Anfechtung einer Scheidungsfolgevereinbarung

  • Grüß euch,


    ich hoffe, ich habe meine folgende Frage in die richtige Rubrik eingeordnet, wenn nicht, dann bitte entsprechend verschieben, denn ich konnte mich mit eben dieser Frage nirgends unter den vorgegebenen Überschriften einordnen.
    Also nichts für ungut.


    Nun zu meinem Fall:


    mein Mann und ich leben seit Januar 2009 getrennt von einander und haben im April 2010 die Scheidung eingereicht.
    Wir schlossen im Februar 2010 einvernehmlich vor einem Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung, die u. a. den Verzicht auf den Versorgungsausgleich beinhaltet, sowie den Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt und die Höhe des Kindesunterhaltes ( 2 minderjährige schulpflichtige Kinder ).
    Mein Mann verpflichtet sich also freiwillig, für seine Kinder den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.
    Alles beglaubigt und besiegelt durch den Herrn Notar.
    Und eigentlich keine große Sache.( Vermögen ist nicht vorhanden.)


    Mein Mann beauftragte nun den Scheidungsanwalt.
    Dieser nun, so behauptet mein Mann, hätte ihn erst mal darüber aufgeklärt, WAS er da eigentlich unterschrieben hätte und das er übers Ohr gehauen wurde.


    Großes Fragezeichen in meinem Gesicht.


    Es ging ihm um die Höhe des Kindesunterhaltes, denn diese Höhe könne er gar nicht zahlen. Das wusste er aber vorher und auf eine gesonderte Berechnung, auf welche er vom Notar hingewiesen wurde ( mir ist der Fachbegriff jetzt entfallen....Mangelstandsberechnung ? ), hatte er ja verzichtet.


    Wie auch immer, jedenfalls regte er sich nun sehr daraüber auf und warf mir vor, dass ich hätte achtgeben müssen, was er da unterschreibt.


    Am Tage des Scheidungstermins sprengte er nun die Scheidung, in dem er bezgl. der notariellen Urkunde behauptete, zum Zeitpunkt der Vereinbarung derart psychisch angeschlagen gewesen zu sein, dass er nicht wusste, was er da unterschreibt. Darüber hinaus hätte ich ihm mit Kindesentzug gedroht, wenn er nicht meinen Interessen entsprechend unterschreiben würde.


    Beide Gründe: Drohung und Täuschung sowie eine Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift führen nun zu einem sehr ärgerlichen Verfahren.


    Jetzt muss das Gericht entscheiden, ob die Urkunde ihre Gültigkeit behält oder zu Recht ungültig ist.


    Mein Mann befand sich ein halbes Jahr vor der notariellen Vereinbarung für sechs Wochen wegen Depressionen in einer Nervenklinik. Die nachfolgende Therapie brach er nach kurzer Zeit ab, weil er mit dem Psychologen nicht konnte.
    Einen neuen Therapeuten hat er nicht aufgesucht.
    Für den Zeitpunkt der Beurkundung liegt also kein ärztliches Attest vor, das eine zu vermutende Geschäftsunfähigkeit stützen könnte.


    Den Vorwurf der Drohung kann mein Mann ebenfalls nicht beweisen. Eine solche Drohung habe ich ja auch nie ausgesprochen.
    Mein Mann behauptet zudem, er sei psychisch von mir abhängig gewesen und in meiner Nähe hätte er sowieso nicht klar denken können. Alles Lüge natürlich.


    Die Schreiben seines Anwaltes sind entsprechend formuliert ans Gericht ergangen, meine Stellungnahmen dazu natürlich auch durch meine Anwältin, die ich ja beauftragen mußte.


    Mein Mann versucht sich also mit unbeweisbaren Behauptungen (Lügen ) aus seiner Kindesunterhaltspflicht rauszumogeln. Unterhalt zahlt er bisher auch nicht.


    Meine Anwältin sieht die Sache ziemlich locker, doch ich traue dem Gericht nicht so recht.
    Die Richterin ist eine sehr junge, unerfahrene Frau, die aufgrund der Situation, wie sie sich am Scheidungstag zutrug, etwas überfordert und genervt wirkte.
    Und Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.


    Ich würde die Welt nicht mehr verstehen, wenn mein Mann damit durchkäme.
    Für nichts hat er Beweise, weder für die Geschäftsunfähigkeit, noch für die Drohung, noch für eine psychische Abhängigkeit, weil ja auch nichts von all dem stimmt !


    Wer hat Ahnung von der Rechtsprechung in einem solchen Fall, habe im Netz nicht finden können.


    Mache ich mir zu viele Sorgen ? Schlimmsten Falls bekommt mei Ex halt in ca. 27 Jahren ein bisschen von meiner Pension, weil der Versorgungsausgleich eben doch stattfindet.


    Aber, dass er mit seinen LÜGEN durchkommt, DAS wäre für mich unerträglich !


    Und wer übernimmt in diesem Fall eigentlich die Verfahrenskosten ?
    Hier geht es ja momentan nicht um die Scheidung, sondern darum, ob diese Urkunde Bestand hat oder nicht.


    Trägt derjenige die Kosten, also auch die Kosten meiner Anwältin, der die Sache verliert ? Oder zahlt jeder seins ?


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.


    Lieben Gruß


    Steffi