Berechnung Pflegekosten bei mehr als 100.000 EUR brutto p/a

  • Hat deine Frau kein Einkommen, steigt der individuelle Familienbedarf.

    Hallo frase,

    Danke für den Hinweis, meine Frau hat tatsächlich kein eigenes Einkommen.


    Wenn das Amt dir die Berechnung vorlegt und das durch einen qualifizierten Berater geprüft wird, dann bist du gut aufgestellt.


    Bei der Bereinigung deines Netto, auch die KV (vermutlich PKV) nicht vergessen.

    Hier wäre der Plan dass, sobald die RWA eintrifft, ich mir dann schon Hilfe bei einem RA hole und wir gemeinsam besagte RWA ausfüllen und einreichen.


    PKV trifft nicht zu, ich bin freiwillig gesetzlich versichert.


    Viele Grüße

    Tom

  • Hallo Meg,


    Eigenbedarf ist der Lebensbedarf, den der UHP für seine Lebensführung benötigt.

    Selbstbehalt ist die untere Grenze, die einem UHP mindestens erhalten bleiben soll.

    Dieser SB ist abhängig davon, wem gegenüber man unterhaltspflichtig ist.


    "Angemessen" ist keine feste Größe und daher Verhandlungsmasse.


    Gruß


    frase

  • bin auch kein Freund der starren Selbstbehalte, sehe eher den angemessenen Eigenbedarf

    Eigenbedarf ist der Lebensbedarf, den der UHP für seine Lebensführung benötigt.


    Gut. Jetzt wäre ehrlich gesagt ein Rechenbeispiel hilfreich, um deinen Gedanken der Allgemeinheit (und mir) verständlicher zu machen :)

    In diesem Thread gibt es einen konkret beschriebenen Fall, wo der Autor sein Einkommen dargestellt hat, Miete, Kredit...

    Was wäre aus deiner Sicht der angemessene Eigenbedarf in diesem Beispiel gewesen, wie würdest du rechnen?


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Meg, vorab, bin ja kein SB und kann daher auch nicht deren genaue Richtlinien kennen.


    Es wird Fälle geben, da reicht der SB den UHP und es wird nicht verhandelt.

    Sollte der SB eben nicht reichen, da der Eigenbedarf bisher höher war, müsste man das entsprechend vortragen.


    Vorschlag für eine Berechnung, folgend "Haufe-Beispiel":


    -monatliches Netto des UHP 6.667€ bei 80.000 bereinigt? pa.

    -monatliches Netto Ehefrau 0€

    -abzügl. Familien-SB (2.250+1.600)=3.850 (Angabe von Tom nach seinen LL)

    -verbleiben 2.817€

    -abzügl. 10% Haushaltsersparnis (2.817-282)= 2.535€

    -davon 50%=1.267,5€

    -zuzügl. Famileinselbstbehalt von 3.850€

    -ergibt den Familienbedarf von 5.117,5€ (den muss Tom alleine aufbringen, da seine Frau kein Einkommen hat)

    Tom hat 6.667€ dafür zur Verfügung, zieht nun 5.117,5€ davon ab und es bleiben 1.549,5€ Leistungsfähigkeit übrig.


    Das Amt könnte also nach dieser Rechnung 1.549,5€ fordern, wenn erforderlich!


    Nun bereinigt Tom sein Netto durch Positionen, die nicht durch den SB gedeckt sind, da sie den individuellen Eigenbedarf betreffen.

    AV 500€, Heimbesuche 40€, Ratenkredit 600€, etc. (alles muss nachgewiesen werden)

    6.667-1.150 = Einkommen= 5.517€


    -5.517-3.850=1.667- 10% =1.500€, davon 50% =750€

    -Familien-SB von 3.850 + 750 = 4.600 Familienbedarf

    - 5.517-4.600=917€ Leistungsfähigkeit


    Es wird also darauf ankommen, den bisherigen Eigenbedarf nachzuweisen.

