Beiträge von wach

    Wenn Ihr nicht verheiratet ward hat der Vater in der Regel auch nicht das gemeinsame Sorgerecht ... Oder hast Du es ihm amtl. zugebilligt?


    Wenn er sich tatsächlich nicht kümmert schert er sich doch sicherlich auch nicht um Sorgerechtsinhalte und dessen Gestaltung, oder?


    Kannst Du Dir vorstellen mit dem Vater ein Gespräch über die Zukunft Eurer Tochter zu führen. Aussergerichtlich und vielleich mit Hilfe des Jugendamtes, einer Beratungsstelle oder einem Mediator?

    Hallo Moppel, also mal zu aller erst ... Eltern können Ihre Kinder nicht in ein Heim stecken! Es mag zwar sein, dass es es Eltern gibt die Ihre Kinder damit einschüchtern, aber natürlich geht das nicht.
    Ein Sorgerecht liegt in der Regel bei beiden Eltern insofern diese verheiratet sind oder die Mutter dem Vater das gemeinsame Sorgerecht amtl. zugebilligt hat (bei Unverheirateten). Nur der Staat kann unter gewissen Bedingungen wie z.B. bei einer akuten Kindeswohlgefährdung in das Recht der Erziehenden eingreifen, es einstweilig entziehen oder dauerhaft. Das Sorgerecht wird meistens auf das zuständige Jugendamt übertragen. Nach einer Überprüfung können dann die Kinder bei Verwandten oder gar bei Eltern von Freunden wohnen was allerdings stark von den Umständen und letztendlich vom Alter und auch den Wünschen der Kinder abhängt.


    Jeder kann und muss bei einer offensichtlichen Kindeswohlgefährdung einschreiten ... Ein häufiger Weg ist der zum Jugendamt. Natürlich gehören auch drastische, vorallem anhaltende Demütigungen und Verängstigungen zu einer Kindeswohlgefährdung.

    Der Vater könnte das gemeinsame Sorgerecht beantragen und würde es wohl auch zugestimmt bekommen.


    Eure Beziehungsebene ist arg aus den Vorkommnissen der Vergangenheit belastet. Ich kann Dir nur empfehlen über Deine Ängste vor den was Du so befürchtest mal mit einer Erziehungsberatungsstelle in Deiner Nähe zu bereden.
    Vielleicht, und das wäre natürlich die allerbeste Methode, kannst Du zusammen mit dem Vater offen und mit großer Ersthaftigkeit Deine Sorgen besprechen.


    Ihr seid beide die Eltern und könnt die wichtigsten Entscheidungen nicht Dritten überlassen. Genauso wenig sollten wichtige Entscheidungen auch nicht nur aus der Perspektive von Angst, Sorge, Eingrenzung und dem was alles passieren könnte getroffen werden sondern auch aus der Perspektive von Chance, Teilnahme und Mut zum Unerwarteten.


    Bedenke bitte, dass Väter in der Vergangenheit auch berechtigte Angst davor hatten, dass Mütter über das Kind Macht ausüben. Viele Paare gehen mit großer Kränkung auseinander, da liegt Vertrauensverlust und Angst vor Machtmissbrauch bei beiden Eltern nahe ... Zumindestens erlebe ich das immer wieder in der Praxis so.


    Sprecht bitte mal über Eure Ängste.


    Achso noch was: Vor dem Familiengericht wird man nicht fertig gemacht. Bei uns im hohen Norden arbeiten schon viele Gerichte nach dem Cochemer Modell ... ... Insgesamt versucht man zusammen mit den Erziehenden gemeinsame Lösungen zu finden. Vorhaltungen und seht, ich bin der bessere Erziehende Nummern haben vor modernen Geerichten kaum noch bestand. ;-)

    Durch all diese Probleme konnte ich vor 3 Wochen nicht mehr und habe zu meinem Sohn gesagt: Das ich in sehr liebe, egal was auch passiert.


    Das ist ein absolutes no-go einem 7 jährigen Kind in Deiner Situation so etwas zu sagen. Das ist kein beschis**er Hollywoodfilm in dem Du lebst! Was Du da Deinem Sohn bewußt oder unbewußt vermittelst ist absolut kein zulässiges DeprieSpiel. Deiner Selbstwertgeringschätzung sublim freien lauf zu lassen ist gegenüber einen fühlenden und Dir tief verbunden Jungen von 7 Jahren absolut unverantwortlich. Weißt Du eigentlich welche Ängste Du in Deinem Sohn damit auslösen kannst?


    Du stehst zweifelsohne an einem Punkt an einem Weg durch den Du erst mal alleine durch musst ... und da gibt es wohl einigeszu stabilisieren.


