Beiträge von frase

    GuMo und Danke für die Rückmeldungen.


    Trotha , was kann die Oma dann machen, wenn die Vermögenssorge noch beim Kindsvater liegt.

    Es kann doch nicht sein, das die Großmutter hier ohne Unterstützung bleibt und die Eltern sich mit keinem Cent beteiligen müssen.


    timekeeper , an wen sollte sich die Großmutter wegen der Einrichtung einer offiziellen Pflegestelle wenden?

    Das JA hat doch wohl auch die Aufgabe sich um das Wohl des Kindes zu kümmer.

    Ist ja schön, das sich gekümmert wird (durch die Großmutter), nur ohne Unterhalt ist das schon echt hart.


    Gruß


    frase

    Hallo in die Runde,


    Wer ist für den Kindesunterhalt verantwortlich, wenn das Kind bei der Oma lebt?


    Die Oma ist Rentnerin und erhält bisher keine Unterhaltszahlungen, weder von den Eltern, noch Unterhaltsvorschuss.

    Kindergeld wird an die Oma ausgezahlt und das Jugendamt ist involviert/kennt den Fall, Oma hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Die Eltern leben getrennt und kümmern sich nicht um das Kind, welches zu dem noch eine Pflegestufe hat, da es an Krebs erkrankt ist.


    Welche Optionen hat die Oma, um an Unterstützung (Unterhalt) für ihr Enkelkind zu kommen?


    Gruß


    frase

    Hallo Agdan

    Ich würde konsequent jedweden Kontakt mit ihr vermeiden, bei unvermeidbaren Aufeinandertreffen auf nichts, aber gar nichts erwidern, einerlei, ob sie dich oder deine Familie oder wen auch immer anpinkelt.

    Vorher könntest du nochmal eine klare Ansage in diese Richtung machen.

    Dann setzt du das höflich aber bestimmte Lächeln auf und lässt sie stehen.


    Eurer Tochter würde ich das kindgemäß erklären, ohne Wertung der Positionen und ohne eine Richtungsentscheidung von dem Kind zu verlangen.


    Gruß


    frase

    Hallo Tatti,


    dann wäre das Heim aber sehr teuer, deutlich über dem Schnitt.


    Nun musst du abwarten, ob das Amt sich meldet mit RWA und eine Einkommensauskunft verlangt.

    Spekulieren hilft hier wenig.


    Die Regeln sind ja bekannt.

    Ich sehe bisher keine Anhaltspunkte, das du Post bekommst.


    Also gib keine Hinweise, auch nicht dem Betreuer.

    Und muss das Sozialamt alle Kinder wenn anschreiben?

    nein, nur wenn die Vermutung besteht, das die Grenze überschritten wird.


    Hier scheiden sich aber die Geister, denn eine korrekte Berechnung ist ja eigentlich nur mit den Einkommen aller UHP möglich.

    Da würde ich dann in deinem Fall einen Profi hinzuziehen.


    Ich war auch nur Betroffener (ohne Geschwister) und jeder Fall ist eben anders. Auch jedes Amt hat so seine Eigenheiten.


    Klar kannst du hier weiter berichten und gerne teilen wir dir unsere Meinung mit.

    Ich muss irgendwie wissen was im schlimmsten Fall auf mich zu kommt.

    Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der RWA kann der Regress erfolgen, wenn du über der Bruttogrenze liegst.

    Es hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab. Hast du die 1.400€ Differenz zur Verfügung und benötigst du diese Summe nicht um dein Leben so weiter zu leben wie bisher, wäre das der schlimmste Fall.


    Gruß


    frase

    Hallo Tatti,


    wenn der "Herr" 1.700 € Rente hat und der Platz wirklich nur 3.100 € kosten sollte, sieht es nicht so dramatisch aus.

    Es gibt ja noch den Pflegegrad, ohne den kommt er eigentlich nicht ins Heim.

    Weiterhin gibt es Zulagen, ja nach Dauer des Heimaufenthaltes.

    Wichtig ist eigentlich der zu zahlende Eigenanteil, der ist aber variabel von Heim zu Heim.


