Beiträge von frase

    Hallo Meg,


    meine Aussage bezog sich doch auf die Zugriffe und Anmeldungen zu diesem Thema hier im Forum.

    Seit dem AEG ist es "still" geworden. Natürlich sind die 7-8 % keine kleine Gruppe, im Verhältnis zu den übrigen über 90 % aber auch nur knapp jeder 10te,

    der zum EU herangezogen werden könnte.


    Wie auch immer, es bleibt ungerecht und daher kann das Ziel nur die generelle Abschaffung des EU sein.

    Andere Sozialleistungen werden ja auch mit vollen Händen verteilt.


    Gruß


    frase

    Hallo Kritiker,

    nach Eueren Ideen und Erfahrungen fragen.

    Nun, ich habe das Gesetzgebungsvefahren zum AEG von Tag 1 bis zur Abstimmung im Bundesrat verfolgt und teilweise vor Ort in den Anhörungen dazu begleitet.

    Es war damals eine sehr angespannte Situation und auch über die Grenze wurde debattiert, nicht nach oben, sondern nach unten.

    Die Kommunen waren ein starker Gegner des AEG und auch die Abstimmung im Bundesrat war ja nicht einstimmig.


    Auch damals gab es Petitionen dazu.

    Heute, über 3 Jahre nach inkrafttreten des AEG zeigt sich, das hier im Forum eine nur noch sehr kleine Gruppe das Thema tangiert.

    Mag sein, es werden mehr, da die Grenze häufiger erreicht wird als damlas.


    Frag dich aber mal, wer hier deine Lobby sein soll.

    Ich hatte sogar mit großen Unverständnis und Kopfschütteln zu tun, man verdient ja genug, da sollte man für seine Eltern auch was zahlen können.


    Ich sehe also eher wenig Aussicht auf Erfolg einer Inflationsanpassung und rate daher lieber, die Leistungsfähigkeit zu reduzieren, wenn man nicht zahlen möchte.


    Ich kenne auch keine Klagen gegen das Gesetz.


    Gruß


    frase

    Hallo Meg,

    Wo steht es denn im Gesetz, dass der SHT ablehnen kann?

    Natürlich kann der SHT aus verschiedensten Gründen den Antrag ablehnend bescheiden. Dagegen ist dann innerhalb eines Monas ein begründeter Wiederspruch möglich. Am Ende entscheidet wohl ein Sozialgericht über den Fall.


    ich hatte ja mit dem Amt lägere Kommunikation. Meine Mutter erhielt viele Jahre GS und es passierte mir, das ich ihr monatlich die Fahrkarte zahlte.

    Dumm war, das ich es über ihr Konto abgewickelt hatte. Beim Nachfolgeantrag wurde diese Zahlung als Einkommen gewertet und ich war stink sauer, weil damit die GS gekürzt wurde und meine Mutter weniger zum Leben hatte.


    Damals hatte ich ein Gespräch im Amt und die nette SB erklärte mir, das meine Mutter nur GS erhalte, weil ich unter der Grenze verdiene.

    Läge ich darüber, würde das Amt den Antrag ablehnen, dann müsste ich es mit meiner Mutter direkt klären.


    Das war iwie 2014/15 und ich habe daraus entnommen, das nicht gezahlt wird, wenn ein UHP Leisungsfähig sei und über der Grenze liegt.

    Kann sein, das es im Gesetz anders steht, Ämter haben ja so ihre Eigenheiten.


    Gruß


    frase

    Denke das Problem mal anders.


    Antrag auf GS wird gestellt und nach Prüfung (wenn Angaben vorliegen) abgelehnt, da ja ein UHP vorhanden ist, der über der Grenze Einkünfte hat.

    Du zahlst also nicht ans Amt, sondern unterstützt deine Mutter nach deinen Möglichkeiten.


    Hier ist das Amt vollkommen raus, da nach meiner Kenntnis ja keine Sozialhilfe geleistet wird.


    Ich weiß leider nicht, ob bei GS-Leistungen auch eine Überleitung der GS auf das Amt erfolgen kann, kenne das nur bei Hilfe zur Pflege.


    Für beide Fälle gilt aber eben die 100.000€ Grenze. Hier das Jahresbrutto unabhängig von deinem Vermögen.


