Beiträge von MediatorDerFronten

    Hallo zusammen,


    Hiermit möchte ich ein Update geben.


    Nach ewigem Hin und Her zwischen den Anwälten beider Parteien, wurde der 28.10.2023 als Termin erkoren, Ihren "vorehelichen Hausrat", "Hausrat aus Erbe der Mutter der Noch-Frau", "Alleineigentum während der Ehe angeschafften" und "Teile des während der Ehe angeschafften" Hausrates abzuholen.


    Der Bitte, die Personen zu benennen, welche als Umzugshelfer dienen, wurde nicht nachgekommen.

    Ein Verbot, das Gelände zu betreten, wurde dennoch nicht ausgesprochen. Die Helfer (6 Personen) hielten sich an die vor Ort benannten "Spielregeln" und agierten im Namen der Noch-Frau" und waren auf einem zwischenmenschlich harmonischem Niveau.


    "Vorehelicher Hausrat" und "Hausrat aus Erbe der Mutter (der noch-Frau)" wurde natürlich ohne Widerworte ausgehändigt.

    Selbst der "während der Ehe alleinig (durch Sie) angeschaffte Hausrat (Gesetzeslage mit bekannten Urteilen wurde durch Anwalt genannt)" wurde einzig Ihr überlassen (wurde auch mitgenommen).


    Die geforderte Einigung vor Ort (durch den Anwalt von Ihr, zum Zeitpunkt der Abholung) bezüglich des "gemeinsam angeschafften Hausrates" ,wurde durch den Anwalt meines Vaters mit den Worten "[.....dass dies sehr unwahrscheinlich sei....]" , mit der Bitte einer beidseitig bestätigten Liste "zur Abarbeitung", verneint.


    Demnach wurde der "gemeinsam angeschaffte Hausrat" während der Abholung nicht berücksichtigt und verbleibt (noch) im Haus meines Vaters.


    Soviel als kurzer Abriss.


    Die Noch-Frau hat seit (spekulativ) 01.11.2023 eine neue Wohnung in naher Umgebung.


    Jetzt die Fragen:


    Kann mein Vater die Schlüssel zu Haus und Nebengelass zurückverlangen?

    Kann der Noch-Frau eine Art "Grundstücksbetretungsverbot" ausgesprochen werden?


    VG

    Hallo zusammen,


    das Schreiben wurde an die letzte bekannte Adresse gesendet- sprich: Zu meinem Vater. Scheinbar ist ein Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet worden, denn Post für Sie kam schon seit dem 01.08. nicht mehr bei meinem Vater an.


    Und nein, das ist sicher nicht der Stil der Lady- jedoch scheint ihr jedes Mittel recht zu sein, um meinen Vater im Ruf, in der Psyche und finanziell zu ruinieren.

    Aber danke für die Einschätzung ihrer Wohnsituation- wir denken ebenfalls, dass es sich hierbei um eine angststiftende, nicht wahrheitsgemäße Aussage handelt.


    Das Auswechseln der Schlösser wurde vom Anwalt kritisch betrachtet- hier bekomme ich leider die fachlichen und juristischen Ausdrücke nicht mehr zusammen.


    Wir hoffen (und damit meine ich hauptsächlich meinen Vater), dass der Mahnbrief des Anwalts für Ruhe und Klarheit sorgt.

    Danke bis hier her.


    VG

    Hallo,


    aktuell ist davon auszugehen (reine Vermutung), dass Sie keinen Anwalt hat - zumindest kein Mandat. Auf Ihrer Seite der Familie befinden sich 2 Anwälte. Vielleicht holt Sie sich hier Informationen- reine Spekulation.


    Die Forderungen Ihrerseits haben schlagartig mit dem 01.08. aufgehört (Sie hat sich mit den Worten: "Ich gehe jetzt ins Frauenhaus", begründet auf falschen Anschuldigungen, verabschiedet).


    Also aktuell gibt es keine weiteren Forderungen, außer die benannten Unberechtigten (kostenintensive Sachgüter, angeschafft in der Ehe, welche Sie entwendet hat).


