Hallo Jenny,
ja, das Unterhaltsrecht und die moralische Seite sind zwei paar Schuhe. Aber kommt es nicht auch immer auf das Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater (und auch der Mutter) an? Wenn ein gutes Verhältnis da ist, fällt es dem Vater leichter und er macht es auch sicher gern, seinen Kinder Geldgeschenke zu machen. Denn darum handelt es sich ja, wenn Zahlungen geleistet werden, die über die Unterhaltspflicht hinausgehen. Ehrlich gesagt, hätte ich auch keine große Lust, meinem Sohn oder meiner Tochter mein sauer verdientes Geld hinterherzuwerfen, wenn sie mich nicht mehr ansehen würden oder mich nur noch dann kennen, wenn sie etwas möchten.
Gut, ich weiß ja nicht wie das Verhältnis im Beispielsfall ist, aber ich finde es vom Grundsatz her gut, dass man sein Geld an den verschenken darf, an den man das auch möchte. Oder willst du gezwungen werden, dein Geld an alle Familienmitglieder gleichmäßig zu verteilen??? Wenn alles in Ordnung ist, dann macht man das ja ohnehin so. Aber wenn nicht, dann sollte da keinesfalls, so meine Meinung, ein Zwang dahinter stehen.
Es ist schließlich genau wie im Erbrecht. Den Pflichtteil kann man niemandem nehmen, aber alles was darüber hinausgeht ist eine freiwillige Sache des Erben. So ist es im Unterhaltsrecht auch. Pflicht muss, Geschenke können.
Viele Grüße