    Ich hatte damals auch Instanthaltungsrücklagen (Heizungstausch, Dachsanierung) und einen Konsumkredit für eine neue Küche vorgetragen.

    Klar, alles vor dem Antrag auf Hilfe zur Pflege.


    Das wär mein Ansatz.


    Gruß frase


    Noch ein Hinweis zu den Fahrtkosten. Das Amt wird deinen Einkommenssteuerbescheid prüfen. Da sollte man also vorher überlegen, was man wem vorträgt, Abweichungen führen zu offenen Fragen. Auch wird die Steuererstattung dem Jahreseinkommen zugerechnet. Gleiches gilt für Kapitalerträge und Mieteinnahmen (bereinigt durch die notwendigen Ausgaben).

  • -abzügl. Familien-SB (2.250+1.600)=3.850


    Noch ein Hinweis zu den Fahrtkosten. Das Amt wird deinen Einkommenssteuerbescheid prüfen.

    Hallo frase,


    danke für Deine Berechnung.


    Beim SB würde ich 4.150 Eur (2.550 Eur + 1.600 Eur) ansetzen.

    Ggf. auch die oft genannten 5.000 Eur.


    Bzgl. Fahrtkosten wäre mein Ansatz, dass die Berechnung des Elternunterhalt eine Vorausschau ist und hier die geschätzten Fahrleistungen für 2024 herangezogen werden.

    80x 150km x 35ct.

  • Vorschlag für eine Berechnung, folgend "Haufe-Beispiel

    917€ Leistungsfähigkeit

    Es wird also darauf ankommen, den bisherigen Eigenbedarf nachzuweisen


    Gut, danke.

    Ich verstehe dein Berechnungsbeispiel und den Hinweis auf Haufe so, dass die Berechnung im großen und ganzen dem entsprechen soll, was vor dem Angehörigen-Entlastungsgesetz galt. Die Berechnung berücksichtigt einen festen Selbstbehalt und es kommen noch bestimmte Abzugsposten "on top", wie zB Ratenkredit, die die Leistungsfähigkeit des UHP verringern.

    Diese Methode bezeichnest du als "angemessenen Eigenbedarf".


    Deine Definition jetzt verstanden.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Beim SB würde ich 4.150 Eur (2.550 Eur + 1.600 Eur) ansetzen.

    Ggf. auch die oft genannten 5.000 Eur.

    Bezugnehmend auf die, in den geltenden Leitlinien genannte Düsseldorfer Tabelle, welches bei einem Nettoeinkommen von 6.660 Eur 3.250 + 1600 Eur, oder bei bereinigten Nettoeinkommen von 5400 Eur 2250 + 1600 Eur ausweist.

  • Mein Gedanke ist halt, des es durch unterschiedliche Lebensführungen auch nicht einfach mit einem SB der Summe X zusammen passt.

    Das würde auch dem Sinn des AEG nicht entsprechen. (meine Sichtweise dazu)


    Ob und in welcher Form das durch den Sozialhilfeträger anerkannt wird, das kann ich nicht beurteilen.

    Für den SB im Amt ist es natürlich einfacher, sich an fixen Größen zu orientieren.


    Wir werden ja sehen, wie es bei Tom läuft.

    Ich würde mich freuen, wenn er seinen Fall hier weiter publiziert.


    Gruß frase

  • Dann also keine Angaben zum Einkommen der Kinder machen, nicht bekannt, noch besser (Kreuz bei unter 100.000€ machen).

    Deine Mutter weiß nicht, was du für ein Einkommen hast, das sollte so bleiben.


    Bei der Frage, "wer hat beim Ausfüllen geholfen?" darf dein Name nicht auftauchen.


    Jetzt muss das Amt erst die Anhaltspunke für die Überschreitung der Grenze vortragen.


    Gruß, frase

  • Hallo ihr lieben,


    heute fülle ich den "Antrag auf Gewährung von ambulanter Hilfe" aus und statt "Verdient eines ihrer Kinder mehr als 100.000 Eur" steht da "Art und Höhe des Einkommens mtl. netto!?

