Um die rechtlichen Punkte mal zu resümieren, die hier auch bereits genannt wurden:
- Solange keine Ausbildung absolviert wird, seid ihr nicht mehr unterhaltspflichtig.
- Das volljährige Kind hat kein Recht in der Wohnung zu leben und kann legal aus dieser entfernt werden. Anwaltliche Hilfe kann hierfür erforderlich sein, wenn man nicht selbst weiß, was zu tun ist.
- Ihr habt kein Vertretungsrecht und könnt deshalb weder irgendeine Sozialleistung beantragen noch sonst wie das volljährige Kind rechtlich vertreten.
- Ihr befindet euch im Zivilrecht, es gibt deshalb keine Klärung von einer Behörde und auch keine "Bearbeiter".
- Mögliche lokale Unterstützungsprogramme basieren immer und überall auf freiwilliger Inanspruchnahme seinerseits.
Die Schmerzgrenze des Erträglichen für eine freiwillige Unterstützung bestimmt ihr deshalb selbst. Ihr werdet keine externen Gelder oder Hilfe erhalten ohne seine Mitwirkung. Der Rauswurf aus der Wohnung ist deshalb die einzige und finale Option, wenn keine anderen Vorschläge mehr fruchten und die subjektive Grenze des Erträglichen überschritten wurde.