    Mach erst mal bitte eine zünftige Therapie und wenn Du Dich fit fühlst einen 7-jährigen erwachsen zu begegnen nimm die Zügel wieder in die Hand. Ansonsten solltest Du Deinen Sohn erst mal nur aus Eurer eigenen Sicherheit heraus in Begleitung eines freundlichen und gesunden Dritten begegnen.

    Hallo Wetterfest,


    bitte nehme Kontakt zu dem Kindesvater auf und bring Dich für Deine Tochter so weit ein wie Du kannst. Verlieren wirst Du schon nichts wenn ihr mal wieder telefoniert oder einen Kaffee zusammen trinkt. Bitte ihn in dem Gespräch seiner Tochter eine angemessene Nachricht zukommen zu lassen (einen Brief z,B,) in dem er ihr seine Absicht erklärt. Ja und wenn jemand verletzt oder gekränkt sein sollte muss man sich darüber in klarem sein wie man damit umgeht ... Hier heisst es dann mal was ganz erwachsenes zu tun.

    Hallo Franz .... wenn es auch so klingt als hätte Deine Frau und Du selbst viele persönliche Probleme und sich mir beim durchlesen des Textes die Haare sträuben kann ich Dir doch folgendes sagen:


    1. Ihr habt normalerweise das gemeinsame Sorgerecht und es ist Eure Aufgabe dies auch mit verantwortungsvollen Inhalten zu füllen. Das heisst auch abzusprechen wer die Kleine wann, wo, wielange betreut.


    2. Ihr habt nicht mehr die gemeinsame Sorge für Eure Kleine wenn ein Gericht irgendjemanden von Euch beiden das Sorgerecht eingeschränkt oder sogar ganz entzogen hat. Aber das solltest Du ja wissen.


    3. Falls die Bemühungen gescheitert sind mit Deiner Frau eine gemeinsame Lösung zu Deiner Problematik zu finden (und so liest sich zumindestens Dein Text) wende Dich bitte an das zuständige Jugendamt, lass Dich dort beraten und versuche das Jugendamt zwischen Dir und Deiner Frau vermitteln zu lassen.


    4. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte Du erst in Erwägung ziehen wenn Du wirklich nicht mit der Hilfe des Jugendamtes voran gekommen bist.

    Hallo Pavus,


    Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Das Sorgerecht wird einem Elternteil nur in besonderen Fällen entzogen. Da Du mit Deinem Suizidversuch nicht direkt das Kindeswohl gefährdet hast besteht für das Gericht kein Anlass dafür. Der Anwalt Deiner Frau wird sicherlich bei Gericht ein Antrag stellen. Er wird damit aber keinen Erfolg haben, da Du zum einen sicherlich glaubhaft machen kannst, dass dies nicht wieder vorkommt und zum anderen Deine Erziehungsfähigkeit dadurch nur bis zu Deiner Genesung wie bei andereren schweren Krankheit auch eingeschränkt ist. Ist doch so, oder?


    Bitte mache Dir keine Sorgen ... Wenn der Anwalt Deiner Frau tatsächlich einen Antrag stellt, wird es zu einer Anhörung vor Gericht kommen. Da sitzt ihr heutzutage am großen runden Tisch und Du kannst dich in Ruhe rechtfertigen und beteuern, dass das nur eine nichtwiederkehrende Affekthandlung war. ... War doch so, oder leidest Du unter einer schwerwiegenden psych. Erkrankung?


    Edys Vorschlag dies mit Deiner Frau zu Besprechen ist gut ... Aber nur wenn Du Dich dazu in der Lage fühlst. Du kannst eine freie Beratungsstelle oder das zuständige Jugendamt um Hilfe bitten. Gerne vermitteln Sie zwischen Euch beiden aussergerichtlich.



    Ich hoffe ich konnte Dir etwas Mut machen.

    Ok ... Wenn der Kindesvatermindestens sein Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Jugendamt abtritt würde ich dem Jugendlichen einen weiteren Wechsel zumuten ... Denke mal, dass es ohnehin so kommen wird ... Die Jugendliche kann ab 14 selbst beim Amtsgericht einen Antrag stellen wenn sie ihren Vater verlassen möchte und es schon Erziehungsprobleme gab. Sie muss dort einen Rechtspfleger aufsuchen. In solch einem Falle soll sie gleich die Hilfe eines Verfahrensbeistandes (Anwalt des Kindes) beantragen. Sie kann auch gleich Wünsche ihrer Unterbringung mit in den Antrag einbringen. Das Gericht prüft dann den Antrag, befragt das Jugendamt und es wird zu einer gerichtl. Anhörung kommen. Die Jugendliche wird dort vom Verfahrensbeistand vertreten und brauch selbst wohl nicht erscheinen.

