Beiträge von NIDEAA

    Ich danke Ihnen für die Infos timekeeper


    Bevor es ins neue Jahr geht, habe ich doch noch eine Frage wegen einer Vaterschaftsannerkennung.^^


    Es wurde vor Geburt eine Vaterschaft versucht anerkennen zu lassen mit dem biologischen Vater.

    Weil ich ja nicht vor Ort war und zugestimmt habe ist die anerkennung ja nicht wirksam.


    1. Kann man die anerkennung (vom jahr 2014) nach scheidung (2022) doch noch anerkennen oder ist das verwirkt?


    2. Da ja eine anerkennung abgegeben wurde, hemmt das nicht die anfechtungsfrist für die Mutter?


    Ich danke allen die mir bei all meinen Fragen

    Geholfen haben.


    Und wünsche jetzt schon ein schönes Neues Jahr.


    Gruß


    Dennis

    Guten Morgen timekeeper


    Meine Exfrau meinte auch dass nur sie unterschrieben hätte.

    Ich habe nun sie nochmal gefragt, ob wann genau sie versuchten die Vaterschaft Annzuerkennen und das war vor der Geburt.

    Somit wäre der Beschluss den ich weiter oben angefügt habe doch ähnlich, wenn sie anfechten würde.


    Durch die anerkennung bei geburt wurde die anfechtungsfrist gehemmt. Oder sehe ich das verkehrt in dem Beschluss?


    Und die Vaterschaftsanerkennung kann auchbeim Standesamt gemacht werden, somit ist es schon verständlich warum das Standesamt Auskunft über anerkennung hat.

    Hi,


    Ich denke auch das Sie nicht das Fachwissen dafür hatte.


    Sie meinte sie muss im Archiv schauen wer bei der Geburt unterschrieben hat. Keine Ahnung ob sie das jetzt online geschaut hat oder im Standesamt war.

    Nein ich habe alles richtig geschildert, auch dass ich schon wusste, dass es ihn gibt.

    Sie meinte nur das wäre für mich, dass ich nicht unterschrieben habe.



    Es gibt ein Fall der so ähnlich ist, wie meiner.

    Ich hoffe ich darf das hier posten.

    https://openjur.de/u/2178763.html

    Aber ich verstehe die Fachsprache nur begrenztX/

    Tabula rasa


    Danke für die Info.


    timekeeper


    Ja ich habe gedacht das es unzumutbar ist mich als rechtlichen vater zu sehen, da ich 450km entfernt Wohne, er keine bindung zu mir hat, und ich mich dann um ihn kümmern soll?


    Und ja wir sind beide bestrebt also kindsmutter und rechtlicher Vater das aus der Welt zu schaffen.


    Heute am 29 Dez war ich beim Standesamt um eine Geburtsurkunde für das Kind abzuholen.

    Da kam ich mit der Netten Dame ins Gespräch.

    Und sie meinte, sie könne ja mal ins Archiv gucken wer bei der Geburt anwesend gewesen ist und unterschrieben hat.

    An dem Tag wo das kind geboren wurde, hatte nur Die Kindsmutter unterschrieben.

    Darauf hin hatte Sie mir auch gesagt das der leibliche Kindsvater die Vaterschaft anerkennen wollte, das war 2018 aber da ich nicht dabei war ging das natürlich nicht.

    Exfrau hat dazu auch nichts gesagt.

    Die Dame vom Standesamt sagte auch das ich, so wie ich es ihr geschildert habe, ich jetzt erst kenntniss davon habe, da ich ja nie die geburtsurkunde vom Kind zu Gesicht bekommen habe Heute.

    Aber ob das stimmt weiß ich natürlich nicht.


    Mfg

    Dennis

    So eine Frage habe ich noch. ^^

    Was hat es mit dem Paragraphen auf sich?

    § 1600b

    Erlangt das Kind Kenntnis von Umständen, auf Grund derer die Folgen der Vaterschaft für es unzumutbar werden, so beginnt für das Kind mit diesem Zeitpunkt die Frist des Absatzes 1 Satz 1 erneut.


    Das heißt ja in dem Sinne, dass die Frist von 2 Jahren von neuem beginnen oder liege ich da falsch?


    Und was genau ist denn unzumutbar fürs kind?


    Viele Grüße

    Vielen dank für die vielen Antworten,


    Ich habe versucht mich mit dem biologischen Vater in Verbindung zu setzen aber er hat anscheinend kein Interesse an die Vaterschaft, da ja auch Pflichten auf ihn zukommen würden.

    Daher halte ich es für ausgeschlossen, dass der sich nochmal bei mir meldet.


    Durch mich selbst die Vaterschaft anzufechten halte ich auch für weniger sinnvoll, da ich ja wusste das das kind da ist.


