Beiträge von Isana

    es geht hier um Zuzahlungsleistung bei der Unterbringung im Pflegeheim, nicht um Unterstützung der Eltern, wenn ihr Geld nicht zum Lebensunterhalt reicht.

    Die Zuzahlungsleistung ist seit dem 1.1.20 nur fuer Einkommen über 100.000,- relevant.


    Sozialleistungen zum Lebensunterhalt sind nicht mein Thema.


    Hallo, warum agieren Sie so aggressiv auf meinen Ursprungspost ?

    Meine Frage ist geklärt. Andere User haben diese Frage erkannt als das was sie ist und nicht als aufbauschendes Thema fuer Anwalt und Gericht.


    Zuzahlung zum Pflegeheim wird geleistet, was nie die Frage war. Zugleich erhalten wir die nötigen Nachweise.

    Damit können wir diese Zuzahlung auch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.


    Ich wollte lediglich wissen, ob die Unterlagen vorenthalten werden können.


    Beispiel: Wenn meine Autowerkstatt nach Reparatur bei mir anruft und von mir dafuer 1000,- verlangt, lediglich mit Angabe der Konto Nr. ohne Rechnung, bezahle ich natürlich, sobald mir die Rechnung vorliegt. Diese wird mir aber verweigert.

    Und nun ? Wenn ich ihrer Meinung folge muss ich trotzdem bezahlen und froh sein, dass ich so gut wegkomme und nicht das Doppelte aufgebrummt

    bekomme, weil ich mein Recht verlange.

    Hallo Tabul Rasa,


    in Deutschland ist seit dem 1.1.20 nur noch unterhaltspflichtig, wer über 100.000,- Brutto verdient.

    Und zwar nur das Kind.


    In Frankreich ist das alles anders. Aber hier ist keines der Kinder zahlungsunfaehig in diesem Fall.

    Worum es mir geht, habe ich ja schon dargelegt.

    Hallo frase,


    dass wir zahlen werden steht ausser Frage und ist auch unumgänglich. Plausibilität ist aber wichtig fuer uns.

    Sie haben es richtig erkannt. Durch viele Ungereimtheiten in den letzten Jahren, ist das Vertrauen untergraben worden.

    Ausserdem koennen wir soweit ich weiss, diese Kosten in unserer Steuererklärung aufführen. Dabei brauchen wir einen Beleg. Und das ist ja der Punkt, irgendwie wollen Sie nicht raus damit.


    Vielen Dank für die Unterstuetzung. Sie hilft zu entscheiden. Pop

    ich finde, das ganze ufert jetzt vollkommen aus.

    Auf welcher Basis soll etwas verdoppelt oder noch mehr werden, anstelle der tatsächlichen Kosten.


    Ausserdem halte ich die Rentenhoehe + Pflegegeld in Bezug auf Heimkosten fuer sehr aussagekräftig.

    Habe ich diese Nachweise sehe ich ganz klar, welcher Differenzbetrag entsteht. Geteilt durch vier. Alles o.k.


    Erklären Sie mir doch bitte, warum wir fuer die Bitte um Auskunft in Papierform bestraft werden sollen, indem wir dann doppelt oder dreifach bezahlen sollen.

    Danke Grogu


    Sie haben verstanden um was es geht.

    Bin ja kein Schwiegermutter-Monster. Im Gegenteil. Sie wird ihr Recht bekommen.


    Der Bruder ist schon aufgefordert über den älteren Bruder. Er selbst kommuniziert nicht mehr mit uns.

    Schriftlich habe ich schon in Erwägung gezogen.


    Und jetzt auch, uns an die Heimleitung zu wenden wegen der Rechnung. Ich habe gelesen, dass Pflegegeld oft auch direkt an das Heim überwiesen wird. Sie ist ja 100% pflegebedürftig. Die Rentenhoehe kennen wir auch nicht.

    Und ob ihre Sparbücher korrekt geführt wurden, auch nicht.

    Mich ueberfordert das ganze inzwischen. Weil ich es nicht verstehe.


    Aber danke, fuer den Wegweiser und danke an alle.

    Danke sehr.

    Diese Gedanken machen wir uns ja. Und ja, es wird gerechtfertigt sein. Aber wir möchten gerne Unterlagen dazu haben. Das ist alles. Und die bekommen wir nicht.

    Wir werden am Ende einfach so, dem Bruder Geld überweisen, fuer das er keinen Nachweis vorlegt.


    Eigentlich weiss ich nicht, was so unverstandlich ist.