    Verstehe ich nicht, denn im Nachbarbezirk wird in deren Formular nach "mehr als 100.000 Eur" gefragt.

    Können die Ämter eine solche Fragestellung frei formulieren?

  • Letztlich sind alle Formulare von Behörden natürlich theoretisch dafür gedacht, um anhand der gemachten Angaben die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können. Es würde relativ wenig Sinn ergeben, wenn eine Behörde Dinge abfragt, die sie gar nicht zur Bearbeitung braucht. Es würde mich aber auch nicht übermäßig wundern.


    Vielleicht hast du auch einfach nicht den richtigen Antrag zur Hand. Ich dachte es ging um ein Pflegeheim und nicht um ambulante Pflege. Oder ist das nur eine teilstationäre Wohngruppe?

  • Vielleicht hast du auch einfach nicht den richtigen Antrag zur Hand. Ich dachte es ging um ein Pflegeheim und nicht um ambulante Pflege. Oder ist das nur eine teilstationäre Wohngruppe?

    Es war kein Pflegeheim frei und jetzt hat sie einen Platz in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gefunden.


    Ich denke, dass ich dort

    "Durchschnittseinkommen für 2024 steht noch nicht fest" eintrage.

    Die RWA wird ja so oder so kommen.

  • Die RWA wird ja so oder so kommen.

    Warum bist du dir da so sicher?


    Bist du dir sicher, das es hier um das Netto eines Kindes geht?


    Meine Mutter hatte auch erst ambulante Hilfe, die wurde über den Pflegesatz abgerechnet.

    Ein anderer Vorgang. Könnte sein, es gibt hier andere Richtlinien.

    Wer zahlt denn die Miete in der Wohngemeinschaft?

    Ist ein Antrag auf Grundsicherung gestellt?


    Gruß frase

  • Hallo frase,

    ja es wird speziell nach dem Nettolohn des Kindes gefragt.


    Miete zahlt meine Mutter und dazu kommt noch die Betreuungspauschale + Verpflegung sind ca. 2.900 Eur.


    Man kann einen Wohngruppenzuschlag beantragen und eben diese Gewährung auf ambulante Hilfe.


    Antrag auf Grundsicherung kenne ich gar nicht!?

  • Liegt schon eine Pflegestufe vor oder ist wenigstens schon eine beantragt?


    Probiere mal einen GS Rechner im Netz, dazu musst du aber auch die Miet- und Heizkosten kennen.

    Andere Möglichkeit wäre auch noch Wohngeld, auch hier gibt es Rechner zur Orientierung.


    Warst du schon in einer Pflegeberatung (hier gibt es erstmal kostenlose Orientierung, was alles möglich ist)?


    Wenn deine Mutter den Antrag stellt, würde ich die Frage nach dem Netto offen lassen.

    Die muss das ja nicht wissen...


    Gruß frase

  • Meine Ma fühlt sich mittlerweile im Stande, den Sozialhilfeantrag selbst auszufüllen und zu unterschreiben.


    statt "Verdient eines ihrer Kinder mehr als 100.000 Eur" steht da "Art und Höhe des Einkommens mtl. netto!?

    ja es wird speziell nach dem Nettolohn des Kindes gefragt.




    Deine Mutter füllt sowas wie hier aus?

    Antrag_auf_ambulante_Hilfe_01_2024.pdf (bezirk-niederbayern.de)


    Sie kennt doch deine "Höhe des Einkommens mtl. netto" nicht, dann soll sie diese Frage nicht beantworten.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Liebe Forumler,


    herzlichen Dank für Eure Geduld und Unterstützung bei meinen Fragen.


    Meine Mutter ist heute, nach der ersten Nacht im Heim überraschend gestorben, somit endet heute dieser Thread.


    Euch allen alles Gute!


    Tom