Beiträge von Gast09

    Ihr solltet auf der Startseite deutlich vermerken, dass hier nur Beiträge und Fragen von gutverdienenden Menschen erlaubt sind, weil alle anderen unverantwortlich gehandelt haben, indem sie Kinder bekommen haben. Sie sind praktisch an ihrer Situation selbst schuld.


    Übrigens:
    Ich habe in meinem ganzen Leben immer gearbeitet und habe Sozialabgaben geleistet. Ich habe noch nie Sozialleistungen in Anspruch genommen und auch meine Kinder müssen nicht verhungern!
    Ich möchte gar nicht wissen was für eine Meinung Coldplay von Sozialhilfe-/ Harzt IV Empfängern hat. Die können ja noch nicht mal ihr eigenes Leben finanzieren und bekommen dann auch noch Kinder. Warum das wohl noch keiner verboten hat?
    Ich bin mir sicher, dass jedes Kind froh ist auf dieser Welt zu sein, auch wenn es sich nicht die tollsten Klamotten kaufen kann oder das modernste Handy besitzt. Jeder nach seinen Möglichkeiten und jeder hat ein Recht auf Leben!


    Coldplay : Deine Frage ist beleidigend, weil du mir unterstellst, dass ich für meine Kinder nicht finanziell aufkomme. Habe ich irgendwo gesagt, dass meine Kinder verhungern? Oder dass ich von Sozialleistungen lebe? Oder dass ich den ganzen Tag auf der faulen Haut liege? Oder dass ich gar nicht zahlen will? Du ignorierst die Tatsache, dass ich bereits Vollzeit arbeite, nur leider verdiene ich sehr wenig. Warum? Da solltest du mal die gutverdienenden Firmeninhaber etc. fragen, bzw. die Politik. Ein Mindestlohn wäre z.B. ein erster Schritt. Es ist nicht meine Schuld, dass ich für meine Arbeit nicht besser entlohnt werde!
    Außerdem ist deine Frage beleidigend, weil du Menschen indirekt das Recht Kinder zu haben aberkennst. Du maßt dir an darüber zu urteilen, genau wie das im dritten Reich der Fall gewesen ist, als man dafür sorgte, dass bestimmte Menschen keine Kinder bekommen können (s.o.) Du sagst zwar nicht direkt, dass Schlechtverdienende keine Kinder bekommen dürfen, aber indirekt sagst du doch genau das! Das ist die Schlussfolgerung deiner Aussage.

    @ gast09
    wieso sollte dies keine ernstgemeinte frage sein? bist du der meinung, dass man kinder welche man in die welt gesetzt hat, nicht ausreichend versorgen sollte?


    Bist du der Meinung, dass Menschen, die Vollzeit unbeliebte und unterbezahlte Jobs machen es nicht wert sind Kinder zu haben?
    Mit anderen Worten: Diese in deinen Augen minderwertigen Menschen dürfen oder sollen einerseits zwar unbeliebte Jobs machen und werden schlecht bezahlt, damit andere Menschen sich bestimmte Dinge möglichst billig leisten können. Aber eine Familie dürfen sie keine haben. Am besten sie werden kastriert oder sterilisiert. Wie vor 70 Jahren.
    Wenn die Diskussion hier auf dieses Niveau herabrutscht, dann bin ich wohl in diesem Forum falsch und verabschiede mich besser.


    eine andere sache wäre mal die frage an dich, weshalb du überhaupt eine neue familie gegründet hast, wenn du nichtmal dein 1. kind ausreichend versorgen kannst?? darüber schon mal nachgedacht?


    Das war jetzt doch wohl keine ernstgemeinte Frage!:eek:

    Es ist ja noch kein Auto. ;) Aber mein jetztiges Auto müsste bald ersetzt werden und ich spare nun schon ca. 6 Jahre dafür. Da hat sich also ein gewisses Sümmchen gebildet.
    Ernsthaft besser Sparvertrag kündigen und Geld abheben? Theoretisch könnte man mich zwingen das Geld zu Unterhaltszwecken zu verwenden, obwohl ich den Unterhalt gemäß Einkommen bezahlt habe?
    Na ja, wahrscheinlich müsste man dann argumentieren, dass das alte Auto kaputt ist und ohne Auto kann ich ja nicht zur Arbei kommen. Mit 900€ Selbstbehalt ist eine volle Finanzierung auch nicht wirklich drin.

