Unterhalt kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft neu verhandelt werden, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben haben, z.B. durch geringere Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Dazu musst du dich an den Gläubiger wenden. Reagiert dieser nicht oder ist nicht verhandlungsbereit, müsstest du bei bestehendem Titel eine gerichtliche Abänderung beantragen. Im Gericht besteht bei Unterhaltssachen Anwaltspflicht.
Ggf. wäre eine Schuldnerberatung und Privatinsolvenz für dich eine Lösung.
Ggf. hast du auch Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld oder Wohngeld.
Ich beurteile sowas nicht über unbekannte Menschen, aber wenn du schreibst, das dir der Unterhalt zu hoch ist, du dann aber eine teure Spielkonsole und einen Laptop in der Umgangszeit kaufst, für Kinder von denen das älteste höchstens die zweite Klasse besucht, dann widerspricht sich das erstmal objektiv. Du lebst nach Abzug des Unterhaltes am Existenzminimum und solltest anfangen, dich auch so zu verhalten. Das wird auch noch 10-15 Jahre so bleiben.
Ein weiteres Kind mit der neuen Partnerin? Kannst du machen. Finanziell definitiv eine super Idee in deiner Lebenssituation.