Ein halbes Jahr von der Forderung bis zur Klage. Das ist zunächst mal eher schnell und keineswegs langsam.
Natürlich versucht die Anwältin der Gegenseite alles herauszuschlagen, was möglich ist. Das ist ihre Aufgabe. Genau das gleiche macht deine Anwältin auch. Gesetzlich geregelt ist nur der Mindestunterhalt = 100%. Alles darüber hinaus ist Verhandlungssache. Die Düsseldorfer Tabelle ist ein gerichtlich gebilligtes und anerkanntes Hilfsmittel, aber nicht rechtlich bindend. Versicherungen, Umgangskosten, Mietkosten, Umgruppierungen. Das sind alles verhandlungsfähige Themen. Insbesondere wenn sich oberhalb des gesetzlichen Mindestunterhaltes gestritten wird. Mit der richtigen Argumentation und Verhandlungsgeschick wird die Anwältin des Vaters daher ggf. etwas herausholen können.
Das Gericht ordnet in der Regel das schriftliche Vorverfahren an. In diesem werden die Parteien nochmals ihre Standpunkte vortragen. Wenn das Gericht genug gelesen hat, wird es einen Verhandlungstermin anberaumen. Da weder das Gericht Lust hat, eine eigene Entscheidung zu treffen noch die Rechtsanwälte sich ewig damit befassen wollen, wird bei diesen Verhandlungen sehr oft ein Vergleich geschlossen. Die Anwälte dürfen bei Vergleichsabschluss eine erhöhte Gebühr abrechnen und das Gericht muss nichts weiter machen als den Vergleich in Schrift zu fassen. Ende der Geschichte.
Wer von seiner Forderungshöhe vollständig überzeugt ist und sich nicht auf einen Vergleich einlassen will, der muss entweder auf das Wohlwollen des Gerichts hoffen und/oder eine starke Argumentation haben und/oder Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einplanen.