    VG

    Hallo zusammen.

    Update:

    Am 01.08. hat Sie einen Großteil der Sachen, Lebensmittel, Bettzeug und Gemeinschaftseigentum in mehrfachen Fahrten zu einem unbekannten Ort gefahren.

    Der Anwalt hat (nach 2- wöchigem Urlaub) ein Schreiben aufgesetzt. Zusammenfassung:

    -Sie hat begonnen auszuziehen

    -Hinweis darauf, dass Sie nicht zur Mitnahme des Eigentums des Mandanten (mein Vater) und auch nicht zur

    Mitnahme von Gemeinschaftseigentum berechtigt ist

    -Androhung von Strafanzeige und Strafantrag, wenn Sie Gegenstände aus dem Alleineigentum des Mandanten oder während der Ehezeit angeschaffte Gegenstände, die demzufolge dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mandanten aus dem Wohnhaus entfernt

    - Betont, dass der Mandant nichts gegen den Auszug von Ihr hat

    - Er ist durchaus einverstanden, den gemeinsamen Hausrat sinnvoll aufzuteilen

    - Er ist nicht einverstanden mit rechtswidriger Aneignung, nach eigenem Belieben und ohne vorheriger Absprache, von Hausratsgegenständen
    - Sie behält sich weiterhin vor, das Hausgrundstück weiterhin zu nutzen, obwohl Sie nicht mehr dort lebt. Dies wird nicht mehr geduldet. Schlüsselabgabe zum bis zum 31.08.

    - Das Haus nicht mehr ohne vorherige Absprache betreten (sonst, nach Ablauf der Frist, gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung an den Mandanten (Antrag)

    - Aufforderung zur vollständigen Auflistung aller Hausratsgegenstände, welche Sie beanspruchen möchte

    - Aufforderung zur Benennung eines konkreten Termins zur Abholung

    - Ohne vorherige Abstimmung der Hausratsverteilung und ohne Abstimmung des Termines für die Abholung wird der Mandant weiteren, eigenmächtigen Transporten ausdrücklich widersprechen - und die einleitend angekündigten strafrechtlichen Maßnahmen gegen Sie veranlassen

    -Aufforderung, die Namen der Transporthelfer konkret zu benennen

    - Vorbehalt, dass einzelne Personen ein Betreten des Hausgrundstückes untersagt wird (Bei Verstoß: Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch)


    Danke für die Tipps und anregenden Fragen in diesem Forum.

    Ich hoffe, das Schreiben des Anwalts kommt so konkret bei der Dame an, wie ich es empfinde.


    Wenn Updates erwünscht sind, schreibe ich Diese gern.


    VG

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Tipps und Hinweise.

    Am Dienstag gab es einen Termin beim Anwalt.


    Hier wurde explizit nach der wirtschaftlichen Trennung gefragt (kein gemeinsames Waschen der Wäsche, keine Versorgungsleistungen dem Anderen gegenüber, räumliche Trennung, getrennte Fächer im Kühlschrank, etc.)


    Somit konnte ein eindeutiger Zeitpunkt des Beginnes des Trennungsjahres ermittelt werden. Aus Ihrer Sicht (Sie sagt, Sie zieht im November aus), beginnt das Trennungsjahr erst, wenn Sie ausgezogen ist.

    Der Anwalt hat hier interveniert. "Wenn es Zeugen gibt, die die Lage/ Situation regelmäßig begutachten und vor Gericht gewillt sind, dies wahrheitsgemäß auszusagen, gilt das Trennungsjahr ab dem hier ermittelten Zeitpunkt- auch wenn es nicht einvernehmlich mit Ihrer Frau ist."


    Das Grundstück der Frau wurde wurde vorerst nur im Bezug auf mögliche Unterhaltsforderungen von Ihr angesprochen ("Er wohnt mietfrei und Sie nicht, deshalb muss er in Form von Unterhalt ausgleichen" gilt hier vermutlich nicht).


