Wohnvorteil mit Einliegerwohnung

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe ein Frage zum Wohnvorteil.


    Meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir haben 3 Kinder und wollen das Wechselmodell. Momentan bewohne ich das Haus. 170m²


    1. Wie wird der Wohnvorteil bestimmt? Wird das anhand des Mietspiegels berechnet oder was aktuell auf dem Markt verfügbar ist?


    2. Ich könnte einen Teil des Hauses untervermieten. 50m². Wird die Fläche dann von meinem Wohnvorteil abgezogen oder gilt der Wohnvorteil für das ganze Haus? Die Miete wird ja auch meinem Einkommen angerechnet.


    Danke mal im voraus

  • Es gibt keine verbindliche Vorgaben dafür, anhand welcher Kriterien man einen Wohnwertvorteil berechnet. Sowohl ortsübliche Vergleichsmieten als auch ein konkreter Mietspiegel sind praktikable Varianten.


    Wird ein Teil des Eigentums vermietet, ist dieser auch nicht dem Wohnvorteil hinzuzurechnen. Allerdings entstehen dann daraus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wie du richtig schreibst. Das dürfte ganz grob überschlagen auf ein ähnliches Ergebnis hinauslaufen wie bei einer Berechnung ohne Mieteinnahmen und Wohnvorteil für die gesamte Immobilie.


    Außerdem würde ich beim paritätischen Wechselmodell neben den eventuellen Tilgungsraten auch einen Abschlag für jedes Kind von 20% veranschlagen.