Beiträge von Tabula rasa

    Die Entscheidung zu einer Hochzeit bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen ist wirtschaftlich nicht nachvollziehbar.


    Gibt es denn tatsächlich beim Vater nichts zu holen?


    Durch den Wegfall des Vorschusses reden wir hier von einer sechsstelligen Summe, auf die man freiwillig verzichtet. Das gleicht kein ehebedingter Vorteil wieder aus. Wer macht sowas? Heiraten kann man später immer noch.

    Nach § 1605 BGB ist theoretisch keine Auskunft zwischen den Eltern zu erteilen. Die Auskunft muss danach aber gegenüber dem Kind erteilt werden und dieses wäre jeweils wieder auskunftspflichtig gegenüber dem anderen Elternteil. Daraus ein großes Thema zu machen, wäre möglich, löst aber keine Probleme. Letztlich sollte man der Einfachheit halber die gewünschte Auskunft erteilen und natürlich selbige auch vom anderen Elternteil erhalten. (siehe Antwort Gauss)


    Das Kind bestimmt das Zahlungsziel, soweit Barunterhalt geleistet werden soll.


    Auch Sonderbedarf wäre zu quoteln, müsste jedoch jedes Mal vom Kind geltend gemacht werden.

    Die Forderung ist strittig, wenn sie nicht gesichert ist. Das ist in jedem Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches Usus.


    Es ist deshalb auch im Unterhaltsbereich völlig voraussetzungslos zulässig, zu jedem Zeitpunkt den (zukünftigen) Unterhalt titulieren zu lassen. Im Vereinfachten Verfahren sogar bis zu 120% und mit etwas ausführlicheren Erläuterungen in 249 ff FamFG. Man beachte hier zum Thema insbesondere 252 III FamFG. Eine Erfüllung kann nur für vergangene Zeiträume eingewendet werden.


    Selbstverständlich kann das Jugendamt auch kein volljähriges Kind vertreten. Das war hier aber auch weder gefragt noch behauptet.

    Es fehlt doch nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis auf eine Titulierung, nur weil der Anspruch erfüllt wird. Bei einer Titulierung des Kindesunterhaltes von Schikane zu sprechen ist unsinnige Vielschreiberei. Ein entsprechendes Verfahren völlig aussichtslos.


    Auch kann man als Beteiligter selbstverständlich keine Urkunde handschriftlich verändern. Das kann ausschließlich die Urkundsperson und müsste dies auch auf jeder Abschrift tun und siegeln. Wenn man dem Jugendamt in einer Beurkundungsangelegenheit nicht vertraut, muss man halt zum Notar gehen. Würde man sich dort auch trauen mit Zeuge und Kugelschreiber zu missfallen?

    Nein, kann sie nicht.


    § 1615l III BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf § 1613 BGB, weshalb für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich die Voraussetzungen des § 1613 I BGB vorliegen müssen, also namentlich eine Aufforderung zur Auskunft oder eine Inverzug­setzung.


    (BGH, Beschluss vom 2.10.2013 − XII ZB 249/12)

    Geäußert auf welche Frage?


    Eine Urkunde ist eine Niederschrift über deine Aussagen. Und kein vorgefertigtes Dokument. Daher sind derartige Aussagen irritierend. Auch hat das Jugendamt überhaupt gar keine Abänderungskompetenz. Diese steht lediglich dem Gericht zu


    Wenn, dann kannst DU eine neue Urkunde machen und darin zum Ausdruck bringen, dass du die alte beurkundete Erklärung damit ersetzen willst.

    Eine Inflationsausgleichsprämie ist mit einer Jubiläumsprämie nicht vergleichbar. Aber wie man hier mal wieder sieht, ist Unterhalt immer ein Stück weit Verhandlungssache. Es lohnt sich also einfach miteinander zu reden und Positionen auszutauschen.

    Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Unterhaltstitel. Zudem scheint ein solcher bereits in der Welt zu sein. Eine einseitig befristete Ersetzungsurkunde würde den bisherigen Titel nach meiner Auffassung zur Volljährigkeit wieder aufleben lassen. Ggf. wird die Annahme der neuen Urkunde auch verweigert oder ein Gerichtsverfahren zur Entfristung eröffnet. Brotlose Kunst auf Kosten der Rechte des Kindes.


    Gerichtliche Beschlüsse sind nie befristet, es sei denn dies wurde explizit so beantragt.


    Ab der Volljährigkeit hat das Kind auch einen Titulierungsanspruch gegen die Mutter.

    Es ist nicht einerlei, ob gemeinsames Sorgerecht besteht, sondern ein ganz erheblicher Unterschied. Es wurde gefragt, ob man einfach mit Kind ausziehen kann. Bei ASR könnte man das selbstverständlich. Bei GSR benötigt man dagegen die Zustimmung des anderen Elternteils. Da diese hier nicht erteilt wird, muss man eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

    Soweit das Jugendamt als Beistand des Kindes agiert, ist es dessen gesetzlicher Vertreter in der Unterhaltsfrage und kann damit wirksam das Zahlungsziel bestimmen. Ignorierst du diese Aufforderung, so riskierst du, dass der Unterhalt trotz der Zahlung an die Mutter ein zweites mal eingezogen wird. Erfüllung kannst du jedenfalls meiner Meinung nach nicht einwenden.


    Auch eine Hinterlegung dürfte scheitern, wenn das konkrete Zahlungsziel bekannt ist.


    Das Jugendamt aus dieser Sache herausnehmen kann nur die Mutter, indem sie die Beistandschaft schriftlich beendet.

    Ich verstehe die Herangehensweise nicht.


    Wenn man von einer kindeswohldienlichen Änderung selbst überzeugt ist und Argumente für sich hat, dann reicht das vollkommen aus, diese Sache auch anzugehen. Also trägt man der Mutter gegenüber den eigenen Vorschlag vor und bittet um Ihr Einverständnis. Sollte dieses nicht erfolgen, soll die Mutter die Vorteile ihrer Entscheidung benennen und warum diese besser für das Kind sind. Dabei sollte man selbst so objektiv wie nur möglich bleiben und alle Punkte reflektieren. Sind die Argumente der Mutter nicht überzeugend, kann man nur noch einen gerichtlichen Antrag stellen.


    Natürlich wäre eine vorhandene Geschwisterbindung ein erhebliches Argument in einem solchen Verfahren.


    Ein sinnvoller Zeitpunkt wäre vor dem Umzug gewesen, dem man offenbar entgegen des jetzigen Vorhabens zugestimmt hat.

    Realistisch sind hier 100-105% des Mindestunterhaltes, derzeit 520/553 Euro Zahlbetrag.

    Kann man dem Kind, vertreten durch die Mutter, ja einfach mal anbieten.


    Man beachte, dass 100% des Mindestunterhaltes dem Existenzminimum eines Kindes in Deutschland entspricht. Dafür kann die Mutter auch nichts. Wer da von Geldgeilheit spricht, weil er 10% mehr bezahlt als den niedrigsten Betrag, dem kann man eigentlich nicht helfen. Du hast ein neues Kind in der Partnerschaft und solltet es besser wissen als die Stammtischparolenschreier.