Räumlich verändern?

  • Hallo liebes Forum,


    Zunächst die Frage: gab es Änderungen in der Technik? Ich konnte mich mit meinem alten Account nicht mehr anmelden… habe daher einen neuen Account angelegt.


    Wir gehören zu den On- und Off-In Anspruch genommenen. Oder genauer gesagt: Kratzen an den 100 TEUR, parallel reicht durch Rentenerhöhungen mal Betrag fürs Pflegeheim, mal nicht. Wir hangeln uns mit einer Brieffreundschaft von Jahr zu Jahr. Für Anfang 2022 wird es wohl zu einer Zahlung führen; mit einer Rentenerhöhung ist wohl aktuell kein Bedarf (unklar, wie lange).


    Aktuell haben wir eine selbstgenutzte Immobilie (gekauft vor der Rechtswahrungsanzeige), für die das Darlehen noch (eine ganze Weile) läuft/laufen kann. Unser Plan war eigentlich das Darlehen zu kündigen, wenn die 10 Jahres-Frist abläuft (2026) und die Restsumme dann 6 Monate später vollständig abzulösen. Um das zu erreichen, legen wir regelmäßig Geld zurück und zahlen bisher diszipliniert die mögliche Sondertilgung jedes Jahr.


    Nun ergibt sich möglicherweise die Gelegenheit, „um die Ecke“ ein anderes Haus zu kaufen. Alter Bestand, Renovierungserfordernis (Heizung, Elektro, Fenster, Bäder) und Umbaubedürfnis (Anpassung an unsere Wohnsituation, Arbeitszimmer). Die jetzt genutzte Immo würden wir wohl mieten und mit der Miete die aktuellen Raten bedienen. Jetzt verkaufen, Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, macht vermutlich keinen Sinn. Für das neue Projekt wäre aber ein neues Darlehen nötig. Wie genau das bereits zurückgelegte Geld für Sondertilgung und endgültige Ablöse ins neue Darlehen investiert würde, die alte Grundschuld für die neue Finanzierung als Eigenkapitalwert genutzt wird, ob man weiter versucht, die alte Schuld (niedriger Zinssatz) so schnell wie möglich abzubezahlen oder alles ins neue setzt… wird uns ein Bänker sagen.


    Wir sind vorab dieses Termins mehr beim Grundsätzlichen: Macht es überhaupt Sinn, über was neues nachzudenken? Wie lange die Mutter noch lebt, wissen wir nicht. Unterhaltsbedarf ist offenbar mal da, mal nicht (aktuell nicht), die 100 TEUR Grenze ist ab diesem Jahr definitiv gerissen. Neues Haus Wohnfläche 150qm (wir sind zu zweit), altes Haus 130 qm (je nachdem wie man rechnet, auch 110qm). Wenn wir die neue Finanzierung eingingen, hätten wir für zwei Leute nach kleinkariertem Denken von Behörden zu Flächenbedarf und Luxusleben zu viel Platz für zwei Leute. Das neue Darlehen würde beim aktuellen Zinssatz natürlich mehr kosten im Monat als das alte. Das alte Darlehen würden wir durch die Miete mehr oder weniger kostenneutral bedient bekommen (2000 Miete, 2000 Darlehensrate, keine Sondertilgungen mehr bis Ende Zinsbindung). Grob gepeilt würde ich davon ausgehen, dass wir für das neue Darlehen 3000 EUR monatlich zahlen. Im Saldo also 1000 EUR mehr als bisher.


    Dass es keine Rechtsberatung hier gibt, ist absolut klar. Ich suche eher nach generellem Input und möglichen Für- und Wider-Argumenten. Wir haben aktuell kein Gefühl, ob wir neue Projekte überhaupt andenken können, oder selbst erarbeiteten bescheidenen Wohlstand bis Ableben Mutter konservieren sollten/müssen.


    Danke für jeglichen Gedanken!

  • Sind diese Annahmen korrekt?


    - der SHT hat tatsächlich hinreichende Anhaltspunkte um den UHP in eurem Fall zu überprüfen, zB der SHT hat Einkommensnachweise aus den letzten X Jahren gesehen

    - die UHB war schon vor X Jahren pflegebedürftig, noch vor dem Angehörigen-Entlastungsgesetz

    - in den letzten X Jahren hat der UHP schon mal Elternunterhalt bezahlt; wieviel war es in etwa im Jahr 2022? 2021? 2020? 2019?


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meg, trifft so ziemlich alles zu.


    RWA kam 2017. Die wilde Rechnerei ging dann mehrfach hin und her (einer der beiden Ehepartner ist selbständig, Amt hat abenteuerlich gerechnet), am Ende für 2017 bis 2019 Vergleich geschlossen und diese Summe bezahlt. Seitdem jedes Jahr die Anforderung Steuerbescheid zu senden. 2020/2021 unter 100 TEUR, aber Summen im 90xxxer-Bereich. Es wurde in diesen Zeiten vom SHT bezahlt (Summen nicht bekannt).


