Könnte das neue Gesetz für höhere Pflegelöhne direkte Auswirkungen auf den Elternunthalt haben?

  • Durch das neue Gesetz macht der gesetzgeber den Weg frei das die Kosten der Pflege steigen, die Angehörigen müssen diesen möglichen Anstieg der Pflegekosten dann in der Zukunft tragen!

    Somit ist umso mehr zuhoffen das das Angehörigen Entlastungsgesetz auch zum 1.1.2020 in Kraft gesetzt wird, sonst müssen die Angehörigen in Zukunft diese Suppe auch naoch aus löffeln.

    Hoffentlich ist den Politikern das auch bewußt. Grundsätzlich finde ich eine gerechte Bezahlung sehr wichtig und auch fair, damit der Pflegeberuf in Zukunft auch atraktive bleibt.


    Wie denkt ihr darüber?

  • Na ja, Angehörige müssen ja nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zahlen. Falls die Leistungsfähigkeit schon ausgeschöpft ist, müssen sie "diese Suppe nicht auch noch auslöffeln".

    Abgesehen davon, ist neben einer fairen Bezahlung der Pflegeberufe, der Betreuungsschlüssel mindestens genauso relevant um diesen Beruf gerne auszuüben.

  • GuMo,


    grundsätzlich tragen die Heimbewohner den sogenannten EEE, der von Heim zu Heim sehr unterschiedlich sein kann.

    Die Anhebung des Einrichtungseinhielicheneigenanteils muss begründet und den Bewohnenrn rechtzeitig bekannt gegeben werden.

    Man kann schon davon ausgehen, das es hier Bewegung geben wird.

    Ämter, die Sozialhilfe leisten, prüfen diesen Vorgang. Erfolgt die Zustimmung, dann wird auch eine höhere Sozialhilfeleistung erbracht.


    Da die UHP Angehörigen aber über ihre Leistungsfähigkeit zum Unterhaltsregress herangezogen werden spielt das erstmal keine Rolle.

    Nur wenn ein Bewohner vorher Selbstzahler war und jetzt das Eigengeld nicht reicht, werden ja zur Ergänzung Sozialleistungen beantragt.

    Das bedeutet, das es in Zukunft wohl mehr Heimbewohner Sozialhilfe bekommen und dadurch auch mehr Angehörige betroffen sind.


    Für "Altfälle" ändert sich nur etwas, wenn deren Leistungsfähigkeit sich verändert.


    Mit dem neuen Gesetz ist das aber nur für Bürger über 100.000€ Bruttoeinkommen von relevanz