    Die persönlich empfundenen Verletzungen und der Vertrauensverlust zwischen Erziehenden sind immer wichtige Faktoren bei Umgangsvereinbarungen.
    Man muss sehr reif und erwachsen sein um sich davon nicht leiten zu lassen und nach einer bitteren Trennung die Kinder nicht als Substitut für den empfundenen Beziehungsverlust oder als Machtwerkzeug gegen den andereneinzusetzen. Du machst das sehr gut Michael ... Du kannst Deine Ängste sehen, bist in Beratung und erprobst langsam was neues. Respekt!


    Tipp: Wenn sich Dein Vertrauen in die Kindesmutter ausweitet dann versuche die Kindesmutter durch regelmäßige Gespräche als vollwertige Erziehungspartnerin wiederzugewinnen. Man kann sich anfangs auch ganz kurz und sachlich über Termine,Warnehmung, Erziehungsziele ... unterhalten. Ein lohnendes Projekt wenn man bedenkt, dass ihr zwei pubertierende Kinder habt und das im allgemeine eine heisse Lebensphase der Kiddies ist.


    Alles Gute

    Hallo Michael ...


    ... die Art des Wechselmodelles ist bei vielen Geschiedenen genau das Richtige, aber nicht bei allen. Hier kommt es auf die Dynamik Eurer Kinder an. Wenn die Kinder da mitspielen und es für die Kinder keine logistischen Einbußen gibt wie z.B. den Lieblingsfreund um die Ecke nicht besuchen zu können oder gar die Freundin nur noch alle zwei Wochen zu sehen etc. ... dann kann das Vorteile haben. Du selbst kannst Dich in den zwei freien Wochen um Deine Karriere, Dein neues Liebesleben ;-) , Deine Fernreise, Dein Spezialhobby etc. ... kümmern.


    Wenn es geht solltest Du mit der Kindesmutter mal offen über die Vor und Nachteile aber auch über die Ängste einer solchen Veränderung sprechen.
    Du kannst das Jugendamt bitten hier zu vermitteln oder noch besser eine Beratungsstelle bitten hier zu moderieren ... ProFamilia, Diakonie usw. sind da sehr hilfreich und meistens nicht weit entfernt.


    Was wollen die Kinder denn?

    Also ... Niemand kann sein Kind mal einfach soi ins Heim stecken ... So unter der Devise ich will das Kind nicht mehr.
    Wenn Eltern noch das volle Sorgerecht haben und sie nicht durch Kindeswohlgefährdende Massnahmen Teile des Sorgerechtes eingebüßt haben wird das Jugendamt erst einmal Hilfen installieren um die Missstände auszugleichen. So eine Unterbringung im Heim oder der Pflegefamilie ist ziemlich teuer und auch nur die allerletzte Massnahme. In der Tat können vor allem schon ältere Kinder zu einen Bekannten bzw. Verwandten ziehen wenn alle Umstände dies zulassen und das Kind sich dies auch wünscht.


    Wie alt ist denn das Kind und wie sind denn die genaueren Umstände?

    wach : ich versteh deine Argumentation nicht! Warum kann nicht einer die elterliche Sorge alleine bekommen, wenn dies § 1671 BGB doch vorsieht! Das müsstest du mir nochmal erklären! Es geht doch hier gerade um verheiratete Elternteile und nicht um ein nichteheliches Kind, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe


    Ja ... Das Kindeswohl und der Kindeswille sind sehr schwierig in der Realität/Praxis zu fassende Begriffe. Was ist das Beste für das Kind? Wann beginnt eine Gefährdung des Kindeswohles? Wenn beide Elternteile sich nicht Einigen könnten begann in der Vergangenheit oft ein ewiger Streit darüber ob dass Kind bei dem einen oder der anderen nun gefährdet/besser aufgehoben sei. Was manchmal harmlos gegann wurde mit immer größeren Vorhaltung und Agressivität weiter voran getrieben. Das Ende vom Lied war dann eine verhärtete Front und jede Menge völlig wegverhandelter Kinder.
    Wenn ein Elternteil freiwillig auf Teile dieses Rechtes verzichtet und damit unter Umständen auch REife zeigt weil es tatsächlich Vorteile für die Logistik von Kindeserziehung hat ... Gut ... Aber in der Praxis tut das niemand und daher kommt § 1671 BGB in der Praxis ohne echt nachweisbare Gefährdung zumindestens an den Gerichten an denen ich zu tun habe niemals zum Zuge. Und bei dem was Heiko beschreibt schon gar nicht.


