Volljähriger Sohn

  • Hallo erstmal in die Runde!
    Bei mir verhält es sich folgendermaßen:
    ?
    Meinem Sohn (19) gehört zusammen mit seiner Mutter eine schuldenfreie Eigentumswohnung in Köln. Er macht ein Berufsgrundschuljahr in einer Fachschule, Schwerpunkt Ernährung. Ca. 100 km von Köln weg. Dort macht er sein Fachabi. Er lebt dort unter der Woche in einem Internat, welches er selbst bezahlt. Dann ist er in der dortigen Eishockeymannschaft, allerdings diese Saison ausgeliehen an einen Bayerischen Verein, in der Landesliga. Das heißt, er trainiert in NRW (ca. 100 km von Köln weg) und fährt jedes Wochenende nach Bayern, da nur dort die Spiele stattfinden. Das zahlt wohl der Stammverein.


    Nach der Schule (endet Juli 2017) möchte er studieren, sein Berufsziel ist Eishockeytrainer. Meine Nachfrage nach der Ernsthaftigkeit und den beruflichen Aussichten (das sind ja fast alles Ex-Profis die das nach ihrer aktiven Karriere machen) entgegnete er nur "Täusch dich mal nicht, ich kenne mittlerweile jede Menge Leute in Eishockey-Deutschland!.


    Nun ist mir klar, solange er auf der Schule ist, muss ich zahlen. Titel gibt es nicht, wir haben uns so geeinigt. Bafög o.Ä. bekommt er nicht, da er Miteigentümer der Wohnung ist.


    Nur frage ich mich: da er Miteigentümer einer ca. 80 qm großen Wohnung ist, wirkt sich das nicht als geldwerter Vorteil aus? Wenn ja, ab wann? Das er die so gut wie nie nutzt, ist ja nicht mein Problem.


    Darüber hinaus ist sein Wunsch, Eishockeytrainer zu werden, vielleicht verständlich, aber in meinen Augen ein Luftschloss...muss ich das unterstützen?


    Klar, als Schüler kann man ihn nicht zur Arbeit zwingen, aber ab wann ist seine berufsvorbereitende Ausbildung dann beendet?


    Fragen über Fragen....


    Liebe Grüße


    Schorsch

  • Für die Höhe des Unterhalts ist Dein Einkommen maßgeblich, nicht das des Sohnes (und ein Vorteil durch mietfreies Wohnen ist ja eine Art Einkommen). Wir sind ein freies Land, in dem jeder Beruf wählen kann, den er möchte. Dein Sohn ist volljährig. Das Gute ist: du musst nur eine Ausbildung bezahlen. Wenn es dann nix wird mit dem Job, muss er sich selbst um eine andere Ausbildung und Finanzierung kümmern. Lass Dir am besten schriftlich von ihm bestätigen, dass er sich darüber im Klaren ist.

  • Sorry, ich glaube, das mit der Wohnung stimmt nicht. War wohl noch zu früh.


    Einkommen des Unterhaltsberechtigten werden schon angerechnet, demnach müsste das der Marktwert der Wohnung sein, also soviel, wie er spart gegenüber jemandem, der diese Wohnung mieten müsste.