Hallo Anja,
Oder bin ich doof, weil ich nichts mitnehme?
Nun, es kommt ja immer auf das Ziel an.
Einerseits willst du gütlich auseinander, hast aber andererseits auch Gedanken, was vom gemeinsamen Kuchen zu bekommen.
Es geht hier vermutlich um Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich.
Bedenke auch, das es einen Versorgungsausgleich der Rentenkasse geben wird.
Zugewinn ist alle, was in der Ehe angeschafft wurde oder an Wert gewonnen hat.
Da bestimmt jeder sein Anfangsvermögen und aus der Differenz zum Endvermögen berechnet sich der Zugewinn.
Dieser ist bei Gütergemeinschaft dann zu teilen.
Auch wenn dein Mann den Kredit für "sein" Haus auf den Schultern hat, die gezahlte Tilgung wäre hier auch zu teilen, hat den Wert des Hauses ja gesteigert, genau wie die Wertsteigerung als solche (nach meiner Meinung)
Das Haus sehe ich hier als größten Hebel, bestimmt günstig erworben und damit heute deutlich mehr Wert.
Wenn ihr wirklich mit einem Anwalt, der auch nur eine Partei verteten darf in den Ring wollt, dann ist es immer eine Risiko.
Schreib dir das alles mal auf, es ist immer sehr gut, wenn man mit fundamentalen Zahlen und Wissen in ein solches Gespräch geht.
Das Endvermögen lässt sich recht gut ermitteln, das Anfangsvermögen ist oft strittig.
Signalisiere Verhandlungsbereitschaft und eskaliere nicht, das hilft nicht weiter.
Gruß
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