Beiträge von frase

    Ich werde zeitnah von der Staatsanwaltschaft eine Rückzahlung erhalten...

    Rückzahlung kann ja auch bedeuten, das da schon Zahlungen an die StA geflossen sind, die auch aus dem "gemeinsamen Topf" geflossen sind.


    Wo ist denn dann das Problem, wäre ja ein Nullsummenspiel.

    Vorgänge in denen der Staat involviert ist, sind immer sehr transparent!

    Ich würde hier kein Risiko eingehen und alles offenbaren, erspart viel Ärger, auch mit dem Finanzamt hinsichtlich der Steuererklärung.


    Gruß frase

    Guten Abend Leyla,


    alles etwas sehr undurchsichtig.

    Anlagenbetreiber ist, wer für die betreffende PV-Anlage in rechtlicher Hinsicht verantwortlich ist. Das ist nicht zwingend der Eigentümer der PV-Anlage. Entscheidend ist vielmehr, wer die rechtlichen Risiken aus dem Anlagenbetrieb trägt und die PV-Anlage zur Stromerzeugung nutzt.Ich gehe davon aus, das du ganz gute Karten hast, würde erstmal keinen Cent zahlen. Die Anlage wurde auf dein Dach montiert, ist bezahlt und damit bist du nun auch Eigentümerin der Anlage.


    Wie es zu der Anmeldung ohne deine Unterschrift gekommen ist, das würde ich klären. Auch der Netzbetreiber braucht eigentlich dein Unterschrift.


    Natürlich geht das auch, wenn der Ex den gleichen Namen hat und in deinem Auftrag handelt.

    Du hast da in der Vergangenheit etwas fahrlässig gehandelt, es ist dein Eigentum, also auch deine Verantwortung.


    Gruß frase

    Hallo Leyla,


    nach deiner Beschreibung handelt es sich also um eine größere Anlage auf dem Dach des Hauses.


    1. wer ist Eigentümer des Hauses?

    2. wer hat die Anlage abgenommen und angemeldet?

    3. gibt es einen Vertrag zur Einspeisevergütung oder ist es eine reine Inselanlage?
    (4. wenn ein Einspeisevertrag besteht, wer steht im Vertag als Vertragspartner?)


    All diese Fragen haben Einfluss auf die Bewertung deiner Situation.


    Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich da zu einigen oder eben zu streiten.

    Für solche Anlagen gab es Fördermittel, nicht alles was auf der Rechnung steht ist also auch gezahlt worden.


    Der Wunsch deines Mannes kann dir erstmal egal sein, es gilt die gestellten Fragen zu klären.

    Achtung, als Vertragspartner bist du nun auch Unternehmerin geworden. Bitte kläre den Sachstand auch mit deinem Sreuerberater.


    Auch wenn es jetzt erstmal viel Klärungsbedarf gibt, du warst in der Zeit mit deinem Mann vermutlich in einer Zugewinngemeinschaft.

    Da gibt es klare Regeln, stell deine Fragen deinem Scheidungsanwalt, der sollte auch wissen wie das läuft.


    Gruß frase

    Guten Morgen,


    wie sieht es denn mit einem Unterhaltstitel aus, ist der vorhanden, was steht drin, ist er begrenzt?


    Ob der Sohn mit 18 von seiner Mutter Barunterhalt verlangt, ist seine Sache. Er wird vermutlich von seiner Mutter verpflegt und wohnt dort ohne sich an den Wohnkosten zu beteiligen, das könnte die Mutter bei Barforderung dann auch gegenrechnen. Somit geht auch das "Schwarzgeld" indirekt an den Sohn.


    Wenn er im Frühsommer sein ABI hat, würde ich deinem Bruder empfehlen, den Sohn zu bitten, seine Zukunftspläne offen zu legen.

    Auch ein Gespräch, Vater Sohn könnte helfen, denn ab 18 ist nur noch der Sohn Verhandlungspartner.

