Beiträge von mamusch

    Die tagesklinische Maßnahme zeigt auch schon Fortschritte, sie hat mittlerweile ihre Wohnung und die Sauberkeit ganz gut im Griff. Das Verhältnis zum Kind ist sowieso sehr gut, wird amtlicherseits auch gar nicht angezweifelt.


    deswegen ist es ja auch so unverständlich,warum der Entzug des Kindes ausgerechnet jetzt erfolgt,wo alles auf einem guten Weg scheint.Ihr ausgerechnet jetzt das Kind zu nehmen,sie in Ängste zu stürzen, ihr Kind jemals wieder zu bekommen, ist doch kontraproduktiv!

    frase,


    das ist richtig, wird auch von der Mutter so gesehen. Trotzdem will sie sich aber jetzt aus Unwissenheit nicht falsch verhalten.

    Hallo timekeeper,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Ja, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.


    Sie wird am Donnerstag in persönlichen Gespräch mit dem JA offiziell über die Entscheidung des JA zur Kindeswohl-Anzeige der Kindertagesstätte informiert. Dass diese Entscheidung so aussieht , dass sie entweder freiwillig der Unterbrinung des Kindes in einer Pflegestelle zustimmt, oder das Kind vom JA in Obhut genommen wird, wurde ihr vorgestern von der Wohneinrichtng fernmündlich mitgeteilt.


    "freiwillig" klingt immer so positiv, aber ist es das auch? Mir ist der Unterschied zur Inobhutnahme auch noch nicht klar. Für mich klingt das wie: entweder du gibst uns das Kind oder wir nehmen es notfalls mit Gewalt. Das sind keine Alternativen. Aber wie verhält Sie sich nun am besten, ohne sich weitere Wege des Umgangs mit dem JA zu verbauen.


    Aus deiner Antwort entnehme ich eigentlich auch nur: unbedingt Anwalt nehmen. Es eilt halt zum einen (bis Donnerstag bekommt sie das sicher nicht hin, zumal sie gerade eine ihr vom JA empfohlene psychotherapeutische Therapie in einer Tagesklink macht), zum anderen verfügt sie über keinerlei Erspartes mehr. In der Mutter-Kind-Einrichtung wird ihr wöchentlich ein bestimmter Betrag zur Vertretung der wichtigsten Einkäufe zugeteilt. Anwaltlichen kann sie daraus nicht bestreiten.


    Es erscheint ihr gerade alles ziemlich hoffnungslos, die versucht, alles was man ihr aufträgt richtig zu machen, aber anscheinend kann sie es weder der Einrichtung noch dem JA recht machen. Eine grausame Wiederholung ihrer Lage, als sie noch in der toxischen Gewaltbeziehung lebte. Dabei sollte ihr doch die betreute Unterbringung helfen, wieder ein eigenes, selbstbestimmtes Leben zu führen.


    Sieht auch für Außenstehende aus wie eine Teufelsspirale, die nur immer tiefer abwärts führt.

    Hallo,

    es geht um eine 28-Jährigem Mutter mit 20 Monate altem Kind, die seit 8,5 Monaten in einer betreuten Wohneinrichtung lebt. Zuvor hatte sie mit dem Kindsvater in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Aufgrund einer anonymen Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung kam das Jugendamt ins Spiel. Der Vater zeigte sich wenig zur Zusammenarbeit mit dem JA bereit und nach einigem Hin und Her wurde Mutter und Kind die Unterbringung in der betreuten Wohneinrichtung ermöglicht.


    Die Beziehungen zum Kindsvater war toxischer Natur und aufgrund der traumatischen Erfahrungen ist sie psychisch angeschlagen und hat Probleme, ihren Haushalt, die Hygiene und die des Kindes auf einem allgemein akzeptierten Standard zu halten. Depressive antriebslos Stimmungen verhinderten das. Von Seite des Jugendamts wurde ihr eine psychotherapeutische Maßnahme angeraten. Seit drei Wochen besucht sie nun eine Tagesklinik. Das Kind geht bereits seit drei Monaten in die Kindertagesstätte im gleichen Haus.


    Nun hat genau diese KiTa beim Jugendamt eine Meldung wegen Kindeswohlgefährdung gemacht, die beim JA vorliegt. Jugendamt und Wohneinrichtung sind wohl bereits zu einer Entscheidung gelangt, denn die Einrichtung teilte ihr gestern mit, es gibt die Möglichkeit, das Kind freiwillig in eine Pflegestelle zu geben oder es wird vom Jugendamt in Obhut genommen. Sie, die Mutter müsse die Wohneinrichtung in jedem Fall verlassen.


    Die Frage ist nun, was bedeuten die Alternativen im rechtlichen Sinn, was ist der Unterschied in Bezug auf Umgangsrecht und Wiederrückführung?

    Kann sie sich auch generell gegen das Vorgehen des Jugendamts und der Einrichtung wehren, oder muss sie den "Rausschmiss" einfach hinnehmen?


    Danke schon mal für Ideen und Tips!