Aufteilung "Schulden" und Hausstand

  • Hallo!


    Nun mal ne Frage zur Scheidung.


    Mein Partner hat sich im Januar 2014 getrennt. Zog am 01.02.2014 aus der Wohnung aus.
    Hat nur persönliche Sachen mitgenommen. Alles andere da gelassen. Möbel und so weiter.
    Er wollte den Kindern nichts nehmen.
    Hätte seinen Bausparvertrag ausbezahlt bekommen und sich davon komplett neu (teils mit gebrauchten Möbeln) eingerichtet.
    Ca.6 Monate vor der Trennung hat die Ex auf ihren Namen einige Dinge per Ratenzahlung bestellt.
    Da beteiligt er sich natürlich nicht dra, da seit der Trennung ja keine Nutzung Seinerseits besteht.
    Nun will sie das einklagen, dass er sich daran beteiligen soll und sie auch vom Bausparvertrag gerne noch was gehabt hätte.


    Wie stehen da die Karten? Muss er was befürchten?


    LG Anja

  • Da muss man rechtlich trennen:


    Möbel, die schon da waren --------> Hausrat
    Bausparvertrag --------> Zugewinn


    Möbel, die nach der Trennung auf Kredit erworben wurden -------> grundsätzlich Privatvergnügen, da jeder für die Schulden haftet, für die er unterschrieben hat. Allerdings mit der Besonderheit, dass die Möbel und die Verbindlichkeiten mit ihrem Wert am Stichtag - Zustellung Scheidungsantrag - in den Zugewinn einfliessen. Ob er was zu "befürchten" hat, lässt sich nur sagen, wenn man insgesamt eine Zugewinnausgleichsbilanz aufstellt.

  • Für Kredite, die vor der Trennung aufgenommen wurden, haftet ebenfalls derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Bei demjenigen sollten dann aber auch die Möbel verbleiben... Sie gehören prinzipiell zum Hausrat. Da das Gericht allerdings die Hausratsaufteilung nach "billigem Ermessen" vornehmen würde, bekäme sie wohl derjenige, der die Raten bezahlt.