Beiträge von Spozzfreundt

    Obige Frage, ob ich "gezwungen" werden kann, bis 67 zu arbeiten, ist nicht korrekt gestellt.


    Meine Frage muss korrekt lauten, ob ich ab 63 J. einfach in Rente gehen kann, um einer bestehenden oder sich andeutenden Unterhaltspflicht zu entgehen.


    (Ich meine nämlich, in Erinnerung zu haben, dass man einer bestehenden Unterhaltspflicht nicht so einfach entgehen kann, indem man in Teilzeit geht, um unter 100k€ zu kommen. Das ist doch eine ganz ähnliche Situation....)

    Guten Tag, wertes Forum, ich bin neu hier...


    ... und habe gleich mal eine Frage: Ich (58 J.) plane, mit 63 J. in Rente zu gehen, weil ich genug Geld gespart habe, um die 14,4% Abzüge zu kompensieren.


    Was passiert aber, wenn ich vor dem geplanten Renteneintritt mit 63 J. gegenüber meinen Eltern unterhaltspflichtig werden sollte, da ich über 100k€ Einkünfte habe?


    Kann ich dann trotzdem mit 63 J. in Rente gehen, oder kann ich gezwungen werden, bis 67 J. zu arbeiten??


    (Ja, ich weiß: Schlauer wäre es, unterhalb 100k€ zu bleiben, deshalb ziehe ich auch Teilzeit in Erwägung. Es ist allerdings unklar, ob das genehmigt wird.)


    Danke vorab & schöne Pfingsten!