    Aber ich habe für den 5.1.24 einen Termin beim Anwalt, mal schauen was der dazu sagt.


    Gruß Dennis

    Danke für die schnelle Antwort Tabula rasa


    Auch wenn wir noch das gemeinsame Sorgerecht haben?


    Und würde es gehen wenn die Mutter das Kind Vertritt und Anfechtet?

    Oder wird dann die anfechtungsfrist von 2 jahren von ihrer kenntniss genommen?

    Guten Morgen,


    Tabula rasa

    Der rechtliche Vater ist seid 2011 getrennt lebend.

    Und ja ich interessiere mich nicht für ihn, da er ein biologischen vater hat.

    Nunja der biologische Vater ist nicht mehr mit der Mutter zusammen aber es ist alles so geklärt, dass das Kind weiß wer sein richtiger Vater ist, die haben auch eine soziale Beziehung zueinander.


    Ich wüsste auch nicht wie eine adoption in Betracht kommen würde.


    timekeeper


    Die Kindsmutter ist nicht mehr mit dem biologischen Vater zusammen.

    Rechtlicher Vater ist seid 2011 getrennt.


    Dennoch besteht die Bindung zwischen biologischen Vater und Kind.




    Kann man eventuell die Vaterschaft durch das Kind anfechten mit einen ergänzungspfleger?

    Hallo edy,

    Also Kindsmutter und und rechtlicher Vater sind geschieden letztes Jahr.

    Die Kindsmutter ist auch nicht mehr mit dem biologischen vater zusammen.

    Inwiefern würde eine Adoption in Betracht kommen?

    Hallöchen,


    Nochmal zu Verständniss.



    ich bin von 2009-2022 verheiratet gewesen, davon aber ab 2011 getrennt lebend von meiner ex-Frau.

    2014 hat Sie ein Kind bekommen aber nicht von mir.


    da ich jetzt erst davon erfahren habe, dass ich der rechtliche Vater bin(ich wusste dass sie ein kind bekommen hat aber ich wisste nicht, dass ich von gesetz her der vater bin).

    Das war mir jetzt erst klar.


    Ich brauchte vorher auch kein unterhalt zahlen und ich habe auch nie was bekommen wo ich in irgendwelcher Weise was für das Kind unterschreiben musste.


    Und ich weiß ich hätte mich vorher rechtlich informieren können.


    Ich war auch nicht bei der Geburt dabei, da ich schon 2011 mit ihr auseinander war.


    Meine Frage wäre jetzt:


    Wenn sich rechtlicher vater, kindsmutter und Kind selber sich dazu äußern gebe es denn eine chance das anzufechten.


    Das Kind hat Bezug zum biologischen Vater und kenn ihn auch als Vater an.


    Das kann doch nicht sein dass ich jetzt rechtlicher vater bin obwohl ich nie was mit dem kind zu tun hatte und mich denn auch Sorgen muss und mit entscheiden soll.


    Es geht doch auch um des kindeswohl und er weiß dass ich Dennis heiße aber mehr auch nicht, da es ja den biologischen vater gibt.


    Ich hoffe das ist jetzt ein wenig verständlicher.


    Gruß

    Dennis

    Hallo Trotha,


    Ja ich habe mich damit nicht befasst leider.

    es ist nur so mies es nicht ändern zu können, obwohl Mutter und rechtlicher Vater sich einig sind die Vaterschaft anfechten wollen.

    Das Kind sieht auch nicht mich als Vater sondern den biologischen.

    Und das soll jetzt gut sein?

    Hallo edy,


    Vielen dank für die rasche Antwort.


    Hallo timekeeper,


    Ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Finde es nur ein wenig traurig, dass die Gesetzeslage so mies ist, da wir auseinander sind und wir uns die scheidung bzw. Ich mir zu dem Zeitpunkt wegen privaten Sachen nicht leisten konnte.


    Nun habe ich die Scheidung hinter mir und dann kommt sowas.


    Danke für die ausführliche Antwort.😃


    Gruß Dennis

    Hallo,


    Ich hoffe ich bin hier richtig. ^^


    ich bin von 2009-2022 verheiratet gewesen, davon aber ab 2011 getrennt lebend von meiner ex-Frau.

    2014 hat Sie ein Kind bekommen aber nicht von mir.

    da ich jetzt erst davon erfahren habe, dass ich der rechtliche Vater bin, besteht da noch die möglichkeit die Vaterschaft anzufechten?


    Ich habe absolut gar kein Kontakt zum Kind. Der Kindsvater ist bekannt und Wir würden das auch einvernehmlich beim amtsgericht Stellen.



    Freundliche Grüße

    Dennis