- Fahrtkosten sind zumindest in der Höhe streitbar, da sie objektiv unangemessen sind. Wer 20% seines Nettogehaltes dafür aufwendet, um zur Arbeitsstelle zu gelangen, der muss sich schon auch selbst mal fragen, ob das Sinn ergibt. Würde ich als Gläubiger nur anerkennen, wenn gleiche Verdienstmöglichkeiten in Wohnortnähe nicht bestehen, z.B. bei sehr spezifischen Berufen.
- Im Gegenzug ist natürlich zwingend eine Steuererklärung zu machen, wenn man solche exorbitanten Fahrtkosten angerechnet haben will. Anderenfalls würde ich als Gläubiger eine fiktive Steuererstattung berechnen oder die Fahrtkosten ersatzweise gar nicht anerkennen. Auch die Eintragung eines Steuerfreibetrages wäre eine Option, wenn eine Pfändung die Erklärung der Nichtabgabe ist.
- Der Hinweis auf die Pfändung ist schon grundsätzlich irreführend, ist die Steuererklärung doch dann quasi eine kostenlose Möglichkeit Schulden zu tilgen. Warum sollte man das nicht nutzen, wenn es eh schon knapp ist?
- Auch die Mietkosten wären streitbar, wenn du doch stundenlang woanders hinfährst, um dort dein Einkommen zu erzielen. Du wärst hier in der Beweispflicht dafür, dass es keine andere Wohnung gibt und erst kürzlich ist mit dieser Sache sogar vor dem OLG München - bekanntermaßen eine der teuersten Mietregionen Deutschlands - ein unterhaltspflichtiger Elternteil gescheitert.
- Was sollen das für Lohnscheine sein, die 10 Seiten lang sind und was steht auf den hinteren 9 Seiten? Üblicherweise stehen auf einem Lohnschein keine Daten, die aufgrund Datenschutz nicht mitgeteilt werden könnten. Art. 5 DSGVO wäre auch vermutlich keine Grundlage für die Zurückbehaltung.
Summa summarum ist bei dir nach deiner Schilderung relativ klar, dass der Mindestunterhalt von 520 Euro nicht gefordert werden kann, völlig egal wie man die vorgenannten Punkte nun im Detail betrachtet. Eventuell wären sogar die 465 Euro zu hoch. Das wird auch das Jobcenter als Gläubiger einsehen müssen. Dennoch könnten sie den gerichtlichen Weg einschlagen und du müsstest dich mit anwaltlicher Vertretung dagegen wehren. Die 465 Euro könntest du titulieren, um den Streitwert zu reduzieren.