Beiträge von thz2906

    Hallo,


    es ist immer das gleiche: Sozialleistungen locken halt Sozialbetrüger an. Dagegen kann man wohl kaum im Vorhinein etwas tun, nur posthum entsprechende Lücken in den Regelungen und Gesetzen schließen. Schade, aber das ist ja nicht neu.


    Auf der anderen Seite finde ich es toll, dass es Familien gibt, die Pflegekinder aufnehmen und ich denke, das darf die Gesellschaft auch entsprechend honorieren (und damit meine ich weniger uns mit unserem Pflegeenkelkind --- das man sich innerhalb der Familie hilft, ist aus meiner und meiner Frau Sicht selbstverständlich), aber wir haben dadurch auch Kontakt zu anderen Pflegefamilien, die fremde Pflegekinder aufgenommen haben. Dort wird Tolles geleistet! Man muss ja auch bedenken, dass diese Kinder ausnahmslos aus schwierigen Verhältnissen kommen und möglicherweise psychisch und physisch geschädigt sind. Wenn jemand sein Brot damit verdienen will, solche Pflegekinder zu versorgen und zu betreuen, oder doch zumindest erst einmal in Obhut zu nehmen, dann ist es doch in Ordnung.


    Aber das sind freilich ganz anders gelagerte Fälle, als der, den Du beschreibst. So "reich" wie der Sozialarbeiter, den Du beschreibst, wird man davon gemeinhin nicht, oder muss halt eine entsprechende Anzahl Pflegekinder aufnehmen.

    Hallo,


    mag sein, und es war auch bei uns ein gewisser Kampf, bis es soweit war. Letztlich liegt es am zuständigen Sachbearbeiter bzw. Jugendpfleger beim Jugendamt, ob es durchgeht oder nicht. Und sicherlich wird das Jugendamt nicht ohne triftige Gründe eine solch teure Pflegestelle bezahlen: nur, dass der Junior den Neuen der Mama nicht leiden kann, wird nicht reichen. Das Kindeswohl muss schon erheblich beeinträchtigt sein, denke ich.


    Wie gesagt: Versuch macht klug. Letztlich sagt das Jugendamt, ob es im vorliegenden Fall zustimmt und die Kosten übernimmt oder nicht. Und im Zweifelsfall hat das letzte Wort das Familiengericht, nehme ich an (so weit ist es bei uns aber nicht gegangen).

    Guten morgen, liebe Timekeeperin,


    wir haben unseren Enkel in Pflege. Es ist bei uns so wie ich schrieb. Natürlich müssen dafür die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein. Das prüft das Jugendamt dann schon, wenn der Fragesteller sich dahin wendet.

    Hallo


    davon scheint mir einiges gegeben. Mag sein, dass das JA versucht, den Unterhalt beizutreiben, aber fass mal einem Nackten in die Taschen. Da scheint ja nix da zu sein. Das Kind lebt dann bei den Großeltern, von denen wird sicher kein Unterhalt gefordert. Das JA ist ja froh, wenn es Betreuer für aus dem Nest gefallene Küken findet. Möglicherweise wird da bei der "Gegenseite" geprüft, aber es wäre mir neu, dass die Eltern der Eltern zum Unterhalt herangezogen werden würden.


    Meine Meinung: Versuch macht klug! Probiert es aus, mehr als ein "Nein!" kann im schlimmsten Fall nicht herauskommen. Wenn es gut läuft, kriegt ihr für das Kind einen ordentlichen Batzen (Unterhalt + Pflegegeld sind ein durchaus höherer dreistelliger Betrag).


    Viel Erfolg!

    Hallo,


    zunächst stimme ich @ edi zu. Ergänzend: die Großeltern sind nahe Verwandte, deshalb muss keine offizielle Pflegestelle eingerichtet werden, das Kind kann dort ohne Einschaltung des Jugendamtes leben. Für den Unterhalt sind nach wie vor primär die Eltern zuständig


    Wenn es eine offizielle innerfamiliäre Pflege ist, zahlt aber das Jugendamt Unterhalt und Pflegegeld.

    da hab ich vorhin so was schönes geschrieben, und irgendwie ist es nicht angekommen


    Moin TK,


    ich weiß ehrlich nicht, was Du meinst. In dem was du dann schreibst, sehe ich keinen Widerspruch zu meiner Meinung, nur
    - das mit dem Selbstbehalt hatte ich anders in Erinnerung, woraus sich dann ergibt, dass es kein Mangelfall ist
    - und ich weiß nicht, ob das Kind, das er mit seiner neuen Partnerin hat, zu den Kindern zählt, für die er unterhaltspflichtig ist, solange es in seinem Haushalt lebt. Davon würde ich aber ausgehen, was die Höhe ja dementsprechend noch weiter senkt. Ich hatte die Beträge für beides ausgerechnet.


    Ansonsten bin ich da ja völlig bei Dir.


    Wenn der Anwalt auf nur 530 Euro kommt, dann muss das bereinigte Einkommen eben wohl doch schon vor dem Stellenwechsel niedriger gewesen sein. Aber das muss der Anwalt der Mutter doch dann nachgewiesen haben, oder nicht?

    http://www.unterhalt.net/blog/…ehalt-beim-unterhalt.html
    Ganz unten: Absenkung nur in ganz seltenen Fällen


    http://www.kanzlei-hasselbach.…ehalt-kindesunterhalt/09/
    auch ganz unten, Punkt 8.


    Und, wie gesagt, hier im Forum hatten wir es vor einiger Zeit auch, aber das werde ich auf die Schnelle nicht wiederfinden. Ich meine damals wäre die Rede gewesen von 880 Euro reduziertem Selbstbehalt, jetzt habe ich gerade irgendwo gelesen, er kann bis zu 25% verringert werden, das wären dann sogar nur 810 €.

