Welchen relevanten Teil habe ich denn überlesen?
Vielleicht hast du die Antwort nicht verstanden. Denn ich habe in keiner Silbe behauptet, dass man froh sein soll, 300 Euro zu bezahlen. Ich habe darauf hingewiesen, dass man dies rechtsanwaltlich prüfen lassen sollte und sich dann Gedanken darüber machen kann, ob diese Forderung gerechtfertigt ist oder zu hoch oder vielleicht sogar zu niedrig. Wenn ein Anwalt mir z.B. sagt, dass ich mit 400-900 Euro rechnen müsste, ich aber nur mit 300 Euro konfrontiert werde, dann würde ich selbstverständlich die tatsächliche Forderung begleichen ohne einen Hauch von Luftzug zu hinterlassen. Im Zivilrecht ist es nämlich sehr häufig der Fall, dass der Anspruchsinhaber ebenso keine Ahnung von seinen Angelegenheiten hat, wie man selbst. Und deshalb besteht häufig die Möglichkeit, dass eventuelle Forderungen gar nicht oder in zu geringer Höhe eingefordert werden. Es lohnt sich daher häufig, einen Sachverhalt von hinten aufzurollen und die möglichen Endergebnisse abzugleichen, bevor man vehement auf eigene Rechte pocht, wie z.B. etwaigen Auskunftsverlangen. Zusätzlich hat man im Streitfall immer anwaltliche und gerichtliche Kosten einzukalkulieren, die in der Regel nicht von Rechtsschutzversicherungen gedeckt sind. Ein taktisch kluges Vorgehen kann sich daher auszahlen.
Ohne den Inhalt der Verträge und das französische Recht zu kennen, ist jeder Beitrag hier nur Spekulation.