    Na ja, ich arbeite ja Vollzeit. Ich glaube dafür ist mein Einkommen dann auch wieder zu hoch.
    Es geht ja darum, dass ich nicht den vollen Betrag der Düsseldorfer Tabelle zahlen KANN.
    Können die eingentlich auch mein 'Erspartes' verlangen. Ich meine, wenn ich immer Unterhalt gemäß meines Einkommens bezahlt haben und es geschafft habe von den 900€ Eigenbehalt etwas gespart zu haben, für z.B. ein Auto, kann man mir das dann trotzdem wegnehmen??? Ist eine theoretische Frage, bisher wurde ich nicht dazu aufgefordert.

    Hallo! Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich arbeite in zwei-drei Schichten, je nachdem wer gerade Urlaub hat oder krank ist. Wochenstundenzahl beläuft sich normalerweise auf 39 - 40 Stunden.


    Mein zweites Kind ist 11 Jahre alt.
    Warum meine Ex nicht arbeitet, weiß ich nicht. Ich habe sie seit 15 Jahren nicht mehr gesehen!!! Damals hat sie als Friseurin gearbeitet. Soviel verdient man da ja bekanntlich auch nicht.


    Aber kann das denn sein? Ich meine ich arbeite doch. Wenn es um ein minderjähriges Kind ginge, würde ich das ja auch noch verstehen, das muss ja irgendwie überleben und kann noch nicht für sich selbst sorgen. Aber ein Volljähriges, 19-jähriges Kind kann doch wohl selbst ein bisschen dazu verdienen. Ich meine, ICH arbeite doch und gebe mein bestes. Aber das man jetzt auch noch einen Nebenjob annehmen soll kann ich einfach nicht glauben.
    Und wie das in der Praxis aussehen soll frage ich mich auch. Wie gesagt, man muss ja erstmal was finden.

    Hallo zusammen!


    Kann man wirklich gerichtlich gezwungen werden einen Nebenjob anzunehmen um den Barunterhalt für ein bereits volljähriges Kind zahlen zu können?


    1. Meine Vollzeitbeschäftigung im Schichtdienst lässt mir bereits jetzt kaum Freizeit und ist vor allem sehr anstrengend.
    2. Meine 'neue' Familie und mein 2. Kind braucht auch Zeit mit mir, vor allem da meine Frau auch Vollzeit berufstätig ist.
    3. Im Alter meines ersten Kindes habe ich selbst bereits gearbeitet und selbst für mein Leben gesorgt. Das soll heißen, eigentlich kann doch mein Kind selbst einen 'Nebenjob' annehmen, wenn mein Einkommen eben nicht für den vollen Unterhalt reicht. Ich arbeite ja Vollzeit, aber werde halt schlecht bezahlt. Was kann ich dafür?
    4. Kann es sein, dass man mich 'zwingt' eine Nebenbeschäftigung zu suchen und die Mutter des Kindes arbeitet selbst gar nicht und lebt von HarzIV.
    5. Ich wüsste auch gar nicht wo und als was ich einen Nebenjob machen sollte????

    Ich habe übrigens in der Zwischenzeit eine Schulbescheinigung meines Sohnes erhalten. Er hat im August mit der Fachoberschule begonnen, d.h. er ist mit 19 Jahren in der 11.Klasse. Eigentlich dachte ich, dass er das bereits in den letzten zwei Jahren nach Abschluss der 10.Klasse gemacht hat. Wie ich jetzt erfahren habe, hatte er nach der 10. Klasse nur den Hauptschulabschluss. Dann hat er eine zweijährige Berufsfachschule besucht und damit 'nachträglich' den Realschulabschluss erreicht, der ihn nun dazu berechtigt die Fachoberschule zu besuchen. Diese dauert regulär zwei Jahre. Nach Abschluss hat er dann das Fachabitur mit 21!!! Noch keine Aubildung oder so! Ich befürchte leider, dass das nicht unter 'Bummelstudium' abzuhaken ist :(.
    Ich ärgere mich darüber sehr, weil ich selbst nur wenig verdiene und mir bisher wegen der Unterhaltszahlungen immer nur 900 Euro zum Leben übrig blieben. Ich habe gehofft, dass das irgendwann ein Ende nimmt, aber leider sieht das ja nicht danach aus.

    Vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten.


    Mein Sohn lebt noch bei seiner Mutter. D.h. sie braucht ihr Einkommen nicht offen legen?


    Mit der Mutter war ich übrigens nicht verheiratet, so dass ich ihr auch keinen Unterhalt zahlen muss.
    Mit meiner jetzigen Frau bin ich verheiratet und wir haben eine bald 12-jährige Tochter. Meine Frau arbeitet und verdient weit mehr als ich.


