Beiträge von Speedy1965

    Ich bin absoluter Laie.

    Allerdings hatte ich im Bekanntenkreis mal das Thema mit einer deutsch-chinesischen Ehe.


    Da war es so, dass die chinesische Ehefrau jederzeit das Recht hat, sich in ihrer Heimat nach chinesischem Recht scheiden zu lassen. Selbst mit deutscher Staatsangehörigkeit und Eheschließung in Deutschland

    Und da das Rechtssystem dort vollkommen anders ist, als das deutsche, ist sie da schon geschieden, während hier noch das Trennungsjahr läuft.


    Unterhalt sieht das chinesische Recht nicht vor, dafür wird aber am Tag der Scheidung das Vermögen beider Partner aufgeteilt, ganz unabhängig davon, wer es wann oder wie bekommen hat.

    Und wenn die Chinesin in China behauptet, dass eine Million vorhanden ist, wird eine halbe Million durch deutsche Behörden eingefordet ohne weitere Überprüfung. Und ob man als Ausländer in China vor Gericht was erreicht, weiß man auch nicht.


    Das mal nur als Hinweis, dass andere, insbesondere nicht europäische Länder, durchaus vollkommen andere Rechtsprechungen haben können. Klar, China und Japan ist auch nicht vergleichbar, aber trotzdem lohnt es sich vielleicht, sich mal mit den jeweiligen Gesetzen vertraut zu machen.


    Aber wie gesagt, ich weiß das nur durch Hörensagen und es betrifft China. Nur mal als allgemeiner Hinweis zu sehen.