    Dann muss der Sohn sich um seine Unterhaltsansprüche selber kümmern.


    Gruß frase

    Liegt schon eine Pflegestufe vor oder ist wenigstens schon eine beantragt?


    Probiere mal einen GS Rechner im Netz, dazu musst du aber auch die Miet- und Heizkosten kennen.

    Andere Möglichkeit wäre auch noch Wohngeld, auch hier gibt es Rechner zur Orientierung.


    Warst du schon in einer Pflegeberatung (hier gibt es erstmal kostenlose Orientierung, was alles möglich ist)?


    Wenn deine Mutter den Antrag stellt, würde ich die Frage nach dem Netto offen lassen.

    Die muss das ja nicht wissen...


    Gruß frase

    Die RWA wird ja so oder so kommen.

    Warum bist du dir da so sicher?


    Bist du dir sicher, das es hier um das Netto eines Kindes geht?


    Meine Mutter hatte auch erst ambulante Hilfe, die wurde über den Pflegesatz abgerechnet.

    Ein anderer Vorgang. Könnte sein, es gibt hier andere Richtlinien.

    Wer zahlt denn die Miete in der Wohngemeinschaft?

    Ist ein Antrag auf Grundsicherung gestellt?


    Gruß frase

    Hallo Isana,


    es gibt Unklarheiten und Misstrauen unter den Geschwistern. Es liegt an euch damit umzugehen.

    Welchen Weg ihr auch beschreitet, am Ende müsst ihr mit dem Ergebnis leben können.


    Das euer Zahlungswille vorliegt, finde ich sehr gut.

    Das der Wunsch nach Plausibilität besteht, ist aber auch korrekt.


    Es gilt also einen Kompromiss zu suchen.


    Eventuell gäbe es ja die Möglichkeit, euren "Anteil" direkt ans Heim zu zahlen, das könnte man ja vorschlagen, wenn man mit dem anderen Umständen leben kann.


    Hier wurde mehrfach der Hinweis zu einer kompetenten Rechtsberatung gegeben.

    Das kostet nicht die Welt und man hat etwas mehr "Ruhe in der Nacht", wenn die Gedanken einen ärgern.


    Ich hoffe, ihr findet einen Weg, denn gerade in sachen Geld ist es immer die gleiche Laier, hier hört nicht nur die Freundschaft auf, auch die Familie wird zur Streitarena.


    Gruß frase

    GuMo Isana,


    ich vermute mal, der Vertrag hatte den Hintergrund, das in Frankreich keine Sozialhilfe beantragt werden soll.

    Dann wären auch dort alle Einkünfte und Vermögenswerte der Mutter geprüft und berücksichtigt worden.


    Wenn ihr den Vertrag mit dem Heim geschlossen habt, würde ich versuchen über das Heim eine Auskunft über die anfallenden Kosten zu erhalten.

    Es muss ja dort Abrechnungen geben, die für alle Vertragsbeteiligten erklärbar sein müssten.


    Wenn ihr als Vertagspartei im "Heimvertrag" steht, wäre das Heim euer Anspruchs- und Ansprechpartner und nicht die Geschwister.


    Auch wenn es eine Form der "Bürgschaft" ist, gilt diese nur mit dem Heim.

    Schreibt doch mal die Einrichtung an und bittet um Auskunft.


    Ich vertrete auch den Standpunkt, gezahlt wird erst, wenn klar ist warum und welche Summe.


    Gruß frase

    Hallo Isana,

    Koennen die Geschwister etwas gegen uns unternehmen?

    kommt auf den Vertrag an, hatte TR ja schon geschrieben.


    Bevor hier Geld fließt, würde ich auch alle Unterlagen der letzten 10 Jahre beanspruchen und es sollte klar sein, wie die Forderung berechnet wird.


    Auch wenn hier französisches Recht gilt, wenn das Haus der Mutter vom Kind bewohnt wird, konnte es beliehen werden um die Kosten zu decken.


