Hallo Meg,
habe mich nochmal weiter mit dem Thema beschäftigt.
Ich möchte einen Punkt nochmal mit einem Beispiel präzisieren (evtl. habe ich die Antwort oben auch nicht ganz verstanden):
Angenommen, es käme 2023 die RWA. Ich liege im Beispiel auf jeden Fall (ggf. auch nur leicht) unter der Grenze und kann das dann ja Anfang 2024 auch schwarz auf weiß nachweisen. Außerdem bin ich mir ziemlich sicher, auch 2024 (leicht) drunter zu liegen. Ich nehme einen (anderen) Kredit in 2023 oder 2024 auf (z.B. für ein neues Auto). Wenn ich dann 2025 über der Grenze liege und Unterhalt zahlen muss, werden die Raten für den Kredit dann bei der Berechnung der Unterhaltshöheangerechnet?
Und noch eine andere Frage mit anderem Beispiel:
Es gelingt mir, mein Gehalt unter der Grenze zu halten. Wenn ich dann z.B. ein Jahr später in die Unterhaltspflicht komme, weil ich mein Gehalt doch nicht längerfristig drunter halten kann, muss ich ja vermutlich rückwirkend für 12 Monate meine Gehaltsnachweise ans Amt schicken zur Berechnung der Unterhaltshöhe. Dann würde das Amt ja evtl. hohe Einzahlungen bei der betrieblichen Altersvorsorge sehen und u.U. unangenehme Fragen zum vorigen Kalenderjahr stellen… Wie seht ihr das?
Dann solltest du aufpassen, wer den Antrag stellt, ausfüllt und unterschreibt.
Mit deiner Unterschrift erklärst du die Richtigkeit der Angaben, das kann später mächtig Ärger geben.
Stimmt, danke für den Hinweis.
Viele Grüße und schöne Pfingsten!