Beiträge von wach

    ... Hast Du gelesen ... Es heist übrigens Antrag auf Einstweilige Anordnung ... nicht Verfügung ... Hatte mich verschrieben ... Hab ich im Text oben schon korrigiert.


    Wenn der Kindesvater sicher ist, dass das Kind auch den Vater sehen will, sollte der Vater dem Kind einen sogenannten Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG besonders Abs. 3 und 4) vom Gericht bestellen lassen. Der führt mit dem Kind Gespräche und bringt die Wünsche des Kindes mit in das Verfahren ein ... Das ist eigentlich sehr wichtig.


    Will die Tochter den Vater sehen oder sperrte sie sich beim letzten Umgang?

    OK ... Wenn mir auch das Vorgehen des JA-Sachbearbeiters schleierhaft ist sollte der Vater einen Antrag bei Gericht stellen. Da der Vater schon so lange seine Tochter nicht gesehen hat sollte sogar ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden mit dem Ziel dem Vater sofort ein Besuchsrecht einzuräumen, da das Kind durch den Bindungsabbruch zum Vater Schaden nehmen kann. Das Gericht wird das dann schnell prüfen müssen ... Nach September 2009 (das FamFG tritt in Kraft) sollte der Vater in weniger als 1 Monat eine Anhörung vor Gericht erhalten ... Da wird das JA auch Stellung nehmen müssen und dem Kindesvater eine weiteren Umgangsausschluss gut begründen müssen. Beiniedrigen Einkommen bekomt der Vater Prozesskostenhilfe und brauch für das Verfahren nichts zu zahlen. ... Bitte gleich im Antrag an das Gericht mitbeantragen ;-)


    Also ... Den Rechtsanwalt mal motivieren umgehend den Antrag zu verfassen oder selbst einen zu stellen ...



    Haltet mich in der Sache bitte auf dem Laufenden ... Gerne gebe ich Euch noch Tipps wenn Ihr Fragen habt.

    OK ... Dann sollte der Vater schnell den Antrag stellen ... Das kann er übrigens auch ohne Anwalt direkt beim Rechtspfleger im Amtsgericht. Das Amtsgericht muss dann ermitteln was da los ist. Bittet aber erst den Rechtsanwalt dies für den Vater zu machen.


    Wenn der Vater sich nie etwas gravierendes während der Umgänge zu schulden kommen lassen hatte gibt es eigentlich kein Grund das Besuchsrecht/den Umgang zu verwehren.


    Wie sind die Begründungen des Jugendamtes dafür, dass der Vater das Kind nicht sehen soll?

    Ok ... Das Jugendamt muss normalerweise dem Kindesvater ganz klar begründen warum er kein Besuchs bzw. Umgangsrecht ausüben kann zumal es ja schon ausgeübt wurde.


    Der Rechtsanwalt müsste eigentlich einen Antrag ans zuständige Amtsgericht stellen mit dem Ziel das Umgangsrecht/Besuchsrecht wieder dem Vater zuzusprechen.
    Die Vormundschaft für die Tochter liegt beim Jugendamt auch dann wenn das Kind in einer Pflegefamilie lebt ... Der Vater ist somit Antragssteller und das auch der Jugendamt der Antragsgegener.


    Liegt dem Gericht ein Antrag vor?

    Kann es sein, dass der Rechtsanwalt dem Vater nicht richtig erklären kann was gerade läuft? Worauf soll denn genau das Jugendamt antworten? Was ist die Frage an das Jugendamt? Hat der Vater sich nicht direkt an das Jugendamt gewand? Normalerweise wendet man sich direkt an das Jugendamt ... Sorry wenn ich erst mal soviel nachfrage bevor ich antworte.

    Erst einmal ein paar Fragen vorab:


    Wie alt ist das Kind?


    Wie lange lebt das Kind schon in der Pflegefamilie?


    Wann hat der Vater das letzte mal seine Tochter gesehen?


    Hatte der Vater schon mal den Umgang über längere Zeit regelmäßig ausgeübt?

