Beiträge von frase

    Hallo Charly,


    der Unterschied zwischen Gesamteinkommen und zu versteuernden Einkommen kann schon erheblich sein.

    Ob das Amt dann diese Posten anerkennt, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Bei gemeinsamer Veranlagung (Ehepaar oder LPartG) wird es auch kompliziert, da der Bescheid oft diese Aufwendungen zusammen erfasst und berücksichtigt.


    Gruß


    frase

    Guten Abend Charly,


    wir sind hier eine "Laienforum", daher kannst du keine rechtsverbindlichen Auskünfte erwarten.


    Zu deiner Frage, der Gesetzgeber schreibt:


    "jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro"


    Hier ist nach meiner Meinung das steuerliche Gesamteinkommen gemeint.


    Da es verschiedene Einkunftsarten gibt, gibt es hierzu auch verschiedene Abzugsoptionen und Freibeträge.


    Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Werbungskosten und oder Betriebsausgaben.


    Ich würde also auf seite 2 des Steuerbescheides schauen und mich an dieser Zahl orientieren.


    Gruß


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    Aber wie forscht z.B das Amt nach meiner Adresse wenn die nur meinen Namen nun haben. Oder nach den anderen 3 Kindern wo keine Namen sind?

    Nun, es gibt ein Personenstandsregister (Geburtsregister) und ein Melderegister.

    Zuerst mussen mal die Personen ermittelt werden.

    Sollte beim zuständigen Standesamt möglich sein (des Vaters).


    Danach dann eben über das Melderegister die Adresse und dann gibt es halt Post.


    Gruß


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    Oft wird das mit den Verwandten zum Thema, wenn es um das Erbe geht.

    Da wird natürlich geforscht und zwar vom Nachlassgericht erfolgt ein öffentliche Aushang, es kann ein Nachlasspfleger bestimmt werden oder sogar ein Erbenermittler sucht die "unbekannten" Erben.


    Du bist nun dem Betreuer schon bekannt, da befürchte ich, auch wenn du später das Erbe ausschlägst, das die Beerdigungskosten bei dir auflaufen.


    Der Staat veranlasst zwar eine "Sozialbestattung", denn es besteht in Dt. Bestattungspflicht, holt sich dann aber die Kosten von den Angehörigen, so diese Leistungsfähig sind zurück.


    Gruß


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    Was Behörden dürfen und was nicht, ändert sich ja ständig.


    Jeder Steuerzahler hat eine eindeutige Identifikationsnummer.

    Mein Sohn arbeitet bei der BA. Er kann eine Amtshilfeanfrage an andere Behörden auch an das Finanzamt stellen.

    Diese muss aber klar begründet sein.


    Gruß


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    Hallo dulli,


    du kommst anscheinend von der Sache nicht los.


    Warum sollte eine RWA im Dez. kommen, gibt es Anhaltspunkte für die Überschreitung? NEIN


    Der Gesetzgeber hat mit dem AEG eine "Entlastung" schaffen wollen, scheint bei dir nicht zu klappen.

    Sprich ich würde ja nicht weiter zahlen ab Januar dann. Mein Gehalt laut Vertrag liegt deutlich unter der 100.000,00! Nachweislich.

    Das Amt berechnet auf Grundlage der Auskünfte.

    Sicher kannst du dem Amt mitteilen, das du nur einmalig die Grenze gerissen hast und die Zahlung für die Folgemonate verweigern.


    Bestätigt sich das mir dem EStB für 2024 ist alles i.O.

    Das Amt wird dann aber regelmäßig die Auskunft anfordern.


    Solltest du doch darüber liegen, ist eine vollständige Nachzahlung fällig.


    Gruß


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    Hallo dulli,


    warum sollte denn der Brief vom Amt kommen?

    Wer hat denn deine Anschrift?

    Nur die Telefonnummer ist noch keine Zustelloption.

    Es muss also erstmal deine Adresse bekannt sein.

    Dann die Anhaltspunkte usw., freue dich auf Weihnachten und gewinne Abstand.

    Du hast dem Betreuer klar deine Sichtweise erklärt, das ist erstmal gut so.


    Wie es dann zu einer Berechnung kommt und was da zu beachten ist, braucht dich nicht wirklich kümmern.

    Im Grundsatz wäre bei einer festgestellten Leistungsfähigkeit ein monatliche Betrag zu entrichten.

    Das gilt dann auch für die Zukunft, bis das Amt oder Du eine Neuberechnung anstrebt.


    Fakt bleibt, kommst du einmal in die "Zahlersituation" weil du die Grenze übnerschritten hast, wird das Amt dich regelmäßig überprüfen, denn dann gibt es halt diese Anhaltspunkte.


    Also Füße unter den Tisch und keine Infos ohne klare und begründete Aufforderung.


    Du hast durch die familiäre Situaton mit den unbekannten Halbgeschwistern gute Karten.