    Ich habe damals die Anträge für meine Mutter (Hilfe zur Pflege) gestellt und alles korrekt angegeben (war vor dem AEG).

    Die Berechnung war niederschmetternd, ich sollte über 900€ monatlich zahlen.

    Das war mehr als 20% von meinem damaligen Netto.

    Da habe ich mich mit Hilfe meiner Anwältin gewährt und hatte Glück, das die SB im Amt wenig Lust auf Konflikt hatten.

    Heute wäre das kein Thema mehr, da ich nie über der Grenze Einkünfte hatte.


    Das Auto würde ich angeben und abwarten, was das Amt entscheidet.

    Auch Bürgergeldempfänger dürfen ein angemessens Fahrzeug (7.500€) halten, wenn Sie es denn können.


    Gruß


    frase

    Eventuell noch ein Hinweis für ThomasCV.


    bedenke immer, was dein "aktiver Beitrag in der Sachse" sein soll.

    Alles was deine Unterschrift trägt, sollte daher auch korrekt sein.


    Wenn deine Mutter den Antrag aber eben für sich und allein stellt, gibt es schon erste Hürden für das deutsche Amt.


    Angaben die deine Mutter im Antrag zu dir, deiner Anschrift, deinem Beruf etc. macht sind daher wenig förderlich.


    Ich habe das alles in Dt, hinter mir und kann dir sagen, es gab keine Nachfragen bei der GS, da keine konkreten Angaben gemacht wurden.

    Erst mit Hilfe zur Pflege rollte der Ball und da musste ich auch korrekte Angaben machen, da meine Mutter, das nicht mehr konnte und ich in ihrem Auftrag handelte.


    Gruß


    frase

    GuMu juleni,


    da hab ich wohl nen falschen Eindruck vermittelt.

    Es geht mir um die Feststellung, das man nicht gleich auf die volle Rückständigkeit hoffen kann.


    Natürlich ist das auch möglich, wenn der Schuldner einfach nur "dumm" gemauert und seine Konto prall gefüllt war.


    In der Praxis ist das aber oft nicht der Fall, da vorher ja genug Zeit bleibt um die Dinge entsprechend zu modifizieren.


    Natürlich sind gerechtfertigte Unterhalte anstandslos zu zahlen, leider sieht das nicht jeder UHP so.


    Lass uns bitte wissen, ob dein Plan aufgegangen ist, es braucht solche Beispiele,

    auch für die Gruppe der "findigen Zahlungsverweigerer".


    Gruß


    frase

    Bei dir wird doch aber nicht gepfändet.

    Die Schuldner haben auch Fristen um sich auf die neue Situation einzustellen.


    Wenn also die Bank den Beschluss hat, wird das Konto gesperrt, ja nach Arbeitseifer der Bank.

    Das merkt der Schuldner dann auch schnell selber, kann nichts mehr abheben, das Konto ist quasi tod, er muss aber informiert werden.


    Rechne mal mit mind. 4 Wochen bis die erste Überweisung eintrudelt.

    Das hat mit der Zeitspanne zu tun, die der Schuldner bekommt, die Sache zu regeln.


    Ich werde das Gefühl nicht los, das du mit einem Geldregen rechnest.

    Da wäre ich nicht so optimistisch.

    Pfändungen haben Regeln und es dauert manchmal Jahre, bis der Schuldenberg eingetrieben ist.


    Glaubst du wirklich, das der Schuldner, hier nicht tätig wird?


    Gruß


    frase

    Die Bank muss ja erstmal den Kontoinhaber über die Pfändung informieren.


    Der hat dann 2 Wochen Zeit, sich etwas dazu einfallen zu lassen.


    Umstellung auf P-Konto oder Einleitung der Privatinsolvenz wäre z.B. denkbar.


    Es wird also dauern und es kann auch nur etwas gepfändet werden, wenn etwas da ist.


    Gruß


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    Hallo Anja,

    Oder bin ich doof, weil ich nichts mitnehme?

    Nun, es kommt ja immer auf das Ziel an.

    Einerseits willst du gütlich auseinander, hast aber andererseits auch Gedanken, was vom gemeinsamen Kuchen zu bekommen.


    Es geht hier vermutlich um Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich.

    Bedenke auch, das es einen Versorgungsausgleich der Rentenkasse geben wird.


