Hi,
was das Sorgerecht anbelangt, so ist in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht üblich. Man muss sich also einigen, bei welchem Elternteil die Kinder wohnen und wie oft der Vater oder Mutter sie sieht. Die Mutter kann die Kinder auch nicht einfach mitnehmen, wenn der Vater damit nicht einverstanden ist. Sie müßte dann vor dem Gericht auf Einverständnis des Vaters klagen bzw. ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen lassen. Das wäre also der Weg, wenn man sich beim Sorgereicht nicht einig ist. Vorentscheidend ist sicherlich, bei wem die Kinder nach der Trennung leben. Wenn du damit einverstanden warst, dass die Kinder bei einer Trennung mit deiner Frau ausziehen oder wenn du ohne deine Kinder ausziehst, stehen die Aussichten schlecht, dass du die Kinder später bekommst. Es kommt nicht auf die finanziellen verhältnisse an, sondern darauf, wer eher in der lage ist, sich um die Kinder zu kümmern.
Stichwort kümmern: wie will das deine Frau, wenn sie wieder eine Beamtenstelle hat? Oder du, wenn du wieder Vollzeit arbeitest? Einer wird da wohl Einschränkungen hinnehmen müssen.
Kindesunterhalt: schau in die Düsseldorfer Tabelle. Bezüglich des Einkommens kommt es auf das aktuelle Einkommen an. Tut sich was diesbezüglich, was wesentlich ist, also einen Tabellensprung verursachen würde, so kann man den Unterhalt korrigieren lassen.
Ehegattenunterhalt: Die Frau muss für sich selbst sorgen. Ab dem dritten Lebensjahr der Kinder ist ihr in Deutschland ein zeitweise Beschäftigung zuzumuten, ab Grundschule eine Halbtagstätigkeit - wenn sie die Kinder betreut natürlich. Nach Grundschule eine 3/4 Tätigkeit usw. Wir hatten hier vor kurzem eine Reform des Unterhaltsrechts.