Beiträge von thz2906

    Hallo,
    nein, aber Du wirst nach der Splittingtabelle besteuert, wenn Du verheiratet bist, und das ist wesentlich günstiger. Wenn Du unverheiratet bist, musst Du mehr Steuern bezahlen. Das meinte ich damit. Mit dem Unterhalt hat das nichts zu tun.


    Du schreibst, dass Du Abtragung, Reparaturen und Nebenkosten für das Haus allein tragen kannst, andererseits bist Du arbeitslos und bleibst es noch eine Weile. Das finde ich erstaunlich und ich hoffe, Du hast da richtig gerechnet.

    Hallo,


    also, unter den üblichen Vorbehalten: zwingen kann sie dich wohl eher nicht. das werden vermutlich dann eher die Banken tun. Denke bitte daran, dass Du nach der Scheidung mehr Steuern und vielleicht auch Unterhalt zahlen musst (außer Du heiratest gleich wieder). Wenn ihr beide im Grundbuch eingetragen seid, müsst Ihr Euch eben einigen. Solange das nicht passiert ist, kann keiner verkaufen. Und das kann dauern.


    Ob sie Miete verlangen kann, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass der Wohnvorteil beim Unterhalt eine Rolle spielt.

    Hey TK,


    okay, danke! Mit dem Sozialrecht kenne ich mich (noch) überhaupt nicht aus, da hört man viel, aber ich glaube, davon ist viel Gerede und Gerüchte. Ist im Moment auch bei uns kein Thema.


    Und ansonsten kamen hier in letzter Zeit wenig Anfragen, wozu mir etwas zu fragen oder sagen eingefallen wäre. War kein Mangel an Interesse, eher an Gelegenheit. ;)


    Beste Grüße!

    Hallo,
    war es nicht so, dass wer den Brief hat, der hat das Auto? Die Eintragung besagt nur, auf wen der Wagen aktuell zugelassen ist, nicht wem er gehört. Ich meine, deswegen sollte man ihn immer gut wegsperren bzw. bei der Bank als Pfand hinterlegen. Und, naja, wenn der Wagen in der ehe angeschafft wurde, gehört Euch beiden zur Hälfte, wenn Ihr euch trennt. Egal, wer drinsteht. Ebenso müsst Ihr beide die Kosten für den Unfall usw. tragen. Jedenfalls, wenn Ihr keine Gütertrennung vereinbart habt.

    Hallo,
    meines Wissens darf man natürlich umziehen. Und natürlich muss man den anderen Elternteil über den Verbleib der Kinder informieren. Allerdings darf man die Kinder nicht ohne Zustimmung ins Ausland verbringen (das allerdings nicht mal im Urlaub). Sollten sich durch den Umzug die Umgangsmöglichkeiten erheblich erschweren, kann der umziehende Elternteil zumindest teilweise für die entstehenden Mehrkosten herangezogen werden. Ab dem 12. Lebensjahr können die Kinder in Verabredung mit dem entsprechenden Elternteil selbst bestimmen, bei welchem Elternteil sie leben möchten.


    Ich hoffe, die Informationen sind richtig.

    Hallo,
    da kann ich jetzt auch nur spekulieren. Aber in dem Verfahren geht es ja erstmal darum, dass er sein Einkommen überhaupt offen legt. Dazu ist er ja verpflichtet. Wenn dazu verklagt werden muss, dass er seine Pflichten erfüllt, wird er den Prozess verlieren, wenn es überhaupt zu einem kommt, und er trägt die Kosten des Verfahrens. Das kann er ja wohl kaum, er selbst wird ja vermutlich auch Verfahrenskostenhilfe beantragen und das Amt wird ihm die verweigern, da sein Ansinnen keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich vermute, spätestens dann ist der Drops gelutscht.


    Was den Unterhalt angeht: wenn der Vater nicht leistungsfähig ist, springt ja erstmal die Unterhaltsvorschusskasse ein. Die zahlt einen Mindestsatz über einen Zeitraum von maximal 6 Jahren solange das Kind keine 12 Jahre alt ist. Soll aber geändert werden bis zum 18. Lebensjahr ohne Befristung, ich glaube aber, das ist noch nicht durch. Und der Unterhaltsvorschuss ist weniger als der reguläre Unterhalt. Ferner wird der Vater aber dazu verdonnert, sich um Arbeit zu bemühen (erhöhte Erwerbsobliegenheit). Aber letztlich: wenn er nicht will, wird er das mehr oder weniger erfolgreich umschiffen können.


    Verlasse Dich lieber nicht darauf, dass da viel zu holen sein wird.

    Hallo,


    alles davon kann ich Dir leider auch nicht beantworten, aber ein paar Dinge glaube ich zumindest zu wissen:


    1.) Es kommt auf das zuständige Gericht an, aber in der Regel beträgt im Trennungsjahr der Ehegattenunterhalt 3/7 der Einkommensdifferenz. Dazu kommt natürlich der Kindesunterhalt, der ist davon unabhängig. Wenn Deine Frau noch in Eurem Haus wohnt, genießt sie den Wohnvorteil, der ihr als Einkommen angerechnet wird, abzüglich natürlich dem, was sie mit Dir zusammen abbezahlt.


