Beiträge von frase

    Hallo Tom,


    durch die Zahlung von EU sollte deine bisherige Lebensführung nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.

    Wenn das Amt dir die Berechnung vorlegt und das durch einen qualifizierten Berater geprüft wird, dann bist du gut aufgestellt.

    Genau solche Dinge, wie eben einen "Anschlusskredit" kann man dann diskutieren.


    Hat deine Frau kein Einkommen, steigt der individuelle Familienbedarf.


    Bei der Bereinigung deines Netto, auch die KV (vermutlich PKV) nicht vergessen.


    Das Amt möchte für alle Bereinigungen natürlich Nachweise.


    Gruß


    frase

    Hallo Tom,


    gut, das du dich hier beraten lässt.

    Ich würde etwas anders rechnen und bin auch kein Freund der starren Selbstbehalte, sehe eher den angemessenen Eigenbedarf.

    Deine Einkünfte solltest du natürlich bereinigen, hast ja schon gute Ansätze dabei.

    Ämter versuchen natürlich das Optimum zu erreichen.


    Es gibt Rechner im Netz, leider sind viele veraltet oder haben falsche SB´s.

    Schau mal was Haufe dazu meint, der ist schon länger mit der Problematik befasst.

    Sie auch in die Leitlinien deines Bundeslandes, die sind für dich anzuwenden.


    Du hast geschrieben, deine Frau wäre verstorben, wie kommst du dann auf die 3.600€ SB?


    Gruß


    frase

    Hallo Tom,


    bedenke auch, es geht um deine Mutter, also ist es zwar taktisch ungünstig die Betreeung zu haben, moralisch aber als sehr korrekt anzusehen.


    Das Konstrukt zur Berechnung des EU ist umfassend und kompliziert. Da du vermutlich Leistungsfähig bist, wird das Amt auch die geleistete Hilfe zur Pflege von dir fordern. Daher sollte man erstmal abwarten, welche Summe in "Unterdeckung" ansteht. Als Betreuer solltest du diese Summe recht schnell ergründen können. Ob du dann den gesamten Fehlbetrag decken musst, hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab.

    Möglicherweise bringt der Gang zum Fachanwalt dann auch einen Vergleich ins Spiel, Ämter haben nicht immer Lust auf einen Gerichtsentscheid.


    Ich wünsche dir viel Erfolg und Kraft für die Zukunft,


    Gruß frase

    Hattest du den Brief per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt?

    Ein Zeuge kann ja nicht bestätigen, das die KM den auch erhalten hat, war ja bei der "Zustellung" nicht dabei.


    Gruß frase

    Hallo NorbertR.


    dein Beitrag erschüttert mich, zeigt aber auch, wie sich die Dange so entwickeln können. Wichtig ist, das du und deine Frau hier an einem Strang ziehen.

    Nichts ist schlimmer, als das euch der "Parasit" entzweit. Auch die anderen Verwandten sollten im Boot sein.


    Es gibt schon die Möglichkeit, das er Bürgergeld bekommt, muss seinen eigenen Antrag stellen.

    https://www.buerger-geld.org/n…n-18-bis-unter-25-jahren/

    Da wäre auch die KV erledigt. Es laufen gehörige Schulden auf und die machen keine "Gefangenen".

    Mit der Kontopfändung ist es in dieser Situation auch nicht weit her, wenn er ein P-Konto hat, gibt es Pfändungsfreibeträge


    Du schreibst, er kümmert sich selber um das Internet, es muss also Mittel geben, woher hat er diese denn?


    Möglicherweise ist auch ein Suchtproblem (Spielsucht) hier eine Ursache für sein Verhalten.

    Das kann er auch nicht alleine bewältigen, sollte man auch in Erwägung ziehen.


    Unter diesen Bedingungen wird er keinen Mietvertrag bekommen, seine Schufaauskunft wird das unmöglich machen.

    Es muss euch und ihm also klar sein, wenn ihr da bis zum Äußersten geht, wird er ein Obdachloser.


    Es gilt also den jungen Menschen "lebensfähig" zu bekommen.


    Mal bei Caritas oder anderen Hilfsorganisationen um ein Beratungsgespräch bitten, damit euer Leben nicht zerstört wird.


    Auch wenn 23 Jahre schon eine gutes Alter ist, Kinder ziehen oft noch viel später aus.


    Wenn ihr als Eltern beide berufstätig seit, gebt ihr ja ein gutes Vorbild ab.


    Natürlich kann man auch den Druck erhöhen, Zimmer stromfrei, Heizung auf Frostschutz und verschließbare Räume absperren, ist das aber heute noch zeitgemäß?


