Hallo Meg, vorab, bin ja kein SB und kann daher auch nicht deren genaue Richtlinien kennen.
Es wird Fälle geben, da reicht der SB den UHP und es wird nicht verhandelt.
Sollte der SB eben nicht reichen, da der Eigenbedarf bisher höher war, müsste man das entsprechend vortragen.
Vorschlag für eine Berechnung, folgend "Haufe-Beispiel":
-monatliches Netto des UHP 6.667€ bei 80.000 bereinigt? pa.
-monatliches Netto Ehefrau 0€
-abzügl. Familien-SB (2.250+1.600)=3.850 (Angabe von Tom nach seinen LL)
-verbleiben 2.817€
-abzügl. 10% Haushaltsersparnis (2.817-282)= 2.535€
-davon 50%=1.267,5€
-zuzügl. Famileinselbstbehalt von 3.850€
-ergibt den Familienbedarf von 5.117,5€ (den muss Tom alleine aufbringen, da seine Frau kein Einkommen hat)
Tom hat 6.667€ dafür zur Verfügung, zieht nun 5.117,5€ davon ab und es bleiben 1.549,5€ Leistungsfähigkeit übrig.
Das Amt könnte also nach dieser Rechnung 1.549,5€ fordern, wenn erforderlich!
Nun bereinigt Tom sein Netto durch Positionen, die nicht durch den SB gedeckt sind, da sie den individuellen Eigenbedarf betreffen.
AV 500€, Heimbesuche 40€, Ratenkredit 600€, etc. (alles muss nachgewiesen werden)
6.667-1.150 = Einkommen= 5.517€
-5.517-3.850=1.667- 10% =1.500€, davon 50% =750€
-Familien-SB von 3.850 + 750 = 4.600 Familienbedarf
- 5.517-4.600=917€ Leistungsfähigkeit
Es wird also darauf ankommen, den bisherigen Eigenbedarf nachzuweisen.
Ich hatte damals auch Instanthaltungsrücklagen (Heizungstausch, Dachsanierung) und einen Konsumkredit für eine neue Küche vorgetragen.
Klar, alles vor dem Antrag auf Hilfe zur Pflege.
Das wär mein Ansatz.
Gruß frase
Noch ein Hinweis zu den Fahrtkosten. Das Amt wird deinen Einkommenssteuerbescheid prüfen. Da sollte man also vorher überlegen, was man wem vorträgt, Abweichungen führen zu offenen Fragen. Auch wird die Steuererstattung dem Jahreseinkommen zugerechnet. Gleiches gilt für Kapitalerträge und Mieteinnahmen (bereinigt durch die notwendigen Ausgaben).