    Sucht euch einen spezialisierten Rechtsbeistand, wenn schriftliche Forderungen eintrudeln.


    So als Nebeninfo, in DT brauchst du nur zahlen, wenn du über 100.000€ p.a. Bruttoeinkommen hast.


    schau auch mal hier, eine ähnliche Anfrage:


    Elternunterhalt mit Auslandsbezug - greift das Angehörigenentlastungsgesetz?



    Gruß frase

    Dann also keine Angaben zum Einkommen der Kinder machen, nicht bekannt, noch besser (Kreuz bei unter 100.000€ machen).

    Deine Mutter weiß nicht, was du für ein Einkommen hast, das sollte so bleiben.


    Bei der Frage, "wer hat beim Ausfüllen geholfen?" darf dein Name nicht auftauchen.


    Jetzt muss das Amt erst die Anhaltspunke für die Überschreitung der Grenze vortragen.


    Gruß, frase

    Noch ein Gedanke dazu,


    ich stimme Meg zu, die Auskunft wird nur erteilt, wenn klar ist, das die Grenze gerissen wurde. Da ein Nachweis auch erst mit dem Steuerbescheid erfolgen kann, zieht sich das möglicherweise lange hin. Da mit RWA aber die potenzielle Unterhaltspflicht beginnt, laufen natürlich teilweise erhebliche Summen auf.


    Was ich auch nicht beurteilen kann, was passiert, wenn der UHP nach RWA die Auskunft entsprechend "verzögert" und das Amt nicht innerhalb von 12 Monaten nachfragt?


    Gruß


    frase

    Mein Gedanke ist halt, des es durch unterschiedliche Lebensführungen auch nicht einfach mit einem SB der Summe X zusammen passt.

    Das würde auch dem Sinn des AEG nicht entsprechen. (meine Sichtweise dazu)


    Ob und in welcher Form das durch den Sozialhilfeträger anerkannt wird, das kann ich nicht beurteilen.

    Für den SB im Amt ist es natürlich einfacher, sich an fixen Größen zu orientieren.


    Wir werden ja sehen, wie es bei Tom läuft.

    Ich würde mich freuen, wenn er seinen Fall hier weiter publiziert.


    Gruß frase

    Hallo Meg, vorab, bin ja kein SB und kann daher auch nicht deren genaue Richtlinien kennen.


    Es wird Fälle geben, da reicht der SB den UHP und es wird nicht verhandelt.

    Sollte der SB eben nicht reichen, da der Eigenbedarf bisher höher war, müsste man das entsprechend vortragen.


    Vorschlag für eine Berechnung, folgend "Haufe-Beispiel":


    -monatliches Netto des UHP 6.667€ bei 80.000 bereinigt? pa.

    -monatliches Netto Ehefrau 0€

    -abzügl. Familien-SB (2.250+1.600)=3.850 (Angabe von Tom nach seinen LL)

    -verbleiben 2.817€

    -abzügl. 10% Haushaltsersparnis (2.817-282)= 2.535€

    -davon 50%=1.267,5€

    -zuzügl. Famileinselbstbehalt von 3.850€

    -ergibt den Familienbedarf von 5.117,5€ (den muss Tom alleine aufbringen, da seine Frau kein Einkommen hat)

    Tom hat 6.667€ dafür zur Verfügung, zieht nun 5.117,5€ davon ab und es bleiben 1.549,5€ Leistungsfähigkeit übrig.


    Das Amt könnte also nach dieser Rechnung 1.549,5€ fordern, wenn erforderlich!


    Nun bereinigt Tom sein Netto durch Positionen, die nicht durch den SB gedeckt sind, da sie den individuellen Eigenbedarf betreffen.

