Beiträge von Lara

    Hallo,


    es kommt auf die Einkommensverhältnisse an. Wenn der Vater über Einkommen verfügt, die Mutter nicht, dann muss er selbstverständlich Unterhalt zahlen. Bei einem zweijährigem Kind muss die Mutter noch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Also muss der Vater wohl oder übel auch für das Kind Unterhalt zahlen, das bei ihm lebt, obwohl er auch schon den Betreuungsunterhalt dafür leistet.


    Gruss


    Lara

    Hallo,


    ist das Kind volljährig und besucht es keine allgemeinbildende Schule mehr, so ist zum einen die Mutter auch für das Kind unterhaltspflichtig. Zum anderen geht dieses Kind minderjährigen Kindern sowie der neuen Frau des Vaters im Unterhaltsrang nach.


    Das bedeutet, dass nur dann, wenn genügend Geld nach Abzug deines Selbstbehalts und des Unterhaltsanspruchs deiner neuen Frau und evt. minderjähriger Kinder vorhanden ist, du überhaupt zum Unterhalt verpflichtet bist.


    Außerdem wird geschaut, wie hoch das Einkommen deiner Ex-frau, der Mutter ist, und dann mußt ihr Unterhalt entsprechend der Höhe eures Einkommens leisten.


    Du hast selbstverständlich einen Anspruch darauf zu erfahren, was dein Sohn macht. Er muss Auskunft über seine Einkommensverhältnisse geben.


    Das Kindergeld wird übrigens ab Volljährigkeit voll auf den Kindesunterhalt für Volljährige angerechnet.


    Auf der anderen Seite bist du zur Offenlegung deiner Einkünfte verpflichtet. Da reichen aber auch Gehaltsabrechnungen über die letzten 12 Monate.


    Gruss

    Hallo,


    für einen Umzug des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt, ist kein Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Nur dann, wenn die Mutter mit dem Kind umziehen will, muss sie das Einverständnis des Vaters einholen, falls dieser das gemeinsame Sorgerecht hat.


    Wieso aber ist die Ferienregelung schlecht? Du musst doch nicht immer Urlaub haben, wenn dein Kind da ist. Oder ist deine neue Frau berufstätig? Aber sechs Wochen Urlaub wirst du doch haben. Denn könntest du doch auf jeden Fall mit für dein Kind einsetzen.


    Einaml im Monat auch eine längere Strecke zurück zu legen, ist für ein achtjähriges Kind aber jedenfalls in Ordnung. Da wird die Mutter nichts gegen sagen können.


    Ich persönlich finde aber auch, dass das nicht ausreichend ist, um eine vernünftige Vater - Kind Beziehung zu führen. Da muss in den Ferien auch einiges geschehen!


    Gruss



    PS: an coldplay: deinen Anhang an die Texte find ich ein bischen zu lang, das stört

    Hallo,


    hast du jetzt die alleinge Sorge oder habt ihr gemeinsames Sorgerecht?


    Wo wohnt das Kind? Bei dir oder dem Vater?


    War es ein Notfall? Hatte das Kind Schmerzen?


    Ich würde einfach mal mit dem Vater sprechen. Selbst wenn es kein Notfall war und das Kind bei dir wohnte: ein Milchzahn ist vielleicht nicht der Aufhänger für einen großen Streit, oder?


    Gruss

    Hallo,


    grundsätzlich ist deine Frau verpflichtet, ihren Unterhalt selbst sicher zu stellen: sie muss vollzeit arbeiten! Stichwort: Unterhaltsrechtsreform.


    Und sie muss sich stark um Arbeit bemühen, allein der Weg zum Arbeitsamt reicht nicht.


    Ich würde nichts zahlen, sondern auch zum Anwalt gehen.