    2.) Das weiß ich nicht. Üblicherweise sollten die Ehegatten ja nach einer Ehe wieder möglichst selbstständig werden, soweit die Situation das zulässt. Wenn die Frau nicht krank oder aus anderen Gründen erwerbsunfähig ist oder noch kleine Kinder von euch zu betreuen hat, was ja anscheinend nicht der Fall ist, wird man wohl darauf abstellen, dass Du für ihren Unterhalt nicht mehr so wirklich zuständig bist, zumindest nicht in vollem Umfang.


    3.) Ja, Unterhalte sind absetzbar. Voraussetzung dafür ist m.W. aber, dass die Unterhalte tituliert sein müssen.


    Alle Auskünfte nach besten Wissen und Gewissen, ich bin kein Fachmann, sondern auch nur betroffener Laie. Ich freue mich über wohlwollende Berichtigungen, falls etwas falsch sein sollte. Danke im Voraus!

    Hallo,
    wenn Du Verfahrenskostenhilfe beantragst, werden die (eigenen) Anwalts- und Prozesskosten übernommen. Allerdings kann das Amt bis zu vier Jahre danach nachforschen, ob sich Deine Einkommensverhältnisse zwischenzeitlich geändert haben und die Auslagen zurückfordern, z.B. wenn Du mehr Geld verdienst bzw. gegenüber deinem bis dahin möglicherweise neuen Ehemann hast Du einen gewissen Unterhaltsanspruch. Wenn der hoch genug sein sollte, kann es sein, dass Du etwas zurückzahlen musst.

    Aber in dem Fall besteht dann keine beiderseitige Barunterhaltspflicht.


    Gegenüber einem volljährigem Kind dann, oder was meinst Du damit? Das ergäbe sich ja schon allein aus der Tatsache, dass mit Zahlung des Höchstsatzes der Anspruch gedeckt ist, auch ohne, dass der andere Elternteil etwas beiträgt.

    Huhu


    wenn wir schon beim Thema sind (auch wenn es die Fragestellerin vermutlich nicht sonderlich interessiert): wie ist denn das: gilt, dass es ab 3fachem Einkommen keinen Unterhalt mehr gibt, oder gibt es eine Art Stufenregelung, oder muss man darüber dann streiten? Hast Du darüber Info?



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    Nachtrag der Vollständigkeit halber: Die Gegenseite kann sich im Übrigen der Einkommensüberprüfung entziehen, indem sie einfach den Höchstsatz zahlt. Steht aber ebenso wenig zur Debatte, nehme ich an.

    Hallo,


    es ist doch m.E. ziemlich offensichtlich, dass die Fragestellerin in Unterhaltsangelegenheiten unbedarft ist. Sonst hätte sie sich wohl kaum ohne Interessenvertretung von außen mit 200 Euro abspeisen lassen. Es ist doch sinnlos, sie mit irgendwelchen Sonderfällen zu verwirren. In so fern genügt der Hinweis von Edy, dass das von der Gegenseite vorgebrachte Argument des Datenschutzes nicht greift und dass sie sich fachlich Hilfe z.B. beim Jugendamt holen soll.


    Wenn die Fragestellerin selbst Interesse daran hat, wie der Unterhalt berechnet wird und wie man ihn durchsetzt, wird sie schon danach fragen und dann können wir die Eckdaten, die dazu nötig sind abfragen, wobei es schon daran scheitern wird, dass wir das Einkommen der Gegenseite nicht so ohne weiteres in Erfahrung bringen können.


    Es möge der Hinweis genügen, dass der Mindestunterhalt für ein 16-jähriges Kind heute 364 Euro beträgt (Zahlbetrag), sie sich demnach also hat mit zu wenig abspeisen lassen (vom Normalfall ausgehend). Wenn sie wenigstens die letzten 2 Jahre bis zur Volljährigkeit den vollen Satz beanspruchen will, sollte sie schleunigst etwas unternehmen. Denn, und das ist der zweite wichtige Hinweis, Unterhaltsforderungen können erst ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, ab dem sie der Gegenseite gestellt worden sind. Alles weitere wird ihr das Jugendamt oder ein Anwalt erklären, denke ich.

    Moin bissig,


    danke für die Info!


    Naja, ich war die Tage auf dem Einwohnermeldeamt, da habe ich ganz ähnliche Erfahrungen gemacht, wie Du sie beschreibst, aber vor ein paar Jahren auch wieder ganz andere. Es kommt immer drauf an, an wen man gerät, wie ernst derjenige seinen Job nimmt, und das gilt für Anwälte, Notare und Richter genauso wie für Beamte und Behörden gleichermaßen, denke ich. Und: letzten Endes sitzen da auch nur Menschen und die machen nun mal Fehler.