    AV 500€, Heimbesuche 40€, Ratenkredit 600€, etc. (alles muss nachgewiesen werden)

    6.667-1.150 = Einkommen= 5.517€


    -5.517-3.850=1.667- 10% =1.500€, davon 50% =750€

    -Familien-SB von 3.850 + 750 = 4.600 Familienbedarf

    - 5.517-4.600=917€ Leistungsfähigkeit


    Es wird also darauf ankommen, den bisherigen Eigenbedarf nachzuweisen.

    Ich hatte damals auch Instanthaltungsrücklagen (Heizungstausch, Dachsanierung) und einen Konsumkredit für eine neue Küche vorgetragen.

    Klar, alles vor dem Antrag auf Hilfe zur Pflege.


    Das wär mein Ansatz.


    Gruß frase


    Noch ein Hinweis zu den Fahrtkosten. Das Amt wird deinen Einkommenssteuerbescheid prüfen. Da sollte man also vorher überlegen, was man wem vorträgt, Abweichungen führen zu offenen Fragen. Auch wird die Steuererstattung dem Jahreseinkommen zugerechnet. Gleiches gilt für Kapitalerträge und Mieteinnahmen (bereinigt durch die notwendigen Ausgaben).

    Hallo Meg,


    Eigenbedarf ist der Lebensbedarf, den der UHP für seine Lebensführung benötigt.

    Selbstbehalt ist die untere Grenze, die einem UHP mindestens erhalten bleiben soll.

    Dieser SB ist abhängig davon, wem gegenüber man unterhaltspflichtig ist.


    "Angemessen" ist keine feste Größe und daher Verhandlungsmasse.


    Gruß


    frase

    Hallo Tom,


    durch die Zahlung von EU sollte deine bisherige Lebensführung nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.

    Wenn das Amt dir die Berechnung vorlegt und das durch einen qualifizierten Berater geprüft wird, dann bist du gut aufgestellt.

    Genau solche Dinge, wie eben einen "Anschlusskredit" kann man dann diskutieren.


    Hat deine Frau kein Einkommen, steigt der individuelle Familienbedarf.


    Bei der Bereinigung deines Netto, auch die KV (vermutlich PKV) nicht vergessen.


    Das Amt möchte für alle Bereinigungen natürlich Nachweise.


    Gruß


    frase

    Hallo Tom,


    gut, das du dich hier beraten lässt.

    Ich würde etwas anders rechnen und bin auch kein Freund der starren Selbstbehalte, sehe eher den angemessenen Eigenbedarf.

    Deine Einkünfte solltest du natürlich bereinigen, hast ja schon gute Ansätze dabei.

    Ämter versuchen natürlich das Optimum zu erreichen.


    Es gibt Rechner im Netz, leider sind viele veraltet oder haben falsche SB´s.

    Schau mal was Haufe dazu meint, der ist schon länger mit der Problematik befasst.

    Sie auch in die Leitlinien deines Bundeslandes, die sind für dich anzuwenden.


    Du hast geschrieben, deine Frau wäre verstorben, wie kommst du dann auf die 3.600€ SB?


    Gruß


    frase

    Hallo Tom,


    bedenke auch, es geht um deine Mutter, also ist es zwar taktisch ungünstig die Betreeung zu haben, moralisch aber als sehr korrekt anzusehen.


    Das Konstrukt zur Berechnung des EU ist umfassend und kompliziert. Da du vermutlich Leistungsfähig bist, wird das Amt auch die geleistete Hilfe zur Pflege von dir fordern. Daher sollte man erstmal abwarten, welche Summe in "Unterdeckung" ansteht. Als Betreuer solltest du diese Summe recht schnell ergründen können. Ob du dann den gesamten Fehlbetrag decken musst, hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab.

    Möglicherweise bringt der Gang zum Fachanwalt dann auch einen Vergleich ins Spiel, Ämter haben nicht immer Lust auf einen Gerichtsentscheid.


    Ich wünsche dir viel Erfolg und Kraft für die Zukunft,


    Gruß frase