    Zugewinn ist alle, was in der Ehe angeschafft wurde oder an Wert gewonnen hat.

    Da bestimmt jeder sein Anfangsvermögen und aus der Differenz zum Endvermögen berechnet sich der Zugewinn.

    Dieser ist bei Gütergemeinschaft dann zu teilen.


    Auch wenn dein Mann den Kredit für "sein" Haus auf den Schultern hat, die gezahlte Tilgung wäre hier auch zu teilen, hat den Wert des Hauses ja gesteigert, genau wie die Wertsteigerung als solche (nach meiner Meinung)

    Das Haus sehe ich hier als größten Hebel, bestimmt günstig erworben und damit heute deutlich mehr Wert.


    Wenn ihr wirklich mit einem Anwalt, der auch nur eine Partei verteten darf in den Ring wollt, dann ist es immer eine Risiko.


    Schreib dir das alles mal auf, es ist immer sehr gut, wenn man mit fundamentalen Zahlen und Wissen in ein solches Gespräch geht.

    Das Endvermögen lässt sich recht gut ermitteln, das Anfangsvermögen ist oft strittig.


    Signalisiere Verhandlungsbereitschaft und eskaliere nicht, das hilft nicht weiter.


    Gruß


    frase

    Hallo TR,


    ich würde den Antrag stellen. Es kann ja abgelehnt werden.

    Dann schaut man, wie sich eine Bewilligungskonstellation einrichten lässt.


    Gruß


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    Hallo Ham,


    Kindergeld ist eigentlich einen Steuervergünstigung.

    Wenn du also in Deutschland arbeitest und hier deine Einkommenssteuer zahlst, hast du auch Anspruch auf KG.


    Nach meiner Kenntnis brauchst du halt die Steuer-ID für jedes Kind.

    Wo die Kinder dann leben ist nicht von Bedeutung.


    Vorsicht ist geboten, wenn aus welchen Gründen auch immer die Kinder in dem nicht EU-Land auch Vergünstigungen erhalten.


    Gruß


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    Hallo TF

    Mutter hat die 5 und ist ja dadurch besser gestellt bei der Berechnung.?

    bei einer korrekten Berechnung würden die Steuererstattungen auf die Ehepartner aufgeteilt.

    Die höhere Erstattung bring dann das Konstrukt zurück ins Lot. (Darauf würde ich bei der Berechnung hinweisen)

    Manche rechnen auch einfach das Netto für Steuerklasse 4.

    Wenn beide Pflichtigen so handeln, gibt es erstmal keine Verwerfungen.

    Existiert denn ein Titel?


    Gruß


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    Hallo,


    da du dich ja schon in der Frage der Unterhaltspflicht hier schlau gemacht hast, wird der Fall nun etwas unübersichtlich für mich.


    In dem anderen Thema war nicht die Rede davon, das dein Vater eine Wohnung etc. benötigt.


    Also, wie ist denn dein Vater ofW geworden?

    Hier bekommt dein Vater also schon GS, stimmt das?


    Willst du deinem Vater nun helfen oder warum stellst du diese Fragen?

    Wer kann ihn an die Hand nehmen und den Mietvertrag unterschreiben, die Frage der Mietkaution bzw. Genossenschaftsanteile klären, etc.?

    Wer organisiert das alles und lässt das liefern und aufbauen?

    Aber wer stellt mit ihm den Antrag?

    Wenn er geschäftsfähig ist und keine anderen Personen zur Hilfe bereit sind, muss er das selber regeln.

    Es gibt überall soziale Beratungsstellen, da könnte er vorsprechen.


    Schon etwas in die Zukunft gedacht: Sollte er mal Hilfe zur Pflege beantragen, treten die gleichen Fragen wie bei der GS auf.


    Bedenke dann, das eine Hilfe bei der Ausfüllung der Anträge abgefragt wird und du zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet bist.


    Gruß


    frase

    Hallo Uwe-Andre,


    folge doch dem Rat deines Anwaltes, dem ist es immer egal wie es ausgeht, er bekommt seine Kohle und du zahlst dann nicht nur den Zugewinn.

    Glaubst du wirklich, das ein Gericht gegen deine Ex entscheidet?

    Du findest das alles ungerecht, dein Fehler, ein Ehevertrag hätte hier Probleme vermieden.


    Gruß


    frase