Mangelfall-Berechnung bei Kindesunterhalt - freiwillig Mindestunterhalt leisten?

  • Moin,


    was timekeeper schreibt, ist richtig. Den KU können die Eltern frei gestalten, solange der Staat außen vor ist. Wenn Jobcenter oder Unterhaltsvorschußkasse ins Boot kommen und für das Kind zahlen, dann wollen die auch die Leistungen von dem Unterhaltspflichtigen wieder haben. Da enden dann die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern untereinander.
    Die Anzahl der Mangelfälle hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen und damit hat man jetzt eine ganze Reihe von "Einzelfällen".
    Wer mal wissen will, wie Familienrichter so drauf sind, wenn sie Mangelfällen begegnen, kann sich mal die Materialien des Deutschen Familiengerichtstages zu Gemüte führen, insbesondere die der Unterhaltskommission.


    Wie es weiter ging? Die Anwältin der Ex hat dann gerechnet und das war dann zu dem Zeitpunkt eine faire Berechnung gewesen. Diese Beträge habe ich titulieren lassen, bis zum 18. Lebensjahr befristet. War blauäugig davon ausgegangen, daß ich später mit der Ex nachverhandeln kann, wenn es notwendig werden würde. Nach dem Trennungsjahr mußte ich die Steuerklasse von III auf I wechseln. Damit wurde mein Selbstbehalt um mehr als 20 % unterschritten. Da die Mutter aber den Titel nicht mehr einvernehmlich nach unten anpassen wollte, mußte ich eine Abänderungsklage einreichen. Darüber ist das Familiengericht dann fast 20 Monate hinweggeschnarcht, bevor meinem Antrag statt gegeben wurde. Damit ich zwischenzeitlich nicht kahlgepfändet wurde, habe ich mit ALGII über das Jobcenter aufgestockt. Nach dem Urteil sah es aber nicht viel besser aus. Zwar darf ich seitdem etwas weniger zahlen, aber immer noch so viel, daß ich weiterhin Jobcenterkunde bleiben darf.


    Die Titel lasse ich jetzt so. Vor dem Familiengericht gewinnst du als Pflichtiger und Mangelfall keinen Blumentopf. Erfolgreicher waren die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter. Bin jetzt seit 6 Jahren Aufstocker im passiven Leistungstransfer, d. h. ohne Vermittlungsbemühungen.
    Ich zahle ca. 11.000 Euro Kindesunterhalt im Jahr und bekomme in etwa 6.000 Euro vom Jobcenter zurück. Über regelmässige Gehaltsanpassungen falle ich zwar irgendwann aus dem Leistungsbezug raus, muß dann aber ggf. mehr Unterhalt zahlen. Dann geht die Choose wieder von vorne los. Es bleibt nur der Schweinezyklus.