    Möglicherweise braucht es dann aber einen Profi, das ist aber alles Spekulation, ich sehe das alles nicht.

    Ab nä Monat neues Jahr und da muss ja bis Ende 24 erst abgewartet werden wie mein Jahresgehalt ausfällt. Korrekt?

    Nun, die Berechnung wird für Dez, erfolgen und für die nächsten Monate auf gleiche Höhe gesetzt.

    Da es hier aber oft erst Monate dauert, bis alles berechnet und geprüft wurde, gibt es vermutlich eine Nachforderung ab RWA Zugang.

    (bei mir hat es fast ein Jahr gedauert und man wollte gut 10.000 Nachzahlung und 900 ab dem nächsten Monat)


    Aber selbst ich konnte die Forderung abwenden, ist aber eine andere Geschichte.


    Gruß


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    Meine leibliche Mutter war schon immer beim Sozialamt.

    So war es bei mir auch.


    Erst als der Antrag Hilfe zur Pflege gestellt werden musste, stand das Amt auf der Matte.

    Das war aber vor dem AEG und ich wäre eigentlich Leistungsfähig gewesen.

    Hab mich erfolgreich gewehrt und brauchte nicht zahlen.


    Mit dem AEG war ich dann raus, meiner Mutter habe ich von dem ganzen Zirkus mit dem Amt nie was erzählt, die wäre vermutlich aus dem Fenster gesprungen.


    Ich verstehe deine Belastung also sehr gut, es hat bei mir über 2 Jahre gedauert und so einige schlaflose Nächte verursacht.

    Das Forum hier hat mir aber sehr geholfen.


    Versuche die Situation zu entspannen. Der Ball liegt nicht in deinem Feld und ich vermute das es auch so bleibt.

    Ich würde nur gern wissen womit man rechnen muss im schlimmsten Fall

    Nun, zuerst muss mal der UHB alles einsetzen, was er an Einkommen usw. hat.

    Dann gibt es noch Zuschüsse, je nach Dauer der Pflegesituation.

    Der VDK hat dazu eine kurze Übersicht erstellt, ich hänge das mal dran.


    Die untere Tabelle ist dabei zu beachten. Von diesen Zahlen wird die Rente abgezogen, das Taschengeld ( Barbetrag) addiert und stellt dann den offenen Betrag dar. Um diesen wird es sich dann drehen und da gibt es ne Menge Verhandlungsmasse, besonders wenn Geschwister im Spiel sind.


    Manchmal gibt es noch andere Zuschüsse, das hängt aber von BL ab.


    Also , ruhig Blut, schont die Nerven.


    Gruß


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    Bilder

    • spv_eigenbeteiligung_in_eur_tabelle.jpg

    welche die 100.000,00 € anders berechnet als ich es bisher verstanden habe.

    Aus meiner Sicht ist der Einkommenssteuerbescheid und hier die Zeile "Summe der Einkünfte/Gesamtbetrag der Einkünfte" entscheident.

    Von deinem Brutto werden also alle anzuerkennenden Werbungskosten abgezogen und bereinigen das zu versteuernde Brutto erstmal.


    Schau dir den Bescheid aus dem letzten Jahr mal genauer an, so kannst etwas genauer abschätzen, ob du die Grenze übertriffst.


    Gruß


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    Hallo dulli,


    du hast erstmal alles richtig gemacht, aus meiner Sicht.

    In Ermangelung einer Glaskugel, möchte ich dich aber trotzdem erstmal beruhigen.


    Das zuständige Amt braucht ja erstmal hinreichende Anhaltspunkte, das du über der Grenze liegst.

    Die haben Sie bisher nicht, daher allso vermutlich auch keine RWA.


    Was die Geschwister angeht, das wird ja erst bei einer Berechnung benötigt.

    Ich arbeite nicht in einem solchen Amt, kenne aber etwas die Gepflogenheiten.

    Wer hat schon Lust, einen solchen komplexen Fall zu verfolgen, die Akte geht in die Wiedervorlage und die Zeit geht von der Uhr.


    Also genieße die Adventszeit.


    Gruß


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    Hallo Max

    Würde das bedeuten das ich meine Immobilie veräußern müsste um in eine kleinere Wohnung zu ziehen um die Pflege meiner Eltern zu finanzieren?

    Das AEG sagt auch, das du keine deutlichen Einschränkungen deiner Lebensführung/ des Lebensstandarts hinnehmen musst.


    Du wirst dein Haus nicht veräußern müssen, es dient ja auch deiner Altersvorsorge und die soll durch Elternunterhalt nicht gefährdet werden.


    Natürlich wird von deiner Leistungsfähigkeit möglicherweise ein Betrag errechnet.

    Da hilft dann wirklich nur ein Fachanwalt, die Forderung zu prüfen und oft werden dann Vergleiche geschlossen.


    Gruß


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    RWA steht für Rechtswahrungsanzeige.

    Das Amt teilt dir schriftlich mit, das es vermutlich Sozialleistungen für UHB erbringt.