    Wir wollen bezahlen, aber auch sehen, was wir bezahlen.

    Das ist alles.

    Die 300 Euro sollen nur unser Anteil sein. Jedes der Geschwister soll dann die gleiche Summe zahlen.

    Insgesamt sind das 1200 Euro.


    Ich weiss, dass Franz.Recht gilt.

    Noch einmal. Müssen wir dem Bruder wirklich ohne jegliche Kenntnisse vorliegender Kosten und Einnahmen diese 300 Euro überweisen? Auf sein Konto?


    Hierfür einen Anwalt befragen zu müssen, ist nicht nachvollziehbar.

    Das Haus gehoert seit dem frühenTod des Vaters 1969 dem jüngsten Sohn. Die Mutter hat eingetragenes Wohnrecht. Wir sind alle über 70 bis 80 Jahre.


    Es ist traurig, dass in dem Alter Zwietracht herrscht.

    Das war früher nicht so.

    Nach etlichen fragwürdigen Vorkommnissen haben wir das Vertrauen in die Geschwister verloren.

    Auch eine Erhöhung des Zahlbetrags für das Heim um 600 Euro scheint uns ziemlich hoch.


    Der Vertrag wurde mit dem Heim geschlossen und jedes der Geschwister hat sein Exemplar unterschrieben.


    Wir werden bezahlen, sobald der Betrag nachvollziehbar

    Ist.

    Das verweigern die Geschwister aber. Warum ?

    Hallo Tabula Rasa,


    Mein Beitrag war wohl etwas lang.

    Deshalb ist das Wesentliche überlesen worden.


    Selbstverständlich werden wir bezahlen.

    Das stand nie infrage.


    Aber wir möchten alle relevanten Unterlagen sehen.

    Die werden uns aber verweigert.

    Es kann jetzt nicht Ihr ernst sein, dass wir froh sein sollen, nur diesen Betrag zahlen zu müssen.

    Ob es 300 oder 500 sind. Der Betrag muss irgendwo stehen.


    Die Euro 300,-- werden genannt ohne dass man dies nachvollziehen kann. Er wurde nicht von einer Institution festgestellt, sondern von den Geschwistern mitgeteilt.

    Hallo,


    Ich habe mal eine Frage.

    Mein Mann, Franzose (Elsass) und ich, Deutsche, Leben seit 60 Jahren in Deutschland.

    Die Mutter meines Mannes wird demnächst 103 Jahre.

    Seit 2017 lebt sie im Pflegeheim im Elsass nahe ihrem Wohnort.

    Beim Eintritt ins Pflegeheim unterschrieben alle 4 Kinder, die Mutter zu unterstützen, wenn ihre Ersparnisse aufgebraucht sind.

    Das war eine Selbstverstaendlichkeit.


    Jetzt scheint es soweit zu sein lt. Juengstem Bruder, der die Vollmacht der Mutter inne hat.

    Die Heimkosten seien von 2200 auf 2800 Euro gestiegen.


    Bei der Unterschriftsleistung 2017 wurden keinerlei Unterlagen offen gelegt, was doch eigentlich selbstverständlich hätte sein müssen.

    Rentenbezug, Pflegeleistungen, Sparbücher, Rechnung der Heimkosten.

    Zwei Jahre später wurde der Haushalt der Mutter aufgelöst. Die Wohnung beanspruchte der Jüngere Sohn (sie haben zusammen in den Haus gewohnt) fuer sich.

    Mein Mann wurde nicht eingebunden, nicht einmal ein Andenken bekam er. Alles wurde entweder entsorgt, was wir nicht glauben, oder untereinander aufgeteilt.


    Die Mutter hat übrigens eingetragenes Wohnrecht.

    Nun seien die Ersparnisse aufgebraucht und jeder soll 300 Euro bezahlen.

    Wir verlangen jetzt aber die Einsicht in alle genannten Unterlagen. Bezahlen werden wir selbstverständlich.

    Aber erst dann.


    Dies wollen aber der Jüngere sowie der ältere Bruder nach wie vor nicht tun.

    Wir werden beschimpft nicht zahlen zu wollen, was ja nicht stimmt.


    Der Eindruck, dass hier etwas nicht stimmt, bestätigt sich erneut. Was haben die Geschwister zu verbergen ?

    Die Mutter hatte wohl recht hohe Ersparnisse.


    Koennen die Geschwister etwas gegen uns unternehmen?

    Wir verstehen die Welt nicht mehr.


    Kann uns jemand raten ?