    Also wenns brennt Marco ... ... Bespreche es umgehend mit Deinem Fachanwalt für Familienrecht ... Der wird dann warscheinlich ein Eilantrag in einer sog. Einstweiligen Anordnung gefasst an das Amtsgericht stellen. Darauf hin wird dann auch die Kindesmutter warscheinlich daran gehindert mit dem Kind nach Kleve zu ziehen.
    Nach dem neuen FamFG haben die Gerichte in Deinem Fall ganz schnell zu einer Anhörung zu laden bzw. dem vorläufigen Beschluß auf Grund des Antrages einer Einstweiligen Anordnung (der gildet warscheinlich nur bis zur regulären Anhörung) zu fassen.


    Mach Dir bitte nicht so viel Sorgen und fange an zu Handeln.


    Halte uns bitte auf dem Laufenden.

    Hallo Marco ...


    ... da Mütter instinktiv nur selten die Kinder nach einer Trennung freiwillig dem Vater überlassen wirst Du für Dein Vorhaben etwas tun müssen.


    Zuerstmal musst wissen, dass ihr Beide durch die Heirat das gemeinsame Sorgerecht für Eure gemeinsame Tochter habt. Das heißt, Du bist in alle Entscheidungen, die die Belange des Kindes betreffen mit einzubeziehen. Nach einer Trennung kann die Mutter zum Beispiel nicht einfach den neuen Aufenthaltsort ohne Deine Zustimmung bestimmen. Desweiteren solltet ihr bei einem so kleinen Kind nicht abrupt den Umgang aussetzen, da in diesem Alter bei Eurer Tochter noch die tiefe Bindungsprägung nicht abgeschlossen ist.
    Versuch auf jeden Fall mit der Mutter ein tiefes Gespräch über die Konsequenzen einer Trennung zu führen ... ... Sollte es Dir nicht gelingen, bitte das zuständige Jugendamt um Vermittlung zwischen Euch Beiden. Keine Angst vor dem Jugendamt.
    Sollte dies nicht von Erfolg gekrönt sein und die Kindesmutter ohne Dich einzubeziehen ihren eigenen Weg mit Eurer Tochter gehen wollen, musst Du wohl oder Übel zum zuständigen Amtsgericht gehen und Dir bei einem Rechtspfleger ein Beratungsschein (kostet €10,-) holen, um mit einem Fachanwalt kostenlos ein Beratungsgespräch zu führen. Eventuell ist dann ein Antrag vor Gericht unausweichlich.
    Das Gericht wird keinem von Euch Beiden teile des Sorgerechtes entziehen wenn es dafür nicht einen heftigen Grund gibt. Es kann aber unterbinden, dass die Kindesmutter mit dem Kind weg zieht. Das Gericht wird zwischen Euch vermitteln, dem Kind vielleicht einem Verfahrensbeistand zuordnen und das Jugendamt um Stellungnahme bitten. Nach dem Inkrafttreten des neuen FamFG wirst auf jeden Fall kreativ sein müssen und zusammen mit der Mutter nach einer gemeinsamen Lösung in der Umgangsproblematik suchen müssen.


    Halt uns bitte auf dem Laufenden.

    Was ist wenn an den Gesetzt wegen den Sorgerecht unehelicher kinder was geändert wird, das sie auch automatisch das Sorgerecht bekommen was vor 2-3 monaten in den Medien lief . Bekomm ich dann das Sorgerecht????? Oder auch nicht?


    Erst einmal muss dass noch Gesetz in Deutschland werden .... Das dauert. Dann musst Du ja das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das Gericht wird genau prüfen ob Du dann gleich gestellt werden kannst oder ob Du nur Teile des Sorgerechtes erhälst oder Dein jetziger Status erhalten bleibt. Ausserdem wirst Du Dich ja immer einigen müssen wenn Du am Sorgerecht teil nimmst. Egal wie und wann der Gesetzgeber Dir da eine Tür öffnet, leicht wird es nicht eine zufriedene Teilhabe am Sorgerecht auszuführen wenn Du nicht lernst Dich uneigennützig mit den anderen zu verständigen. Glaube mir dass. Ich habe täglich mit Erziehenden zu tun, denen das gemeinsame Sorgerecht nichts nützt, weil Sie nicht in der Lage sind gemeinsme Vereinbarungen zu finden oder sich dran zu halten.

