Das kann doch nicht sein???!!!
Du erkennst die Verzweifelung der SHT an solchen Aktionen.
Geschwisterquote ist da wohl das Zauberwort.
Ein Fest für die, die wissen was zu tun ist und es sich auch trauen.
LG frase
Das kann doch nicht sein???!!!
Du erkennst die Verzweifelung der SHT an solchen Aktionen.
Geschwisterquote ist da wohl das Zauberwort.
Ein Fest für die, die wissen was zu tun ist und es sich auch trauen.
LG frase
Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000 € liegen, nicht übergeleitet werden = somit dafür kein Unterhaltsanspruch
Hallo Unikat ,
Ich würde gerne nochmal auf einen Beitrag deinerseits eingehen.
„Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000€ liegen, nicht übergeleitet werden = somit kein Unterhaltsanspruch“
Wenn bereits vor Einzug ins Seniorenheim Grundsicherung gezahlt worden ist, was ist dann?
Wie meinst Du das, mit dem somit kein Unterhaltsanspruch?
Viele Grüße
Alles anzeigenHallo SH123,
wenn dein Vater schon vorher unter dem Existenzminimum gelbt hat, wurde möglicherweise schon Grundsicherung bewilligt.
Mit dem Umzug in ein Heim reicht das natürlich nicht aus und es muss ein weiterer Antrag auf "Hilfe zur Pflege" gestellt werden.
Das schein ja schon erfolgt zu sein, daher auch das Auskunftsersuchen.
Ich antworte dir, weil es bei meiner Mutter genau so gelaufen ist.
Du brauchst dringend die Informationen zu der Gasamberechnung.
Ich sehe es auch anders als unikat. Wenn in den 2.200€ ein Anteil GS steckt, dann mindert es diesen Betrag. Die Ämter versuchen aber die gesamte Sozialhilfe überzuleiten, da es oft unbekannt ist, das der GS-Anteil von der 100.000€ Regelung schon jetzt betroffen ist.
Eigentlich müsste dein Vater seine gesamte Rente abzüglich "Taschengeld" einsetzen.
Dazu dann der Betrag bis zum Existenzminimum (Anteil GS).
Wenn in dem Heimvertrag eine Summe X steht, kann man schnell überschlagen was da korrekt ist.
Es wäre wichtig, das du mal seine Bescheide in die Hand bekommst, dann wird man schlauer sein.
LG frase
Hallo frase ,
ich habe eine Auflistung über die Kosten vom SA angefordert.
Mal schauen was dabei raus kommt...
GuMo SH123,
Die Ämter zahlen Sotialleistungen aus verschiedenen "Töpfen".
Im Pflegeheim reichen aber die Leistungen der GS niemals um die Kosten zu decken.
Daher werden hier zusätzlich Leistungen der "Hilfe zur Pflege" erbracht.
Die Ämter machen es sich dann leicht und rechne einfach alle Sozialleistungen zusammen und fordern den gesamten Regress.
Für den UHP ist es daher schon von Bedeutung zu erfahren, welchen Anteil die jeweilige Sozialleistung hat, denn...
„Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000€ liegen, nicht übergeleitet werden = somit kein Unterhaltsanspruch“
also für diesen Teil kann dann kein Regress verlangt werden.
An einem Beispiel wird es deutlicher.
Einkommen des Pflegebedürftigen liegt unterhalb des Existenzminimums (600€)
Daher hat er Anspruch auf GS (ca.200€)
Das Heim hat einen EEG von 1800€
Das Amt schreibt dem UHP nun, das es Sozialhilfe in Höhe von 1200€ leistet (1800-600)
Das ist formal richtig und man denkt, man müsse bis zu 1200€ Regress leisten, wenn man so Leistungsfähig ist.
Übergeleitet dürften hier aber nur 1000€ werden, denn die 200€ GS sind von der 100.000€ Einkommensgrenze geschützt.
LG frase
Ok Danke.
Schau mer mal wie es weiter geht.
Ich bin gespannt.