    Außerdem wurde explizit erwähnt, dass die Güter/ Sachen, welche es aufzuteilen gibt, einvernehmlich geteilt werden müssen. Hierzu hat die Frau sich bereits geäußert und sagte: "Das Bett säge ich durch, ich will deinen Müll nicht mitnehmen", "Genau so bei den Gardienen", und mehr solcher Aussagen.

    Und: "Die Couch habe ich gekauft, die gehört mir, die nehme ich mit"

    Ohne Einverständnis wäre der erste Fall Sachbeschädigung und der Zweite Diebstahl- das ist mir und meinem Vater bewusst.


    Einleitung zur Frage:

    Sie wird meinem Vater nicht ankündigen, wann Sie Ihren, noch zu klärenden "Anteil" abholen lässt.

    Somit droht eine Situation, in der er den Überblick verliert und Sie Sachen ohne Einverständnis entfernt (Aus seiner Sicht soll Sie natürlich alles mitnehmen, was "Ihr gehört" und aus seinem Leben verschwinden. Doch Sie möchte Ihn verbal, finanziell und mit (ohne) Gütern ruinieren).


    Frage:

    Kann mein Vater eine Art Grundstücksverbot (Haus ist vor der Ehe angeschafft, er ist alleiniger Eigentümer) aussprechen und dann geordnet bestimmen, wer das Grundstück betreten darf ?

    Hier geht es nicht um Sabotage des Auszuges!


    VG

    Hallo und guten Tag,


    Vielen Dank für die ehrlichen Antworten. Ich möchte mich an dieser Stelle zu einigen Punkten äußern.


    Die Fragen aus der Antwort von "Gauss" kann ich nur zum Teil beantworten.

    Das Grundstück inkl. Wohngebäude hat Sie, laut eigener Aussage, bei einer Zwangsversteigerung erworben. Aktuell kümmert sich wohl (die Aussage zweifeln wir an) ein Makler um den Verkauf.

    Ich kann nicht einmal beurteilen, in welcher Form ein Trennungsjahr laufen kann. Es ist bisher nichts diesbezüglich aufs Papier gekommen. Die "Bedingungen" sind vielleicht schon seit mehr als einem Jahr erfüllt.


    Zur Antwort von "Timekeeper":


    Die Antwort gefällt mir sehr wohl, da ich die Angelegenheit sachlich betrachten möchte und keinesfalls emotional.

    Er möchte die Scheidung, einen Termin beim Anwalt hat er in der kommenden Woche vereinbaren können. Ich bin hier unterstützend dabei, denn er ist mit der Angelegenheit und der "Technik" überfordert.

    Die Ehe ist auch aus seiner Sicht untragbar und im Nachhinein sieht er die Eheschließung als großen Fehler an. Nun drückt aber der Schuh und er hat bis jetzt schlicht zu lange gewartet, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.


    Auch kennen ich und mein Vater grundsätzlich die Lage "zu ehelichen Pflichten". Ihm ist klar, dass seine Frau keine häusliche Sklavin ist, hat Sie auch nicht so behandelt. Allerdings waren genau diese Kleinigkeiten (ich nenne es mal "Gesten des Zusammenlebens") bisher Gang und Gäbe, wurden abrupt von Ihr unterlassen.

    Sie kommt lediglich zum Schlafen in das Haus, unterstellt Ihm immer aufs Neue Dinge, um Ihn zu reizen (er springt nicht darauf an), fordert finanziellen Ausgleich, wenn Sie "geht", beteiligt sich aber "null" an Kosten rund um das Grundstück (ja, es gehört ihm allein- aber es fließt kein Geld in Sachen "Beteiligung" in jeglicher Hinsicht).



    "Es erschließt sich mir nicht, warum der Ehemann jetzt plötzlich sein Haus an wen auch immer verschenken sollte. Wenn das Grundstück ein wesentlicher Bestandteil seines Vermögens ist, geht das nicht ohne Zustimmung der Ehefrau, bzw. er würde im Falle er Durchführung des Zugewinns so behandelt werden, als wenn diese Aktion nicht stattgefunden hätte. Und - da es zum Eingangsvermögen gehört, wäre ja nur der Mehrwert ein Teil des Zugewinns, bei der Kürze der Ehe doch ein sehr überschaubarer Betrag. Und der erlangte Zugewinn der Ehefrau würde ja auch in die Berechnung mit eingehen. Was soll also dieser Blödsinn?


