Beiträge von frase

    Hallo Sergio, herzlich willkommen hier im Forum.


    Deine Frage ist nicht unüblich. Ruf bitte bei deiner RSV an und frage, ob es in dem Fall überhaupt eine Kostenübernahme gibt.

    Viele RSV schließen im Kleingedruckten Scheidungsverfahren aus.


    Sicher wird die RSV nicht beide Parteien abdecken,

    Also zeitnah agieren.


    Gruß


    frase

    Hallo sky,


    ich würde damit rechnen, das bei Überschreitung nun auch der Regress erfolgen wird.


    Eigentlich sollte deine Lebensführung nicht gravierend beeinträchtigt werden.

    Gleichzeitig ist es aber ein Problem, wenn du als UHP dein Vermögensaufbau "zu Lasten" des UHB gestalten willst.

    Ämter sind da oft sehr Humorlos und rechnen Wohnvorteile als Einkünfte, da würde ich sehr aufpassen.


    Bis 2026 ist ja noch etwas Zeit, daher würde ich mir hier die Optionen offenhalten und noch keine vollständige Tilgung anstreben.


    Der Fall scheint aber auch nicht so dramatisch ins Geld zu gehen, wenn Rente mal reicht und mal eben etwas Unterdeckung bleibt.

    Das Amt schickt die Bescheide nicht an mich.

    Auf welchen Zahlen beruhen dann die Berechnungen?

    Beachte auch, das nur das Einkommen des Pflichtigen die Grenze betrifft!


    Gruß


    frase

    § 94 SGB XII spielt beim Jobcenter keine Rolle.

    Für den UHP aber schon.


    Ich würde in beiden Fällen versuchen, die Titel aus der Welt zu schaffen.

    Entweder durch Herausgabe, durch schriftliche Verzichtserklärung oder eben eine gerichtliche Entscheidung.


    Für die Tochter wird es vermutlich unproblematisch sein.

    Was das behinderte Kind angeht, da sehe ich sonst langfristige Probleme auf dich zukommen, wenn der Sohn sich nicht selber finanzieren kann.


    Genau für solche Fälle ist auch das AEG eingeführt worden.

    Wenn du also unter 100.000€ Jahresbrutto hast, dann solltest du aktiv werden.


    Die bloße Einstellung der Zahlung ist wie ein Bummerang.


    Gruß


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    Hallo Motolaf,


    gibt es einen offiziellen Betreuer für deinen Sohn, wer regelt da die Alltagsgeschäfte?

    Welche beruflichen Perspektiven hat dein Sohn?

    Wenn dein Sohn Eingliederungshilfe bekommt, warum zahlst du dann 250€?

    Timekeeper hat schon auf das AEG hingewesen, mach dich da mal schlau.

    Siehe, BGBl I 2019, 2135


    Gruß


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    Hallo brto,


    meine Mutter bezog auch GS und später Hilfe zur Pflege. Es war alles vor dem AEG, daher mit heutiger Gesetzgebung nicht mehr zu vergleichen.

    Den Beruf können deine Eltern ja kennen und angeben, über das Einkommen müssen Sie ja nicht Bescheid wissen.


    Eine Rückwirkende Regressforderung gibt es nach meiner Kenntnis nicht, selbst wenn im Antrag der Eltern hier Ungenauigkeiten auftraten.

    Das Amt muss erst eine RWA an dich schicken, ab da geht dann eine mögliche Forderung.


    Warte also ab, es gilt erstmal die Vermutung, das du unter der Grenze liegst.


    Gruß


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    Hallo Frau S,


    dies ist ein anonymes Forum, hier kann jeder behaupten und verbreiten was er meint zur Sache beitragen zu müssen/wollen.

    Leider ist es auch mal der Fall, das sich Meinungsverschiedenheiten aufschaukeln, es unsachliche oder sogar beleidigende Beiträge gibt, die nicht zielführend zur Problemlösung beitragen, sondern andere Beiträge bewusst diskreditieren wollen.


    Ich wollte also nicht ihre Kompetenz anzweifeln, mit "Praxis" meinte ich genau, den Sachverhalt den Sie weiter beschreiben.

    Die Ergebnisse seitens der Dozentin waren unterschiedlich zu den Handlungsanweisungen.

    Die "korrekte" Entscheidung kann für mich, als Sachbearbeiterin, nun mal nur nach Auslegung der Richtlinien und ggf. akt. Änderungen "von oben" sein.

    Sehr ehrlich und gleichzeitig problematisierend.


    Wer unter solchen internen Richtlinien handeln muss, wird gelegentlich nicht die volle Zufriedenheit verspüren können.


    Gruß


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    Hallo Frau S.


    danke für ihre Informationen aus der "Praxis".

    Wie läuft es eigentlich, wenn ihre Richtlinien sich in einem stetigen Veränderungsprozess befinden?


    Das kenne ich aus anderen Behörden und die SB stehen dann plötzlich vor der Frage, was ist denn nun die angemessene korrekte Entscheidung?


