Beiträge von Tom11

    Hallo frase,

    ja es wird speziell nach dem Nettolohn des Kindes gefragt.


    Miete zahlt meine Mutter und dazu kommt noch die Betreuungspauschale + Verpflegung sind ca. 2.900 Eur.


    Man kann einen Wohngruppenzuschlag beantragen und eben diese Gewährung auf ambulante Hilfe.


    Antrag auf Grundsicherung kenne ich gar nicht!?

    Vielleicht hast du auch einfach nicht den richtigen Antrag zur Hand. Ich dachte es ging um ein Pflegeheim und nicht um ambulante Pflege. Oder ist das nur eine teilstationäre Wohngruppe?

    Es war kein Pflegeheim frei und jetzt hat sie einen Platz in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gefunden.


    Ich denke, dass ich dort

    "Durchschnittseinkommen für 2024 steht noch nicht fest" eintrage.

    Die RWA wird ja so oder so kommen.

    Hallo ihr lieben,


    heute fülle ich den "Antrag auf Gewährung von ambulanter Hilfe" aus und statt "Verdient eines ihrer Kinder mehr als 100.000 Eur" steht da "Art und Höhe des Einkommens mtl. netto!?

    Verstehe ich nicht, denn im Nachbarbezirk wird in deren Formular nach "mehr als 100.000 Eur" gefragt.

    Können die Ämter eine solche Fragestellung frei formulieren?

    Wenn du aus welchen Gründen auch immer die Auskunft erteilen musst, dann

    2) wird es zunächst "nur" um die Auskunft gehen, ob du im Jahr der Sozialhilfeantragstellung (2024 in deinem Beispiel) über 100T verdienst. Dann teilst du dem SHT mit, dass du diese Frage erst im Jahr 2025 beantworten kannst. Und dann wirst du bis 2025 Zeit haben sich zu überlegen was du machst

    Hallo Meg,


    interessanter Ansatz.

    Wird so ein Vorgehen denn vom SA im Regelfall akzeptiert?

    Bei mir ist es ähnlich gelagert, da sich meine Arbeitszeit in 2024 von einer befristeten Erhöhung auf monatlich 180 Std. auf den normalen Stundensatz von 150 Std reduziert.

    Sozialhilfeantragstellung erfolgt voraussichtlich im März.

    -abzügl. Familien-SB (2.250+1.600)=3.850


    Noch ein Hinweis zu den Fahrtkosten. Das Amt wird deinen Einkommenssteuerbescheid prüfen.

    Hallo frase,


    danke für Deine Berechnung.


    Beim SB würde ich 4.150 Eur (2.550 Eur + 1.600 Eur) ansetzen.

    Ggf. auch die oft genannten 5.000 Eur.


    Bzgl. Fahrtkosten wäre mein Ansatz, dass die Berechnung des Elternunterhalt eine Vorausschau ist und hier die geschätzten Fahrleistungen für 2024 herangezogen werden.

    80x 150km x 35ct.

    Hat deine Frau kein Einkommen, steigt der individuelle Familienbedarf.

    Hallo frase,

    Danke für den Hinweis, meine Frau hat tatsächlich kein eigenes Einkommen.


    Wenn das Amt dir die Berechnung vorlegt und das durch einen qualifizierten Berater geprüft wird, dann bist du gut aufgestellt.


    Bei der Bereinigung deines Netto, auch die KV (vermutlich PKV) nicht vergessen.

    Hier wäre der Plan dass, sobald die RWA eintrifft, ich mir dann schon Hilfe bei einem RA hole und wir gemeinsam besagte RWA ausfüllen und einreichen.


    PKV trifft nicht zu, ich bin freiwillig gesetzlich versichert.


    Viele Grüße

    Tom

    Du hast geschrieben, deine Frau wäre verstorben, wie kommst du dann auf die 3.600€ SB?

    Hallo frase,

    ich habe Ende 2022 wieder geheiratet.


    Vielen Dank für Deine Hinweise bzgl. Haufe und den Leitlinien.

    Besagte Leitlinien weisen einen Selbstbehalt von 2.250Eur + 1.600 EUR aus. Das klingt realistischer.


