Beiträge von Robbi

    Hallo MediatorDerFronten,


    wohnt sie noch dort oder nicht? Das habe ich noch nicht verstanden.

    Du schreibst "Sie sagt, Sie zieht im November aus" -> ich verstehe das sie dort noch wohnt

    "Sie wird meinem Vater nicht ankündigen, wann Sie Ihren, noch zu klärenden "Anteil" abholen lässt." -> ich verstehe das sie dort nicht mehr wohnt und irgendwann ihren Anteil (Gegenstände/Einrichtung?) abholen lässt


    Grundsätzlich kann dein Vater ein Hausverbot (auch für das Grundstück) aussprechen. Jedoch nicht wenn sie dort noch wohnt. Auch nicht wenn sie keinen Mietvertrag unterschrieben hat da die beiden verheiratet sind.

    die 528 EUR (DT 2. Einkommensstufe ab 6 Jahren) wurden genannt während ich meinen letzten Beitrag geschrieben habe. Dies ist allerdings nicht der Zahlbetrag, es wird noch die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. Zahlbetrag: 528 - 125 = 403 EUR


    Vereinfacht dargestellt was den Kindern an Mindestunterhalt (unterste Einkommensstufe, Altersstufe 6-11) zusteht:


    K1: 377 EUR

    K2: 377 EUR

    + anteilig Mehrbedarf


    Das muss die Mutter dem Vater überweisen.


    Der Vater erhält zusätzlich 250 EUR Kindergeld/Kind.

    danke, ich habe es ehrlicherweise noch nicht verstanden, deshalb ein neuer Versuch ;-)


    d.h. sie überweist ihm 800 EUR/Monat? (bzw. 828 EUR) oder überweist sie nur 300 EUR/Monat für beide Kinder oder pro Kind?


    Erhält sie das Kindergeld von der Familienkasse und leitet es weiter oder ist dies in der Summe 800 EUR noch nicht berücksichtigt?

    Wie bereits geschrieben, erhält der das Kindergeld 250 EUR/Kind, bei dem die Kinder im Haushalt leben direkt von der Familienkasse überwiesen. Kindergeld ist nicht mit Unterhalt gleichzusetzen.

    Wo sind die Kinder offiziell gemeldet? (Meldeadresse, Erstwohnsitz)


    Was stellen die "100€ für sonstige Ausgaben des Vaters" dar? Schenkt sie ihm Geld?


    Da die Kinder offiziell bei ihm leben und sie die Kinder alle 2 Wochen für 3 Tage bei sich hat, liegt hier ein Residenzmodell vor. (so mein Verständnis)


    Der Geldfluss wäre dann wie folgt:


    - Mutter zahlt an Vater Unterhalt für beide Kinder

    - Mutter zahlt an Vater Mehrbedarf für zB Betreuung Kita (sofern sie ihren Selbstbehalt nicht unterschreitet)

    - Vater erhält Kindergeld direkt von der Familienkasse, 250 EUR/Kind


    Das verfügbare Einkommen (Gehalt+Unterhalt+Kindergeld) des Vaters ist völlig irrelevant, zumindest für die Berechnung des Unterhaltes den die Mutter an den Vater für die Kinder zu leisten hat.

    Das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters findet dann Berücksichtigung bei der Berechnung des jew. Anteils für den Mehrbedarf.


    Falls die Mutter 1.700 EUR/Monat (Durchschnitt inkl. Urlaubsgeld, Boni, Weihnachtsgeld etc) ist dies neben sonstigen Einkünften (Mieteinnahmen, Steuererstattung Vorjahr) die Grundlage für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens. Abzugsfähig sind hier eine berufsbedingte Pauschale oder Fahrtkosten zur Arbeit, Aufwendungen für Altersvorsorge, Immobilienkredit,...


    Ihr Selbstbehalt liegt bei 1.370 EUR - 10% da sie mit dir zusammenlebt = 1.233 EUR


    Die Differenz bereinigtes Nettoeinkommen zu Selbstbehalt zeigt auf wie viel sie an Unterhalt/Mehrbedarf für die Kinder leisten kann.

    Ist der Unterhaltsanspruch der Kinder höher liegt bei ihr ein sog. Mangelfall vor.

    Es ist relativ unwahrscheinlich, dass eine Mutter von deinem Unterhalt irgendwas behalten kann. Denn du zahlst nur ein paar Euro weniger als das Existenzminimum in Deutschland beträgt.


    Ich berechne die Fahrtkosten mit dem Quotienten 220/12 = 18,33.

    Die Pauschale beträgt 0,42 €/km.

    Hallo Tabula rase,


    ich hätte zu den Fahrtkosten generelle Fragen.


    Dürfen die Fahrtkosten auch berücksichtigt werden, wenn die berufsbedingte Pauschale von 5% bereits in der Berechnung berücksichtigt wurde?

    Ich war bisher der Meinung, dass hier nur ein entweder oder gibt und die Fahrtkosten anstelle der Pauschale berücksichtigt werden kann, wenn diese die max. Pauschale von 150 EUR übersteigen.


    Danke

    Robbi

    Hallo,


    als bisher stiller Mitleser möchte ich mich zukünftig gerne mehr einbringen, da mir das Forum bereits sehr viele Antworten auf meine Recherchen gegeben hat.


    @Denis: kannst du bitte die Zahlungen die an den Vater gehen transparent darstellen?

    Ich habe bisher nicht verstanden ob sie 800 EUR zahlt oder nur 300 (für ein Kind oder für beide Kinder zusammen).

    Das KG für beide Kinder iHv 500 EUR erhält der Vater direkt oder die Mutter und sie leitet es weiter?


    Wie tabula rasa bereits schrieb, ist der Mindestunterhalt pro Kind bei 377 EUR (ohne evtl. Mehrbedarf, ohne evtl. Sonderbedarf, Kindergeld nicht einberechnet).


    D.h. der Vater sollte für die beiden Kinder mind. die folgenden Beträge zur Verfügung haben:


    K1 Unterhalt: 377 EUR (bereits die Hälfte an KG abgezogen, somit Zahlbetrag der Mutter)

    K1 KG: 250 EUR


    K2 Unterhalt: 377 EUR

    K1 KG: 250 EUR


    Mutter zahlt an Vater: 754 EUR

    Vater erhält KG von der Familienkasse: 500 EUR (250 EUR/Kind)

    (Kindergeld erhält immer derjenige bei dem die Kinder offiziell gemeldet sind)


    Um grob auszurechnen, ob sie ein Mangelfall ist oder nicht, wird das Nettoeinkommen benötigt. Dieses wird dann noch bereinigt und dann geschaut was übrig bleibt zur Verteilung für Unterhalt, Mehrbedarf etc.


    Wie viel Unterhalt zahlt sie bisher pro Kind?

    Wie viel Mehrbedarf (für Betreuung) zahlt sie bisher pro Kind?


    Gruß Robbi