Hallo Robbi.
Es sind insgesamt 800 Euro.
Darauf wurde sich, Anfang des Jahres geeinigt.
528€ Kindergeld/Kind
200€ für Betreuung der Kinder (Schule/Kita)
100€ für sonstige Ausgaben des Vaters
Gesamtes verfügbares Einkommen des Vaters mit KG+300€ belaufen sich auf 2800€.
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danke, ich habe es ehrlicherweise noch nicht verstanden, deshalb ein neuer Versuch
d.h. sie überweist ihm 800 EUR/Monat? (bzw. 828 EUR) oder überweist sie nur 300 EUR/Monat für beide Kinder oder pro Kind?
Erhält sie das Kindergeld von der Familienkasse und leitet es weiter oder ist dies in der Summe 800 EUR noch nicht berücksichtigt?
Wie bereits geschrieben, erhält der das Kindergeld 250 EUR/Kind, bei dem die Kinder im Haushalt leben direkt von der Familienkasse überwiesen. Kindergeld ist nicht mit Unterhalt gleichzusetzen.
Wo sind die Kinder offiziell gemeldet? (Meldeadresse, Erstwohnsitz)
Was stellen die "100€ für sonstige Ausgaben des Vaters" dar? Schenkt sie ihm Geld?
Da die Kinder offiziell bei ihm leben und sie die Kinder alle 2 Wochen für 3 Tage bei sich hat, liegt hier ein Residenzmodell vor. (so mein Verständnis)
Der Geldfluss wäre dann wie folgt:
- Mutter zahlt an Vater Unterhalt für beide Kinder
- Mutter zahlt an Vater Mehrbedarf für zB Betreuung Kita (sofern sie ihren Selbstbehalt nicht unterschreitet)
- Vater erhält Kindergeld direkt von der Familienkasse, 250 EUR/Kind
Das verfügbare Einkommen (Gehalt+Unterhalt+Kindergeld) des Vaters ist völlig irrelevant, zumindest für die Berechnung des Unterhaltes den die Mutter an den Vater für die Kinder zu leisten hat.
Das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters findet dann Berücksichtigung bei der Berechnung des jew. Anteils für den Mehrbedarf.
Falls die Mutter 1.700 EUR/Monat (Durchschnitt inkl. Urlaubsgeld, Boni, Weihnachtsgeld etc) ist dies neben sonstigen Einkünften (Mieteinnahmen, Steuererstattung Vorjahr) die Grundlage für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens. Abzugsfähig sind hier eine berufsbedingte Pauschale oder Fahrtkosten zur Arbeit, Aufwendungen für Altersvorsorge, Immobilienkredit,...
Ihr Selbstbehalt liegt bei 1.370 EUR - 10% da sie mit dir zusammenlebt = 1.233 EUR
Die Differenz bereinigtes Nettoeinkommen zu Selbstbehalt zeigt auf wie viel sie an Unterhalt/Mehrbedarf für die Kinder leisten kann.
Ist der Unterhaltsanspruch der Kinder höher liegt bei ihr ein sog. Mangelfall vor.