Haftungsquote bei Unterhaltsberechnung für Volljährige

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zur Ermittlung der Unterhaltsquote bei meiner volljährigen Tochter.
    Meine Tochter1 ist 18 Jahre alt, lebt bei meiner geschiedenen Frau und geht weiter in dieSchule. Es gibt noch eine weitere Tochter2 die 16 Jahre alt ist und auch noch zur Schule geht. Für beide habe ich bis jetzt den entsprechenden Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bezahlt.
    Wenn ich das Unterhaltsrecht richtig interpretiere, sind für Tochter1 jetzt beide Elternteile barunterhaltspflichtig und sie ist sie privilegiert unterhaltsberechtigt. Das Jugendamt will jetzt die Unterhaltshöhe und die Aufteilungquoten berechnen. Meine Exfrau ist Beamtin und geht nur Teilzeit arbeiten (3/4 Stelle glaub ich).


    Meine Fragen:
    1. Kann ich verlangen, dass für die Unterhaltsberechnung bei meiner Exfrau fiktiv eine Vollzeitstelle angenommen wird, da es keinen Grund für sie gibt, nicht voll zu arbeiten. Sonst wirkt sich ja ihr niedrigeres Einkommen negativ auf die von mir zu zahlende Unterhaltshöhe (Quote) aus.
    2. Meine Exfrau wohnt im eigenen Haus, wodurch ihr ein Wohnvorteil entsteht. Im Selbstbehalt ist ja eine Warmmiete eingerechnet. Muß dies nicht eigentlich auch als fiktives Einkommen grrechnet werden.
    3. Ist es richtig, dass der Unterhalt an meine minderjährige Tochter mein bereinigtes Einkommen reduziert?


    Bevor ich jetzt mit dem Jugendamt korrespondiere, hätte ich gerne Eure Meinung dazu gehört.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Heimkind!


    zu 1: ja, weil Tochter 1 privilegiert. Hier müsste das Einkommen auf 100 hochgerechnet werden.


    zu 2: ja, Wohnfläche mal ortsüblicher Mietzins. Sollte das Haus noch belastet sein, wäre das gegen zu rechnen.


    zu 3: nein, weil beide Kinder privilegiert sind, damit gleichrangig. Der unterhalt an das minderjährige Kind wäre nur dann vorabzugsberechtigt, wenn volljähriges Kind nicht privilegiert wäre.


    LG chico