Beiträge von thz2906

    Hallo,

    so hatte ich es damals bei uns auch verstanden. Wer die Mehrkosten verursacht, muss dann eben auch für sie geradestehen.


    Das trifft naturgemäß natürlich in erster Linie immer den Elternteil, der mit den Kindern wegzieht. Zieht der andere Elternteil weg und lässt die Kinder zurück, muss er die Kosten, um sie zu sehen, freilich dann selber tragen.

    ... den man allerdings nicht mehr hat. Vermutlich hat man ja schon vorher gekündigt, um das Studium aufzunehmen ....


    Moin zusammen.

    Hallo,

    Du kannst beim JA beim Sachbearbeiter, der die Berechnung fabriziert hat, anrufen und fragen. Notiere Dir den Namen von demjenigen genau, den Du in der Leitung hast, und Datum und Uhrzeit des Anrufs. Sollte Dich die Erklärung nicht befriedigen, kannst Du Dich immer noch schriftlich (Briefpost) unter Berufung auf das Telefonat an das JA wenden.

    Hallo,

    hast Du sie denn angegeben, als Du die Unterlagen eingereicht hast?


    Könnte auch sein, dass mit der Pauschale als abgegolten angesehen werden. Entweder man setzt eine Pauschale an oder aber man weist Kosten nach, je nachdem, was günstiger ist. Beides anzusetzen ist in der Regel nicht möglich.


    Aber warten wir mal, was die Fachleute hier im Forum dazu sagen.

    Hallo,


    der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe ist einfach ein Kostenfaktor in der neuen Familie, der, wie alles übrige auch, aus dem Familieneinkommen zu bestreiten ist. Zu dem Familieneinkommen gehört der Unterhalt des ersten Ehepartners (so wie die übrigen Einkommen der Eltern in der neuen Familie, Kindergeld, sonstige Einnahmen). Wenn die Einnahmequelle wegfällt, warum auch immer, ist sie eben nicht da.


    UHV gibt es nur für Alleinerziehende. Der Grund liegt darin, dass viele Alleinerziehende keiner oder nur geringfügig einer Arbeit nachgehen können, weil sie das Kind betüdeln müssen. Wenn es einen Partner gibt, kann man sich Geldverdienen und Kind betüdeln wieder teilen und der UHV ist nicht mehr nötig.


    So sehe ich das.

    Lieber Markus,

    ich stecke prinzipiell in ähnlicher Situation, wenn auch bei Weitem nicht so dramatisch.


    Tatsache ist, dass Du eine Frau für Dich gewählt hast, die ein Kind mitbringt, das hast Du von Anfang an gewusst. Nun fällt der leibliche Vater als Ernährer aus, also bleiben die Kosten allein an der Mutter hängen. Ob der Ausfall gerechtfertigt ist, wird an anderer Stelle entschieden, dafür sind wir als Laien halt nicht kompetent, da können wir uns allenfalls eine Meinung bilden, die aber juristisch nicht relevant ist.


    Sieh es doch einfach so: Du liebst diese Frau, und auch dieses Kind, jedenfalls hoffe ich das, um Eurer Familie Willen. Also stehe zu den beiden und trage oder teile Dir mit der Mutter die Kosten (soweit das finanziell möglich ist), und tu es aus Liebe zu den beiden und Deiner neuen Familie einfach gern. Und vergiss den Alten. Du schenkst es nicht ihm, sondern Deinen beiden Liebsten.


    Mit der Einstellung kann man dann damit leben.

    Ich gehe davon aus, dass das "nicht so gemeint" war. Trotzdem geht sowas nicht. Mit Humor hat das nichts mehr zu tun.


    Zitat

    Ansonsten schätze ich die Beiträge von timekeeper durchaus. Pragmatisch, klar und auf das Thema fokussiert.


    Dem stimme ich zu. Ansonsten habe ich auch keinerlei Probleme mit TK, im Gegenteil.

    Tach,


    manchmal liegt es auch nur an der Betonung, und da helfen Satzzeichen rein gar nichts: "Autofahrer sollen Fußgänger umfahren."


    Wer sich mit solchen Spitzfindigkeiten beschäftigen will, sollte vielleicht eher ein Rechtschreibforum betreiben.


    Dessen ungeachtet ist es ein Unding, dass hier jemandem, der einräumt, sich möglicherweise vergiften zu sollen, empfohlen wird, es auch zu tun, damit die Nachkommen Waisenrente bekommen. Soviel zum Thema "respektvoller Umgang mit einander". Da könnt Ihr auf Eure bescheuerte Begrüßerei in jedem Beitrag auch verzichten.


    Ey.

    Hallo TK,


    bei allem Respekt, aber das geht so gar nicht: es gibt Menschen mit Rechtschreibschwächen, weil sie nicht die gleichen Bildungschancen hatten wie andere, oder sie haben Legasthenie. Für beides können sie meist nichts. Hat auch nichts mit diesem Forum zu tun. Und --- was viel schlimmer ist --- jemandem, der sich in Not geraten sieht, auch noch zu empfehlen, sich selbst zu töten, damit die Kinder eine Halbwaisenrente bekommen, verbietet sich absolut und ausnahmslos von selbst. Sowas ist kein Scherz. *kopfschüttel*

    Hallo TK,
    dann formuliere ich wie folgt um: "Das ist doch ein steuerlicher Ausgleich für die Belastung durch diese Kinder bestimmt." Jedenfalls sicher nicht dazu, um Unterhalt für andere zu leisten. Es zählt ja auch nicht zum Einkommen, und Unterhalt wird m.W. aus dem Einkommen bestritten.