    Es bleibt also das Gesprächsangebot und ihr habt auch das Hausrecht, außer er steht auch im Mietvertrag.


    Ich hoffe, ihr findet einen guten Kompromiss und die Fronten verhärten sich nicht weiter.


    Gruß


    frase

    Guten Abend Marcus,


    hast du jemals eine RWA erhalten?

    Wurde von dir in dieser Zeit mal Elternunterhalt eingefordert?


    Ich war auch das einzige Kind und meine Mutter hatte Hilfe zur Pflege und GS erhalten.

    Nach Begleichung der Beerdigungskosten waren auch noch einige 100€ auf dem Taschengeldkonto im Heim.


    Diese wurden mir ohne Probleme ausgezahlt, nur die Kontoauflösung benötigte die Sterbeurkunde.

    Es gab keine Forderungen vom Amt, Taschengeld steht zur freien Verfügung und auch der Verstorbene selber hätte ja eine Vermögensfreibetrag, der vom Amt nicht angetastet werden darf.


    Ich gehe davon aus, das es sich in den letzten 4 Jahren nicht geändert hat.


    Du hast den Vertrag mit dem Heim nicht geschlossen, das Heim kann eigentlich keine Forderungen an dich stellen.


    Gruß


    frase

    Meine Mutter unterstütze ich gerne. Nur wäre es schön, wenn es keine 20-30 TEuro pro Jahr werden.

    Das Pflegekonstrukt ist kompliziert. Der Eigenanteil ist zu Beginn am höchsten und fällt dann langsam.

    Der Durchschnitt liegt aktuell bei 2.600€ im Monat. Nun muss man wissen, das eigenes Einkommen (Rente) abgezogen wird bis auf das Taschengeld

    (ca. 150€).

    Durch die Geschwisterquote wird auch noch mal was abgeschmolzen, auch wenn deren Leistungsfähigkeit gering ist.

    Selbst du musst eine deutlich Einschränkung deines Lebensstils nicht hinnehmen.


    Ich halte wenig von der alten Selbstbehaltslösung.

    Würde immer versuchen, den angemessenen Eigenbedarf, so genau und begründet wie möglich aufzulisten.


    Es ist doch auch noch vollkommen offen, ob du eine RWA und ein Auskunftsersuchen erhältst.

    Wer sollte denn dem Amt hier die Informationen liefern?


    Es wäre schön, wenn du uns hier weiter informierst.


    Gruß


    frase

    GuMo Mannii,


    dann würde ich diese "Gewissheit" nicht verbreiten und mich darüber freuen.

    Sollte das Amt dann Auskünfte verlangen beginnt eine neue Etappe.

    Da du Geschwister hast, ist bei der Berechnung nun auch deren Einkommen von Bedeutung.

    Ihr seit alle grundsätzlich nach eurem Einkommen unterhaltspflichtig, befreit von der Zahlung werden dann Unterhaltspflichtige, die unter der Grenze liegen.


    Such dir einen kompetenten Rechtsbeistand und/oder überlege, ob es dir deine Mutter Wert ist, einen Teil der Kosten für ihre Pflege zu tragen.


    Gruß


    frase

    Hallo Manni,


    mach erstmal möglichst keine Angaben über deinen Job/Einkünfte etc..

    Den Antrag auf Hilfe zur Pflege sollte deine Mutter selber oder ein anderes Geschwister stellen.

    Der darf keine Auskünfte über dein Einkommen machen, sind halt nicht bekannt, Punkt.

    Ob sich das Amt bei dir meldet wird sich dann zeigen.

    Wie schätzt ihr es außerdem ein, wie das Sozialamt reagiert, wenn ich unmittelbar vor Beantragung der Sozialhilfe meine Arbeitszeit verkürze (mit einer passenden Begründung)?

    Alles was du vor der Beantragung machst ist vermutlich unschädlich.


    Gruß


    frase

    Hallo MaM,

    Muss man davon ausgehen, dass das zuständige Amt eine neuerliche Überprüfung der aktuellen Einkünfte vornimmt oder ist das eher unrealistisch?

    Das kann man pauschal nicht beantworten. Es gibt nun bei dir diese Anhaltspunkte und daher kann es schon zu einer erneuten Prüfung kommen.

    Ich kenne auch eine Zahlungsaufforderung mit der Bemerkung, das "jede Veränderung der Einkünfte dem Amt zu melden sei".

    Ob das überhaupt rechtens ist kann ich dir nicht sagen.

    Schau also mal nach, was in den alten Forderungen für Textpassagen auftauchen.

    Wenn du befreit warst, steht doch in dem Schreiben bestimmt auch ein Hinweis, würde ich vermuten.