    Meinst du nicht das ich chancen auf das geteilte Sorgerecht hätte?


    Nein ... Deine Chancen sind genauso schlecht wie bei Vätern die trotz jahrelanger aktivität bei der Kindererziehung das Sorgerecht nach einer Trennung beantragen.


    Konzentriere Dich nicht zu sehr auf die Großeltern. Sie sind wohl selbst Kinder aus einer Zeit in der nur rechtschaffende Menschen gute Menschen sind. Da kannste nichts machen. Orientiere Dich an Deine Werte. Mit dem Sie kann man manchmal besser leben als mit dem Du.


    Du musst Dich im Augenblick mit dem Recht auf Umgang begnügen ... Du musst anfangen in die Zukunft zu denken und zu planen. Wenn Du meine Tipps befolgst, wirst Du Dein Glück in der Zeit und nicht in der Not machen.
    Ich weiss, man muss verflucht erwachsen sein um das auszuhalten, mit all den Gefühlen und so. Wir lernen Geduld meistens nicht in der Schule oder Zuhause und keiner sagt uns wie wir erwachsen werden und was wirklich richtig oder falsch ist. Aber Du bist auf dem richtigen Weg wenn Du für Deine Tochter da sein willst. Irgendwann bleibt sie über Nacht ... Dann das ganze Wochenende ... Euer erster kleiner Urlaub. ... Vielleicht erst in einigen Jahren.
    Du hast viel Zeit Dein Leben zu gestalten ... Fang Montag an ... Kauf Dir ein schönes Kinderbuch, gestalte Dein nächsten Umgang im vorraus und denke Dir was tolles aus ... ... Such Dir eine Arbeit ... Oder fange von vorne an, mit einem Ausbildungsplatz auf den Du wirklich Lust hast ... Du hast doch ZEIT.

    hmmm ... ... Also, da Deine Tochter nun schon in der Tat eine tiefe Bindung zu den Großeltern hat und sicherlich diese auch wie ihre Eltern wahr nimmt ist die Stellung der Großeltern vor den Gerichten und den Ämtern eine ganz Besondere.
    Du musst Dich mit der jetzigen Regelung wohl abfinden ... So meine Einschätzung.


    Aber! ...


    ... Deine Tochter wird in den kommenden 3 - Jahren eine besondere Entwicklung vom Kleinkind (Das noch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen glaubt ;-)
    zum Mädchen machen. Sie wird Dich ganz anders wahr nehmen und ihr werdet ganz andere Sachen machen und euch über ganz andere Dinge unterhalten als ihr es heute macht. Die Bedürfnisse mit dem Papa etwas zu machen und dies zum Ausdruck zu bringen werden bei Deiner Tochter klarer und stärker werden. Du hast als Vater ein Umgangsrecht! Wenn Du nichts in den kommenden Jahren machst was das Wohl Deiner Tochter gefährdet oder die jetzigen Vereinbarungen verletzt, wirst Du mehr Umgang einfordern können und auch erhalten. Ganz sicher!!! ... Du brauchst nur etwas Geduld.


    Hier ein paar wichtige Tipps damit alles gut läuft:


    - Halte Dich immer an die vereinbarten Umgangszeit.


    - Verwerfe Dich nicht mit den Großeltern, egal wie mieß sie sich Dir gegenüber benehmen.


    - Fange an ein Kinderbuch zu führen, indem Du nach jedem Umgang (mit Datum) feinfühlig beschreibst was Du mit Deiner Tochter unternommen hast, wie Du sie erlebst, wie sie sich entwickelt. Mach ab und dann ein Foto und kleb es ein.
    Das Buch ist in erster Linie für Dich und Deine Tochter. Wenn Du aber irgendwann mal zum Jugenamt gehst und mehr Umgang forderst, kannst Du es dem Sachbearbeiter vorlegen und aufzeigen wie sich Eure Beziehung entwickelt. Auch bei gerichtl. Auseinandersetzungen (ich hoffe das Du das nie brauchst) ist das von Vorteil.


