Unterhalt an 18 jTochter wenn Verdienst unter 800€

  • Hallo ,Ich richte mich das erste Mal an Euch,da ich wirklich nicht weiter weiss.Nun vor einem Jahr ist meine Tochter zu ihrem Freund gezogen.Sie macht eine vom Aa bezahlte Ausbildung ,dh das sie die gesamte Lehrzeit immer eine gleich bleibende Ausbildungsvergütung von ca289 €plus Fahrkosten erhält.
    Da sie einen Mietanteil und den Führerschein bezahlen muss und vom Vater ab Dez den Vollen Unterhalt nicht mehr erhält(etwa 350€) Verlangt sie das ich die Hälfte vom Vater bezahle.Was ich auch sehr gerne tun würde.Aber nicht kann,ich bin selbständig und habe nach Abzug der Kosten für Kv und PKw ,Versicherungen etwa 450€ zum Leben,ich bin wieder verheiratet.,


    Mein jetziger Ehemann ist Fernfahrer und bezahlt die Raten vom Haus 700€,Wasser 220€ sämtliche Versicherungen und Steuern für das Haus und unterstützt mich oft mit Geld.


    Muss ich dann für sie bezahlen ?
    Sie terrorisiert mich deswegen und zeigt meine Unterlagen dritten.
    Ich finde es nicht schön wie sie ihr Recht erlangen will,da ich immer gut für sie gesorgt habe .
    Es leben noch 2 Kinder im Alter von 23 und 20 Jahren bei mir.Der Ältere verdient wenig und ist verschuldet ,deshalb kann er sich keine Mietwohnung nehmen.
    Der Jüngere ist zur Zeit bei der Bundeswehr und hat etwa 300€ ,der kann ja auch keine Miete bezahlen.
    Da ich noch keinen Anwalt habe und dem Jua nicht wirklich vertraue,versuche ich hier Klarheit zu bekommen.
    Solche Schritte wie Jua oder Anwalt möchte ich nur im Notfall gehen.
    Wer von Euch kennt sich da aus?


    Ich bin für jede Antwort sehr Dankbar

  • Hallo,


    mit der Volljährigkeit ist das Kind grundsätzlich für sich allein verantwortlich. Allerdings besteht ein Unterhaltsanspruch, der sich auf die Finanzierung einer Ausbildung richtet. Mutter und Vater sind hier gleichermaßen verpflichtet, vor allem, wenn das Kind einen eigenen Haushalt hat.


    Allerdings haben die Elternteile einen Selbstbehalt. Das heißt, vom Einkommen dürfen sie den Teil behalten, der ihren eigenen Unterhalt sichert. Dieser Selbstbehalt liegt bei etwa (wird von den Gerichten unterschiedlich hoch angsetzt) 1100 Euro.


    Schau dir also dein Nettoeinkommen an. Wenn du mehr als 1100 Euro übrig hast, musst du deiner Tochter was zahlen, ansonsten nicht!


    Viele Grüße

  • danke schön ,
    das hilft mir ein wenig.Ich verdiene etwa 500€ und bin in 2.Ehe verheiratet,mein Mann zahlt neben den Kosten für das Haus und die Vers.
    Auch einiges an Lebensmitteln oder Benzin,was mich nun interresiert ist,wird das was er Verdient bzw seine Ausgaben,auch mit eingerechnet?