Zur Info für internationale Paare:
Erstmals gibt es einen EU-Sonderweg in der Justizpolitik bei Scheidungen. So haben Deutschland und 13 weitere EU-Staaten das Scheidungsrecht für internationale Paare, also für Partner, die mit einem Ausländer verheiratet sind, vereinfacht. Das Straßburger Europaparlament hat die Zustimmung zu einer Verordnung erteilt. Sie gilt für Partner, die unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben. Sie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen wollen.
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