    - Rede nie die Großeltern vor Deiner Tochter schlecht. Das geht immer schief und bringt Deine Tochter in Konflikte weil sie die Großeltern braucht und liebt. Auch wenn Dich die Großeltern nicht akzeptieren und dir das auch zeigen ... Niemals Deine Tochter in Konflikt bringen!!!


    - Versuche in den kommenden Jahren Dein Leben zu konsolidieren in dem Du eine feste Arbeit findest und Du Dich von Hartz4 verabschiedest. Tu es für Deine Tochter ... Eure Zeit wird kommen.


    So ... Ich hoffe ich konnte Dir etwas Klarheit bringen und Mut machen.


    Lass mal gelegentlich von Dir hören und vergesse niemals, dass Gute Dinge etwas Zeit brauchen und gut vorbereitet werden müssen.

    Ok ... Bevor ich Dir einen Tipp geben kann folgendes:


    ... Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht oder nur kurz mit der Mutter zusammen gewohnt hast und Dich in der Anfangszeit nicht soviel um Deine Tochter gekümmert hast ... Anders kann ich mir nicht erklären, warum das Gericht nicht Dir das Sorgerecht seinerzeit übertragen hat.
    Schreib mir mal was damals los war, gab es einen Zwischenfall, wie war Deine Beziehung zu der Mutter und schreibe mir ob Du Dich damals (vor der Gerichtsentscheidung) um Eure Tochter kümmern konntest/wolltest?


    Ich gehe nach Deiner Beschreibung mal davon aus, dass das Sorgerecht an einen Vormund vom Jugendamt gegangen ist und die Großeltern als sogennante Pflegeeltern eingesetzt worden sind. Stimmt das?

    Wenn das Sorgerecht seinerzeit auf die Großeltern übertragen worden ist und nicht an Dich wird das Gericht sicherlich ein Grund dafür gehabt haben. Magst Du erzählen welchen Grund. Warst Du mit 21 zu jung und zu unreif Dich um Deine Tochter eigenständig zu kümmern?


    Wenn die Großeltern kein augenscheilich kindeswohlgefährdendes Verhalten an den Tag legen, wirst Du wohl nicht das Sorgerecht erstreiten können.
    Wieso hast Du nur so kurze Besuchszeiten? Liegt es an dem Alter Deiner Tochter?


    Willst Du nun mehr Verantwortung für Deine Tochter übernehmen?

    Wenn die Kindesmutter in das Ausland zieht und dort wohnen bleibt kann Sie beispielsweise keine Zustimmung in wichtigen Belangen des Sorgerechtes geben. Unterschriften bei anstehenden Operationen, schulischen Angelegenheiten etc. ...
    Bei einem gemeinsamen Sorgerecht müssen ja manchmal beide Erziehende zustimmen und was natürlich nur geht, wenn auch beide Eltern sich zumindestens Treffen und sich Abstimmen können. Wenn die Kindesmutter für immer im Ausland bleibt und nicht zurück kehrt ist die Sache klar. Dann bekommt der Kindesvater auf Antrag bei Gericht das Sorgerecht mit großer warscheinlichkeit übertragen. Wenn die Kindesmutter regelmäßig zurück kehrt und quasi Urlaub mit dem Kind verbringt, können auf Antrag dem Kindesvater eventuell Teilbereiche des Sorgerechtes übertragen werden. ... z.B. Vermögenssorge oder/und Gesundheitssorge und auf jeden Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht. ... Das hängt aber von den Umständen ab.


    Wie lange will die Kindesmutter denn im Ausland wohnen und wie oft wird sie zu Besuch kommen? Hält die Kindesmutter am Sorgerecht fest? Wie alt ist das Kind?

    So weit wie ich informiert bin, ist es es dem KV bis 25Km zuträglich sein Kind zu besuchen. Wenn Sie weiter weg ziehen, müssen Sie dem Vater entweder räumlich oder anders wie entgegen kommen. Da der KV sein Kind ja nur für 2h unter Begleitung sieht, werden sie, wenn Sie keine andere Lösung mit dem KV hinbekommen, wohl oder übel fahren müssen.


    Versuchen sie sich beide in diesem Punkt zu einigen ... Nur Mut ... Es werden im Laufe der Zeit noch viele Schwierigkeiten in Bezug auf Euer gemeinsames Kind zu meistern sein.

