Man muss damit nicht zwingend zum Rechtsanwalt. Das, was du jetzt geschrieben hast, ist schon etwas mehr als bisher. Wie gesagt, der Gläubiger muss dich diese Dinge nicht fragen. Du musst sie von selbst vollständig und für jeden objektiv nachvollziehbar erklären. Umso besser du das machst, desto höher wird der Handlungs- und Reaktionsdruck auf Gläubigerseite. Du kannst auch eine eigene Unterhaltsberechnung aufstellen und dem Gläubiger vorschlagen. Nur so bringst du diesen eventuell dazu, mit dir eine Vereinbarung unterhalb des Mindestunterhaltes zu treffen. Vor Gericht würde das im Streitfall genauso ablaufen. Du sagst "ich habe Fahrtkosten", dann antwortet der Gläubiger "es wird kein Steuerausgleich vorgenommen" und schon ist dein Argument nur noch die Hälfte wert. Du sagst "Wohnungen in der Stadt sind teurer als hier", dann antwortet der Gläubiger "Nachweis für diese Behauptung wurde nicht erbracht" und schon ist dein Argument hinüber. Würdest du dagegen z.B. sagen "ich habe drei Kinder, anbei Geburtsurkunde" oder "das ÖPNV Ticket kostet drei mal so viel wie die Fahrt mit dem Auto, beiliegend Nachweis und Berechnung" oder "ÖPNV nicht nutzbar, beiliegend Dienstplan und Vereinbarung Rufbereitschaft", dann kann der Gläubiger dagegen wohl nichts mehr großartig entgegnen.
Unterhalt ist eine Mischung aus Expertise, Verhandlung und Beweisführung. Es gibt genügend Unterhaltspflichtige, die auch mit einem Beistand des Jugendamtes eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung ohne Anwalt finden. Im Mangelfall sind daran aber extrem hohe Anforderungen zu stellen. Denn letztendlich möchtest du dem Kind weniger als das sächliche Existenzminimum zahlen. Und dafür brauchst du eben gute Gründe. Diese Gründe kann auch ein Anwalt nicht herbeizaubern. Sie liegen entweder vor oder nicht. Ein Anwalt würde aber zumindest alles für dich Günstige abfragen und könnte dich professionell vertreten.