für das minderjährige Kind aus 1. Ehe abzüglich anteilig Kindergeld 403 Euro Unterhalt zu zahlen wären.

    Das nicht mehr priviligierte Kind in der Ausbildung ginge leer aus - wenn man das nun gekommene Kind aus der neuen Partnerschaft berücksichtigen würde - den dafür gilt ja ein Selbstbehalt von 1650 Euro.

    ABER: Genau hier liegt jetzt der Hund begraben: Wie wird so ein "neues" Kind in intakter Partnerschaft berücksichtigt?

    Ausschliesslich durch eine Rückstufung der Unterhaltspflichten der anderen Kinder auf die Stufe 1 der DT?

    Oder auch mit tatsächlichem Unterhalt der dann nur "fiktiv" verteilt wird? Erhöht sich der Selbstbehalt?

    Die neuen Partner sind natürlich noch nicht verheiratet, da die alte Ehe noch nicht geschieden ist.


    Meiner MIlchmädchenrechnung nach wären für älteres Kind aus 1. Ehe 403 Euro Unterhalt zu berücksichtigen, für das jüngste Kind aus neuer Partnerschaft 459 Euro lt Tabelle - aber hier fängt es dann schon an - wird das komplette Kindergeld berücksichtigt, weil das Kind ja im gleichen Haushalt lebt? Oder auch wieder nur anteilig.

    Gemäß dem Fall das wird anteilig berechnet hätten wir für die minderjährigen Kinder 737 Euro Unterhalt.


    Vom Netto abgezogen bleibt dann noch ein Betrag von 1541 Euro. Der volljährige ginge dann auch leer aus. Zumal ja vorher noch der Trennungsunterhalt fällig wäre bis zur Grenze von 1370 Euro. Denn die 1650 Euro selbstbehalt gelten ja nur für bereits geschiedene Ehen, ist das Korrekt?

    Das heißt 171 Euro gingen zusätzlich als Trennungsunterhalt an die Ex-Partnerin. Sie würde also 403+171 Euro monatlich erhalten= 574 Euro solange die Ehe noch nicht geschieden ist. Danach ginge auch sie leer aus bezüglich Ehegattenunterhalt.

    Der Unterhalt für das jüngste Kind "verbleibt" im Haus - oder muss das tatsächlich überwiesen werden?

    Ist das so korrekt, und wenn nicht - wo sind hier die Denk bzw recherchefehler?

    Folgende Vorraussetzungen.
    Es gab eine Ehe bzw ist noch in Trennungszeit und wird demnächst Gescheiden.
    Aus der Ehe gibt es 2 Kinder, das eine 7 Jahre das andere 19 Jahre und in Ausbildung. Beide leben bei der Kindsmutter.

    Der Kindsvater hat eine neue Beziehung und daraus ging auch ein Kind hervor, jetzt 2 Jahre alt.
    Mit der neuen Partnerin lebt er zusammen.

    Bisher liefen alle Vereinbarungen zu Unterhalt usw friedlich. Im Rahmen der Möglichkeiten bzw unter Berücksichtung des Selbstgehaltes wurde vom Gehalt des Vaters die Restsumme zur Ex-Partnerin überwiesen. Diese für im Nebenerwerb eine Selbstständigkeit aus, die nicht viel Abwirft, aber viel kostet. Einer wirklichen Tätigkeit geht sie nach 1,5 Jahren Trennung von Tisch und Bett nicht nach. Ausser Kindergeld erhält sie nur den Unterhalt und lebt davon. Möglich weil sie sehr günstig zur Miete lebt. Das das aber dauerhaft nicht funktioniert und sie immer weiter in Probleme und Schulden reinreitet sieht sie nicht oder will sie nicht sehen. HIlfestellung auch bei Anträgen etc wird reichtlich angeboten - kommt aber nichts bei rum.