    Für 2022 wurde Steuerbescheid schon angefordert; liegt aber noch nicht vor. Aus 2. Hand weiß ich, dass es von Ende 2021 wohl einen Bescheid gibt, dass Hilfe eingestellt wird, da irgendeine Rentenerhöhung kommt. Es sind wohl aber doch ab irgendwann 2022 wieder Hilfen geflossen, die in 2023 wohl aber wieder eingestellt wurden. Das Amt schickt die Bescheide nicht an mich. Daher habe ich nie den „tagesaktuellen“ Stand. Im Moment scheint vom SHT nicht gezahlt zu werden - sofern zutreffend, also aktuell keine mgl. Unterhaltspflicht für mich.

  • parallel reicht durch Rentenerhöhungen mal Betrag fürs Pflegeheim, mal nich

    Im Moment scheint vom SHT nicht gezahlt zu werden - sofern zutreffend, also aktuell keine mgl. Unterhaltspflicht für mich.


    Dann wäre zu prüfen ob die RWA noch gilt.


    S. auch

    Plötzlich Selbstzahler


    Aber gut, RWA hin oder her.

    Die eigentliche Frage lautet: "muss" der UHP damit rechnen, dass er in die Elternunterhaltspflicht genommen wird oder nicht. Das ist die Preisfrage. Hängt zB davon ab inwiefern der UHP über die finanzielle Situation der UHB informiert ist und ob der SHT es im Zweifel nachweisen kann.



    Ich nehme an, dass ihr auch einen guten Anwalt in den vergangenen Jahren mal aufgesucht habt und ihm die Situation ausführlich geschildert. Falls ja - was hat er euch zum Thema Kreditaufnahme gesagt?


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo sky,


    ich würde damit rechnen, das bei Überschreitung nun auch der Regress erfolgen wird.


    Eigentlich sollte deine Lebensführung nicht gravierend beeinträchtigt werden.

    Gleichzeitig ist es aber ein Problem, wenn du als UHP dein Vermögensaufbau "zu Lasten" des UHB gestalten willst.

    Ämter sind da oft sehr Humorlos und rechnen Wohnvorteile als Einkünfte, da würde ich sehr aufpassen.


    Bis 2026 ist ja noch etwas Zeit, daher würde ich mir hier die Optionen offenhalten und noch keine vollständige Tilgung anstreben.


    Der Fall scheint aber auch nicht so dramatisch ins Geld zu gehen, wenn Rente mal reicht und mal eben etwas Unterdeckung bleibt.

    Das Amt schickt die Bescheide nicht an mich.

    Auf welchen Zahlen beruhen dann die Berechnungen?

    Beachte auch, das nur das Einkommen des Pflichtigen die Grenze betrifft!


    Gruß


    frase

  • Meg, damals hat ein Anwalt dabei geholfen, die Berechnungen zu prüfen und mir ermöglicht, mit diesen Argumenten eine Summe „zu würfeln“, die ich als Vergleich akzeptabel fand. Von der aktuellen Situation weiß der Anwalt noch nichts…


    Wie ergeben sich solche Momente: Man sitzt mit Freunden zusammen, dann erzählt jemand, dass in der Nachbarschaft was frei wird, renovierungsbedürftiger Altbestand, noch kein Makler drauf sitzt und die Hütte daher noch keinen hochgetriebenen Preis, keine Maklerkosten hat, einen Hauch besser liegt… man freut sich:

    - wie cool, von dieser Möglichkeit zu hören,

    - mit etwas konsequenterem Ausgabenmanagement für die höhere monatliche Belastung,

    - ein paar zurückgehaltenen Schönheitsreparaturen im aktuellen Haus, lässt sich das angepasst zur Darlehensrate vermieten.

    Es wären temporär höhere Ausgaben monatlich, ja; sichert aber den eigenen Lebensabend vor finanziellem Ungemach.


    Und im nächsten Moment fällt einem ein, dass man leider aus der Art Elternhaus stammt, welches (… kürzen wir mal ab) und man nun irgendwie zur Gruppe von wiederkehrend +/- 99,9/100,02K gehört.


    Ja, Frase, für 2022 wird der Regress für ein paar Monate erfolgen (Zeitraum/Summe unklar), auch wohl für die ersten Monate 2023 (Zeitraum/Summe ebenfalls unklar). 2024? Keine Ahnung. Blick in die Glaskugel?

    Die Bescheide erstellt das Amt anhand der Heimkosten und der verfügbaren Rente aufgrund diesbezüglicher Mitteilungen und teilt der UHB mit, was sie vom SHT bekommt oder eben nicht. Mir teilt die Behörde nichts inhaltliches mit, da sie erst wissen will, was ich verdiene und schickt dafür nach ihrer Wiedervorlage regelmäßig Aufforderungsschreiben. Mir ist auch klar, dass zunächst nur ich, der UHP, in der Pflicht bin. Wenn ich aber in der Pflicht bin, ist auch die Gattin wieder voll mit der ganzen Klaviatur dabei. Ab wann eine Lebensführung als gravierend beeinträchtigt bezeichnet werden kann und wann nicht, liegt wohl im Auge des Betrachters. Hier werden wir beide keinen Konsens finden.