    Damit das Amt diese dann von den UHP einfordern kann, wird dir das mit der RWA zur Kenntnis gegeben.


    Ohne RWA auch kein Regress.


    Gruß


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    Weiß jemand ob das so gemacht wird bzw. wie das praktischgehandhabt wird?

    Da ich direkt betroffen war, kann ich dir mitteilen, es wurden 4% anerkannt.

    Du erwirbst als Beamter einen Pensionsanspruch (z.Z. max 71,75%, der letzen Besoldungsstufe vor der Pensionierung).

    Damit ist der Umstand erfüllt, das

    die Altersvorsorge nicht bereits auf andere Weise gesichert ist.

    Ich hatte meine Immo "leider" schon voll abgezahlt, es wurde mit der gesamte Wohnvorteil als Einkommen zugerechnet.


    Vorhandene Schulden vor der RWA wären/wurden voll anerkannt.


    Gruß


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    Sind Geschwister vorhanden, wird es ja noch komplizierter. Wie ich es verstehe, wird dann zunächst eine Quote nach Leistungsfähigkeit bestimmt, und erst dann die 100k Grenze angewendet. Kinder über 100k haften nicht für Zahlungen die entfallen, weil andere Kinder unter 100k liegen, es bleibt aber bei der eingangs bestimmten Quote. Ist das so richtig?

    Wenn Geschwister über und unter der Grenze liegen, gibt es erstmal ein anderes Problem.


    Warum sollten Geschwister unter 100.000€ Auskunft erteilen?

    Wie soll dann (ohne Auskunft der Geschwister) die Quote ermittelt werden?


    Grundsätzlich bleibt es ja bei der Unterhaltsverpflichtung, nur wer unter der Grenze liegt, kann nicht in Regress genommen werden.


    Geswchwisterquote wurde hier auch schon thematisiert.


    Gruß


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    meine Eltern haben einen Fragebogen zum Ausfüllen erhalten, in dem sie das Bruttoeinkommen der Kinder angeben sollen.

    Das ist ein üblicher Vorgang.

    Wenn deine Eltern den Betrag nicht kennen, so bleibt die Zeile eben erstmal frei/unausgefüllt/ nicht bekannt.

    Mal unter uns, welche Eltern wissen die genauen Einkünfte ihrer Kinder oder umgekehrt.

    Soweit nach Bruttoeinkünften gefragt ist, handelt es sich dabei um die Einkünfte VOR allen Abzügen.

    Auch Bruttoeinkommen können gezielt "gesteuert" werden.


    Das AEG sieht zuerst mal vor, das diese Grenze von 100.000€ Brutte überschritten werden muss.

    Erst danach beginnt der "Tanz" mit dem Amt.

    Spannend wird es, wenn du mal drüber und mal drunter bist.

    Das würde bedeuten, das für den Zeitraum der Unterschreitung das AEG greift und du nicht zahlen musst.


    Wenn du aber für dieses Jahr deinen Beitrag schon gezahlt hast, ist der auch weg.

    Es braucht also eine geschickte Strategie.


    Da nach meiner Erfahrung die Ämter recht lange brauchen, würde ich erst nach klarer Faktenlage, "Brutto über der Grenze" , den Regress begleichen, wenn die Berechnung des Amtes klar nachvollziehbar und plausibel erscheint.

    Hier sollte eine erfahrener Rechtsbeistand einbezogen werden.


    Gruß


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    Hallo Sergio, herzlich willkommen hier im Forum.


    Deine Frage ist nicht unüblich. Ruf bitte bei deiner RSV an und frage, ob es in dem Fall überhaupt eine Kostenübernahme gibt.

    Viele RSV schließen im Kleingedruckten Scheidungsverfahren aus.


    Sicher wird die RSV nicht beide Parteien abdecken,

    Also zeitnah agieren.


    Gruß


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    Hallo sky,


    ich würde damit rechnen, das bei Überschreitung nun auch der Regress erfolgen wird.


    Eigentlich sollte deine Lebensführung nicht gravierend beeinträchtigt werden.

    Gleichzeitig ist es aber ein Problem, wenn du als UHP dein Vermögensaufbau "zu Lasten" des UHB gestalten willst.

    Ämter sind da oft sehr Humorlos und rechnen Wohnvorteile als Einkünfte, da würde ich sehr aufpassen.


    Bis 2026 ist ja noch etwas Zeit, daher würde ich mir hier die Optionen offenhalten und noch keine vollständige Tilgung anstreben.


    Der Fall scheint aber auch nicht so dramatisch ins Geld zu gehen, wenn Rente mal reicht und mal eben etwas Unterdeckung bleibt.

    Das Amt schickt die Bescheide nicht an mich.

    Auf welchen Zahlen beruhen dann die Berechnungen?

    Beachte auch, das nur das Einkommen des Pflichtigen die Grenze betrifft!


    Gruß


    frase