    Nun ist es wie überall - die Lebenshaltungskosten auf beiden Seiten sind beträchtlich gestiegen. Durch die Elternzeit fehlte bei der neuen Partnerin Einkommen. Diese ist zwar nach der Elternzeit direkt wieder in den Job eingestieben - Gehaltseinbußen gibt es aber hier leider trotzdem da die ursprüngliche Vollzeitanstellung nicht machbar ist.
    Partner / Unterhaltspflichtiger ist vollzeit Erwerbstätig.


    Auf Seite der Kinder, mit der neuen Düsseldorfer Tabelle etc ergeben sich hier mittlerweile weitreichende Änderungen so das die Summe die gezahlt wird scheinbar höher ist als notwendig und auch dem Kindsvater reicht es allmählich da sich die Ex-Partnerin seid Monaten nicht um einen Job bemüht. Das neue Kind wurde in der "alten" Unterhaltsvereinbarung (nur mündlich) nie berücksichtigt weil die Scheidung eigentlich zügig nach dem Trennungsjahr angedacht war. Das sich das hier nun noch etwas verzögerte ist den Finanzen geschuldet. Die muss ja auch erstmal bezahlt werden! Und auch wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, die Ex-Partnerin hat keinen Cent welchen sie dazusteuern könnte. Das letzte Jahr mit den ganzen Teuerungen haben die Ersparnisse aufgefressen.

    Auch weil evtl. im Raum steht das die Ex-Partnerin Bürgergeld beantragen muss um zukünftig über die Runden zu kommen fragt man sich hier jetzt wer eigentlich noch wie viel Geld erhält.. und wie das neue Kind da reinspielt. Das lebt zwar mit im Haushalt, aber jeder der Kinder hat weiß das die auch nicht kostenlos groß werden. Leider.


    Bereinigtes Nettogehalt sind 2270 Euro monatlich, demzufolge für das minderjährige Kind aus 1. Ehe abzüglich anteilig Kindergeld 403 Euro Unterhalt zu zahlen wären.
    Das nicht mehr priviligierte Kind in der Ausbildung ginge leer aus - wenn man das nun gekommene Kind aus der neuen Partnerschaft berücksichtigen würde - den dafür gilt ja ein Selbstbehalt von 1650 Euro.
    ABER: Genau hier liegt jetzt der Hund begraben: Wie wird so ein "neues" Kind in intakter Partnerschaft berücksichtigt?
    Ausschliesslich durch eine Rückstufung der Unterhaltspflichten der anderen Kinder auf die Stufe 1 der DT?
    Oder auch mit tatsächlichem Unterhalt der dann nur "fiktiv" verteilt wird? Erhöht sich der Selbstbehalt?
    Die neuen Partner sind natürlich noch nicht verheiratet, da die alte Ehe noch nicht geschieden ist.


    Meiner MIlchmädchenrechnung nach wären für älteres Kind aus 1. Ehe 403 Euro Unterhalt zu berücksichtigen, für das jüngste Kind aus neuer Partnerschaft 459 Euro lt Tabelle - aber hier fängt es dann schon an - wird das komplette Kindergeld berücksichtigt, weil das Kind ja im gleichen Haushalt lebt? Oder auch wieder nur anteilig.
    Gemäß dem Fall das wird anteilig berechnet hätten wir für die minderjährigen Kinder 737 Euro Unterhalt.


    Vom Netto abgezogen bleibt dann noch ein Betrag von 1541 Euro. Der volljährige ginge dann auch leer aus. Zumal ja vorher noch der Trennungsunterhalt fällig wäre bis zur Grenze von 1370 Euro. Denn die 1650 Euro selbstbehalt gelten ja nur für bereits geschiedene Ehen, ist das Korrekt?
    Das heißt 171 Euro gingen zusätzlich als Trennungsunterhalt an die Ex-Partnerin. Sie würde also 403+171 Euro monatlich erhalten= 574 Euro solange die Ehe noch nicht geschieden ist. Danach ginge auch sie leer aus bezüglich Ehegattenunterhalt.
    Der Unterhalt für das jüngste Kind "verbleibt" im Haus - oder muss das tatsächlich überwiesen werden?

    Ist das so korrekt, und wenn nicht - wo sind hier die Denk bzw recherchefehler?