Beiträge von attestant77

    Erstens einmal wünsche ich Euch vieren alles Gute - bei den finanziellen Voraussetzungen hoffe ich mal auf wenige Diskussionen.

    1. Die Einrichtung der neuen Wohnung: Prinzipiell hätte sie ja Anspruch auf die Hälfte des Hausrats (bzw. bei getrennten Anschaffungen), auf ihre Möbel. Dann müsstest Du von Deinem Geld neue Betten und Schränke anschaffen. Wir haben das als Gemeinschaftsausgabe gesehen.

    2. "MUSST" Du einen Ausgleich zahlen... Du bewohnst ihre Hälfte des Hauses und hast entsprechend entweder: Einen Wohnvorteil, der sich auf positiv auf Dein Einkommen auswirkt (im Trennungsjahr noch anders als danach) und dadurch im Trennungsunterhalt reinspielt ODER sie hat Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, weil sie ihre Hälfte ja nicht nutzen kann. In beiden Fällen führt das zu einem Einkommensstrom, auf den sie pochen könnte (aber nicht muss)

    3. Das nennt sich Kindesunterhalt. Sie ist barunterhaltspflichtig für das 13 Jährige Kind, ihr beide seid barunterhaltspflichtig für das 18 Jahre alte Kind (das müsste sich aber selbst dazu äußern)

    Wir haben das aus Einfachheitsgründen so gelöst: Wir tragen beide 50% der Rate, sie trägt die laufenden Kosten als Bewohnerin. Wenn wir es mal veräußern, dann teilen wir den Erlös auch zu 50% auf. Ich bekomme keine Nutzungsentschädigung, sie muss sich dafür einen Wohnvorteil als Einkommen anrechnen lassen. Alle anderen Varianten sind so rechenaufwändig und erklärungsbedürftig, das führt nur zu Diskussionen und zu Streit.


    Im Verhältnis komme ich damit noch günstiger weg, aufgrund des dadurch entfallenen Trennungsunterhalts. Den Tilgungsteil der Rate bekomme ich ja irgendwann zurück. Für meine noch-nicht-ex ist es auch ein Deal, für den Trennungsunterhalt plus ihre 50% Rate würde sie mit viel Mühe vielleicht eine kleine Wohnung bekommen, aber kein Haus für 3 Kinder und Hund.

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für das aufdröseln - wenn ich es richtig verstanden habe: Wenn die Höhe im Urteil protokolliert wurde und daraus ein Titel erstellt wird verjährt es nach 30 Jahren.

    Das ist völlig ausreichend, die drei Jahre hätten einfach Stress an einer Stelle reingebracht, an der es keinen geben muss.

    Vielen Dank für die Gedanken und Beiträge!

    Grundbuch ist 50/50 - aber der Hauswert ist bislang noch kein strittiges Thema gewesen, da er ja das Saldo nicht verändert. Eine prozentuale Anpassung würde dann aber die Diskussion herum eröffnen. Insofern - ich bin mit den 30 Jahren fein, mir geht es nur darum, dass ich nicht 5 Jahre nach Scheidung mit einem verjährten Anspruch da stehe.

    Hi, sorry für die knappe Eingangsnotiz:

    Gegenstand des Scheidungsverfahrens ist Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, Nachehlicher Unterhalt wird wohl auch auf den Tisch kommen (16 Jahre Ehe) , Kindesunterhalt und -aufenthalt für 7,11 und 14 sind unstrittig und wird es wohl auch nicht werden.


    Im Zugewinn wird ein Saldo von ca 60.000 zu meinen Gunsten herauskommen - auch der ist unstrittig. I

    Hallo zusammen,

    nachdem ich letztes Jahr relativ erfolglos und auch recht teuer versucht habe, mit meiner Noch-Nicht-Ex-Frau zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu kommen, wird jetzt einfach einvernehmlich geschieden. Soweit, so gut. Es gibt unbestrittenen Zugewinn, den meine Frau mir zu zahlen hat, aber nicht so einfach kann. Dazu werden wir unser gemeinsames Haus verkaufen müssen (oder sie gewinnt im Lotto).


    Nun stellt sich mir die Frage nach dem Ergebnis aus dem Scheidungsurteil. Wir wollen bislang das Haus so lange halten, bis die Kinder in der 5. Klasse sind. Ich habe das rechtlich so verstanden, dass das Scheidungsurteil mit dem darin erwähnten Zugewinn einenen vollstreckbaren Titel gemäß § 197 4 darstellt, den ich 30 Jahre vollstrecken könnte (besser früher). Oder verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich 3 Jahre nach dem Scheidungsurteil gemäß § 195,199 BGB. Ich habe diese 3 Jahresfrist bislang auf den Anspruch auf Ausgleich gelesen, aber nach dem ich den Ausgleich erstritten habe, muss dann auch vollstreckt werden?


    Also dem Grunde nach sind wir Noch Eheleute uns eigentlich einig, aber die Unterhaltungen hierzu sind manchmal etwas schwierig - kein Wunder...