    Hier mal eine Übersicht der VDEK


    https://www.vdek.com/content/d…ligung_in_eur_tabelle.jpg


    Solltest du wirklich eine RWA erhalten, würde ich eine Rechtsberatung empfehlen.


    Gruß


    frase

    Wenn der UHP unter 100T verdient, geht der Anspruch auf den SHT nicht über und somit hat der SHT keinerlei Anspruch auf das Geld des UHP.

    ok, so hab ich das noch nicht betrachtet.

    Nein, wäre nicht wertlos. Wenn der UHB so eine Klage versucht, wird er im Normalfall kein Erfolg damit haben, weil der UHP den UHB auf das Sozialamt verweisen kann und dem UHB sagen kann, dass der UHB zuerst dort Hilfe holen soll. Das Gericht wird nach der aktuellen Rechtslage dem UHP recht geben.

    Bist du dir hier sicher?

    Wenn Eltern aber gerade keine Sozialhilfe wollen, lassen wir die Gründe mal weg.

    Warum dürfen die dann nicht direkt das Kind verklagen?


    So werden doch Sozialleistungen gespart, warum sollte ein Gericht die Klage abweisen?


    Gruß


    frase

    Hallo Meg,


    du bist der rechtlich besser informierte von uns.

    Ich sehe hier nur folgendes Problem.


    In der Sache an sich bleibt der UHP ja zivilrechtlich in der Pflicht.

    Wenn also ein Elternteil sein Kind direkt auf Unterhalt verklagt, wäre das AEG vermutlich wertlos für den UHP. (war auch mal Thema hier)


    Klar ist es für die Betroffenen gut, das nun nicht geklagt werden muss, weil das Amt ja einspringt und in Vorleistung geht.

    Der Regress ist seit dem AEG durch die Grenze eingeschränkt. Eingeschränkt für das Amt.

    Selbst wenn der EU nun zu Unrecht gezahlt wurde, er ist doch verbraucht und eine ob man das als "unrechtmäßige Bereicherung" sehen darf, da wäre ich vorsichtig.


    Ist also so ein Sache mit Sozialrecht und Zivilrecht. Das Amt könnte argumentieren, das ein zivilrechtlicher Anspruch bestand, die gezahlte Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) also nicht erstattet wird.


    Gruß


    frase

    Hallo Meg,


    du gehst also davon aus, dass der Elternunterhalt an der Zahler automatisch erstattet wird, wenn sich später herausstellt, der Regress wäre nicht möglich gewesen. Wäre ja eigentlich völlig richtig.

    Nun ist das Geld aber verbraucht und der UHP hat ja auf Grundlage der Berechnung gezahlt.

    Wir wissen aber doch, das diese Berechnung kein Titel ist.

    Erst wenn ein Gericht das festzurrt, ist es amtlich.


    Ich würde also nicht zahlen und den Betrag ansparen, damit ich im Fall des Rückgriff, vorbereitet bin.


    Meine Eltern wissen zwar, dass ich ganz gut verdiene, würden aber vermutlich bei der Frage nach den 100 T€ antworten, dass ich darunter liege. Konkrete Zahlen kennen sie nicht.

    Dann solltest du aufpassen, wer den Antrag stellt, ausfüllt und unterschreibt.

    Mit deiner Unterschrift erklärst du die Richtigkeit der Angaben, das kann später mächtig Ärger geben.


    Gruß


    frase

    Hallo Harry,


    noch Aspekte, die ich beachten würde.


    Es leben noch beide Eltern und da stehen erstmal beide füreinander ein.

    Wer hat dann die Vorsorgebevollmächtigung, was wurde schon geregelt?


    Weiterhin stellt sich die Frage, gibt es schon einen Pflegegrad, wurde der schon beantragt, steht das Pflegeheim an?


    Was wissen deine Eltern über dein Einkommen, hast du noch Geschwister?


    Wie Meg es schon beschreibt, gibt es für deine Fragen nicht immer eine konkrete Antwort.


    Bist du aber einmal im Fokus des Amtes und es wurde Sozialhilfe geleistet, kannst du mit einer regelmäßigen Prüfung deine Leistungsfähigkeit rechnen.

    Hier wird das Amt natürlich eine Prognose für die Zukunft auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse erstellen.

