Ich danke Ihnen für die Infos timekeeper
Bevor es ins neue Jahr geht, habe ich doch noch eine Frage wegen einer Vaterschaftsannerkennung.
Es wurde vor Geburt eine Vaterschaft versucht anerkennen zu lassen mit dem biologischen Vater.
Weil ich ja nicht vor Ort war und zugestimmt habe ist die anerkennung ja nicht wirksam.
1. Kann man die anerkennung (vom jahr 2014) nach scheidung (2022) doch noch anerkennen oder ist das verwirkt?
2. Da ja eine anerkennung abgegeben wurde, hemmt das nicht die anfechtungsfrist für die Mutter?
Ich danke allen die mir bei all meinen Fragen
Geholfen haben.
Und wünsche jetzt schon ein schönes Neues Jahr.
Gruß
Dennis