    Legt sich ein Amt sowas auf Vorlage?

    Wie lange ist denn die letzte Prüfung her?

    Normaleweise ist eine Wiedervorlage im "Fristenkalender" eingetragen, heute erfolgt das oft elektronisch.


    Gruß


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    Hallo dulli,


    dein Vater ist verstorben, dazu noch mein Beileid, auch wenn die Verhältnisse zerrüttet waren.


    Nach deinen Schilderungen wird es keine Probleme mehr geben, schlag das Erbe aus und mach den Deckel drauf.


    Gruß


    frase

    Hallo Sven,


    ich habe für diese Zeit (Unterhalt an meine Kinder) nach erneuter heirat eine Einzelveranlagung bei der Steuer vorgenommen.

    Meine neue Frau musste daher auch eine eigene Steuererklärung abgeben.

    Dann bekommst du einen eigenen Steuerbescheid und die Erstattung wird unstrittig.

    Es ist aber oft finanziell nicht die günstigste Variante, das sollte einberechnet werden.


    Wenn eine Berechnung zu deiner Erstattung korrekt erfolgen soll, so kann man auch aus der gemeinsamen Steuererklärung die entsprechenden Daten dafür entnehmen und einen Quotierung der Erstattung vornehmen. Ob das gemacht wird, kann ich nicht sagen.


    Gruß


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    Hallo Stef1,


    wenn die Pflegeheimkosten nicht durch das Einkommen des Vaters gedeckt werden, muss natürlich vorhandenes Vermögen bis zu einem Freibetrag von (ich glaube 5.000€) durch den Vater eingesetzt werden.

    Hier handelt es sich um seinen Anteil am Haus.

    Da es mehrere Erben gibt, würde ich erstmal die Erbengemeinschaft auflösen.

    Also Haus verkaufen und entsprechend der Erbquote der Erlös verteilen.

    Dann kann der Vater, über den Betreuer, sein Vermögen einsetzten und die anderen Erben über ihren Erbanteil verfügen.


    Sollte dann das Vermögen des Vaters (nach Jahren) aufgebraucht sein, müsste Hilfe zur Pflege beantragt werden.

    Hierzu gilt dann das AEG für die Unterhaltspflichtigen.


    Nun zur Vorfinanzierung der aktuellen Pflegelücke.

    Dem Heim ist es egal wo die Kohle herkommt.

    Ich würde diese "mündliche Verabredung" verschriften.

    Dazu müsste der Betreuer aber seine Zustimmung geben, er verwaltet ja vermutlich die Vermögenswerte des Vaters.


    Ich glaube der Weg zu einen Fachanwalt wäre ratsam, zumindest für einen grundlegende Beratung.


    Gruß


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    Hallo TK,


    aus eigener Erfahrung wurde bei mir kein VA nach der Scheidung durchgeführt und im Urteil steht halt das "auf Antrag oder im Leistungsfall, der VA erneut aufgenommen werden soll". Daher die Frage, ob es schon Auskunftsersuchen der RV gab um den VA durchführen zu können.


    Gruß


    frase

    Hallo Pinoz,


    wurden denn schon von den Versicherern eure Daten abgefragt und der Ausgleich durchgeführt?

    Du merkst doch später nicht, wie sich das zur einen oder anderen Seite verschoben hat, jeder bekommt entsprechend der Berechnung seine Altersalimentation.


    Gruß


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    Hallo dulli,


    mach dir mal nicht solche Gedanken, es ist ja bisher keine RWA gekommen, warum sollte das jetzt noch reinflattern!

    ich bin auch erst ab dem Monat in 2024 haftbar ab dem der Brief bei mir ankommt ja?

    korrekt!

    Ganz knapp aber drüber. Aber nun egal da kein Brief kam korrekt?

    Wurde das Einkommen denn schon steuerlich bearbeitet.

    Warte doch mal ab, was rauskommt nach WK usw..


    Dir ein ruhiges neues Jahr,


    Gruß


    frase

    Hallo Kudro,


    dann würde ich ein Einschreiben (eventuell mit Rückschein) an die Adresse schicken, Mutter ist noch Ansprechpartner.

    Bitte darin um die nötigen Informationen (Ausbildungsvertrag, wenn schon vorhanden, Schulbescheinigung, wenn weiter Schule, usw.), damit du den Unterhalt weiter korrekt berechnen kannst. Eventuell gleich den Hinweis verarbeiten, ohne diese Infos wirst du mit Schulabschluss die Zahlungen einstellen, bis du die notwendigen Informationen zu Berechnung erhalten hast. Da es (noch) keinen Titel gibt, wäre das eine Option für mich.


    Gruß


    frase