Zahlung Kindesunterhalt

  • Hallo Zusammen,


    mein Freund hat vor ein paar Tagen ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, in dem die vorläufige Unterhaltszahlung der beiden Kinder berechnet wurde. Diese beläuft sich auf insgesamt 740€ pro Monat und kann aber, wenn alle Berechnungen vollständig durch sind, noch mehr werden. Das ist also laut Jugendamt der Mindestbetrag, der gezahlt werden muss.


    Er ist gerade frisch ausgezogen und muss jetzt monatlich eine Miete von 800€ zahlen. Wenn man die Miete + Unterhaltszahlungen der Kinder zusammenrechnet und von seinem Gehalt abzieht (ca. 2.000€ netto) bleiben nur noch ca. 460€ übrig. Davon müssen noch ca. 100€ abgezogen werden, da er aktuell noch etwas abbezahlen muss, dann Kosten für den Einkauf, Handyvertrag, etc...


    Viel bleibt da jedenfalls nicht mehr übrig, weder für ihn selbst, noch um zb auch gemeinsame Aktivitäten mit den Kindern zu starten oder ihnen beispielsweise ein Fahrrad zu kaufen, das sie mal benötigen.

    Ich kenne mich mit diesem Thema leider nicht aus. Daher würde ich gerne rein informativ ein paar Tipps oder Anregungen erhalten, wie andere denn mit so einer Situation umgehen.


    Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten bzw. Sondertipps, die man beachten kann sodass am Ende vielleicht doch noch etwas mehr Geld übrig bleibt (natürlich abgesehen von den eigenen Sparmaßnahmen die man selbst im Haushalt treffen kann)? Kann man z.B. die Unterhaltszahlung steuerlich geltend machen?


    Wird das Gehalt von der EX-Frau auch in der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt oder spielt das keine Rolle?


    Wie verhält es sich mit Gehaltserhöhungen? Müssen diese immer zwingend angegeben werden und der Unterhaltsbeitrag wird dann neu berechnet? (sprich: wenn man zb auch einen Nebenjob annimmt, dann bekommt man trotzdem nicht mehr Geld auf die Seite, weil dieses im gleichen Verhältnis an die EX-Frau bzw die Kinder weitergegeben wird?)


    Müssen Auszahlungen, wie beispielsweise Rufbereitschaftskosten, Mehrarbeitsstunden oder die Auszahlung von einer Vereinstätigkeit (Ehrenamtspauschale) ebenfalls angegeben werden?


    Bitte nicht falsch verstehen. Er zahlt natürlich sehr gerne für seine Kinder und würde alles für sie tun und ein Kindesunterhalt ist natürlich auch gerechtfertigt. Er ist halt nur etwas erschrocken über die Höhe und hatte nicht damit gerechnet, da sie sich eigentlich ursprünglich anders einigen wollten. Jetzt versucht er eben Möglichkeiten zu finden seinen Kindern ein schönes Leben zu bieten und dabei aber auch selbst gut um die Runden zu kommen.


    Ich freue mich über jegliche Erfahrungen, Anregungen und Tipps.


    Vielen Dank im Voraus.


    Liebe Grüße

  • Sich mit einem Nettogehalt von 2000 € und zwei Unterhaltsverpflichtungen eine Wohnung für 800 € zu mieten, ist eine sportliche Entscheidung. Im Selbstbehalt sind dafür nur 520 € vorgesehen. Die Notwendigkeit eines höheren Bedarfs kann man versuchen, geltend zu machen, wenn man sie beweisen kann.


    Das Gehalt des betreuenden Elternteils spielt nur dann eine Rolle, wenn es erheblich viel höher ist als das Gehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils. Auch das muss man einwenden und beweisen.


    Alle (!) Einnahmen sind einmalig offenzulegen und dann wird sich auf dieser Basis vereinbart. Die Sperrfrist für eine Neuanforderung beträgt 2 Jahre.


    Eine Gehaltszahlung von 2000 € führt heutzutage bei zwei Kindern in der Regel zum Mangelfall. Die Forderung dürfte zu hoch angesetzt sein.


    Dein Freund sollte verstehen, dass er sich hier im Zivilrecht befindet. Da gibt es keine neutralen Anlaufstellen und die andere Seite wird einem in der Regel nichts an Entgegenkommen einräumen, was man nicht ganz explizit verlangt und begründet hat. Wenn man völlig unbedarft ist, sollte man ggf. einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.