Beiträge von Uwe

    Hallo,


    der Verweis auf andere Forum ist wirklich nicht so schön und wirkt wie Schleichwerbung, vor allem, weil man die Frage mit einem Satz beantworten. kann. :mad:


    Jeder, an den eine Unterhaltsforderung herangetragen wird, ist zuerst berechtigt, mit seinem Einkommen seinen eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Das nennt man Selbstbehalt. Dieser deckt wenigstens das Existenzminimum ab, das bei 770 Euro liegt. Die Familiengerichte räumen überdies einen Selbstbehalt von ca. 1000 Euro ein.
    Wer als weniger als das an Einkommen hat, ist nicht unterhaltspflichtig. In die Düsseldorfer Tabelle braucht man in diesem Fall nicht hineinzusehen.


    Gruss

    Hallo,


    die Schulden für eine Hypothek oder Grundschuld, die auf einem Haus ruht, das der Familienmittelpunkt war, wo ihr also gewohnt habt und deine Frau und das Kind noch wohnt, werden beim Nettoeinkommen berücksichtigt. Die Schuldzinsen werden vom Brutto abgezogen. Allerdings wohl nicht die Tilgung, denn diese kommt ja allein dir zugute, da die Immobilie dir anscheindend allein gehört.


    Viele Grüße

    Hi,


    wenn die ARGE es von dir verlangt, so besorge dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Dann kannst du dich vorab bei einem Rechtsanwalt für lediglich 10 Euro beraten lassen. Ist eine Klage notwendig. Wirst du Prozesskostenhilfe, heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe, bekommen. Also musst du dir keine großen Sorgen machen; der Rechtsanwalt prüft alles für dich.
    Ich würd vom Anwalt auch mal prüfen lassen, was die ARGE so alles von dir verlangen darf und ob sie dir nicht die Adresse vom Exmann mitteilen muss.


    Gruss

    Hallo,


    nein, das Sorgerecht ist nicht mit der Zahlung von Unterhalt gekoppelt. Wenn du deiner Unterhaltspflicht nachkommst, dann brauchst du generell auch keine Sorge zu haben, dass du das Sorgerecht verlieren könntest. Wenn kein Geld da ist, dann ist die Argumentation mit dem Geld nicht unsachlich. Schulden aufzunehmen und einen Schüleraustausch zu ermöglichen halte ich persönlich auch nicht gerade für sinnig. Was für einen Plan hat denn deine Frau? Will soll das finanzierte, sprich zurückgezahlt werden?


    Gruss

    Hallo Biljana,


    zunächst müsste man noch einiges wissen:


    dein Ex will, dass eure Kinder offiziell bei ihm wohnen. Heißt offiziell, dass sie dann auch tatsächlich dort wohnen, dort versorgt werden sollen? Ihr habt zwei Kinder, einen 13jährigen Jungen und auch ein Kleinkind? Wie alt ist das Kleinkind? Oder habt ihr nur den 13jährigen? Er geht zur Schule und danach in einen Hort?


    Wie oft bist du in Bulgarien? 3-4 Tage im Jahr oder im Monat?


    Wie ist es bisher gelaufen? Von wann bis wann war euer Sohn und wie lange bei seinem Vater. Die genauen Zeiten sind wichtig.

    Hallo Jenny,


    ja, das Unterhaltsrecht und die moralische Seite sind zwei paar Schuhe. Aber kommt es nicht auch immer auf das Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater (und auch der Mutter) an? Wenn ein gutes Verhältnis da ist, fällt es dem Vater leichter und er macht es auch sicher gern, seinen Kinder Geldgeschenke zu machen. Denn darum handelt es sich ja, wenn Zahlungen geleistet werden, die über die Unterhaltspflicht hinausgehen. Ehrlich gesagt, hätte ich auch keine große Lust, meinem Sohn oder meiner Tochter mein sauer verdientes Geld hinterherzuwerfen, wenn sie mich nicht mehr ansehen würden oder mich nur noch dann kennen, wenn sie etwas möchten.
    Gut, ich weiß ja nicht wie das Verhältnis im Beispielsfall ist, aber ich finde es vom Grundsatz her gut, dass man sein Geld an den verschenken darf, an den man das auch möchte. Oder willst du gezwungen werden, dein Geld an alle Familienmitglieder gleichmäßig zu verteilen??? Wenn alles in Ordnung ist, dann macht man das ja ohnehin so. Aber wenn nicht, dann sollte da keinesfalls, so meine Meinung, ein Zwang dahinter stehen.
    Es ist schließlich genau wie im Erbrecht. Den Pflichtteil kann man niemandem nehmen, aber alles was darüber hinausgeht ist eine freiwillige Sache des Erben. So ist es im Unterhaltsrecht auch. Pflicht muss, Geschenke können.


    Viele Grüße

    Hallo,


    in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und die Mutter mit einem Auszug nicht einverstanden ist, müßte ihr das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das geht nur im Zusammenwirken mit dem Jugendamt. Ich würde versuchen, dort ein Gesprächstermin zu bekommen, um die Situation und den Wunsch der Tochter zu erörtern. Ohne Einschaltung des Jugendamtes geht es nicht.

    Hi,


    ja, so ist das nun einmal: an erster Stelle stehen die minderjährigen Kinder, dann die erste Ehefrau, die die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreut mit ihrem Ehegattenunterhalt. Das ist die Intention des Gesetzgebers.
    Die zweite, neue Ehefrau muss sich erst hintern anreihen, da sie eben keine gemeinsamen Kinder betreut.


    Gruss