Hallo,
alles davon kann ich Dir leider auch nicht beantworten, aber ein paar Dinge glaube ich zumindest zu wissen:
1.) Es kommt auf das zuständige Gericht an, aber in der Regel beträgt im Trennungsjahr der Ehegattenunterhalt 3/7 der Einkommensdifferenz. Dazu kommt natürlich der Kindesunterhalt, der ist davon unabhängig. Wenn Deine Frau noch in Eurem Haus wohnt, genießt sie den Wohnvorteil, der ihr als Einkommen angerechnet wird, abzüglich natürlich dem, was sie mit Dir zusammen abbezahlt.
2.) Das weiß ich nicht. Üblicherweise sollten die Ehegatten ja nach einer Ehe wieder möglichst selbstständig werden, soweit die Situation das zulässt. Wenn die Frau nicht krank oder aus anderen Gründen erwerbsunfähig ist oder noch kleine Kinder von euch zu betreuen hat, was ja anscheinend nicht der Fall ist, wird man wohl darauf abstellen, dass Du für ihren Unterhalt nicht mehr so wirklich zuständig bist, zumindest nicht in vollem Umfang.
3.) Ja, Unterhalte sind absetzbar. Voraussetzung dafür ist m.W. aber, dass die Unterhalte tituliert sein müssen.
Alle Auskünfte nach besten Wissen und Gewissen, ich bin kein Fachmann, sondern auch nur betroffener Laie. Ich freue mich über wohlwollende Berichtigungen, falls etwas falsch sein sollte. Danke im Voraus!