es geht hier um Zuzahlungsleistung bei der Unterbringung im Pflegeheim, nicht um Unterstützung der Eltern, wenn ihr Geld nicht zum Lebensunterhalt reicht.
Die Zuzahlungsleistung ist seit dem 1.1.20 nur fuer Einkommen über 100.000,- relevant.
Sozialleistungen zum Lebensunterhalt sind nicht mein Thema.
Hallo, warum agieren Sie so aggressiv auf meinen Ursprungspost ?
Meine Frage ist geklärt. Andere User haben diese Frage erkannt als das was sie ist und nicht als aufbauschendes Thema fuer Anwalt und Gericht.
Zuzahlung zum Pflegeheim wird geleistet, was nie die Frage war. Zugleich erhalten wir die nötigen Nachweise.
Damit können wir diese Zuzahlung auch als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.
Ich wollte lediglich wissen, ob die Unterlagen vorenthalten werden können.
Beispiel: Wenn meine Autowerkstatt nach Reparatur bei mir anruft und von mir dafuer 1000,- verlangt, lediglich mit Angabe der Konto Nr. ohne Rechnung, bezahle ich natürlich, sobald mir die Rechnung vorliegt. Diese wird mir aber verweigert.
Und nun ? Wenn ich ihrer Meinung folge muss ich trotzdem bezahlen und froh sein, dass ich so gut wegkomme und nicht das Doppelte aufgebrummt
bekomme, weil ich mein Recht verlange.