Beiträge von Harry85

    Hallo Meg,


    habe mich nochmal weiter mit dem Thema beschäftigt.


    Ich möchte einen Punkt nochmal mit einem Beispiel präzisieren (evtl. habe ich die Antwort oben auch nicht ganz verstanden):

    Angenommen, es käme 2023 die RWA. Ich liege im Beispiel auf jeden Fall (ggf. auch nur leicht) unter der Grenze und kann das dann ja Anfang 2024 auch schwarz auf weiß nachweisen. Außerdem bin ich mir ziemlich sicher, auch 2024 (leicht) drunter zu liegen. Ich nehme einen (anderen) Kredit in 2023 oder 2024 auf (z.B. für ein neues Auto). Wenn ich dann 2025 über der Grenze liege und Unterhalt zahlen muss, werden die Raten für den Kredit dann bei der Berechnung der Unterhaltshöheangerechnet?


    Und noch eine andere Frage mit anderem Beispiel:

    Es gelingt mir, mein Gehalt unter der Grenze zu halten. Wenn ich dann z.B. ein Jahr später in die Unterhaltspflicht komme, weil ich mein Gehalt doch nicht längerfristig drunter halten kann, muss ich ja vermutlich rückwirkend für 12 Monate meine Gehaltsnachweise ans Amt schicken zur Berechnung der Unterhaltshöhe. Dann würde das Amt ja evtl. hohe Einzahlungen bei der betrieblichen Altersvorsorge sehen und u.U. unangenehme Fragen zum vorigen Kalenderjahr stellen… Wie seht ihr das?


    Dann solltest du aufpassen, wer den Antrag stellt, ausfüllt und unterschreibt.

    Mit deiner Unterschrift erklärst du die Richtigkeit der Angaben, das kann später mächtig Ärger geben.

    Stimmt, danke für den Hinweis.


    Viele Grüße und schöne Pfingsten!

    Vielen Dank für eure Antworten! Es ist mir bewusst, dass es nicht immer eindeutige Antworten gibt. Die Hinweise helfen mir aber schon weiter.


    Wer hat dann die Vorsorgebevollmächtigung, was wurde schon geregelt?


    Weiterhin stellt sich die Frage, gibt es schon einen Pflegegrad, wurde der schon beantragt, steht das Pflegeheim an?


    Was wissen deine Eltern über dein Einkommen, hast du noch Geschwister?

    Die Vorsorgebevollmächtigung haben beide gegenseitig sowie außerdem auch ich.


    Mein Vater hat Pflegegrad 3, und bekommt ambulante Pflege. Momentan gibt es noch keinen konkreten Plan für ein Pflegeheim, das könnte sich aber bei seinen Erkrankungen durchaus ändern. Meine Mutter hat noch keinen Pflegegrad. Ich denke aber darüber nach, einen für sie zu beantragen. Vermutlich würde sie Grad 1 bekommen (bringt aber kein Pflegegeld, deswegen haben wir es momentan noch nicht beantragt).


    Ich habe keine Geschwister. Meine Eltern wissen zwar, dass ich ganz gut verdiene, würden aber vermutlich bei der Frage nach den 100 T€ antworten, dass ich darunter liege. Konkrete Zahlen kennen sie nicht.

    Hallo zusammen,


    Meine Eltern (beide über 80) sind mittlerweile recht kränklich und ich befürchte, dass zumindest einer von beiden in den nächsten 12 Monaten Hilfe zur Pflege benötigt. Grundsicherung wollten sie bisher nicht beantragen (würden sie aber bekommen). Kein Vermögen vorhanden.


    Ich selbst verdiene je nach Bonus zwischen ca. 95 - 118 T€ im Jahr. Ich bin mir nun bei ein paar Punkten unsicher. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

    • Wenn in 2023 Unterhaltspflicht eintritt, sage ich dem Sozialamt, dass ich erst das Jahresende abwarte, um zu wissen, ob ich unter 100 k€ liege. Wenn sich dann beim Steuerbescheid herausstellt, dass ich für 2023 drüber liege, zahle ich rückwirkend für 2023. Aber was ist mit 2024? Kann ich dann für 2024 ebenfalls darauf verweisen, dass ich mein endgültiges Gehalt 2024 erst Anfang 2025 kenne, so dass ich dann im Laufe des Jahres 2024 nicht zahle (bzw. nur rückwirkend für 2023), sondern erst 2025?
    • Mein Riester-Vertrag läuft leider ziemlich schlecht, so dass ich die Raten eher in einen Aktienfonds stecken möchte. Wenn ich das jetzt umstelle, zählen dann die Raten für den Fonds in eine Unterhaltsberechnung rein? Oder sollte ich nach der RWA besser wieder auf Riester oder ein anderes AV-Produkt umstellen?
    • Wenn im aktuellen Jahr die RWA kommt und unter 100T€ festgestellt wird, darf ich dann einen Kredit aufnehmen (z.B. in 2024)? Werden die Raten bei einer Unterhaltspflicht in einem folgenden Jahr berücksichtigt oder darf ich ab der RWA generell keinen Kredit mehr aufnehmen?
    • Was ist, wenn ich bis einschließlich 2024 über 100 t€ bin (ich muss noch Kredit bis Mitte 2024 zurückzahlen und kann nur begrenzt das Einkommen drücken) und dann in 2025 Maßnahmen ergreife, um drunter zu kommen (unbez. Urlaub, Langzeitkonto, betriebliche AltersvorsorgeI)? Ist das zulässig/komme ich dann wieder raus? Durch die aktuellen Kreditraten müsste ich bis 2024 nicht allzu viel Unterhalt zahlen, ab 2025 dann aber potentiell viel mehr, so dass ich versuchen würde, spätestens dann rauszukommen.
    • Wenn ich schon jetzt Grundsicherung für meine Eltern beantrage und später Hilfe zur Pflege dazukommt, verändert sich dadurch irgendetwas?

    Vielen Dank!

    P.S. Tolles Forum!