    Wenn du hier die Forderung erfüllst, ist das Geld weg, auch wenn du später den Nachweis erbringst, unter der Grenze zu liegen.


    Gruß


    frase

    Hallo Tatti,


    ich erinnere mich, das es hier im Forum dazu schon Diskussionen gab und hier kannst du mal was dazu nachlesen:


    Berechnung Elternunterhalt bei mehreren Geschwistern


    Nur weil google da was anderes schreibt, muss es ja nicht richtiger sein.

    Wir sind hier ein Laienforum, es wird diskutiert und Erfahrungen werden ausgetauscht.


    Die korrekte Rechtsauslegung ist auch so eine Sache und du musst dich dann halt kümmern.

    Stell dir nur mal vor, eines deiner Geschwister ist nicht so ehrlich und verschweigt Einkünfte.

    Es wird ja oft noch mit dem starren Selbstbehalt gerechnet.

    Ich würde nur eine Forderung akzeptieren, die auch vollkommen Nachvollziehbar ist.

    Darüber können wir dann gerne weiter fachsimpeln, wenn du wirklich eine Auskunft geben musst.

    Da warten die nächsten Erkenntnisse auf dich oder du durchstöberst das Forum mit der Suchfunktion.


    Ein Schreiben von einem Amt und die Forderungen die damit verbunden sind werden noch viel zu oft als korrekt angesehen.

    Auch dort arbeiten nur Menschen (bisher), die haben Anweisungen zu befolgen. Ganz ehrlich, ich hätte damals gezahlt, wenn die nicht mit einer solchen Summe um die Ecke gekommen wären. Das Forum hier hat mir sehr geholfen, ich hatte Null Ahnung von der Materie und die Leute, die damals noch hier waren, haben mir einen Weg gezeigt, sich sinnvoll und rechtskonform zu wehren, was selbst meine Anwältin in erstaunen versetzt hatte.


    Gruß


    frase

    5 Kinder, 5 Berechnungen für jedes Kind nach seiner Leistungsfähigkeit.

    Danach wird entsprechend der Leistungsfähigkeit unter den Geschwistern der Anteil berechnet, den es zu zahlen gilt.

    Nun trennen sich die Wege, zahlen muss, wer über der grenze liegt, die unter der Grenze brauchen nichts befürchten (AEG).


    Das ist dann ja auch der Ansatzpunkt, gegen eine fehlerhafte Berechnung, da die Geschwisterquote nicht berücksichtigt wurde, vorzugehen.

    Hier würde ich aber eine Sozialrechtler mit entsprechender Spezialisierung empfehlen, den hatte ich auch.


    Eine Unterhaltsrückforderung (für Hilfe zur Pflege) gilt ab RWA und muss innerhalb eines Jahres durch das Amt eingefordert werden.


    Da es für die aktuelle Bewertung des Einkommens auf den Steuerbescheid ankommt, sollte hier eben genau geschaut werden.


    Auch wenn man nur knapp unter der Grenze verdient, ist man auf dem Schirm des Amtes und sollte mit einer regelmäßigen Überprüfung rechnen.


    Also bleib ruhig und gib möglichst wenig Informationen, die Anhaltspunkte liefern und frag auch nicht im Heim etc. nach.


    Gruß


    frase

    Hallo Tatti,


    du kannst nur abwarten.

    Grundsätzlich sind ja alle Kinder unterhaltspflichtig, das hat das AEG auch nicht geändert.

    Nur der Rückgriff des Sozialamtes wurde begrenzt auf Bruttoeinkommen über 100.000€ p.a.


    Was ich damit sagen will, es gibt Konstellationen, da verklagen die Eltern ihre Kinder direkt zivilrechtlich auf Unterhalt.

    Ob das dann ein Beteuer machen kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.

    Da gilt dann die Grenze überhaupt nicht.


    Aber, selbst wenn du vom Rückgriff betroffen wärst, ist vollkommen offen, in welcher Höhe das der Fall wäre.


    Du hast noch Geschwister, die auch berücksichtigt werden müssen.

    Wenn deren Einkommen unter der Grenze liegt, wird das eben je nach Einkommen berechnet.

    Du wirst also nie den Unterdeckungsbetrag allein tragen müssen.


