Tod im Pflegeheim 2023

  • Hey an alle

    ich hatte bereits eine andere Topic geöffnet und nun hat sich folgendes ergeben, wie ich über Dritte erfahren habe:

    mein leiblicher Vater war am 31.12.2023 im Heim verstorben. Ich hatte ja in 2023 bzw bis heute keine offizielle Bekanntmachung bzw RWA der Stadt bekommen usw. Da wurde ich ja hier im Forum von euch und über meine eigene Recherche beruhigt, dass somit für 2023 kein Anspruch mehr auf mich geltend gemacht werden kann. Für 2024 gibt es ja nun keinen Anspruch da er ja am 31.12.2023 gestorben war.

    Nun hat mich der Betreuer nochmals telefonisch kontaktiert und mich gefragt, ob ich Unterlagen zugeschickt haben will (die bei der Entrümplung angefallen sind). Darauf hin hatte ich etwas barsch reagiert da ich ja damals schon gesagt hatte, dass ich nicht kontaktiert werden will und damit bzz dem Mann nie was zu tun hatte usw. Der Betreuer war aber dennoch nett und sagte, dass er diese Frage nur aus Nettigkeit nochmals stellen wollte telefonisch und das seine Betreuung mit dem Tod eh geendet war. Darauf hin hatten wir noch paar Sätze gesprochen. Er sagte dann, dass er letztes Jahr den Antrag beim Sozialamt gestellt hatte aber das Sozialamt wohl noch nicht für die Kosten (Differenz seiner Rente zu Heimkosten) aufgekommen war. Er meinte dies sei sicherlich so weil die Anträge erst Anfang Dezember gestellt wurden und es Zeit braucht. Das Pflegeheim hat ihn wohl dazu letzte Woche kontaktiert und erfragt weil die wohl halt noch auf den Kosten von 2023 sitzen.

    Ich gehe nä Woche zum Amtsgericht in meiner Stadt um das Erbe auszuschlagen. Bin ja in den 6 Wochen. Habe einen Termin gemacht heute.


    Nun um auf Nummer sicher zu gehen:

    ich habe keine RWA etc erhalten in 2023 und somit kann ja auch rückwirkend nichts mehr kommen zwecks Heimkosten nun?

    ich schlage das Erbe ja aus, so dass keine Schulden (falls diese aufgekommen sind) auf mich abgewälzt werden können


    Damit bin ich doch mit dem Thema durch?


    Die Beerdigung war bereits von ihm selbst per Vorvertrag abgeschlossen und war somit jetzt bezahlt. Dies hat der Betreuer auch nochmals bestätigt.


    Danke euch und viele Grüße

  • Hallo dulli,


    dein Vater ist verstorben, dazu noch mein Beileid, auch wenn die Verhältnisse zerrüttet waren.


    Nach deinen Schilderungen wird es keine Probleme mehr geben, schlag das Erbe aus und mach den Deckel drauf.


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage. Mein Vater ist im Heim verstorben und ich habe die Beeridgung organsiert und bezahlt.

    Mein Vater war unter 10 Jahren im Heim und die Kosten wurden teils vom Sozialamt übernommen.

    Er hatte auch einen gesetzlichen Betreuuer. Ich bin Einzekind und somit allein Erbe . Mein Vater hat keine weiteren Kinder oder etc. Er war auch schon, seit mehr als 15 Jahre geschieden gewesen.


    Ich habe von der Stadt ( Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen ) die Auforderung der Nachlassprüfung bekommen.

    habe sämtliche Kosten der Beerdigung übermittelt. Mein Vater hatte kein Vermögen, Immobilien und etc., sodass ich eingentlich nichts Erbe.


    Nach der Prüfung, habe ich folgende Information per E-Mail bekommen.

    Es sei noch Geld da ( das kommt vom Taschengeld ) . ca. 2300 €


    Sehr geehrter.....


    vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen.


    Auch ohne Berücksichtigung der nicht nachgewiesenen Kosten der Bewirtschaftung (Beerdigungskaffee) errechnet sich keine Nachlassforderung gemäß § 102 SGB XII.


    Der im Heim vorhandene Nachlass beträgt xxxx EUR.


    Bitte wenden Sie sich wegen der Auszahlung an ....die Leistungsabteilung Heim

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Die Auszahlung möchte die Leistungsabteilung ohne Erbschein nicht vornehmen, wobei meines erachten dies möglich wäre.

    Erbreihenfolge / Einzelerbe.


    Jetzt habe ich folgende Bedenken,

    angenommen ich nehme das Erbe an und organisiere den Erbschein....und lasse mir die Summe ca. 2300 Euro auszahlen.

    Die würden zumindest einen Teil der Beerdigungskosten deckeln.

    Dann habe ich folgend Bedenken, mein Vater hat ja die letzten 9,5Jahre Sozialhife zur Deckung der Heimkosten bekommen.

    Kann es dann passieren, dass das Heim die Kosten bei mir für 9,5 Jahren einfordert? Hafte ich mit dem Privatvermögen? oder nur mit dem Nachlass der überschaubar ist.

    Das Sozialmat hat errechnet, dass es keine Nachlassforderung gibt.


    So sollte das doch save sein , oder ?


    Beste Grüße

    Mark

  • Guten Abend Marcus,


    hast du jemals eine RWA erhalten?

    Wurde von dir in dieser Zeit mal Elternunterhalt eingefordert?


    Ich war auch das einzige Kind und meine Mutter hatte Hilfe zur Pflege und GS erhalten.

    Nach Begleichung der Beerdigungskosten waren auch noch einige 100€ auf dem Taschengeldkonto im Heim.


    Diese wurden mir ohne Probleme ausgezahlt, nur die Kontoauflösung benötigte die Sterbeurkunde.

    Es gab keine Forderungen vom Amt, Taschengeld steht zur freien Verfügung und auch der Verstorbene selber hätte ja eine Vermögensfreibetrag, der vom Amt nicht angetastet werden darf.


    Ich gehe davon aus, das es sich in den letzten 4 Jahren nicht geändert hat.


    Du hast den Vertrag mit dem Heim nicht geschlossen, das Heim kann eigentlich keine Forderungen an dich stellen.


    Gruß


    frase