    PS: lies doch mal auf diesen Seiten hier zum Stichwort Ehegattenunterhalt

    Hallo,


    also grundsätzlich müssen Eltern nur eine Ausbildung finanzieren. Die hast du ja wohl schon beendet und sogar schon gearbeitet. Da stellt sich sicher die Frage, ob du überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt hättest, wenn du studieren willst. Das ist ziemlich zweifelhaft.
    Baut denn dein Studium auf die Ausbildung auf? Ist die Ausbildung evt. für das Studium notwendig? Wenn das alles nicht zutrifft, hilft es auch wohl nix, wenn der Wunsch zu studieren schon frühzeitig vorlag und den Eltern bekannt ist. :(


    Welches Recht anzuwenden ist? Der Vater muss verklagt werden und die Klage ist am Wohnsitz des Vaters zu erheben. Also ist deutsches Recht maßgebend.


    Gibt es in der Schweiz so etwas wie BaföG? Mann kann aber heutzutage auch deutsches BAföG beziehen, wenn man in einem EU-Land studiert. Da müsstest du dich mal informieren, wenn es mit dem Unterhaltsanspruch dem Vater gegenüber nicht geht, wovon ich jetzt mal ausgehe.


    Gruss

    Hallo,


    so ganz ist die Forderung deines Vaters nicht zu verstehen. Was hat das Jugendamt mit dem Unterhalt zu tun, wenn du volljährig bist? Da kannst du nichts abändern lassen.


    Ich verstehe aber auch nicht so ganz, wieso du glaubst, dass Schulden von deinem Vater mit der Volljährigkeit auf dich übergegangen sein könnten. Das ist sicher nicht so. Kinder haften nicht für die Schulden der Eltern, wenn sie volljährig geworden sind.


    V.G.

    Hallo,


    bis zum Ende der Regelstudienzeit muss dein Vater grundsätzlich Unterhalt zahlen. Es sei denn, er ist nicht leistungsfähig. Dann würdest du aber BAfög bekommen.
    Du kannst auch zum BAfög Amt gehen und dort einen Antrag stellen und denen mitteilen, dass dein Vater die Daten nicht rausrückt. Dann hast du wenigstens die Fristen gewahrt.


    Gruss

    Hallo,


    selbstverständlich darf die Noch-Ehefrau nicht Eigentum des Ehemannes wegwerfen. Die Eigentumsverhältnisse werden duch die Trennung nicht berührt. Andrerseits hat die Ehefrau u.U. das Recht, gewisse Sachen zu behalten, die sie für die Weiterführung des Haushalts braucht, vor allem, wenn sie Kinder hat, die bei ihr wohnen.
    Allerdings muss sie, wenn sie dem Mann gehören, dafür u.U. eine Entschädigung zahlen.
    Was der Mann aber in die Ehe mit gebracht hat, darf er jedoch grundsätzlich behalten.


    Ist keine Einigung zu erzielen, so hilft nur der gang zum Anwalt. Die Sachen müssen im Klagewege von der Frau herausverlangt werden. Selbstjustiz kann nicht geübt werden, also nicht einfach vorbeifahren und Sachen gegen den Willen der Frau rausholen.


    Gruss

    Hallo,


    auch die Firma gehört mit in den Zugewinn-Topf, es sei denn, es war in einem Ehevertrag was anderes geregelt. Es kommt also darauf an, ob die Firma an Wert gewann oder verlor während der Ehe.


    Mieteinnahmen sind für den Zugewinnausgleich unerheblich. Es kommt auf den Vermögensstand im Zeitpunkt der Beantragung der Scheidung an, nich auf das Einkommen.

    Hallo,


    das Thema Auto in der Ehe und nach der Trennung ist ja nicht soo einfach, wie dein Mann sich das vorstellt.
    Ich geh mal davon aus, dass ihr den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hattet und keine Gütertrennung. Dann wär das jetzt was anderes.
    Wenn also die Ehepartner sich zusammen ein Auto kaufen, das für Zwecke der Ehe angeschafft wird, dann gehört das erst mal beiden und es kommt nicht darauf an, wer das Geld beschafft hat. Mann kann also nicht so ohne weiteres das Geld verlangen.


    Soll es gerecht zugehen, so muss ein Zugewinnausgleich gemacht werden. Da geht allerdings erst mit der Scheidung.


    Gruss

    Hallo,


    also, wenn ihr den Versorgungsaugleich vom Scheidungsverfahren abgetrennt bekommt, dann dürfte der Termin ca. 3 bis 4 Monate auf sich warten lassen, bei der durchschnittlichen Belastung der Amtsgerichte.