    Hallo Reiner .... Erst einmal vielen Dank, dass Du so mutig und ausführlich über deine Lebenssituation und die Umstände schreibst.


    1. Der Umgang steht Dir zu, und solange Du nicht das Kindeswohl gefährdest wirst Du das auch einfordern können.


    2. Das Du kiffst mag vielleicht ein persönliches Problem von Dir sein oder vielleicht auch nicht, aber bevor der Gesetzgeber in das Sorgerecht eingreift, muss er genau prüfen ob es überhaupt notwendig ist einzugreifen und in wie weit in das Sorgerecht eingegriffen werden muss.
    Wenn Du abends gerne mal illegales zu Dir nimmst wird das natürlich den Gesetzgeber nicht freuen und dieser könnte z.B. veranlassen, dass Du Dein mit Deinem Kind erst einmal nur tagsüber Umgang haben kannst bis Du das Kiffen glaubhaft abgestellt hast.


    3. Bevor man die ohnehin überlasteten Gerichte aber mit Sorge- bzw. Umgangsrechtsanträge versorgt ist der erste Gang der zum Jugendamt/ASD ... Da führt kein Weg dran vorbei und davor brauchst Du Dich nicht zu fürchten. Die vermitteln zwischen Dir und der Mutter und haben Dein Recht auf Umgang und auch das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater ganz genau vor Augen. Bitte habe keine Angst zum Jugendamt/ASD zu gehen wenn es keine direkte Einigung zwischen Dir und der Kindesmutter ohne Hilfe von Aussen gibt. Die Mutter muss sich Deinem Wunsch nach Umgang mit Deinem Kind beugen ...


    4. Die Probleme die es zwischen Dir und deiner (Ex)Freundin gibt sind die Probleme zweier Erwachsener und dürfen sich nicht auf den Umgang auswirken! ... Dass siehst Du genau richtig und so wird es auch der Gesetzgeber und das Jugendamt sehen.


    Tipp: Stell das Kiffen ein ;) ... Setz Dich an Deinen Schreibtisch und schreibe Der Mutter einen vorhaltungsfreien und tränenlosen Brief, in der Du den Wunsch äusserst ein Gespräch mit ihr am neutralen Orte über die zukünftige Umgangsgestaltung zu führen. Sei selbstbewusst in Deinem Schreiben und biete einige Termine in nicht allzu weiter ferne an. Hebe eine Kopie des Briefes auf. Sollte die Mutter nicht auf Dein Anliegen eingehen leite Punkt 3 ein ... Warte nicht zu Lange und sei mutig.


    Bitte melde hier im Forum wenn Du Fragen hast oder die Dinge sich weiter verschlechtern. Halt mich auf dem Laufenden.

    ... er darf sie nur unter aufsicht sehen und das auch nur alle 14 tage für 2 stunden,sie ist ja noch so klein und muss das auch verarbeiten können


    ... Der Vater muss sich für seine Verfehlungen verantworten. Das Umgansrecht ist als Konsequenz daraus schon recht eingeschränkt. Für Schläge und Nötigung kommt das Strafrecht zum Zuge und das kann natürlich für den Kindesvater Konsequenzen nach sich ziehen dienatürlich auch in familienrechtliche Beschlüsse hinein ragen.

    also bin ich selbst schuld das er mich mehrfach über längere zeit gewürgt hat und auch geohrfeigt...und nur weil ich mich verteidigen konnte,nix schlimmeres war und ich somit auch teils aus scham nicht zum arzt ging


    Es geht nicht um Schuld ... Es geht um Konsequenz.


    Das was Ihnen passiert ist, ist schlimm ... Aber dies ist ein Fachforum für familienrechtliche Themen und es liegt mir persönlich fern Sie lediglich in Ihren Unrechtsempfinden zu bestätigen sondern vielmehr Sie über bestehende Rechts- und Verfahrenspraxis zu informieren. Das Rechtssystem kann nicht alle Lücken schließen, alles kontrollieren und jede scheinbare von realer Bedrohung unterscheiden ... Das perfekte System wird es nie geben, weil Menschen die Gesetze machen, überwachen und ausführen nicht perfekt sind.