Hi,
nein, das Jugendamt wird dich nicht informieren. Das JA ist quasi ein Schmalspuranwalt des Kindes, also Interessenvertreter. Die erste Frage in diesem Zusammenhang ist, ob ein Titel existiert, aus dem vollstreckt werden kann. Es gibt Titel, die sind bis zum 18. Geburtstag beschränkt und solche, die gehen über den 18. Geburtstag hinaus.
Wenn denn ein Titel existiert, der noch wirksam ist, dann sollte das Augenmerk primär auf die Abänderung des Titels und in diesem Zusammenhang auf eine Neuberechnung gerichtet sein.
Was ändert sich? Ab sofort ist deine Tochter dein Ansprechpartner. Die musst du also anschreiben. Die Tochter muss nachweisen, dass sie noch in einer Ausbildung ist, wie viel sie gegebenenfalls verdient, außerdem muss ab Volljährigkeit neu gerechnet werden, und die Mutter ist unterhaltstechnisch mit im Boot. Wenn die Mutter nichts verdient, auch dann ändert sich was, denn das Kindergeld ist nicht mehr hälftig, sondern voll anzurechnen. Und, wenn das Kind keine klassische Schule mehr besucht (mit Ziel Abi, mittlere Reife, Hauptschulabschluß), dann sinkt es auch in der Rangigkeit ab. Also weitere Kinder (wenn jünger) Ehepartner sind vorrangig zu bedienen, erst dann kommt das volljährige Kind.
Was musst du tun? Kind anschreiben, gegebenenfalls auf der Herausgabe des Titels bestehen, um dokumentierter Auskunft dahingehend bestehen, was es so macht, was es gegebenenfalls verdient, was die Mutter binnen der letzten 12 Monate verdient hat. Das ganze unter Fristsetzung und per Einwurfeinschreiben.
Du kannst natürlich auch mal so ganz dumm vorab das JA anrufen und mal schauen, ob du da weiter kommst. Nur zuständig sind die eigentlich nicht mehr. Aber vielleicht - bei so einem treuen Zahler, haben wir da vielleicht eine Plaudertasche am Telefon.
Herzlichst
TK