Hallo dulli,
du bist auf der sicheren Seite, ich sehe das genau wie meg.
Was passiert, wenn du nun doch morgen die RWA in der Post hast, weil das Amt eben eine Vermutung hat.
Du wirst aufgefordert dein Einkommen nachzuweisen. Das geht in der Regel 12 Monate rückwirkend und es wird auch der Einkommensteuerbescheid für 2022 verlangt werden. Den hast du noch nicht, ist ja klar. Aber den elektronischen Lohnsteuerbescheid für 2022 solltest du schon haben.
Keine Ahnung ob damit dann schon alle Fragen geklärt wären.
In dem Schreiben (RWA) steht oft die Bemerkung, wenn Sie im Zeitraum XYZ über der Grenze liegen, kann eine Kostenbeteiligung verlangt werden.
Stehst du dann in 2022 drüber, kommen vermutlich die neuen Auskunftsersuchen, das Amt geht von einer Überschreitung aus.
Du bekommst eine Berechnung auf Grundlage deines Nettos von 2022.
Wenn du dann zahlst, ist das Geld weg, wenn du in 2023 unter die Grenze rutscht.
Zahlst du nicht und bleibst in 2023 über der Grenze dann würde das Amt die Gesamtsumme für 2023 fordern.
Ich wäre da jetzt an deiner Stelle sehr entspannt, denn deine Schilderung lässt den Schluss zu, dass du nicht auf deren Schirm bist.
Alle Angehörigen sollen sich ruhig verhalten und achtest auf die Grenze, man kann ja nie wissen.
Gruß frase