    Mein Einkommen beläuft sich auf etwa 1300 Euro netto. Für die Fahrt zur Arbeit muss ich ein eigenes Auto haben. D.h. die Kosten dafür sind auf den eigentlichen Selbstbehalt noch draufzuschlagen. Das hat das Jugendamt vor ein paar Jahren auch schon mal überprüft. Nachdem ich eine Bescheinigung meines Arbeitsplatzes über meine Arbeitszeiten vorgelegt hatte, hatten sie dies auch akzeptiert.


    Lara schreibt, dass mein volljähriger Sohn minderjährigen Kindern (also meiner Tochter) im Rang nachgeht. Bedeutet das, dass zuerst der Unterhalt für meine Tochter abgedeckt sein muss? Bisher wurde das immer 50-50 geteilt.

    Darf man eigentlich Lohnsteuerklasse 4 arbeiten und den Nettolohn zugrunde legen? Ich hatte auch mal den Fall und das Jugendamt teilte mir mit, dass bei der Berechnung des Unterhaltes Lohnsteuerklasse 3 angenommen wird, auch wenn man tatsächlich 4 hat. Ich fand das damals auch extrem unfair meiner neuen Frau gegenüber, aber ich habe denen natürlich geglaubt. Also wie ist das eigentlich geregelt?

    Ich habe die Unterhaltszahlungen an meinen 19-jährigen Sohn gestoppt, weil ich, trotz mehrfacher Nachfrage, keine Auskunft darüber erhalten habe, WAS er jetzt eigentlich macht. Ich bin davon ausgegangen, dass er bis zu den 'Sommerferien' eine Schule besucht hat. Irgendein Berufskolleg, welche Richtung etc. weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, was er für einen Schulabschluss hat. Bis vor einem halben Jahr habe ich ihn ca. 1x im Monat gesehen. Auf meine Nachfragen bezüglich seiner Zukunftsplanung hat er mir nie vernünftige Antworten gegeben. Immer nur so nach dem Motto: "Weiß ich noch nicht, vielleicht irgendwas mit Musik ..." Ich wollte mich als Vater, der von der Mutter sowieso schon immer schlecht gemacht wird, nicht unbeliebt machen und habe nicht intensiv auf eine Antwort gedrängt. Innerlich habe ich mich aber sehr über sein Desinteresse geärgert. Deshalb habe ich mir vorgenommen, die Zahlungen nach den Sommerferien einzustellen, um ihn so zu einer Auskunft zu bewegen. So habe ich es dann auch gemacht. Jetzt bekomme ich einen Brief von seinem Anwalt!, dass ich umgehend meine Einkünfte (Lohnabrechnung und Steuererklärung) vorlegen soll und die Unterhaltssumme wurde vom Rechtsanwalt einfach erstmal verdoppelt. Mit MIR hat mein Sohn keinen Kontakt aufgenommen!


    Nun meine Fragen:
    Muss ich mich darauf überhaupt einlassen? Von meinem Sohn weiß ich weder WAS er momentan macht noch was er für einen Schulabschluss hat, und ICH soll meine Einkünfte offen legen??? Ich meine, habe ich nicht auch ein Recht darauf zu erfahren WAS mein Sohn eingentlich macht???


    Zweite Frage: MUSS ich eine Steuererklärung einreichen? Reicht nicht meine Lohnabrechnung? Die Steuererklärung beinhaltet auch die Einkünfte meiner jetzigen Frau und die sind ja wohl nicht relevant. Außerdem möchte meine jetzige Frau nicht, dass diese Informationen an meine Exfrau gehen.


    Dritte Frage: Muss meine Exfrau ihr Einkommen nicht auch offen legen?


    Vierte Frage: Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Ich verdiene sehr wenig und möchte eigentlich ungern Geld für einen Anwalt bezahlen.


    Übrigens: Bis zur Volljährigkeit meines Sohnes wurde der Unterhalt über das Jugendamt abgewickelt. Die haben alle zwei Jahre meine Einkommenssituation überprüft. Ich habe immer gezahlt und es gab nie Probleme. Bis August 2010 habe ich die vom Jugendamt zuletzt berechnetete Summe weiter bezahlt.