    Jedes Geschwister erhält so eine eigene Berechnung mit dem entsprechend ermittelten Anteil.

    Wer dann unter der Grenze liegt zahlt nichts, wer darüber liegt, eben den errechneten Anteil.


    Bleib also entspannt, ich habe keine Geschwister und hätte damals über 900€ zahlen sollen.

    Die Geschwisterquote ist für viele SB ein "rotes Tuch".

    Nur über Umwege und per Gericht kann Auskunft erlangt werden, das lohnt oft die Mühe nicht.

    Es werden aber staatliche Gelder in der Sozialhilfe eingesetzt, du, wir alle zahlen das mit unseren Abgaben an den Staat.

    Ist doch klar, das man die "fetten Fische" nicht vom Haken lässt.


    Ich konnte mir mächtig was anhören, als ich gegen die Berechnung vorging.

    Nur das wir uns nicht falsch verstehen, es war vor dem AEG und ich lag deutlich unter der jetzigen Grenze.


    Ich kann deine Unruhe aber sehr gut verstehen, hab etwa 2 Jahre das gleiche Gefühl gehabt.


    Plane also dein Einkommen je nach Möglichkeit, wie es hier schon angedacht wurde.

    Dann kannst du entspannt bleiben.


    Gruß


    frase

    Guten Morgen,


    gesetzliche Betreuung ist immer mit "Stau" verbunden.

    Daher versuchen ja die Mitarbeiter der Einrichtungen möglichst eine angehörige Person für diese Aufgaben zu finden.

    Es hängt ein riesiger Rattenschwanz an dem Job.

    Auch ich habe damals alles für meine Mutter geregelt. (war aber ein ganz anderer Fall, hatten ein super Verhältnis)


    Aus dem Nähkästchen geplaubert. Der Mann hat ja noch keine Betreuung, könnte also den Antrag unterschreiben.

    Das Heim wäre dann nicht mehr in der Kostenfalle, denn ab Antragstellung wird bei späterer Bewilligung alles ausgeglichen.


    Was du und deine Geschwister aber auf dem Zettel haben solltest, sind dann die Beerdigungskosten, die könnten von euch verlangt werden.

    Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten, danach kommen die Erben ins Spiel.


    Gruß


    frase

    Hallo Tatti,


    für mich galt immer der Grundsatz, gib nur Antwort/Auskunft auf präzise Fragen, die auch eine Berechtigung haben.

    Komm bitte nicht auf den Gedanken, etwas freiwillig bekannt zu machen, warum auch.

    Du kannst nicht wissen, wie die Ämter rechnen (für die Zukunft).


    Wenn ich mir deinen Fall nochmal durch den Kopf gehen lasse, ist es eher unwahrscheinlich, dass du eine Aufforderung bekommst.

    Selbst wenn du mal kurz über der Grenze lagst, würde ich an deiner Stelle sofort mit dem nächsten Einkommenssteuerbescheid unter der Grenze, meine (Befreiung) anzeigen.


    Da mit dem AEG der Rückgriff deutlich eingeschränkt wurde gibt es halt wenige Fälle, über die es in der Öffentlichkeit was zu berichten gab.

    Weiterhin sind, wenn schon Rückgriff oft Vergleiche geschlossen worden, die nicht öffentlich gemacht werden sollen.

    Es ist also Verhandlungsmasse und wird sehr unterschiedliche Ergebnisse ergeben.


    Du hast auch noch Geschwister, da wird es eh sehr kompliziert mit der Berechnung.


    Also bleib gelassen und keiner wird dir hier etwas unredliches empfehlen oder unterstellen.

    Der Gesetzgeber hat mit dem AEG nicht alles perfekt gelöst, aber vielen Betroffenen eine Erleichterung geschaffen.


    Gruß


    frase

    So, nun noch zum Verhältnis Vater/Kind. Es gibt materiell-rechtlich den Fall, dass ein möglicher Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Das prüft man aber erst nach, wenn von der Höhe her feststeht, dass rein rechnerisch ein solcher Anspruch bestehen könnte. Da sind wir im Augenblick doch noch meilenweit entfernt von.

    TK, dass ist in Fall von Elternunterhaltsforderungen ein sehr gefährlicher Ansatz.