    § 1671 BGB Abs. 2 heißt leider auch >>> Wenn es für das Wohl des Kindes besser ist bei dem einem Elternteil die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterl. Sorge zu genießen muss es ja bei dem anderen schlechter sein. Das ist gar nicht leicht zu verhandeln. Z.B. wenn Elternteile für lange Zeit ins Ausland ziehen und eine Einholung der Zustimmung für wichtige Belange des Lebens (z.B. medizinische, schulische, finanzielle ... Angelegenheiten) dann kann man darüber nachdenken und könnte es sein, dass Sorgerechtsteile an den verbleibenden Elternteil übersiedeln ... Aber das ist dann auch schon mit normalem Menschenverstand nachvollziehbar ... Hier käme § 1671 BGB Abs. 2 zu Zuge.

    Also mal ganz kurz und grob erklärt ...


    ... Wenn die Eltern verheiratet sind haben beide das gemeinsame elterliche Sorge für das Kind/die Kinder. Die elterliche Sorge ist Recht und Pflicht zugleich. Nur wenn ein Elternteil das sog. Kindeswohl gefährdet wird die elterl. Sorge für diesen Elternteil eingeschränkt oder gar ganz entzogen.


    .... Wenn die Eltern nicht verheiratet sind hat nur die Kindesmutter die elterliche Sorge für das Kind. Sie kann aber einwilligen, dass der Kindesvater ebenfalls das Sorgerecht bekommt ... muss es aber nicht!


    So ... KEINER der beiden Eltern kann das alleinige Sorgerecht anstreben! Beide sind verpflichtet sich auch nach einer Trennung gemeinsam um die wichtigen Belange des Kindes/der Kinder zu kümmern.
    Selbst wenn es Defizite in der Erziehungsfähigkeit eines Elternteiles gibt wird allenfalls einstweilig in die elterl. Sorge eingegriffen aber spätestens mit dem start des FamFG im September 2009 wird nun gemeinsam im Amtsgericht nach Hilfsangeboten für den strauchelnden Elternteil gesucht und man versucht mit geeigneten Maßnahmen/Hilfen die Defizite
    auszugleichen.

    Also so weit wie ich weiß, wird beim Jugendamt nach entsprechende Übertragung von Sorgerechtsteilen ein Beistand (bei übertragung von Sorgerechtsteilen wie zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht) und ein Vormund (bei Übertragung des gesamten Sorgerechtes) eingesetzt der dann auch mit dieser Rechtspositionbetraut bleibt, wenn ein Kind in eine Pflegefamilie aufwächst oder untergebracht wird. Ja, nach entsprechender Prüfung gehen Kinder nicht selten zu Verwandten und Bekannten ... Aber die Sorge - bzw. Teile des Sorge bleiben beim Jugendamt bzw. einem Ergänzungspfleger.
    Übrigens kann eine 14-jährige Rechtsmittel gegen die Einsetzung eines bestimmten Vormundes oder Pflegers einsetzen.
    Nach dem FamFG ist eine 14-jährige bei Gericht Antragsberechtigt und kann einen eigenen Anwalt bzw. Verfahrensbeistand zur Seite gestellt bekommen.

    Das Sorgerecht umfasst z.B. die Teile Personensorge (die Personensorge ist wiederum untergliedert in verschiedenen Bereichen) und Vermögenssorge. Am besten mal nach googeln oder schau mal hier. ;-)

    Das Familienrecht lässt Erziehenden mit gemeinsamen Sorgerecht viele Freiheiten und schützt diese Freiheiten auch. Bevor jemanden das Sorgerecht entzogen oder auch nur eingeschränkt wird, müssen wirklich sehr gute Gründe dafür bestehen. Zu einer Einschränkung oder einem Entzug des Sorgerechtes wird in der Regel auch ein Gutachten eingeholt. Das ihre Tochter es für ihr Seelenkostüm braucht langt z.B. nicht ... Dennoch muss sich der Vater damit abfinden wenn eine 17jährige keinen Kontakt will. In Anbetracht der großen Entfernung und der bevorstehenden Volljährigkeit kann es gut sein, dass das Sorgerecht wenn überhaupt nur eingeschränkt wird und es natürlicherweise mit Vollendung des 18. Lebensjahres für den Vater endet.

    Ihre Tochter ist antragsberechtigt und kann bei Gericht unter der Prämisse, dass ihr eigenes Wohl unter der jetzigen Regelung gefährdet ist oder der Kindesvater nie in wichtigen Belangen seine Zustimmung gibt dann einen entsprechenden Antrag stellen damit sich die Missstände wieder zum Guten wenden. Das macht sie bei einem Rechtspfleger im Amtsgericht.


    Aber in Anbetracht der Lage, dass sie ja nun auch stark auf die 18 zu geht ... Was für ein Vorteil soll denn das alleinige Sorgerecht bringen? ... Was für Missstände herschen denn? Erzähl doch mal ein bischen.