    Vielen Dank für eure Ratschläge

    Hallo Lara,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort.:D


    Also bezüglich der Unterhaltshöhe ist es ja so, dass das Jugendamt bereits die Höhe von 200 Euro ermittelt hatte (zuletzt vor ca.1,5 Jahren). An meinem Einkommen hat sich nichts geändert und an der Lebenssituation meines Sohnes auch nicht, er geht ja noch zur Schule. Deswegen dachte ich auch, dass die 200 Euro weiterhin in Ordnung sind. Die Frage ist natürlich inwieweit sich die Unterhaltshöhe dadurch ändern könnte, dass auch die Mutter barunterhaltspflichtig wird. Aber ich vermute eher weniger, weil sie ja nur teilzeit arbeitet.
    Egal was ich für einen Ärger mit der Mutter hatte, ich will ja, dass es meinem Sohn gut geht. Ich werde die Überweisung auf sein Konto ändern und mit seiner Mutter muss er dann selbst regeln wieviel er an sie zahlen muss.


    Ich habe übrigens mit meinem Sohn vor ein paar Tagen bereits darüber gesprochen. Zuvor haben wir das Thema Geld sowie seine Mutter peinlich vermieden. Er wusste bisher nicht einmal, dass ich monatlich Geld für ihn bezahlt habe. Er hat vom Jugendamt Post bekommen mit der Aufforderung sich mit mir in Verbindung zu setzten, weil das Jugendamt nicht mehr Zuständig ist. Den Brief hat er überhaupt nicht verstanden, weil seine Mutter ihm nie erzählt hat, dass sie Geld von mir erhält.
    Hier im Forum wollte ich eigentlich nur eine kleine 'Bestätigung', dass mein Vorhaben einfach die Überweisung zu ändern in Ordnung ist. Ich habe nämlich absolut keine Lust auf irgendwelchen Ärger der hinterher wieder nur mit Anwalt zu lösen ist.:(


    Weitere Meinungen und/ oder Erfahrungen zu meinem Anliegen sind mir natürlich weiterhin willkommen!

    Soweit ich weiß gibt es keine 'Rangfolge', beide Kinder sind gleichgestellt.
    Der Unterschied besteht darin, dass du für das erste Kind rein barunterhaltspflichtig bist, weil du mit ihm nicht zusammen lebst. Mit dem zweiten Kind lebst du dagegen zusammen, d.h. bei einer Unterhaltsberechnung wird für das zweite Kind weniger Unterhalt (in Geld) veranschlagt als für dein erstes Kind. Wie viel das genau ist hängt von deinem Gehalt und der Düsseldorfer Tabelle ab. Ob deine Lebensgefährtin arbeitslos ist oder nicht spielt übrigens keine Rolle.

    Hallo!


    Ich habe schon viel in diesem Forum und auf anderen Seiten im Internet gelesen, trotzdem habe ich noch ein paar offene Fragen.
    Mein Sohn wird demnächst 18. Er lebt bei seiner Mutter und geht noch zur Schule. Bisher wurde die Höhe des Unterhalts vom Jugendamt ermittelt und ich habe das Geld dann an das Jugendamt überwiesen. Ab seinem 18. Geburtstag ist das Jugendamt nicht mehr zuständig und ich muss das Geld an meinen Sohn direkt überweisen. Richtig?


    Nun zu meinen Fragen:
    1. Da ich nicht sehr viel verdiene und der Selbstbehalt sowie die Fahrtkosten zur Arbeit berücksichtigt wurden, habe ich bisher immer 200 Euro an das Jugendamt überwiesen. Ist es in Ordung wenn ich auch weiterhin diesen Betrag überweise? (Nur jetzt an meinen Sohn) Ich weiß, dass die Mutter jetzt auch Barunterhaltspflichtig ist, aber sie arbeitet nur teilzeit (obwohl sie keine weiteren Kinder hat). Ich möchte keine teuren Anwaltskosten für eine Unterhaltsberechnung zahlen bei der das Ergebnis sowieso auf den gleichen Betrag hinausläuft.


    2. Schon öfter habe ich gehört, dass ein sogenannter Titel existiert, den man verlangen sollte. :confused: Da die Unterhaltszahlung bei mir immer über das Jugendamt gelaufen ist, sollte ein solcher Titel auch in meinem Fall existieren, aber ich habe so ein Papier nicht. Wer hat diesen Titel und muss ich dahingegehend wirklich etwas unternehmen oder ist das mit dem 18. Geburtstag sowieso erledigt?


    3. Muss ich rechtlich noch irgendwas wichtiges unternehmen? Oder kann ich die ganze Angelegenheit problemlos unbürokratisch mit der Umstellung der Überweisung erledigen?


    Zusätzliche Info: Zur Mutter meines Sohnes habe ich sei über 10 Jahren überhaupt keinen Kontakt mehr. Meinen Sohn treffe ich seit einigen Jahren regelmäßig und wir verstehen uns zum Glück gut.


    Schon im Vorraus bedanke ich mich für eure sicherlich hilfreichen Ratschläge.;)