    Ich habe Anfang Januar 2024 ein Elektroauto bestellt (noch bevor meine Mutter ins KH kam), um meine zukünftigen Fahrtkosten (Arbeitgeber akzeptiert in 2024 keinen so hohen Mobilarbeitsanteil von 200 Tagen p. a.) so einigermaßen im Zaum zu halten.

    Damit würde der erste Fahrzeugkredit von ca. 460 EUR wegfallen, aber ein neuer in Höhe von 600 EUR anfallen… da bin ich gespannt, wie das SA reagiert.

    Auch kann ich dadurch für 2024 höhere Werbungskosten (Fahrtkosten) ansetzen.

    Das Konstrukt zur Berechnung des EU ist umfassend und kompliziert. Da du vermutlich Leistungsfähig bist, wird das Amt auch die geleistete Hilfe zur Pflege von dir fordern.

    Lieben Dank frase für Deine netten Worte.


    Der Gang zum RA ist unvermeidlich und auch so eingeplant. Habe vorhin mit Ihm telefoniert und er meinte, dass sobald die RWA da ist, wir aktiv werden können.


    Als grobes Beispiel:


    Nettoverdienst der letzten 12 Monate:

    80.000 EUR p.a. (incl. schwankender Sonderzahlungen)

    abzgl. laufende Kreditverpfl. von 460 EUR

    Miete 750 EUR, hiervon sind 150 EUR abzugsfähig

    Altersvorsorge 500 EUR monatl.

    Fahrtkosten zum Pflegeheim (50km einfach, 4x pro Monat) 40 EUR

    Eigentlich habe ich 75km einfach zur Arbeitsstelle, diese besuche ich aber nur 4x im Monat (Rest Mobilarbeit) 200 EUR

    Abzgl. Selbstbehalt (verh. 3.600 EUR)

    Verbleiben 1.700 EUR hälftig sind es 850 EUR was letztendlich an Unterhalt zu zahlen wäre.


    Meinst Du, ich hab das so einigermaßen richtig gerechnet?

    Wenn es tatsächlich 850 EUR monatlich sind, hätte ich da überhaupt kein Problem damit.

    Da bist du auf dem Holzweg. Das Tabellenwerk ist für den Kindesunterhalt vorgesehen.


    Der Unterhaltsbedarf beim Elternunterhalt ist eine individuelle Forderung, bei Heimunterbringung mit Anspruchsübergang in der Regel die Kosten dieser Unterbringung.

    Oje, dann hab ich das ganze Konstrukt "Elternunterhalt" völlig falsch interpretiert.


    Gibt es irgendwo eine Leitlinie bei der auch völlig Ahnungslose wie ich, sich einen sehr groben Überblick auf die erwartende Mehrbelasung verschaffen können?

    Mittlerweile geht mir das, zusätzlich zu den Sorgen um die Mutter, gewaltig an die Substanz:(. Dachte, dass ich nach dem Tod Tod meiner Frau wieder einigermaßen stabil bin und habe aus reiner Dummheit auch noch die gestzliche Betreuung meiner Mutter übernommen... ein gewaltiger Fehler.

    die Frage ist ob es auch dann gilt, wenn der UHP schon vor der RWA Kenntnis davon hat, zB als Betreuer, dass der UHB bald Sozialhilfe beantragen wird und der UHP dadurch zum Elternunterhalt herangezogen werden kann

    Danke Meg, dann werde ich das lieber bleiben lassen.


    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mir jetzt grob mein Nettoeinkommen erst mal selbst berechne und mit der Düsseldorfer Tabelle abgleiche?


    D.h. angenommen ich habe ein bereinigtes Nettoeinkommen von 6000 Eur, bedeutet, dass ich einen Unterhalt von 1.158 EUR leisten muss, oder bin ich da auch völlig auf dem Holzweg?


    Nachweis erforderlich. Man kann jederzeit mit der Altersvorsorge anfangen, egal ob vor oder nach RWA.

    Jetzt habe ich noch einen Tipp in Richtung Minimierung Nettoeinkommen bekommen, der sich zwar nicht auf die Altersvorsorge bezieht, sondern auf einen Konsumkredit.

    Es ist durchaus legitim, einen Konsumkredit noch vor dem Erhalt der RWA aufzunehmen und diesen Einkommensminimierend geltend zu machen.

    Gängige Praxis vor Gericht ist wohl, dass bei Elternunterhalt hier sehr großzügig anerkannt wird.