    Hallo,
    ich nehme an: so lange er "nur" droht, sieht es eher schlecht aus. Das wird er vermutlich ohnehin abstreiten. Anders ist es wohl, wenn es nachweislich zu Gewalttaten gekommen ist oder es wenigstens Zeugen für die Bedrohungen gibt, und dann kommt es natürlich drauf an, womit er droht.

    Hallo,


    ich denke, es kommt immer aufs "Verschulden" an. Grundsätzlich hat ein Unterhaltspflichtiger eine Erwerbsobliegenheit, um seiner Unterhaltspflicht nachkommen zu können, die in der Regel ja tituliert ist. Wenn er auf eigene Initiative und ohne Not den Job wechselt und weniger verdient, wird man den Titel kaum wieder kassieren. Das ist dann sein Problem. Was anderes ist es, wenn er unverschuldet arbeitslos wird und einen Job annehmen muss, wo er weniger verdient (wobei man erwarten kann, dass er sich weiter um einen besser bezahlten Job bemüht), oder ernsthaft krank und arbeitsunfähig oder eingeschränkt arbeitsfähig wird, was dann aber entsprechend (vermutlich amtsärztlich) nachzuweisen ist (und das ja auch gegenüber dem Arbeitsamt).


    Solange ein Unterhaltstitel nicht kassiert ist, gilt er und kann jederzeit vollstreckt werden. Es ist nicht Aufgabe des Unterhaltsempfängers, sich darum zu kümmern, wie der Unterhaltspflichtige es hinbekommt, dass er zahlungsfähig ist, oder sich um einen neuen Titel zu bemühen.

    Moin,


    naja, was heißt anders rechnen. Bei einem netto von 1800 € bzw. bereinigt 1710 € beträgt der Unterhalt (Zahlbetrag) für ein 9-jähriges Kind 317 € und für ein 12-jähriges 387 €. Das sind zusammen 704 €. Mal ausgehend davon, dass er mit der neuen Partnerin, von der er ein drittes Kind hat, zusammenlebt, hat er einen Selbstbehalt von 880 Euro, also ist es kein Mangelfall.


    Man könnte allenfalls noch zu seinen Gunsten anführen, dass er ein drittes Kind zu ernähren hat und somit in der DDT aus Einkommensgruppe 2 in die 1 rutscht (wobei ich nicht weiß, ob das tatsächlich so gemacht wird: er ist ja diesem Kind gegenüber nicht in dem Sinne finanziell unterhaltspflichtig, wie nach einer Trennung von der Mutter --- vielleicht können Tk oder edy was dazu sagen). Dann sind es 297 und 364 Euro, also zusammen 661 Euro, die er zu zahlen hätte. Und das wäre dann das Minimum.


    Wenn er einen minderbezahlten Job annimmt, weil er nicht mehr arbeiten will, kann es ihm blühen, dass ihm ein fiktives Einkommen angerechnet wird.


    Wie gesagt, gehe zum Jugendamt und beantrage dort für Deine Kinder Beistandschaft. Dann kümmern die sich um den ganzen Kram. Dennoch sollte die Berechnung auch nochmal gründlich geprüft werden. Laut Beiträge von Erfahrenen in diesem Forum rechnet man dort auch nicht immer richtig. Angeblich können das nur Rechtsanwälte, aber das scheint hier ja so auch nicht der Fall gewesen zu sein.


    Viel Erfolg!

    Nachtrag:


    wegen der Kosten für Reparaturen usw.: Es ist kein Mietverhältnis! Es gibt ja keinen Mietvertrag. Das Haus gehört Euch beiden, so lange Ihr verheiratet seid. Also seid Ihr auch beide gesamtschuldnerisch dafür verantwortlich, dass es in Schuss gehalten wird. Wenn einer von Euch beiden einen Reparaturauftrag vergibt und die Kosten dafür trägt, so fehlt dieser Betrag ja am Ende auf dessen Konto, wenn beim Aufdröseln des gemeinsamen Vermögens auf die Konten geschaut wird, wieviel noch zu verteilen ist. Und an dem Punkt seid Ihr dann wieder beide an der Reparatur beteiligt, auch wenn nur einer von euch es beauftragt hat.


    Ich hoffe, Du verstehst ungefähr, wie ich es meine.


    Und ich hoffe, es stimmt.

    Hallo,


    Ihr seid doch eine Zugewinngemeinschaft, oder? Keine Gütertrennung vereinbart? Wenn das so ist, ist sie quasi per Heirat automatisch an den Raten fürs Haus beteiligt, da Ihr die ja aus dem Familieneinkommen bestreitet. In so fern erübrigt sich Fragestellung, nehme ich an.


    M.W. kann Dich niemand zwingen, irgend etwas zu unterschreiben, das Du nicht willst. Wenn das Haus Euch beiden gehört, sind für den Kaufvertrag und Grundbuchübertrag beide Unterschriften nötig. Aber Deine Frau kann nicht ohne Deine Unterschrift Eurer gemeinsames Haus verkaufen. Wir sind ein freies Land. Wenn Du nicht willst, unterschreibe den Kaufvertrag nicht. Punkt.


    Etwas anderes ist es, wenn Ihr die Raten nicht mehr bezahlen könnt. Dann verschafft sich die Bank den Zugriff auf das Haus und es kann zwangsversteigert werden, ich vermute, im Zuge einer Pfändung, aber darüber wissen andere hier sicher mehr.

    Habe ich gefunden: