Unterhalt bei Volljährigkeit

  • Hallo!


    Ich habe schon viel in diesem Forum und auf anderen Seiten im Internet gelesen, trotzdem habe ich noch ein paar offene Fragen.
    Mein Sohn wird demnächst 18. Er lebt bei seiner Mutter und geht noch zur Schule. Bisher wurde die Höhe des Unterhalts vom Jugendamt ermittelt und ich habe das Geld dann an das Jugendamt überwiesen. Ab seinem 18. Geburtstag ist das Jugendamt nicht mehr zuständig und ich muss das Geld an meinen Sohn direkt überweisen. Richtig?


    Nun zu meinen Fragen:
    1. Da ich nicht sehr viel verdiene und der Selbstbehalt sowie die Fahrtkosten zur Arbeit berücksichtigt wurden, habe ich bisher immer 200 Euro an das Jugendamt überwiesen. Ist es in Ordung wenn ich auch weiterhin diesen Betrag überweise? (Nur jetzt an meinen Sohn) Ich weiß, dass die Mutter jetzt auch Barunterhaltspflichtig ist, aber sie arbeitet nur teilzeit (obwohl sie keine weiteren Kinder hat). Ich möchte keine teuren Anwaltskosten für eine Unterhaltsberechnung zahlen bei der das Ergebnis sowieso auf den gleichen Betrag hinausläuft.


    2. Schon öfter habe ich gehört, dass ein sogenannter Titel existiert, den man verlangen sollte. :confused: Da die Unterhaltszahlung bei mir immer über das Jugendamt gelaufen ist, sollte ein solcher Titel auch in meinem Fall existieren, aber ich habe so ein Papier nicht. Wer hat diesen Titel und muss ich dahingegehend wirklich etwas unternehmen oder ist das mit dem 18. Geburtstag sowieso erledigt?


    3. Muss ich rechtlich noch irgendwas wichtiges unternehmen? Oder kann ich die ganze Angelegenheit problemlos unbürokratisch mit der Umstellung der Überweisung erledigen?


    Zusätzliche Info: Zur Mutter meines Sohnes habe ich sei über 10 Jahren überhaupt keinen Kontakt mehr. Meinen Sohn treffe ich seit einigen Jahren regelmäßig und wir verstehen uns zum Glück gut.


    Schon im Vorraus bedanke ich mich für eure sicherlich hilfreichen Ratschläge.;)

  • Hallo,


    ja, wenn dein Sohn Volljährig ist, musst du direkt an ihn überweisen.


    zu. 1. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Gib doch mal eine Größenordnung an, dann könnte man etwas dazu sagen. Aber wenn du nicht viel verdienst, könnten 200 Euro in Ordnung sein. Auch hier gilt die Düsseldorfer Tabelle.


    zu 2. Mit Titel ist i.d.R. ein Unterhaltstitel gemeint, also etwa ein Urteil des Familiengerichts, aus dem sich die Höhe und Verpflichtung zur Zahlung des Unterhalts ergibt. Auch das Jugendamt kann bei Kindern bis 12 Jahren einen solchen Titel erstellen. Aus dem Titel kann der Unterhaltsgläubiger, also der Berechtigte, vollstrecken, z.B. Lohnpfändungen durchführen lassen.
    Du müsstest bzgl. des Titels nichts unternehmen, dein Sohn, wenn du nicht zahlen würdest. Du kannst aber beim Jugendamt nach dem Unterhaltstitel nachfragen und eine Kopie anfordern.


    zu 3. Du musst rechtlich nichts unternehmen, sondern kannst unbürokratisch die Überweisung umstellen. Vorausgesetzt ist, dass dein Sohn mitspielt, also keine Einwendungen erhebt. Aber es wäre an ihm, etwas zu sagen. Ich würde an deiner Stelle eiinfach umstellen und abwarten, ob ein Einwand zur Höhe der Zahlung kommt.


    Wenn du guten Kontakt zu deinem Sohn hast, dann dürfte alles eigentlich glatt über die Bühne gehen. Du könntest ja vorher mit ihm ein paar Worte darüber wechseln.

  • Hallo Lara,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort.:D


    Also bezüglich der Unterhaltshöhe ist es ja so, dass das Jugendamt bereits die Höhe von 200 Euro ermittelt hatte (zuletzt vor ca.1,5 Jahren). An meinem Einkommen hat sich nichts geändert und an der Lebenssituation meines Sohnes auch nicht, er geht ja noch zur Schule. Deswegen dachte ich auch, dass die 200 Euro weiterhin in Ordnung sind. Die Frage ist natürlich inwieweit sich die Unterhaltshöhe dadurch ändern könnte, dass auch die Mutter barunterhaltspflichtig wird. Aber ich vermute eher weniger, weil sie ja nur teilzeit arbeitet.
    Egal was ich für einen Ärger mit der Mutter hatte, ich will ja, dass es meinem Sohn gut geht. Ich werde die Überweisung auf sein Konto ändern und mit seiner Mutter muss er dann selbst regeln wieviel er an sie zahlen muss.


    Ich habe übrigens mit meinem Sohn vor ein paar Tagen bereits darüber gesprochen. Zuvor haben wir das Thema Geld sowie seine Mutter peinlich vermieden. Er wusste bisher nicht einmal, dass ich monatlich Geld für ihn bezahlt habe. Er hat vom Jugendamt Post bekommen mit der Aufforderung sich mit mir in Verbindung zu setzten, weil das Jugendamt nicht mehr Zuständig ist. Den Brief hat er überhaupt nicht verstanden, weil seine Mutter ihm nie erzählt hat, dass sie Geld von mir erhält.
    Hier im Forum wollte ich eigentlich nur eine kleine 'Bestätigung', dass mein Vorhaben einfach die Überweisung zu ändern in Ordnung ist. Ich habe nämlich absolut keine Lust auf irgendwelchen Ärger der hinterher wieder nur mit Anwalt zu lösen ist.:(


    Weitere Meinungen und/ oder Erfahrungen zu meinem Anliegen sind mir natürlich weiterhin willkommen!