    Auch Gerichte mussten schon Entscheidungen revidieren (Weg durch die Instanzen).


    Ich sehe hier die Frage der Auslegung der gesetzlichen Norm immer als Einzelfall an.

    Es bleibt also zu prüfen, ob der abstrakt formulierte Gesetzestext, genau für den vorliegenden Fall zutreffend ist.


    Daher finde ich es sehr gut, das Sie hier nochmal in die Prüfung gehen, denn auch Richtlinien sind nicht universell und fehlerfrei.


    Gruß


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    Hab ich irgendwas überlesen? Ich lese hier nichts von einem Gemeinschaftskonto.

    Ich eigentlich auch nicht;)


    Wie so oft gibt es aber anders, als von dir praktiziert, nicht wenige Gemeinschaftskonten in der Ehe.


    War ja nur so ein Gedanke von mir, geht ja nicht nur um Giro sondern um alle Arten von Finanzprodukten, die man jetzt schnell trennen sollte.


    Gruß


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    Noch ein Gedanke dazu,


    ich würde mal ein eigenes Konto eröffenen und die Zahlungsströme trennen.

    Alles nur auf deinen Namen auch keine Verfügungsrechte einräumen.


    Kläre mit der Bank, wie du aus dem Gemeinschaftskonto raus kommst, wenn ihr eins habt.

    Gemeinschaftskonten benötigen die Zustimmung aller Kontoinhaber.

    Faire Auseinandersetzung des Guthabens/der Verbindlichkeiten wäre ein guter Anfang von Ende.


    Gruß


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    Hallo Meg,


    meine Aussage bezog sich doch auf die Zugriffe und Anmeldungen zu diesem Thema hier im Forum.

    Seit dem AEG ist es "still" geworden. Natürlich sind die 7-8 % keine kleine Gruppe, im Verhältnis zu den übrigen über 90 % aber auch nur knapp jeder 10te,

    der zum EU herangezogen werden könnte.


    Wie auch immer, es bleibt ungerecht und daher kann das Ziel nur die generelle Abschaffung des EU sein.

    Andere Sozialleistungen werden ja auch mit vollen Händen verteilt.


    Gruß


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    Hallo Kritiker,

    nach Eueren Ideen und Erfahrungen fragen.

    Nun, ich habe das Gesetzgebungsvefahren zum AEG von Tag 1 bis zur Abstimmung im Bundesrat verfolgt und teilweise vor Ort in den Anhörungen dazu begleitet.

    Es war damals eine sehr angespannte Situation und auch über die Grenze wurde debattiert, nicht nach oben, sondern nach unten.

    Die Kommunen waren ein starker Gegner des AEG und auch die Abstimmung im Bundesrat war ja nicht einstimmig.


    Auch damals gab es Petitionen dazu.

    Heute, über 3 Jahre nach inkrafttreten des AEG zeigt sich, das hier im Forum eine nur noch sehr kleine Gruppe das Thema tangiert.

    Mag sein, es werden mehr, da die Grenze häufiger erreicht wird als damlas.


    Frag dich aber mal, wer hier deine Lobby sein soll.

    Ich hatte sogar mit großen Unverständnis und Kopfschütteln zu tun, man verdient ja genug, da sollte man für seine Eltern auch was zahlen können.


    Ich sehe also eher wenig Aussicht auf Erfolg einer Inflationsanpassung und rate daher lieber, die Leistungsfähigkeit zu reduzieren, wenn man nicht zahlen möchte.


    Ich kenne auch keine Klagen gegen das Gesetz.


    Gruß


    frase

    Hallo Meg,

    Wo steht es denn im Gesetz, dass der SHT ablehnen kann?

    Natürlich kann der SHT aus verschiedensten Gründen den Antrag ablehnend bescheiden. Dagegen ist dann innerhalb eines Monas ein begründeter Wiederspruch möglich. Am Ende entscheidet wohl ein Sozialgericht über den Fall.


    ich hatte ja mit dem Amt lägere Kommunikation. Meine Mutter erhielt viele Jahre GS und es passierte mir, das ich ihr monatlich die Fahrkarte zahlte.

    Dumm war, das ich es über ihr Konto abgewickelt hatte. Beim Nachfolgeantrag wurde diese Zahlung als Einkommen gewertet und ich war stink sauer, weil damit die GS gekürzt wurde und meine Mutter weniger zum Leben hatte.


    Damals hatte ich ein Gespräch im Amt und die nette SB erklärte mir, das meine Mutter nur GS erhalte, weil ich unter der Grenze verdiene.

    Läge ich darüber, würde das Amt den Antrag ablehnen, dann müsste ich es mit meiner Mutter direkt klären.


    Das war iwie 2014/15 und ich habe daraus entnommen, das nicht gezahlt wird, wenn ein UHP Leisungsfähig sei und über der Grenze liegt.

    Kann sein, das es im Gesetz anders steht, Ämter haben ja so ihre Eigenheiten.


    Gruß


    frase