Beiträge von K.Hammer

    Moin,


    schon einmal danke !


    Gilt das obwohl ich ca 8 Monate im Jahr zuhause lebe ?


    Und gibt es eine Art Faustformel zur Abweichung beim Lebenstandard der Eltern ?


    Mein Vater Verdient in einem guten sechsstelligen Bereich und gibt sonst gerne Geld für seine Mercedes Oldtimersammlung aus.


    Gruß

    Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen da ich leider trotz langem googelns nicht gefunden habe ...


    Mein Problem:


    Ich bin Student und habe bis vor ein paar Monaten bei meiner allein erziehenden mutter gelebt.


    Hier habe ich den höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle erhalten da mein Vater mehr als gut statuiert ist,


    allerdings weigert er sich gegen jegliche Kontaktversuche meinerseits.


    Aufgrund des Studiums habe ich nun ein Zweitwohnsitz, somit Wohne ich nicht wirklich in der WG aber auch nicht zuhause.


    Ich habe nun heute einen Brief von einem Anwalt erhalten. Dieser handelt im Auftrag meines Vaters und möchte von mir,


    dass die Unterhaltszahlung auf den Bedarf eines Studenten bei auswärtiger Unterbringung gekürzt wird.


    Falls ich diesem nicht innerhalb von zwei Wochen zustimmen würde und den bis dato ,, zu viel " bezahlten Betrag zurück überweise


    würden die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.



    Meine Frage: Ist dies gerechtfertigt, da ich ja einen Zweitwohnsitz habe.


    Zudem handelt es sich bei einer WG wie vom Anwalt behauptet um einen eigenen Haushalt ?




    Viel dank für jede Hilfe !!!