Hallo Michael,
es geht um Elternunterhalt und damit um die Anwendung des AEG.
Hier gibt es eine, von dir schon beschriebene Grenze.
Wird diese überschritten, so erfolgt die Prüfung deiner Leistungsfähigkeit.
Ich sehe hier den Ansatz des "fiktiven Einkommens" als sehr fraglich an.
Da sich hier verschieden Rechtsformen überschneiden, gilt zuerst das Steuerrecht.
Gerade, wenn du nur knapp über der Grenze liegst, wird man auch akzeptieren müssen, das du nun darunter fällst, die Gründe können ja vielschichtig sein und gehen das Sozialamt erst etwas an, wenn du über der Grenze liegst.
Nun zu deinem konkreten Fall:
Ein Antrag auf Unterstützung ist deshalb beim Sozialamt bereits gestellt. Jetzt habe ich über das Angehörigenentlastungsgesetz gelesen und je nachdem wie man mein Jahresbruttoeinkommen nun berechnet bin ich knapp über der 100 TEUR Grenze.
Nicht je nachdem, schau was in deinem letzten EStB unter der Summe der Einkünfte steht und checke ab, wie die Sache für 2020 aussehen kann.
Erst wenn Sozialhilfe geleistet wird, "rollt der Ball".
Daher vermute ich, du hast noch keine RWA erhalten.
Erst ab diesem Datum, kann der Regress eingefordert werden.
Es macht also schon Sinn, seine Einkünfte zu steuern, wenn man das kann.
Das Amt kann ja nicht wissen, was vor Jahren bei dir los war.
Es geht von heute in die Zukunft, daher also möglichst wenig Anhaltspunkte liefern, die auf dein Einkommen schließen lassen.
Gruß
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