    Ich bin nicht der Meinung, dass ein Jugendamt seine Klientel Kinder verrät, wenn es den beiden sich trennenden Eltern in der Unterhaltsfrage hilft, vor allen Dingen dann, wenn die Situation auf beiden Seiten ohnehin klar und/oder unstrittig ist (z.B. wenn beide Eltern sich nicht mit der auf den ersten Blick doch recht komplizierten Berechnung auseinandersetzen können oder wollen). Das ist doch auf jeden Fall besser als wenn die beiden selbst "irgendwas" selbst ausmachen und sich nach Jahren herausstellt, dass viel zu viel oder zu wenig Unterhalt gezahlt worden ist, dann das Geschrei und der Zank losgeht oder jemand letztlich dann benachteiligt worden ist (im traurigsten Fall dann das Kind).


    Auf jeden Fall ist es richtig und wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten das JAmt den sich trennenden Eltern bietet und was man unternehmen muss, damit die Leistungen erhält und wie man kontrollieren kann, ob die erbrachten Leistungen dann so korrekt sind.

    Hallo,


    es gibt in der Rechnung ein paar Unsicherheitsfaktoren, um die man streiten kann: die bereinigte Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen (was kann man abziehen, was nicht?) und im Mangelfall die Höhe des Selbstbehaltes (zwischen 880 und 1080 je nach "Lebensverhältnissen" des Unterhaltspflichtigen). Ferner kann man darum streiten, ob und in welcher Höhe das Einkommen des U-Berechtigte einen Einfluss hat, wenn es erheblich höher ist als das des U-Pflichtigen.


    Ansonsten - im "Normalfall" - ist die Höhe des Unterhalts eigentlich im wesentlichen klar geregelt meiner Meinung nach. Wen vom Einkommen nichts abzusetzen ist außer den pauschal 5% und kein Mangelfall eintritt und der Empfänger keinen Millionär neu geheiratet hat, braucht man weder Anwalt noch Amt. In so fern spricht noch nichts dagegen, dass der Vater mit seinem ausgerechneten Unterhalt zum JAmt geht und den Titel ausstellen lässt und fertig, auch ohne Beistandschaft. Aber neeee --- geht wieder nicht. Also bleibt dann wohl nur der Notar und der kostet halt. Aber gemessen an den restlichen Kosten einer Scheidung fällt das dann wahrscheinlich auch nicht mehr ins Gewicht.

    Hallo


    dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hilft es genauso, indem es den Unterhalt umsonst berechnet im Gegensatz zum Anwalt (oder Notar?). Und so hilft es letztlich dem Kinde: die Eltern müssen nicht um Unterhalt streiten, sondern das Amt regelt alles. Im Zweifel muss kein Elternteil in dieser Frage Kontakt zu dem anderen aufnehmen. Allerdings offenkundig nur dann, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, eine Beistandschaft beantragt.


    Am besten wäre es, wenn das Amt den Unterhalt auch an den Elternteil, bei dem das Kind lebt, auszahlt und vom anderen eintreibt. Dann käme es nicht zu dem Fall, dass der eine den anderen damit erpresst, dass er die Kinder schlecht behandelt oder pleite geht. Das könnte er dann mit dem Amt ausmachen. Schade, dass das nicht so ist. Die Initiative zur Beitreibung des Unterhalts liegt halt doch immer noch bei der Mutter und damit sitzt sie dann mitunter in der Zwickmühle, ob sie ihre Forderung durchsetzt oder nicht.


    Ich persönlich kann da nur raten, sich nicht erpressen zu lassen und von vornherein und Anfang an auf die vollständige Zahlung des Unterhalts zu pochen. Später Nachforderungen zu stellen oder die vollständige Zahlung zu fordern wird immer schwieriger, je länger man damit zuwartet. Nicht zuletzt deswegen, weil das nicht ausgezahlte Geld ja meistens dann bereits vom U-Pflichtigen ausgegeben worden und schlicht nicht mehr vorhanden ist.

    Hallo edy,


    müsste ich raussuchen, aber es wurde immer wieder betont, dass das JA da nicht hilft. Ich vermute aber, die Aussage bezog sich dann auf die u-pflichtigen Väter. Denen würde es wohl nicht helfen. So gesehen mag das stimmen. Nun, aber letztlich geht die ja die Mutter dahin und beantragt Beistand, dann wird der Vater gerufen, seine Unterlagen zum Einkommen einzureichen, und daraus berechnet das JAmt dann sicher der Unterhalt, oder? Wenn man also den Unterhalt als Vater vom JAmt berechnen lassen will, sollte man die Mutter bitten, dahin zu gehen und die Beistandschaft zu beantragen. So reime ich es mir jedenfalls zusammen.


    Dann wurde auch öfters gesagt, dass das JAmt bei der Unterhaltsberechnung oft Fehler macht, weil die das dort nicht gern machen und oft auch nicht gut können. Mag sein, dass ein Fachanwalt das oft besser kann.

    Beistand der gesetzliche Vertreter für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen


    Ich habe dazu mal eine Frage: es wird hier immer wieder gesagt, dass das Jugendamt die Höhe des Unterhalts nicht berechnet und dabei auch nicht behilflich ist. Wie macht es dann die Ansprüche geltend, wenn es deren Höhe nicht ausrechnet? Ich verstehe das nicht wirklich.