    Bist du bei denen erstmal auf dem Schirm, dann ist es zu spät für eine Korrektur.

    Es entscheidet eine blanke Zahl, die kann natürlich noch beinflusst werden.

    Das ist aber nicht gut für das Nervenkostüm, es läuft dann eine Endlosschleife bis zum Ableben des UHB.

    Für eine Blockadehaltung fehlt mir da jedwedes Verständnis.

    Stellst du als Angehöriger den Antrag und erklärst mit deiner Unterschrift die Richtigkeit der Angeben hast du ein Problem, wenn du die Einkommensfrage nicht korrekt beantwortet hast. Das nennt man dann Sozialhilfebetrug und ist kein Kindergeburtstag mehr.


    Also Finger weg von diesem Vorgang.


    Gruß


    frase

    Tatti,


    du hast dich doch schon entschieden.

    Sei höflich aber bestimmt und bitte um keine weiteren Kontakte.

    Auch deine persönlichen Daten (Name, Geb.-Datum, Adresse, Tel.) brauchst du nicht weitergeben.

    Der Sozialdienst hat die Nummer ja und wenn es nötig wird (Sterbefall) wird er sich dann melden.


    Die Frage nach dem Einkommen finde ich schon grenzwertig.

    Lass dich nicht von "netten" Leuten einlullen, die machen ihren Job und haben natürlich das Ziel, den sozialen Kontakt im Auge zu behalten.


    Was für deinen "Frieden" gut ist, kannst du selber besser beurteilen.


    In der Sache ist es immer gut, wenn möglichst wenig Informationen fließen, die auf Anhaltspunkte schließen lassen.


    Wer den Antrag ausfüllt und unterschreibt ist nicht deine Sache.


    Im Heim wird eine Akte zu deinem Vater geführt. Da wird dann u.a. vermekt, das du keinen Kontakt wünschst.


    Gruß


    frase

    Tatti, ich kann dir deine Angst nicht komplett nehmen.

    Deine Geschichte zeigt aber eher, das du keine Post bekommen wirst (siehe Mutter).


    Also bleibt nur abwarten und keine Anhaltspunkte liefern, nicht nachfragen keine "schlafenden H." wecken.


    Gruß


    frase

    Hallo Tatti,


    es gibt "Fallstricke" bei der Beantragung von Sozialhilfe, hier Hilfe zur Pflege.

    In dem Antragsformular wird je nach Sozialamt hier eine Frage zum Beruf der Kinder auftauchen.

    In vielen Fällen steht hier auch eine präzise Frage: "liegt das Einkommen des Kindes über 100.000€?"

    Da muss man schon genau aufpassen, wer was beantragt und ankreuzt.

    Auch bestimmte verbale Äußerungen zu den kritischen Punkten sind möglicherweise schädlich für die Beurteilung durch die Sozialämter.

    (ich hab das mal live erlebt, als eine Seniorin voller Stolz über den Chefarztposten ihres Sohnes erzählte!)

    Wie kommst Du darauf, das bei Einkommen über 100.000 Euro eine Vermutung über dessen Höhe vorliegen müsste, um eine Einkommensabfrage zu stellen?

    Das war früher schon bei der Grundsicherung so und ist eben nicht auf die formale klassische Einkommensprüfung der Betroffenen anwendbar.

    Es müssen begründete Anhaltspunkte vorliegen.


    Gruß


    frase

    Gollys, ich bin ja kein Fachmann.


    Aus den Erfahrungen heraus soll den Beteiligten die gleiche finanzielle Möglichkeit, annähernd der gleicher Standart erhalten bleiben, wie es in der Ehezeit eben war. Natürlich nicht für immer, da gibt es auch Grenzen, Laufzeit wird oft an die Ehezeit gekoppelt.

    Deine Ex hat in der Ehe ja auch nicht voll gearbeitet, hat aber auch mit deinem Geld gelebt.

    Jetzt wird ihr eben "Uberbrückungsunterhalt" gezahlt, damit Sie Zeit hat, sich selber auf die eigenen Füße zu stellen.


    Was meint denn der Scheidungsanwalt zu deiner Frage?


    Gruß


    frase