Sich mit einem Nettogehalt von 2000 € und zwei Unterhaltsverpflichtungen eine Wohnung für 800 € zu mieten, ist eine sportliche Entscheidung. Im Selbstbehalt sind dafür nur 520 € vorgesehen. Die Notwendigkeit eines höheren Bedarfs kann man versuchen, geltend zu machen, wenn man sie beweisen kann.
Das Gehalt des betreuenden Elternteils spielt nur dann eine Rolle, wenn es erheblich viel höher ist als das Gehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils. Auch das muss man einwenden und beweisen.
Alle (!) Einnahmen sind einmalig offenzulegen und dann wird sich auf dieser Basis vereinbart. Die Sperrfrist für eine Neuanforderung beträgt 2 Jahre.
Eine Gehaltszahlung von 2000 € führt heutzutage bei zwei Kindern in der Regel zum Mangelfall. Die Forderung dürfte zu hoch angesetzt sein.
Dein Freund sollte verstehen, dass er sich hier im Zivilrecht befindet. Da gibt es keine neutralen Anlaufstellen und die andere Seite wird einem in der Regel nichts an Entgegenkommen einräumen, was man nicht ganz explizit verlangt und begründet hat. Wenn man völlig unbedarft ist, sollte man ggf. einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.