Die Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Sie betrifft das Zusammenleben bzw. "Heirat" von gleichgeschlechtlichen Partnern.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen