Beiträge von thz2906

    Hallo,


    ich persönlich habe nur schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht, ehrlich gesagt. Kostet einen Haufen Geld und bringt nix. Wenn Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, kostet es Dich wenigstens nichts. Aber die Sätze für die Anwälte sind dann niedriger als wenn Du selbst zahlst. Das heißt, der macht noch weniger, als wenn Du selbst zahlst. Und Rechtsschutzversicherungen gibt es für Familienrechtsangelegenheiten keine, die mehr als eine Beratung zahlen.


    Ich würde versuchen, den Kontakt mit dem Beistand vom Jugendamt auszubauen, dort persönlich vorstellig zu werden und mit denen zu reden. Ein gewisses Maß an Jammerei und Hartnäckigkeit bei gleichbleibender Freundlichkeit bringt da womöglich mehr.


    Allerdings ist es wohl illusorisch anzunehmen, dass bei dem KV viel zu holen ist. Da nützt Dir dann wohl auch der Titel nicht viel. Das Einkommen seiner Freundin oder Lebensgefährtin ist im Übrigen außen vor. Die hat mit seinen Kindern aus anderen Beziehungen und Ehen nichts zu tun.


    Gruß Thorsten

    Hallo und vielen Dank für die Info!


    Naja, so eine Drohung kam schon mal, aber gut, wenn er seinen Job kündigt, hat er überhaupt kein Geld mehr. Davon kann man sich nicht erpressen lassen, denke ich. Könnte halt sein, dass er tatsächlich kein Geld mehr hat und in die Insolvenz geht. Aber soviel ich weiß, kann man den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, im Zweifelsfall eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren. Ist das richtig?


    Der Scheidungsanwalt meiner Frau hat vor rund einem Jahr in einem Schreiben den Kindesunterhalt gefordert. Im Mai hatten wir dann endlich auf Betreiben des Anwalts wenigstens den Titel, der aber auch erst ab Mai greift. In welcher Form muss der Unterhalt gefordert worden sein. Genügt das Schreiben des Anwalts?


    Viele Grüße
    Thorsten

    Hallo,



    mein Name ist Thorsten. Ich habe eine Frau mit 3 Kindern geheiratet, von denen 2 bei uns leben. Der Kindsvater zahlt aber nicht den vollen Kindesunterhalt und behauptet, er könne es sich nicht leisten.


    Die Unterhaltshöhe hat vergangenes Jahr ein Rechtsanwalt festgestellt und seit Mai haben wir nun auch endlich einen (dynamischen) Titel. Genützt hat es bisher nichts. Der Kindesvater zahlt seinen Teilbetrag und das war's.


    Also ist da auf jeden Fall damit zu rechnen, dass er auch künftig Schwierigkeiten machen wird.


    Was mir nicht klar ist: wie ist das Prozedere? Letztlich scheint es ja doch so zu sein, dass die Beträge laut Düsseldorfer Tabellen immer mal geändert werden, der Unterhaltspflichtige hat Schwankungen im Einkommen und Kinder werden älter und rücken in andere Altersstufen auf. Jedes Mal ergibt sich theoretisch ein neuer Unterhaltsbetrag. Man kann aber ja nur aller 2 Jahre eine Einkommensprüfung vornehmen lassen. Und ob der Unterhaltspflichtige "daran denkt", dass er vielleicht aus einem anderen der vorgenannten Gründe mehr leisten muss, scheint im vorliegenden Fall fraglich. Und ob er auf entsprechende Aufforderungen seitens der Kindesmutter überhaupt reagiert, ist mehr als fraglich.


    Wie wird das dann gehandhabt? Muss man da jedes Mal zum Rechtsanwalt und den teuer dafür bezahlen, damit in richtiger Höhe geleistet wird? Oder jagt man da jedesmal den Gerichtsvollzieher los? Das scheint mir alles sehr unpraktikabel. Vielleicht kann mich jemand darüber aufklären.


    Frage Nummer 2 ist: der Titel, den wir haben, hat das Jugendamt für den Kindesvater ausgestellt. Er gilt ab Mail 2015, Unterhaltspflicht bestand aber im Grunde bereits seit November 2014. Es fehlt also teilweise der Unterhalt für die Zeit dazwischen. Kann mir jemand sagen, wie man diese Forderung durchsetzen kann (nach Möglichkeit ohne Rechtsanwalt, nach meinen Erfahrungen hier ist der Rechtsweg letztlich eine Katastrophe).


    Danke im Voraus!


    Gruß Thorsten