    Gruss

    Hi,


    was das Sorgerecht anbelangt, so ist in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht üblich. Man muss sich also einigen, bei welchem Elternteil die Kinder wohnen und wie oft der Vater oder Mutter sie sieht. Die Mutter kann die Kinder auch nicht einfach mitnehmen, wenn der Vater damit nicht einverstanden ist. Sie müßte dann vor dem Gericht auf Einverständnis des Vaters klagen bzw. ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen lassen. Das wäre also der Weg, wenn man sich beim Sorgereicht nicht einig ist. Vorentscheidend ist sicherlich, bei wem die Kinder nach der Trennung leben. Wenn du damit einverstanden warst, dass die Kinder bei einer Trennung mit deiner Frau ausziehen oder wenn du ohne deine Kinder ausziehst, stehen die Aussichten schlecht, dass du die Kinder später bekommst. Es kommt nicht auf die finanziellen verhältnisse an, sondern darauf, wer eher in der lage ist, sich um die Kinder zu kümmern.


    Stichwort kümmern: wie will das deine Frau, wenn sie wieder eine Beamtenstelle hat? Oder du, wenn du wieder Vollzeit arbeitest? Einer wird da wohl Einschränkungen hinnehmen müssen.


    Kindesunterhalt: schau in die Düsseldorfer Tabelle. Bezüglich des Einkommens kommt es auf das aktuelle Einkommen an. Tut sich was diesbezüglich, was wesentlich ist, also einen Tabellensprung verursachen würde, so kann man den Unterhalt korrigieren lassen.


    Ehegattenunterhalt: Die Frau muss für sich selbst sorgen. Ab dem dritten Lebensjahr der Kinder ist ihr in Deutschland ein zeitweise Beschäftigung zuzumuten, ab Grundschule eine Halbtagstätigkeit - wenn sie die Kinder betreut natürlich. Nach Grundschule eine 3/4 Tätigkeit usw. Wir hatten hier vor kurzem eine Reform des Unterhaltsrechts.

    Hallo,


    im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Will man sich also scheiden lassen, so muss man den Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen lassen. Also immer der, der den Antrag auf Scheidung stellt, muss dies durch einen Anwalt tun lassen.
    Der Antragsgegner, also der andere Ehegatte, muss sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen, wenn er keinen Antrag stellen will. Einen solchen Antrag wird man auch nur stellen, wenn man sich mit dem Antragsteller nicht einig ist. Herrscht also Einigkeit, so genügt ein Anwalt. Allerdings muss das immer der Anwalt des Antragstellers sein.


    Wenn du also Antragsgegner bist, nützt das nichts, wenn dein Anwalt da ist. Dieser stellt ja keinen Antrag. :(


    Viele Grüße

    Hallo,


    der Vater, bei dem die Kinder nicht leben, ist verpflichtet, alles zu tun, damit er seine Unterhaltspflicht erfüllen kann. Wenn er auf Unterhalt oder Auskunft verklagt wird, muss er grundsätzlich vor Gericht anwesend sein. Versäumt er das, so kann er in Abwesenheit verurteilt werden.


    Wenn er sich nachweislich vor einer Arbeit drückt, so macht er sich auch strafbar. Unterhaltsvereitelung. Das Jugendamt kann ihn anzeigen und er muss mit einer Verurteilung (Geldstrafe oder Gefängnis) rechnen.


    Viele Grüße

    Hallo,


    ein Unterhaltsverzicht gilt keinesfalls für den Kindesunterhalt, sondern kann sich immer nur auf den Ehegattenunterhalt beziehen.
    Wenn das Kind beim Vater lebt, ist die Mutter verpflichtet, den Unterhalt durch Zahlung nach der Düsseldorfer Tabelle zu erfüllen. Allerdings muss sie nicht für die Vergangenheit Unterhalt leisten, es sei denn, es ist ein Unterhaltstitel vorhanden.


    Also wie gesagt, die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen und nach der Düsseldorfer Tabelle. Extras wie Reparaturkosten für Mofa oder einzelne Bekleidungsgegenstände müssen nicht gezahlt werden.


    Viele Grüße