  • die 100 TEUR Grenze ist ab diesem Jahr definitiv gerissen

    und man nun irgendwie zur Gruppe von wiederkehrend +/- 99,9/100,02K gehört


    Jetzt noch eine Frage um deine Situation besser zu verstehen (auch wenn ich der Meinung bin, dass du einen guten Sozialrechtler/Familienrechtler eigentlich konsultieren solltest).

    Ich nehme an, der UHP ist Angestellter. Das Einkommen ist nicht gottgegeben, auch nicht immer arbeitgebergegeben. Es gibt genug Fälle wo ein Arbeitnehmer das Einkommen beeinflussen kann. Habt ihr solche Möglichkeiten geprüft? Seid ihr zum Schluss gekommen, dass sowas für euch in den nächsten paar Jahre infrage kommt? Neues Haus finanzieren und weniger als 100T verdienen?


    Bei der Vermietung muss man sehen, dass die Miete das Einkommen tendenziell erhöhen kann und das ist nicht unbedingt im Interesse des UHP. Es ist mir klar, dass ihr eine Rechnung gemacht habt, dass "zwei Tausend Miete und zwei Tausend Darlehenskosten fürs alte Haus" schön einkommensneutral werden, aber mein Bauchgefühl will dem nicht ganz glauben und außerdem wer weiß wie diese Rechnung in ein paar Jahren aussieht. Aus dieser Sicht müsste man sich auf das neue Haus konzentrieren und das alte verkaufen. Ich verstehe aber, dass es Konstellationen gibt, in denen zwei Häuser von Vorteil sind, auch wenn man Elternunterhalt berücksichtigt.



    Ab wann eine Lebensführung als gravierend beeinträchtigt bezeichnet werden kann und wann nicht, liegt wohl im Auge des Betrachters. Hier werden wir beide keinen Konsens finden

    Da bin ich bei dir.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ja, Meg, ich bin fest angestellt. Einkommensreduzierung bekomme ich auf meiner Position nicht hin (Konzern, da gibt es Vorgaben zu Gehältern; Teilzeit in Führungsposition… schwierig und auch komisches Signal an die Führungsriege eins drüber, wenn man nicht auf einer Position arbeitet, in der man nur die Tage bis Renteneintritt zählt; auf die jährliche 2% automatische Erhöhung verzichten, geht gar nicht). Dann müsste ich den Laden verlassen. Das macht aber keinen Sinn mit Mitte/Ende 50. Würde ich anderswo eine Stelle sehen, auf die ich fachlich viel mehr Lust hätte, oder die so viel besser bezahlt ist, als die jetzige, würde ich natürlich drüber nachdenken. Aber wechseln, nur um der Unterhaltspflicht zu entgehen, ist nonsense. Zumal völlig unklar ist, wie lange die Situation noch so ist, wie sie ist. Wir kommen zwar schon ins achte Jahr mit dieser Situation. Die UHB erfreut sich aber altersgemäß bester Gesundheit seit ihrem Einzug dort (kein Alkohol und kein Nikotin mehr bewirken Wunder).


    Altes Haus zum jetzigen Zeitpunkt verkaufen wäre wohl zum jetzigen Zeitpunkt eher ungünstig. Der Darlehensvertrag ist in zwei Jahren (10 Jahre Laufzeit) kündbar. Da wir brav sondergetilgt haben, wann immer es uns möglich wäre, wäre von der aktuellen Grundschuld ein guter Teil brauchbar als Sicherheit für die neue Finanzierung. Das wiederum würde günstige Auswirkungen auf den Zinssatz und die Notarkosten haben. Und wenn man sich die aktuelle Bausituation ansieht: es wird weniger gebaut als es müsste. Das macht Druck auf den Mietmarkt. Gleichzeitig fallen die Hauspreise, so dass „ohne Not“ gerade jetzt ein Haus zu verkaufen, eher nicht der gute Zeitpunkt ist. Ich rechne nicht mit Problemen, das Haus zu vermieten. Der für uns notwendige qm-Preis für die Einkommensneutralität ist in der Miete des hiesigen Marktspiegels, das Haus liegt für Familien mit Kindern in idealer Infrastruktur. Und wenn das mit Vermieten doch auf Dauer zu hakelig wäre: siehe oben zu den noch 2 Jahren bis zur Kündbarkeit. Ab 2026 können wir die Karten neu mischen. Ach nee, dann haben ja vermutlich wieder zu viel Geld.

    Am Anwalt komme ich wohl nicht vorbei, auch in diesem noch sehr frühen Stadium der Überlegungen. Du hast recht, Meg.
    Und je länger ich mit euch laut drüber nachdenke, um so mehr deucht mir, dass nur der Tod der UHB zur wirtschaftlichen Freiheit führt. Unglücklich halt, wenn man aus einer armen Familie stammt. Holt einen immer wieder ein, auch wenn man zwischenzeitlich meint, es selbst „geschafft“ zu haben.