    Aus <Scheidung in Planung/Haus gehört alleinig dem Mann(Grundbuch, gekauft vor Ehe, Ehe ca. 5 Jahre), Überschreibung auf einziges Kind des Mannes> "


    Das war mir nicht bewusst. Mein Vater spielte tatsächlich mit dem Gedanken, das Haus an mich zu übertragen (Art und Weise war bisher unklar), damit Sie sich im Falle eines Zugewinnausgleichs nicht auf seine Kosten bereichern kann. Ich habe Verstanden, dass dies tatsächlich Blödsinn ist.


    Danke auch für den Hinweis mit der "Fristsetzung zum Verlassen des Hauses". Ich denke und hoffe, der Anwalt zieht diese Möglichkeit in Erwägung.


    Und bitte nicht falsch verstehen. Das Grundstück soll nicht heimlich verschenkt werden. Wir hatten natürlich vor, uns im gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Darum die Frage an der Stelle.


    Also nochmal vielen Dank für die Antworten an dieser Stelle

    Hallo zusammen !

    Ich bin neu hier und habe die Suchfunktion genutzt, bin aber der Meinung, keinen, für mich passenden Thread gefunden zu haben und hoffe auf Gesetzmäßigkeiten, Meinungen oder auch Verlinkungen zu anderen Threads.


    Ich (einziger Sohn,37, nicht verheiratet, ein Kind) versuche die Rechtslage meines Vaters (66, ca. 5 Jahre verheiratet mit 2. Frau) zu durchblicken.


    Noch-Frau (57, 4 Kinder- alle volljährig, nicht im Hause meines Vaters-zum Teil ohne "Grundstücksbetretungsrecht bei meinem Vater)…


    Mein Vater heiratete die Frau nach ca. 10- jährigem Zusammenlebens und einer folgenden, kurzen Trennungsphase.

    Ihre Worte: "Ich komme nur mit dem Namen "Geburtsname meines Vaters" zurück. Erledigt (Hochzeit) !

    Mein Vater hat sich das Grundstück vor der Vermählung in bar geleistet (Alleinig im Grundbuch).


    Im Laufe der Ehejahre wurde das eheliche Verhalten der Frau anders. Soziale Abschottung meines Vaters von Anderen durch Lügen und Intrigen-kaum/schwer nachzuweisen), Geheimnisse (Sie kaufte ein Grundstück mit Haus ohne Wissen und finanzielle Mittel meines Vaters), keine Wäsche waschen, kein Essen kochen (bisher beides Gewohnheit), kommen und gehen, wie es ihr beliebt (zum Großteil ohne Bescheid geben), eigene Wohnsituation im Haus auf der Couch, getrennte Betten, etc.-


    Ihre Worte: "Wenn du dich scheiden lassen willst, musst du zum Anwalt gehen", "Alles Angeschaffte wird durch 2 geteilt- egal, welcher Anwalt"


    Dies zur knappen und ausführungsreichen, kurzen Geschichte….


    Nun meine Fragen:


    1. Wie wird mein Vater seine "noch-Frau" los? (Wohnsituation, "raus aus meinem Haus")

    2. Kann er einem Zugewinnausgleich (nach Scheidung) aus dem Weg gehen, wenn er mir das Grundstück vorher überschreibt? (seit mehr als 5 Jahren von ihm selbst bewohnt, Eigentümer, alleinig im Grundbuch)

    3. Wie sind die aktuellen Regularien bei Überschreibung, Schenkung und zur Spekulationssteuer? (Auch hier habe ich geforscht, komme aber nicht zum Ergebnis).


    Diese Frau tyrannisiert meinen Vater seit vielen Jahren, soll in seinem Leben nicht mehr stattfinden und soll möglichst wenig von Ihrem "Nicht-Eigentum" abbekommen.


    VG