Unterhaltszahlung für Sohn meines Mannes?

  • Hallo zusammen,


    mein Mann hat einen unterhaltspflichtigen Sohn (15 Jahre) und zahlt regelmäßig Unterhalt.
    Nun ist er unverschuldet arbeitslos geworden und fällt mit dem Arbeitslosengeld I wahrscheinlich unter dem Selbsterhalt.


    Nun meine Frage:
    Kann man mich als neue Ehepartnerin zu Unterhaltszahlungen verpflichten, bzw. eine Verdienstsauskunft von mir einfordern.

  • Hallo,
    zunächst ist zu beachten, dass sein Selbstbehalt als Nicht-Erwerbstätiger grundsätzlich auf 880,00 € sinkt. Gegebenenfalls kann dieser noch um weitere 10 % gekürzt werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Sie beide gemeinsam haushalten (Synergieeffekt). Das hängt auch von Ihrem Einkommen ab. Sie persönlich sind nicht zum Unterhalt gegenüber dem Sohn Ihres Mannes verpflichtet, Unterhalt betrifft nämlich (nur) Verwandte in gerader Linie.


    Gruß